10.08.2022

Analyse: Was die neue UVP-Novelle für den Ausbau der Windkraft in Österreich bedeutet

Ende Juli hat Klimaschutzministerin Leonore Gewessler die Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) in Begutachtung geschickt. Wir haben mit Energie- und Klimarechtsexperten Florian Stangl darüber gesprochen, was dies für den Ausbau der Windkraft in Österreich bedeuten könnte.
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Energie- und Klimarechtsexperte Florian Stangl zu Gast im Talk | (c) brutkasten / Adobestock

Bis 2030 möchte Österreich seinen Strombedarf zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decken. Damit dieses ambitionierte Ziel erreicht wird, bedarf es eines enormen Ausbaus von Photovoltaik, Windkraft und Wasserkraft. Bei der Windkraft soll die jährliche Stromerzeugung auf 10 TWh gesteigert werden. In der Vergangenheit kritisieren Branchenverterter:innen allerdings die Rahmenbedingungen für den Ausbau. Insbesondere Genehmigungsverfahren für größere Projekte würden sich unnötig in die Länge ziehen. Zudem gibt es in den einzelnen Bundesländern aktuell unterschiedliche Voraussetzungen für den Ausbau. So existiert in einigen Ländern eine Energieraumplanung, in anderen wiederum nicht.

Novelle soll den Ausbau der Windkraft beschleunigen

Abhilfe soll nun ein sogenanntes “Beschleunigungspaket” schaffen, das die Regierung Ende Juli auf den Weg gebracht hat. Darin enthalten ist eine Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG), die sich aktuell in der Begutachtung befindet.

Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass in Bundesländern, in denen es keine Energieraumpläne gibt, für die Errichtung einer Windkraft-Anlage keine Widmung mehr erforderlich ist. Bisher braucht es für eine UVP nämlich eine entsprechende Flächenwidmung, die im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden liegt. Die Idee dahinter: Eine fehlende Energieraumplanung soll künftig die Errichtung von Windkrafträdern nicht mehr blockieren können.

Eine derartige Energieraumplanung gibt es derzeit nur in Niederösterreich, der Steiermark und dem Burgenland, wie Energie- und Klimarechtsexperte Florian Stangl von nhp Rechtsanwälte im brutkasten Talk erläutert. Im Rahmen der Energieraumplanung werden überregional Zonen festgeschrieben, die sich für den Ausbau der Windkraft eignen. Die westlichen Bundesländer, wie Vorarlberg oder Tirol, standen bislang beim Ausbau der Windkraft allerdings auf der Bremse. In Salzburg ist hingegen ein entsprechender Entwurf in Planung.

Die Reaktionen auf die Novelle fielen laut dem Experten durchwegs positiv aus. Derzeit werden die entsprechenden Stellungnahmen von Interessensverbänden eingeholt. “Ich gehe davon aus, dass sobald der Nationalrat nach den Sommerferien wieder zusammentreten wird, bereits eine politische Entscheidung gefunden wurde”, so Stangl. Verfahrensbeschleunigungen bräuchte es allerdings auch in Bezug auf Genehmigungsverfahren bei Photovoltaik-Anlagen. “Hier bräuchte es auch für PV-Anlagen ein schlankeres Anlagenrecht, im Idealfall mit einer einheitlichen Anlaufstelle”, wie der Experte anfügt.

REPowerEU-Plan könnte Karten neu mischen

Wie Stangl im Talk weiters ausführt, gibt es allerdings auch auf europäischer Ebene aktuell Bestrebungen den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen und verweist in diesem Zusammenhang auf den REPowerEU-Plan der Europäischen Kommission. Ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission sieht nämlich vor, dass die Mitgliedstaaten entsprechende Go-To-Areas für den Ausbau der erneuerbaren Energien ausweisen, in denen keine Umweltverträglichkeitsprüfungen, wie wir sie derzeit kennen, mehr erforderlich sind. Dies könnte laut dem Experten zu einem Systemumbruch führen. Allerdings müssten hierfür noch die EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament zustimmen, wobei mit einer breit angelegten Diskussion noch zu rechnen ist, wie Stangl abschließend anmerkt.


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Man sieht wie ein E-Auto aufgeladen wird von ELOOP
(c) Eloop

Mehr als 200 Teslas sind derzeit noch für Eloop unterwegs. Mit seiner in den vergangenen Jahren sukzessive wachsenden Flotte hat es das Wiener Carsharing-Startup geschafft, eine Größe im heimischen Markt zu werden. Mit der Tokenisierung von Fahrzeugen sorgte das Unternehmen in nicht nur für viel Aufmerksamkeit im Krypto-Segment, sondern auch für eine stärkere Kundenbindung. Das Konzept zog auch einige Investor:innen an – erst im vergangenen September verkündete das Startup zuletzt ein Millioneninvestment – bei weitem nicht das erste.

“Wachstum nur schwer möglich”

Doch wie es in einer Mail des Startups an Crowdinvestor:innen heißt, stellt Eloop den Flottenbetrieb nun gänzlich ein. Das Geschäft lasse sich momentan nicht profitabel betreiben, heißt es dort. In den aktuellen Marktbedingungen sei ein Wachstum “nur schwer möglich”. “Deshalb mussten wir uns schweren Herzens dazu entscheiden, das Carsharing einzustellen, auch wenn wir nach wie vor daran glauben, dass das die Zukunft der urbanen Mobilität sein wird”, so das Team.

Schäden an Fahrzeugen als finanzielles Problem für Eloop

Als problematischen Kostenpunkt führt Eloop dabei auch Schäden an Fahrzeugen an, die teilweise nicht von der Versicherung gedeckt seien. Man habe “vermehrt mit schweren Fahrzeugschäden bis zu Totalschäden zu kämpfen”. “In vielen Fällen, wie z.B. Account-Weitergabe an unter 23-Jährige, steigt die Versicherung aus und Eloop trägt die gesamten Kosten”, heißt es in der Mail. “Schäden dieser Art eliminieren allerdings jegliche operativen Gewinne und erhöhen zusätzlich die Versicherungskosten.”

Sanierungsverfahren angekündigt: Eloop-Crowdinvestor:innen dürften um Geld umfallen

Neben der Einstellung des Sharing-Angebots kündigt das Startup auch die Beantragung eines Sanierungsverfahrens an, ist also offensichtlich insolvent. Ein entsprechender Antrag scheint aktuell noch nicht öffentlich auf. Gerade die Crowdinvestor:innen, an die sich die Mail richtet, dürften bei einem solchen Verfahren um ihr Geld umfallen, wie auch seitens des Startups eingeräumt wird. “Das Investment und die damit verbundenen Zinsansprüche sind nachrangig. Das bedeutet bei einer Insolvenz, dass erst die anderen Gläubiger vollständig befriedigt werden müssen, bevor Zahlungen an die Crowd geleistet werden dürfen”, heißt es in der Mail.

“Teilbetriebsschließung” – künftig wohl Fokus auf Plattform zur Tokenisierung von Maschinen geplant

Man wolle den Schaden der Crowdinvestor:innen aber minimieren, indem man sie “bei der Weiterführung des Eloop-Networks” integriere. Das Startup spricht bei der Einstellung des Carsharing-Betriebs auch von einer “Teilbetriebsschließung”. Erst im März hat das Startup ein neues Geschäftsmodell präsentiert, wie brutkasten berichtete: Eine Plattform zur Tokenisierung von Maschinen. Ob es tatsächlich damit weitergeht hängt freilich davon ab, ob das Sanierungsverfahren angenommen und in weiterer Folge erfolgreich umgesetzt wird.

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