21.01.2020

DSGVO-Verstöße: Soviel Strafe wurde bislang tatsächlich verhängt

Mehr als eineinhalb Jahre nach dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO hält sich das Ausmaß der tatsächlich verhängten Strafen in Grenzen, wie eine Umfrage von DLA Piper ergibt. Österreich liegt relativ gesehen an der Spitze - mit nur einer relevanten Zahlung.
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DSGVO-Verstöße - so hoch waren die Strafen bislang tatsächlich
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Groß war die Panik im Vorfeld des Inkrafttretens der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO am 25. Mai 2018. Kein Wunder: Zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes, in schwerwiegenden Fällen sogar 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes – das war bzw. ist das angedrohte Strafmaß für DSGVO-Verstöße. Dass dabei wieder einmal sprichwörtlich die Suppe heißer gekocht, als gegessen wurde, wurde schon schnell nach dem Inkrafttreten klar: In Österreich etwa wurde die Ahndung gleich im April 2018 massiv entschärft.

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DSGVO-Verstöße: Nur 114 Millionen Euro Strafe seit Inkrafttreten

Nach etwas mehr als eineinhalb Jahren kann konstatiert werden: Das tatsächlich verhängte Strafausmaß hält sich europaweit in Grenzen. Das geht nun aus einer Hochrechnung auf Basis einer Umfrage der internationalen Kanzlei DLA Piper hervor. Demnach wurden bislang insgesamt Bußgelder in der Höhe von 114 Millionen Euro verhängt – davon alleine 50 Millionen gegenüber Google, an dem Frankreich 2019 ein Exempel statuierte.

Österreich wird mit einer einzigen Strafe zum relativen Spitzenreiter

Trotz der oben genannten Entschärfung war Österreich beim Strafausmaß, relativ zur Landesgröße gesehen, Spitzenreiter. Nur in Frankreich (51 Mio. Euro inkl. Google) und Deutschland (24,5 Mio. Euro) wurden insgesamt höhere Straf-Beträge verhängt, als hierzulande, wo man auf stolze 18 Millionen Euro kommt. Allerdings: Ähnlich wie in Frankreich handelt sich dabei um eine einzige verhängte Strafe: Jene gegenüber der Post nach dem Datenskandal vergangenes Jahr. Nur in Deutschland wird also tatsächlich flächendeckend und relativ konsequent gestraft.

Viele Meldungen – wenige Strafen

Dabei sind die insgesamt wenigen verhängten Strafen nicht auf zu wenige Anzeigen zurückzuführen. Mehr als 160.000 Meldungen über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (Data Breach-Meldungen) gab es laut DLA Piper in den 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein seit Einführung der DSGVO. Die meisten Meldungen gab es in den Niederlanden, Deutschland und Großbritannien. Österreich liegt mit 1644 Meldungen an 14. Stelle. Vergangenes Jahr gab es insgesamt im Durchschnitt 278 Meldungen pro Tag – mehr als in den ersten Monaten nach Inkrafttreten (durchschnittlich 247 pro Tag).

⇒ DLA Piper

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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