21.01.2020

DSGVO-Verstöße: Soviel Strafe wurde bislang tatsächlich verhängt

Mehr als eineinhalb Jahre nach dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO hält sich das Ausmaß der tatsächlich verhängten Strafen in Grenzen, wie eine Umfrage von DLA Piper ergibt. Österreich liegt relativ gesehen an der Spitze - mit nur einer relevanten Zahlung.
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DSGVO-Verstöße - so hoch waren die Strafen bislang tatsächlich
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Groß war die Panik im Vorfeld des Inkrafttretens der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO am 25. Mai 2018. Kein Wunder: Zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes, in schwerwiegenden Fällen sogar 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes – das war bzw. ist das angedrohte Strafmaß für DSGVO-Verstöße. Dass dabei wieder einmal sprichwörtlich die Suppe heißer gekocht, als gegessen wurde, wurde schon schnell nach dem Inkrafttreten klar: In Österreich etwa wurde die Ahndung gleich im April 2018 massiv entschärft.

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DSGVO-Verstöße: Nur 114 Millionen Euro Strafe seit Inkrafttreten

Nach etwas mehr als eineinhalb Jahren kann konstatiert werden: Das tatsächlich verhängte Strafausmaß hält sich europaweit in Grenzen. Das geht nun aus einer Hochrechnung auf Basis einer Umfrage der internationalen Kanzlei DLA Piper hervor. Demnach wurden bislang insgesamt Bußgelder in der Höhe von 114 Millionen Euro verhängt – davon alleine 50 Millionen gegenüber Google, an dem Frankreich 2019 ein Exempel statuierte.

Österreich wird mit einer einzigen Strafe zum relativen Spitzenreiter

Trotz der oben genannten Entschärfung war Österreich beim Strafausmaß, relativ zur Landesgröße gesehen, Spitzenreiter. Nur in Frankreich (51 Mio. Euro inkl. Google) und Deutschland (24,5 Mio. Euro) wurden insgesamt höhere Straf-Beträge verhängt, als hierzulande, wo man auf stolze 18 Millionen Euro kommt. Allerdings: Ähnlich wie in Frankreich handelt sich dabei um eine einzige verhängte Strafe: Jene gegenüber der Post nach dem Datenskandal vergangenes Jahr. Nur in Deutschland wird also tatsächlich flächendeckend und relativ konsequent gestraft.

Viele Meldungen – wenige Strafen

Dabei sind die insgesamt wenigen verhängten Strafen nicht auf zu wenige Anzeigen zurückzuführen. Mehr als 160.000 Meldungen über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (Data Breach-Meldungen) gab es laut DLA Piper in den 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein seit Einführung der DSGVO. Die meisten Meldungen gab es in den Niederlanden, Deutschland und Großbritannien. Österreich liegt mit 1644 Meldungen an 14. Stelle. Vergangenes Jahr gab es insgesamt im Durchschnitt 278 Meldungen pro Tag – mehr als in den ersten Monaten nach Inkrafttreten (durchschnittlich 247 pro Tag).

⇒ DLA Piper

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Michael Waupotitsch, Vice President Textile Recycling bei Andritz © Andritz Group

Allein in Österreich könnten zukünftig rund 220.000 Tonnen davon besser verwertet werden. Bisher scheitert eine echte Kreislaufwirtschaft jedoch an der Praxis: „Wirkliches Faser-zu-Faser-Recycling, also sprich aus Abfällen wirklich wieder ein Kleidungsstück zu machen, das liegt im Bereich von 1% und weniger“, zieht Michael Waupotitsch, Vice President Textile Recycling bei Andritz, im Gespräch ernüchternde Bilanz. Der Großteil der Altkleider wird deponiert oder verbrannt.

Vorhersage statt bloßer Materialbestimmung

Hier setzt die neue Technologie „teXscan“ an, die Andritz gemeinsam mit der französischen Tochtergesellschaft Laroche entwickelt. Während bestehende Nahinfrarot-Systeme lediglich die reine Materialzusammensetzung bestimmen können, soll die neue Lösung erstmals die konkrete Rezyklierfähigkeit zerstörungsfrei vorhersagen.

„Die Innovation dabei ist, dass man erstmals nicht nur Farbe oder Zusammensetzung messen, sondern eine Vorhersage treffen kann, wie gut etwas recycelbar ist.“, so Waupotitsch. Das System ordnet den Textilien einen Score von 0 bis 100 zu, der auf Kriterien wie der Faserlänge und dem Kurzfaseranteil basiert. Waupotitsch betont jedoch im Gespräch, dass es sich hierbei um „keinen industriellen Standard“, sondern primär um eine „Entscheidungshilfe“ für Sortier- und Recyclingbetriebe handelt.

Der teXscan © Andritz

Bislang nur weiße Baumwolle identifizierbar

Bislang beschränkt sich die Analysefähigkeit des Prototyps ausschließlich auf weiße Baumwollfasern. Die größte Herausforderung im Massenmarkt stellen jedoch Mischgewebe und gefärbte Stoffe dar, die den Großteil heutiger Fast Fashion ausmachen. Andritz plant, bis Ende des Jahres verlässliche Aussagen über farbige Baumwolle zu treffen; Mischgewebe sollen als nächstes folgen.

Aktuell existiert das System als Tischgerät. Um industriell relevant zu werden, soll die Technologie zu Handheld-Geräten oder vollautomatisierten Online-Sensoren für Förderbänder weiterentwickelt werden, erklärt der Textil-Recycling-Experte.

teXscan als strategischer „Door Opener“

„Recycling von Textilien steht im Wettbewerb mit extrem günstigen Frischfasern“, merkt Waupotitsch im Gespräch an. Man müsse das gesamte wirtschaftliche System beachten und vorsichtig sein sich in dieser Hinsicht nicht selbst zu belügen, denn „unterm Strich muss es sich auch rechnen“, so der Experte. Zudem fehlen in Europa flächendeckende, genormte Sammelsysteme, wie man sie vom Altpapier kennt.

Für den Technologiekonzern ist der Scanner ohnehin nicht das primäre Endprodukt sondern eine Möglichkeit der Zusammenarbeit. Andritz versteht sich als Maschinen- und Anlagenbauer. Das Messgerät soll vielmehr als „Door-Opener“ fungieren, um letztlich großskalierte mechanische und chemische Recyclinganlagen zu vertreiben.

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