23.10.2024
CONSTRUCTION STARTUP COMPETITION

Drei Startups aus Österreich unter den acht Gewinnern von globalen PropTech-Wettbewerb

Die Construction Startup Competition zählt weltweit zu größten Wettbewerben für PropTech-Startups. Unter den acht Gewinnern sind in diesem Jahr drei österreichische Startups. Zudem zählt auch die österreichische Gründerin Sarah Buchner mit ihrem New Yorker Startup Trunk Tools zu den Sieger-Startups.
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v.l. Ralf Pfefferkorn (Sodex Innovations), Franz Haller (Mixteresting) und David Plaseller (revitalyze)

Für die jüngste Ausgabe der Construction Startup Competition gab es in diesem Jahr Bewerbungen aus insgesamt 70 Ländern. Der Wettbewerb für PropTech-Startups zählt weltweit zu den größten seiner Art und bietet seit 2017 jährlich ein Bühne für Innovationen aus der Bauindustrie. Die Ausrichtung der Competition erfolgt durch bekannte Branchenplayern. Dazu zählen etwa der Werkzeughersteller Hilti oder Cemex Ventures, der Corporate-Venture-Capital-Arm des global agierenden Baustoffhersteller Cemex.

Österreich stark vertreten

Unter den mehreren hundert Einreichungen konnten sich in diesem Jahr mit revitalyze, Sodex Innovations und Mixteresting gleich drei Startups aus Österreich durchsetzen. Zudem zählt auch die österreichische Gründerin Sarah Buchner zu den Gewinner:innen, die das in New York ansässige PropTech-Startup Trunk Tools gegründet hat. Einer breiteren Öffentlichkeit wurde Buchner im Zuge einer im August kommunizierten 20 Millionen US-Dollar schweren Series-A-Finanzierungsrunde bekannt (brutkasten berichtete). Ebenfalls in die Schlussrunde schafften es die beiden US-Startups Kaya AI und Raise Robotics sowie Gscan aus Estland und Kraaft aus Frankreich.

Die acht Gewinner-Startups dürfen beim Pitch Day am 12. November 2024 auf der Trimble Dimensions User Conference in Las Vegas ihre Lösungen vor einem Fachpublikum präsentieren. Beim Pitch geht es um Preisgeld sowie die Gold-, Silber- und Bronzemedaille, die für mehr Sichtbarkeit in der Branche sorgen sollen. Die teilnehmenden Startups erhalten zudem die Möglichkeit vor Ort mit Branchenexpert.innen und Investor:innen in Kontakt zu treten.

Die drei Startups aus Österreich

„Zu den Gewinnern des Construction Startup Competition 2024 zu gehören, ist eine große Ehre und fühlt sich noch etwas surreal an“, so David Plaseller, CEO von revitalyze. Das Startup wurde 2024 in Innsbruck gegründet und entwickelt eine digitale Plattform, um mineralische Baustoffe wie Sand und Kies möglichst hochwertig zu recyclen und zu vertreiben (brutkasten berichtete).

Das 2021 gegründete Vorarlberger Startup Sodex Innovations hingegen hat mit SDX-4DVision ein System entwickelt, das die Vermessung und Dokumentation von Baustellen automatisiert. Unter anderem konnte das Unternehmen in der Vergangenheit bekannte Partner wie die Deutsche Bahn für sich gewinnen (brutkasten berichtete).

Das dritte österreichische Unternehmen ist Mixteresting. Die Software des Leondinger Startups simuliert den Mischungsprozess und schlägt selbstständig optimierte Betonmischungen vor. Unter anderem setzt das Unternehmen dabei auf KI, um optimale Betonmischungen virtuell zu simulieren.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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