06.10.2023

Wie das Börsendebüt der Ethereum-ETFs verlaufen ist

Crypto Weekly #117. In den USA lassen sich seit dieser Woche erstmals Ethereum-ETFs handeln. Ein Gamechanger ist das aber nicht mehr.
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Die Kurstafel:

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📈 Bitcoin mit leichten Kursgewinnen, Solana sehr stark

Wie immer starten wir mit einem Blick auf das Marktgeschehen: Dieses war zuletzt eher überschaubar (siehe Crypto Weekly #115). Größere Kursbewegungen blieben auch diese Woche weitgehend aus – mit wenigen Ausnahmen. Für Bitcoin ging es zwischenzeitlich bis auf über 28.000 US-Dollar nach oben – erstmals seit Ende August. Zuletzt lag der Kurs wieder etwas unter dieser Marke. Auf 7-Tages-Sicht ergibt sich dennoch ein Plus von vier Prozent. 

Deutlich stärker aufwärts ging es für Solana. Der SOL-Token verzeichnete auf 7-Tages-Sicht einen Kurszuwachs von 15 Prozent. Das ist mit deutlichem Abstand die stärkste Performance unter den großten Krypto-Assets. Aus dem Solana-Ökosystem sind zuletzt durchaus positive Signale gekommen: Aktuell liegen nach Zahlen von DeFiLlama knapp 340 Mio. Dollar in DeFi-Anwendungen auf der Solana-Blockchain. Für das laufende Jahr ist dies ein Höchststand. 

Im Jänner ist der Wert noch deutlich niedriger bei 210 Mio. Dollar gelegen. Seither ist er also um rund 60 Prozent gestiegen. Das kann sich schon sehen lassen. Allerdings darf man das größere Bild nicht aus den Augen verlieren: Denn im November 2021, also zum Höhepunkt des damaligen Krypto-Bullenmarkts, waren es über 10 Mrd. US-Dollar gewesen, die in DeFi-Anwendungen auf Solana gelegen waren. Von diesem Höchststand gerechnet liegt der Wert also weiterhin ungefähr 97 Prozent im Minus. 

Dazu muss man sagen: Diese Werte sind in US-Dollar angegeben – und dementsprechend hängen sie stark am aktuellen Marktpreis eines Token, in diesem Fall eben SOL. Und der SOL-Kurs ist insbesondere im November 2022 massiv unter Druck geraten. Hintergrund war die Pleite der Kryptobörse FTX und der damit verbundene Niedergang von FTX-Gründer Sam Bankman-Fried. Dieser war ein früher Investor bei Solana und hatte vor allem über die FTX-Schwesternfirma Alameda große Bestände an SOL gehalten. 

Diese Woche hat in den USA übrigens der Prozess gegen Bankman-Fried begonnen. Und schon am dritten Tag des Verfahrens wurde er vom früheren FTX-Technikchef Gary Wang schwer belastet. Man könnte also sagen: Für Solana ist diese Woche deutlich besser verlaufen als für Bankman-Fried. 

🇺🇸 Erstmals Ethereum-ETFs in den USA gestartet

Aber genug von Solana. In seiner Eigenschaft als Smart-Contract-Plattform wird die Blockchain ja durchaus immer wieder als Konkurrent einer anderen sehr bekannten Blockchain genannt, zu der wir jetzt kommen wollen: Ethereum. 

Da gab’s diese Woche größere News. Allerdings nicht technischer Natur, sondern auf der Investment-Seite. Mit der Blockchain selbst hatten die News streng genommen nichts zu tun, dafür aber mit einem anderen Thema, das in den vergangenen Monaten ein großes in der Kryptobranche war: ETFs, also Exchanged Traded Funds (ETFs).

Wir erinnern uns: Im Juni hatte der weltgrößten Vermögensverwalter, BlackRock, bei der US-Börsenaufsicht einen Antrag auf Zulassung eines Bitcoin-ETFs eingebracht. Und zwar auf keinen Bitcoin-Futures-ETF. Solche investieren nicht direkt in Bitcoin, sondern in Finanzprodukte, die den Bitcoin-Preis nachbilden. Nein, der Antrag lautete auf einen sogenannten Bitcoin-Spot-ETF, der tatsächlich unmittelbar in Bitcoin investieren würde. Bitcoin-Futures-ETFs sind in den USA schon seit Herbst 2021 handelbar. Bitcoin-Spot-ETFs wurden bisher aber noch nie genehmigt.

Und Ethereum-ETFs? Gab es in den USA bisher auch nicht. Diese Woche starteten aber gleich mehrere in den Handel. Insgesamt neun ETFs der Investmentfirmen ProShares, VanEck, Bitwise, Valkyrie, Kelly und Volshares sind seit Montag an der Chicago Board Options Exchange (CBOE) handelbar. Nicht alle sind reine Ethereum-ETFs, manche enthalten zusätzlich auch Bitcoin. 

Wobei: Keine eigentlichen Coins, denn die neun ETFs sind allesamt Ethereum-Futures-ETFs. Keine Spot-ETFs. Sämtliche der Fonds investieren also in Finanzprodukte, in diesem Fall Futures, die den Preis von Ether nachbilden – und nicht direkt in Ether-Token. Es ist somit genau die gleiche Situation wie zwei Absätze weiter oben zu Bitcoin geschildert. Mit der Zulassung der Ethereum-Futures-ETFs in den USA zieht Ethereum in diesem Aspekt nun mit zwei Jahren Verspätung mit Bitcoin gleich. 

🧐 Wie der Handelsstart der Ethereum-Futures-ETFs verlaufen ist

Hat die Welt darauf gewartet? Offenbar nicht, denn das Handelsvolumen der ETFs war an ihrem Börsendebüt vergleichsweise gering, wie unter anderem Bloombergs ETF-Analyst Eric Balchunas anmerkte

Fairerweise muss hier aber dazusagen: Balchunas setzte das Volumen in Relation zum Marktstart des ersten Bitcoin-Futures-ETFs im Oktober 2021. Und dieser erfolgte zum Höhepunkt des damaligen Krypto-Bullenmarkts. Tatsächlich erreichte Bitcoin kurz nach dem Start des ETFs ein Rekordhoch (siehe Cryypto Weekly #29).

Im Gegensatz dazu sind wir aktuell noch immer in einem Kryptowinter – auch wenn dieser vielleicht nicht mehr ganz so frostig ist wie im Vorjahr. Am Kryptomarkt selbst schlug sich der Handelsstart der Ethereum-ETFs aber auch nicht spürbar nieder. 

In der Nacht auf Montag, dem ersten Handelstag der ETFs, sprang der Ether-Kurs zwar kurzzeitig nach oben. Nach dem tatsächlichen Handelsstart am Montagnachmittag europäischer Zeit fiel er aber wieder zurück – sogar unter das Ausgangsniveau. Und im weiteren Wochenverlauf gab er weiter nach.

Über die Gründe kann man naturgemäß nur spekulieren. Der Kurs hatte im Vorfeld durchaus stärker zugelegt. Die Angelegenheit als klassische “Buy the news, sell the rumour”-Sache einzuordnen, wäre aber wohl auch verfehlt – denn auch andere große Krypto-Assets haben sich in der Woche vor dem Handelsstart ähnlich wie Ether bewegt. Lediglich die Kursausschläge am Montag selbst hoben sich von anderen Krypto-Assets ab. 

Auch hatte es im Vorfeld keine wirkliche Euphorie um die ETFs gegeben. Dass sie im Oktober starten könnten, hatte Bloomberg bereits vor einigen Wochen berichtet. Ohne größere Resonanz am Markt. 

Aber es handelt sich eben bei diesen ETFs um Futures-ETFs. Sie sind kein Gamechanger, wie es ein Bitcoin-Spot-ETF wäre – oder auch ein Ethereum-Spot-ETF. 

Einen Antrag auf einen solchen gab es diese Woche übrigens auch. Und zwar von Grayscale. Der Vermögensverwalter möchte bereits länger seinen Bitcoin Trust in einen Spot-ETF umwandeln. Dazu hatte das Unternehmen erst vor wenigen Wochen ein aufsehenerregendes Urteil erreicht (siehe Crypto Weekly #113). Nun will Grayscale auch seinen Ethereum Trust in einen Spot-ETF umwandeln. Dass dies von der Börsenaufsicht bald genehmigt werden wird, davon ist aber nicht auszugehen. Entscheidender wird in den nächsten Wochen und Monaten die Frage, wie es mit den Bitcoin-ETF-Anträgen weitergeht.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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