06.10.2023

Wie das Börsendebüt der Ethereum-ETFs verlaufen ist

Crypto Weekly #117. In den USA lassen sich seit dieser Woche erstmals Ethereum-ETFs handeln. Ein Gamechanger ist das aber nicht mehr.
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📈 Bitcoin mit leichten Kursgewinnen, Solana sehr stark

Wie immer starten wir mit einem Blick auf das Marktgeschehen: Dieses war zuletzt eher überschaubar (siehe Crypto Weekly #115). Größere Kursbewegungen blieben auch diese Woche weitgehend aus - mit wenigen Ausnahmen. Für Bitcoin ging es zwischenzeitlich bis auf über 28.000 US-Dollar nach oben - erstmals seit Ende August. Zuletzt lag der Kurs wieder etwas unter dieser Marke. Auf 7-Tages-Sicht ergibt sich dennoch ein Plus von vier Prozent. 

Deutlich stärker aufwärts ging es für Solana. Der SOL-Token verzeichnete auf 7-Tages-Sicht einen Kurszuwachs von 15 Prozent. Das ist mit deutlichem Abstand die stärkste Performance unter den großten Krypto-Assets. Aus dem Solana-Ökosystem sind zuletzt durchaus positive Signale gekommen: Aktuell liegen nach Zahlen von DeFiLlama knapp 340 Mio. Dollar in DeFi-Anwendungen auf der Solana-Blockchain. Für das laufende Jahr ist dies ein Höchststand. 

Im Jänner ist der Wert noch deutlich niedriger bei 210 Mio. Dollar gelegen. Seither ist er also um rund 60 Prozent gestiegen. Das kann sich schon sehen lassen. Allerdings darf man das größere Bild nicht aus den Augen verlieren: Denn im November 2021, also zum Höhepunkt des damaligen Krypto-Bullenmarkts, waren es über 10 Mrd. US-Dollar gewesen, die in DeFi-Anwendungen auf Solana gelegen waren. Von diesem Höchststand gerechnet liegt der Wert also weiterhin ungefähr 97 Prozent im Minus. 

Dazu muss man sagen: Diese Werte sind in US-Dollar angegeben - und dementsprechend hängen sie stark am aktuellen Marktpreis eines Token, in diesem Fall eben SOL. Und der SOL-Kurs ist insbesondere im November 2022 massiv unter Druck geraten. Hintergrund war die Pleite der Kryptobörse FTX und der damit verbundene Niedergang von FTX-Gründer Sam Bankman-Fried. Dieser war ein früher Investor bei Solana und hatte vor allem über die FTX-Schwesternfirma Alameda große Bestände an SOL gehalten. 

Diese Woche hat in den USA übrigens der Prozess gegen Bankman-Fried begonnen. Und schon am dritten Tag des Verfahrens wurde er vom früheren FTX-Technikchef Gary Wang schwer belastet. Man könnte also sagen: Für Solana ist diese Woche deutlich besser verlaufen als für Bankman-Fried. 

🇺🇸 Erstmals Ethereum-ETFs in den USA gestartet

Aber genug von Solana. In seiner Eigenschaft als Smart-Contract-Plattform wird die Blockchain ja durchaus immer wieder als Konkurrent einer anderen sehr bekannten Blockchain genannt, zu der wir jetzt kommen wollen: Ethereum. 

Da gab’s diese Woche größere News. Allerdings nicht technischer Natur, sondern auf der Investment-Seite. Mit der Blockchain selbst hatten die News streng genommen nichts zu tun, dafür aber mit einem anderen Thema, das in den vergangenen Monaten ein großes in der Kryptobranche war: ETFs, also Exchanged Traded Funds (ETFs).

Wir erinnern uns: Im Juni hatte der weltgrößten Vermögensverwalter, BlackRock, bei der US-Börsenaufsicht einen Antrag auf Zulassung eines Bitcoin-ETFs eingebracht. Und zwar auf keinen Bitcoin-Futures-ETF. Solche investieren nicht direkt in Bitcoin, sondern in Finanzprodukte, die den Bitcoin-Preis nachbilden. Nein, der Antrag lautete auf einen sogenannten Bitcoin-Spot-ETF, der tatsächlich unmittelbar in Bitcoin investieren würde. Bitcoin-Futures-ETFs sind in den USA schon seit Herbst 2021 handelbar. Bitcoin-Spot-ETFs wurden bisher aber noch nie genehmigt.

Und Ethereum-ETFs? Gab es in den USA bisher auch nicht. Diese Woche starteten aber gleich mehrere in den Handel. Insgesamt neun ETFs der Investmentfirmen ProShares, VanEck, Bitwise, Valkyrie, Kelly und Volshares sind seit Montag an der Chicago Board Options Exchange (CBOE) handelbar. Nicht alle sind reine Ethereum-ETFs, manche enthalten zusätzlich auch Bitcoin. 

Wobei: Keine eigentlichen Coins, denn die neun ETFs sind allesamt Ethereum-Futures-ETFs. Keine Spot-ETFs. Sämtliche der Fonds investieren also in Finanzprodukte, in diesem Fall Futures, die den Preis von Ether nachbilden - und nicht direkt in Ether-Token. Es ist somit genau die gleiche Situation wie zwei Absätze weiter oben zu Bitcoin geschildert. Mit der Zulassung der Ethereum-Futures-ETFs in den USA zieht Ethereum in diesem Aspekt nun mit zwei Jahren Verspätung mit Bitcoin gleich. 

🧐 Wie der Handelsstart der Ethereum-Futures-ETFs verlaufen ist

Hat die Welt darauf gewartet? Offenbar nicht, denn das Handelsvolumen der ETFs war an ihrem Börsendebüt vergleichsweise gering, wie unter anderem Bloombergs ETF-Analyst Eric Balchunas anmerkte

Fairerweise muss hier aber dazusagen: Balchunas setzte das Volumen in Relation zum Marktstart des ersten Bitcoin-Futures-ETFs im Oktober 2021. Und dieser erfolgte zum Höhepunkt des damaligen Krypto-Bullenmarkts. Tatsächlich erreichte Bitcoin kurz nach dem Start des ETFs ein Rekordhoch (siehe Cryypto Weekly #29).

Im Gegensatz dazu sind wir aktuell noch immer in einem Kryptowinter - auch wenn dieser vielleicht nicht mehr ganz so frostig ist wie im Vorjahr. Am Kryptomarkt selbst schlug sich der Handelsstart der Ethereum-ETFs aber auch nicht spürbar nieder. 

In der Nacht auf Montag, dem ersten Handelstag der ETFs, sprang der Ether-Kurs zwar kurzzeitig nach oben. Nach dem tatsächlichen Handelsstart am Montagnachmittag europäischer Zeit fiel er aber wieder zurück - sogar unter das Ausgangsniveau. Und im weiteren Wochenverlauf gab er weiter nach.

Über die Gründe kann man naturgemäß nur spekulieren. Der Kurs hatte im Vorfeld durchaus stärker zugelegt. Die Angelegenheit als klassische “Buy the news, sell the rumour”-Sache einzuordnen, wäre aber wohl auch verfehlt - denn auch andere große Krypto-Assets haben sich in der Woche vor dem Handelsstart ähnlich wie Ether bewegt. Lediglich die Kursausschläge am Montag selbst hoben sich von anderen Krypto-Assets ab. 

Auch hatte es im Vorfeld keine wirkliche Euphorie um die ETFs gegeben. Dass sie im Oktober starten könnten, hatte Bloomberg bereits vor einigen Wochen berichtet. Ohne größere Resonanz am Markt. 

Aber es handelt sich eben bei diesen ETFs um Futures-ETFs. Sie sind kein Gamechanger, wie es ein Bitcoin-Spot-ETF wäre - oder auch ein Ethereum-Spot-ETF. 

Einen Antrag auf einen solchen gab es diese Woche übrigens auch. Und zwar von Grayscale. Der Vermögensverwalter möchte bereits länger seinen Bitcoin Trust in einen Spot-ETF umwandeln. Dazu hatte das Unternehmen erst vor wenigen Wochen ein aufsehenerregendes Urteil erreicht (siehe Crypto Weekly #113). Nun will Grayscale auch seinen Ethereum Trust in einen Spot-ETF umwandeln. Dass dies von der Börsenaufsicht bald genehmigt werden wird, davon ist aber nicht auszugehen. Entscheidender wird in den nächsten Wochen und Monaten die Frage, wie es mit den Bitcoin-ETF-Anträgen weitergeht.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegen sich meist im niedrigen neunstelligen Bereich. Das wertvollste, IonQ, liegt bei 1,67 Milliarden US-Dollar (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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