03.12.2019

Digitalsteuer: Österreich im Visier der US-Behörden – 100 Prozent-Strafzölle möglich

Der Handelskonflikt zwischen den USA und Frankreich erlangt nach einem Report der US-Handelsbehörde zur französischen Digitalsteuer die nächste Eskalationsstufe. In einer Aussendung, in der 100 Prozent-Zölle auf französische Güter in den Raum gestellt werden, wird Österreich explizit als mögliches nächstes Ziel der Behörden genannt.
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TikTok
(c) Gage Skidmore - Donald Trump

Eigentlich sollte mit der zuvor von türkis-blau initiierten und im September vom Nationalrat beschlossenen „Digitalsteuer“ ja mehr Geld in die Staatskassen gelangen. Beziehungsweise sollte die fünfprozentige Steuer auf Online-Werbeumsätze im Inland eine gewisse Gerechtigkeit zwischen heimischen Unternehmen und US-Tech-Riesen wie Google, Facebook und Amazon herstellen. Denn laut Beschluss gilt sie ausschließlich für Unternehmen, die einen weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro bzw. einen jährlichen Umsatz aus Onlinewerbeleistungen von mindestens 25 Millionen Euro erzielen.

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US-Handelsbeauftragter statuiert Exempel an Frankreich

Eigentlich, denn der Beschluss könnte für Österreich ein böses Nachspiel haben und letztlich mehr kosten, als er bringt. An Frankreich statuiert US-Präsident Donald Trump mit seinen Behörden gerade ein Exempel. Nachdem zuvor von der Handelsbehörde ein Untersuchungs-Report zur französischen Digitalsteuer vorgelegt wurde, wurde der US-Handelsbeauftragte (USTR) in einer Aussendung sehr konkret. Im Wortlaut (übersetzt) heißt es dort:

„Der US-Handelsbeauftragte veröffentlicht eine Mitteilung des Bundesregisters, in der er erklärt, dass die französische Digitalsteuer aus den im Bericht dargelegten Gründen unangemessen, diskriminierend und belastend für den US-Handel ist. Die Bekanntmachung fordert die Öffentlichkeit auf, sich zu den vom USTR vorgeschlagenen Maßnahmen zu äußern, die zusätzliche Zölle von bis zu 100 Prozent auf bestimmte französische Produkte beinhalten“.

Zudem werden auch Abgaben auf französische Dienstleistungen ins Spiel gebracht. Eine zugrundegelegte Liste umfasse 63 Zoll-Positionen mit einem Handelswert von insgesamt 2,4 Milliarden US-Dollar.

Digitalsteuer: Ermittlungen gegen Österreich werden geprüft

Aus österreichischer Sicht ist in dieser Aussendung ein weiterer Absatz noch relevanter, wo Handelsbeauftragter Robert Lighthizer direkt zitiert wird:

„Die heutige Entscheidung des USTR sendet ein klares Signal, dass die Vereinigten Staaten Maßnahmen gegen digitale Steuersysteme ergreifen werden, die US-Unternehmen diskriminieren oder anderweitig unangemessene Belastungen auferlegen. Nun prüft der USTR, ob Ermittlungen nach Abschnitt 301 über die Steuern auf digitale Dienstleistungen in Österreich, Italien und der Türkei eingeleitet werden sollen“.

Man konzentriere sich darauf, dem „zunehmenden Protektionismus“ der EU-Mitgliedstaaten entgegenzuwirken, der sich „ungerechtfertigterweise“ gegen US-Unternehmen richte, sei es durch Steuern auf digitale Dienstleistungen oder andere Maßnahmen, die sich an führende US-Unternehmen für digitale Dienstleistungen richten, so Lighthizer weiter.

Das Schreiben ist damit klar als Drohung gegenüber Österreich aufzufassen. Ob tatsächlich Ermittlungen eingeleitet werden und welche Produkte im Ernstfall von Strafzöllen bedroht wären, kann derzeit freilich noch nicht gesagt werden.

⇒ Die Aussendung im Original

⇒ Der Untersuchungs-Report zur französischen Steuer

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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Digitalsteuer: Österreich im Visier der US-Behörden – 100 Prozent-Strafzölle möglich

Eigentlich sollte mit der zuvor von türkis-blau initiierten und im September vom Nationalrat beschlossenen „Digitalsteuer“ ja mehr Geld in die Staatskassen gelangen. An Frankreich statuiert US-Präsident Donald Trump mit seinen Behörden gerade ein Exempel. Nachdem zuvor von der Handelsbehörde ein Untersuchungs-Report zur französischen Digitalsteuer vorgelegt wurde, wurde der US-Handelsbeauftragte (USTR) in einer Aussendung sehr konkret. Die Bekanntmachung fordert die Öffentlichkeit auf, sich zu den vom USTR vorgeschlagenen Maßnahmen zu äußern, die zusätzliche Zölle von bis zu 100 Prozent auf bestimmte französische Produkte beinhalten“. Zudem werden auch Abgaben auf französische Dienstleistungen ins Spiel gebracht. Man konzentriere sich darauf, dem „zunehmenden Protektionismus“ der EU-Mitgliedstaaten entgegenzuwirken, der sich „ungerechtfertigterweise“ gegen US-Unternehmen richte, sei es durch Steuern auf digitale Dienstleistungen oder andere Maßnahmen, die sich an führende US-Unternehmen für digitale Dienstleistungen richten, so Lighthizer weiter.

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