11.01.2023

Wie die Reaktionen auf das neue Energiepaket der Regierung ausfallen

Die österreichische Bundesregierung präsentierte am Mittwoch im Zuge ihrer Regierungsklausur ihr Energie-Paket, das künftig den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen soll. Die Reaktionen von Branchenvertreter:innen fallen durchwegs positiv aus.
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BKA
(c) Andy Wenzel BKA

Gleich mehrere Maßnahmen zum Ausbau erneuerbarer Energien präsentierte die Regierung im Zuge ihrer Klausur in Mauerbach am Mittwoch. Im sogenannten Energiepaket ist unter anderem die UVP-Novelle enthalten, die bereits im Sommer 2022 in Begutachtung geschickt wurde und zuletzt ins Stocken geraten ist. Gegenüber dem Begutachtungsentwurf gab es allerdings keine großen Änderungen. So sollen, wie bereits im vergangenen Jahr angekündigt, Doppelprüfungen hinsichtlich Eingriffen ins Landschaftsbild im UVP-Verfahren künftig der Vergangenheit angehören. Zudem können in Bundesländern, in denen es keine Energieraumplanung gibt, künftig auch Windkraftanlagen ohne die entsprechende Flächenwidmung gebaut werden. Dieses Vorhaben war zuletzt bei einigen Landeshauptleuten sehr umstritten, sei jedoch laut Klimaschutzministerium (BMK) verfassungskonform. Zudem soll der Bau von Windrädern oder Wasserkraftwerken künftig ein hohes öffentliches Interesse zuteil werden, wobei Beschwerden keine aufschiebende Wirkung mehr haben.

Ersten Reaktionen auf die UVP-Novelle

In einer ersten Reaktion sprach IG Windkraft von einem “Meilenstein” für die Energiewende. “Der Entwurf für eine Novellierung des UVP-Gesetzes enthält zahlreiche Punkte, die wesentlich zu einer schnelleren und einfacheren Genehmigung von Windkraftanlagen beitragen werden. Diese Novelle kann somit zu einem Meilenstein für die Energiewende werden“, so Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft. Auch von Seiten der Wirtschaftskammer gab es Lob zur UVP-Reform. “Wenn nachhaltige Lösungen in der Genehmigungsschleife stecken, kann die Energiewende nicht gelingen. Es ist daher erfreulich, dass die Regierung dieses Thema nicht nur erkannt, sondern im Rahmen der Regierungsklausur auch konkrete Maßnahmen vorgestellt hat”, so Generalsekretär Karlheinz Kopf.

(c) Andy Wenzel BKA

Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG)

Zu den präsentierten Maßnahmen zählt neben der UVP-Novelle auch eine Ausbauoffensive für PV-Anlagen mittels des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetzes (EABG). So sollen in diesem Jahr noch 600 Millionen Euro für die PV-Förderung zur Verfügungen stehen, was mehr als 200 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Zudem entfallen Genehmigungen für PV-Anlagen auf bereits versiegelten Flächen. Auch die Ablehnung von Genehmigungen alleinig aufgrund des Ortsbildes sollen künftig entfallen. “Jetzt liefern wir mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) weitere umfangreiche Verbesserungen für die Genehmigung von kleineren Anlagen. Künftig kann auch eine Förderung beantragt werden, wenn die Anlage bereits im Bau ist”, so Gewessler zum neuen Gesetz, das noch durch den Nationalrat muss.

Fragen der Netzinfrastruktur

Lob gab es auch von Vertreter:innen der E-Wirtschaft, obgleich Oesterreichs Energie Präsident Michael Strugl, den raschen Ausbau der Netzinfrastruktur einmahnte: “Wesentlich ist jedoch, dass in diesem Zusammenhang auch der Ausbau der Stromnetze forciert wird. Gerade in Zusammenhang mit dem sprunghaften PV-Ausbau sehen wir, dass sich Engpässe in der Netzinfrastruktur sonst künftig zu einer veritablen Ausbau-Hürde entwickeln könnten”.

(c) Shervin Sardari BMKÖS

Kritisch sieht Strugl hingegen die fehlende Etablierung eines „überwiegenden öffentlichen Interesses“ für Vorhaben der Energiewende, wie es die EU-Vorgaben vorsehen. In den vorliegenden Texten ist laut dem Branchenvertreter nämlich lediglich von einem „hohen öffentlichen Interesse“ die Rede. „Durch diese Relativierung erhalten Energiewendeprojekte in Österreich nicht jenen klaren rechtlichen Vorrangcharakter, auf den man sich auf europäischer Ebene geeignet hat“, so Strugl.

Auch Gerhard Christiner, technischer Vorstand Austrian Power Grid (APG), thematisiert in diesem Zusammenhang den Ausbau der Netzinfrastruktur. “Wir begrüßen die Bestrebungen der Bundesregierung die Vereinfachungs- und Beschleunigungsinstrumente zu schaffen, um Projekte im Sinne der Energiewende voranzutreiben. Dazu müssen auch Vorhaben der Netzinfrastruktur zählen, welchen eine herausragende Rolle und Bedeutung bei der Integration von Erneuerbaren zukommt.“

Ausbau der Biogasproduktion

Als dritte Maßnahme des Energiepakets präsentierte die Bundesregierung den Ausbau der Biogasproduktion in Österreich, wobei dies das “Erneuerbare-Gase-Gesetz” und die “Biogasverordnung” umfasst. Unter anderem soll die heimische Biogasproduktion in den kommenden sieben Jahren mehr als verzehnfacht werden. 2030 soll der Gasmix in Österreich zu elf Prozent aus Biogas bestehen. „Mehr und praxisnähere Maßnahmen“ hätte sich in diesem Zusammenhang WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf beim Ausbau von grünen Gasen gewünscht: “Ein Hochfahren der Kapazitäten müsse in den nächsten Jahren ein zentrales Ziel sein, da grüne Gase ein essenzieller Baustein sind, damit die Transformation auch in den Unternehmensbereichen gelingt, die für ihre Prozesse weiterhin Gas benötigen werden.”


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Was brauchen Startups, um erfolgreich zu sein? In vielen Fällen: Kapital. Die Wirtschaftsprüfungskanzlei Forvis Mazars hat sich Erfolgsstrategien von mehr als 1.700 Startups aus über 100 Ländern angesehen und im Rahmen der Female Founder Challenge untersucht. Am Ende definierte man vier Faktoren, die erfolgreiches Fundraising ausmachen.

Vier Schritte zur Kapitalbeschaffung

1. Richtige Menge

Zuerst sei entscheidend, die richtige Menge an Kapital zu beschaffen. Dabei sei Forvis Mazars zufolge “eine sorgfältige Bewertung der eingeworbenen Beträge und die Unternehmensbewertung” wichtig.

2. Richtiger Zeitpunkt

Als zweiten Schritt müsse man den richtigen Zeitpunkt für die Kapitalbeschaffung finden. Dieser hänge von der Reife des Unternehmens, der Markttraktion und der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells ab. Der Studie von Forvis Mazars zufolge würden 79 Prozent der Unternehmen innerhalb der ersten fünf Jahre Kapital beschaffen. Nur 19 Prozent würden das erst später tun.

3. Richtige Gründe

Schritt drei ist eigentlich der Wichtigste: Was ist der Grund für die Kapitalbeschaffung? Sie dürfe kein Selbstzweck sein, sondern müsse der Erreichung bestimmter Ziele dienen. Man brauche neben Kapital auch eine klare Markenstrategie, ein aufgebautes Netzwerk und Fachwissen.

4. Richtige Partner:innen

Abschließend ist auch die Auswahl der Investor:innen entscheidend: Welche Personen oder Fonds verstehen das Unternehmen, teilen die Unternehmenswerte und bringen relevantes Fachwissen und Netzwerke mit?

Hürden in Bürokratie

Peter Wundsam, Partner bei Forvis Mazars in Österreich, betont die Notwendigkeit einer Entbürokratisierung: “Gründerinnen und Gründer stehen immer noch vor zahlreichen Hürden wie gewerberechtlichen Bestimmungen und hohen Lohnkosten, obwohl die Einführung der FlexKapG (Flexible Kapitalgesellschaft) bereits ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung war.”

Ähnliche Forderungen sind auch im Working Paper “Vision 2030” von AustrianStartups, invest.austria, der Jungen Wirtschaft und StartupNOW zu finden – brutkasten berichtete. In Österreich würden steuerliche Anreize fehlen, die Privatpersonen dazu motivieren, in Startups oder VC-Fonds zu investieren. Ein großes Potential für Risikokapitalfinanzierungen bleibe so hierzulande ungenutzt.

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