03.09.2019

Wie man das Ergebnis besserer Employee Experience misst

Unter Employee Experience versteht man, den Mitarbeitern ein besseres "Erlebnis Job" zu ermöglichen. Doch wie kann ein Arbeitgeber messen, ob sich das Investment in glücklichere Mitarbeiter wirklich rechnet? Experte Maximilian Lammer zeigt im akutellen Teil seiner Serie über EX harte Fakten auf.
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Pitch Deck
(c) fotolia / Yakobchuk Olena

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Jedes Investment soll/muss einen Gewinn bringen. So natürlich auch das Investment in Employee Experience (EX). Kaum etwas rechnet sich auch so sehr wie ein Investment in verbesserte Employee Experience – so viel sei vorweg genommen. Die gefühlte Verbesserung des “Erlebnisses Job” lässt sich in verschiedenen Zahlen klar ausdrücken – Zahlen, die von allen einfach und deutlich verstanden werden.

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Das ist vor allem dann wichtig, wenn die Initiative zur Verbesserung der Employee Experience aus einer Abteilung oder Projektgruppe des Unternehmens kommt und nicht von der obersten Führungsetage angestoßen bzw. initiiert wird. Eine Reihe von Kennzahlen werden das C-Level überzeugen und das nötige “buy-in” für Employee Experience Design und die notwendigen Maßnahmen ermöglichen.

Harte KPIs und softe(re) KPIs für die Employee Experience

Um den Erfolg von Maßnahmen für verbesserte Mitarbeitererfahrung in Zahlen auszudrücken, dienen folgende Entwicklungen und Erhebungen als Indikatoren für Verbesserungen. In erster Linie sind es Personalentwicklungszahlen, die jedes Unternehmen bereits jetzt feststellt:

  • Allgemeine Fluktuationsrate unter den Mitarbeitern – damit verbunden ist nicht nur der Wert der ständigen Abwanderung oder Neueinstellung als absolute Größe, sondern vor allem die direkten und indirekten Kostenfaktoren, die mit dem Abgang von Mitarbeitern verbunden sind – wie beispielsweise Recruiting, Vakanz, Know-How-Verlust, Einarbeitungszeit, Fehlbesetzung, Werbung, etc. Im Schnitt spricht man aktuell von rund 30.000 Euro pro Stelle, viele inzwischen sogar von deutlich mehr.
  • Anzahl der verhinderten Kündigungen bzw. Abgänge. Durch genaue Auswertung hat Google beispielsweise festgestellt, dass nach ca. drei Jahren der Karriereknick erfolgt und insbesondere die besten Köpfe das Unternehmen verlassen. Seit dieses Problem auch in einer zeitlichen Dimension klar erkannt wurde, gibt es spätestens nach drei Jahren ein Perspektivengespräch, um einen Verbleib der MitarbeiterInnen sicher zu stellen.
  • Die Entwicklung der Krankenstandstage pro Mitarbeiter sind ebenfalls ein Indiz für eine Verbesserung der Employee Experience.

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Etwas softer sind jene Kennzahlen, die über den reinen Personalstand hinausgehen – insbesondere folgende Zahlen geben Auskunft über gute Employee Experience:

  • Zeitdauer für Stellenbesetzung und des Recruitingprozesses – was sehr viel mit dem Ansehen und dem Ruf des Unternehmens als Arbeitgeber zu tun hat.
  • Der vorherige Punkt manifestiert sich unter anderem über Ratings auf Bewertungsplattformen wie kununu oder glassdoor und wird immer mehr zu einem entscheidenden Kriterium für potenzielle Bewerber – insbesondere, weil mehr als 90 Prozent der Menschen keinen Wunscharbeitgeber haben. Andererseits haben wir durch andere digitale Bereiche, in denen wir uns täglich bewegen, unser Verhalten und unsere Ratio insofern verändert, als wir Bewertungen immer mehr Bedeutung schenken.
  • Zusätzlich gibt es noch die Empfehlungsrate als Arbeitgeber durch die Mitarbeiter – der sogenannte ENPS. Das bedeutet “Employee Net Promoter Score”. Die Frage lautet ganz einfach: Würden Sie Ihren Arbeitergeber (einem Bekannten) weiter empfehlen? Ja oder Nein. Machen Sie diese Übung gerne mal für sich und überlegen Sie, wenn Sie mit Ja antworten, welche drei Gründe es sind, die diese Empfehlung ausmachen und ob diese Gründe auch für jemand anderen überzeugend sind.

Einsparungspotenzial – durch bessere Employee Experience

Ein deutscher Unternehmensberater hat ausgerechnet, welche Einsparungen möglich sind, wenn Menschen mehr “engaged” in ihren Jobs sind. Die Rechengrundlage dafür war die bekannte Gallup Umfrage laut derer 85 Prozent der Menschen “Dienst nach Vorschrift” machen oder sich “im Zustand der inneren Kündigung” befinden.

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Wenn es gelingt, aus den beiden Kategorien jeweils einen zweistelligen Prozentsatz beispielsweise durch gute EX in eine höhere Stufe des Engagements zu heben, so läge das gewonnene Einsparungspotenzial bei rund sechs Millionen Euro pro Jahr bei 1000 Mitarbeitern und circa 50.000 Euro durchschnittlichen Kosten je Mitarbeiter. Da reden wir aber noch nicht vom Performancegewinn des Unternehmens.

People Analytics – technische Grundlage

Ein sehr bestimmender Indikator ist natürlich die Mitarbeiterzufriedenheit, die selbstverständlich auch gemessen werden kann und muss. Das erfolgt in vielen Unternehmen einmal pro Jahr oder sogar nur alle zwei oder drei Jahre. Das ist – um es einfach zu sagen – zu wenig.

Um ein optimales “Erlebnis Job” bieten zu können, muss sehr viel öfter und regelmäßiger das Feedback der Mitarbeiter eingeholt und darauf basierend gehandelt werden. Dies erfolgt heutzutage ganz einfach digital, binnen weniger Augenblicke, mit unterschiedlichen Fragen per App, die die Gesamtentwicklung darstellen und nachvollziehbar machen.

+++Diese digitalen Tools helfen, Feedback von Mitarbeitern einzuholen+++

Der Überbegriff aus den diversen Zahlen, die erhoben werden, ist People Analytics. Das ist die Basis für ein besseres Verständnis der Menschen im Unternehmen auf einer neutralen Datenbasis. Natürlich braucht es dafür klare Regeln – insbesondere Anonymität, Datenhoheit der Mitarbeiter etc. – aber einmal eingeführt und dem Feedback entsprechend gehandelt, wird das Erlebnis Arbeit der Menschen sicher verbessert.

Performance der Organisation steigt

Neben den softeren und härteren KPIs sowie dem Einsparungspotenzial hat ein Vergleich in den USA gezeigt, dass Unternehmen, die in Employee Epxerience investieren, jene Unternehmen “outperformen”, die das nicht oder nur unzureichend machen.

Eigentlich logisch, aber doch beeindruckend, wenn man die Zahlen vor Augen hat: Unternehmen mit besonders guter Employee Experience haben einen 2,8-mal höheren durchschnittlichen Umsatz und einen 4,2-mal höheren durchschnittlichen Profit im Vergleich zu anderen Unternehmen. Ähnlich die Werte auf individueller Ebene – der Umsatz pro Mitarbeiter ist 2,8-mal und der Profit 4-mal so hoch. Außerdem wachsen diese Unternehmen in punkto Mitarbeiterzahl 1,5-mal so stark und zahlen auch 1,5-mal mehr Gehalt. Spätestens das sollte überzeugend genug sein, sich mit Employee Experience und den positiven Folgen intensiv zu beschäftigen.


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Über den Autor

Max Lammer ist Solopreneur, Trainer und Employee Experience Designer. Auf Basis seiner Erfahrung mit vielen Unternehmen – von klein bis multinational – und aus unterschiedlichen Blickwinkeln, ist er der Überzeugung, dass Employee Experience das entscheidende strategische Handlungsfeld für Organisationen egal welcher Größe und Branche ist – für mehr wirtschaftlichen Erfolg, sowie Zufriedenheit der Mitarbeiter und Kunden.

Seine berufliche und unternehmerische Erfahrung im Zusammenhang mit Innovation, Digitalisierung und New Work ist unter anderem geprägt durch beispielsweise die Initiative “Innovation to Company” in der er etablierte Unternehmen und Startups zusammen bringt, oder das Projekt des zukunftsweisenden Innovationscampuskonzept “Talent Garden” in Österreich . Außerdem hat er mehrere Jahre aktiv in einem österreichischen Technologiestartup mitgearbeitet.

Als Trainer und Solopreneur begleitet er Projekte zur Entwicklung von Innovationsstrategien und digitaler Transformation (in 8 Schritten) sowie zur “New World of Work”, und unterrichtet an Unis und bei Corporates mit Schwerpunkten auf Startup-Methoden, Employee Experience und Innovation. 

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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