10.07.2020

Slowenien beschließt Corona-App-Pflicht

Im slowenischen Parlament wurde mit großer Mehrheit die Verpflichtende Nutzung einer Coronavirus-Tracking-App beschlossen. Der Haken: Es gibt noch gar keine entsprechende App.
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Novid20 - Corona-App aus Österreich kommt in Georgien zum Einsatz - corona-app-pflicht
(c) Adobe Stock - tuiphotoengineer

50 zu 23 Stimmen – mit dieser deutlichen Mehrheit wurde im slowenischen Parlament nun eine Corona-App-Pflicht beschlossen – trotz gleichzeitiger Datenschutz-Proteste auf der Straße.

Ministerpräsident Janez Jansa, der die Mitte-Rechts-Koalition des Landes anführt, begründet die Maßnahme mit der Verhinderung eines zweiten Lockdowns. Zuletzt hatte es steigende Fallzahlen im Land gegeben, das die Coronavirus-Pandemie im Mai als erstes europäisches Land für beendet erklärt hatte. Von offizieller Seite wird dies mit „aus dem Ausland eingeschleppten Fällen“ begründet. Vor allem am Westbalkan gab es zuletzt wieder stark steigende Fallzahlen, weswegen Slowenien mit einer Quarantäne-Pflicht für Einreisende aus diesen Ländern reagierte.

Corona-App-Pflicht mit zwei Haken

Die Wirksamkeit der Corona-App-Pflicht kann jedoch aus zwei Gründen infrage gestellt werden. Erstens soll diese nur für mit dem Coronavirus infizierte Personen, bzw. Personen in Coronavirus-Quarantäne gelten. Tatsächlich basiert das Konzept von Tracking-Apps aber primär darauf, die Kontakte rückverfolgen zu können, die man in den 48 Stunden vor dem Auftreten von Symptomen hatte.

Zweitens gibt es in Slowenien noch gar keine entsprechende App. Bostjan Koritnik, Minister für öffentliche Verwaltung, meinte laut der slowenischen Nachrichtenagentur STA, dass die App „in einigen Wochen“ verfügbar sein werde.

Verpflichtende Nutzung in Österreich kein Thema mehr

In Österreich gibt es die von Accenture Österreiche entwickelte Stopp-Corona-App des roten Kreuzes bereits seit März. Anfang April stieß Nationalratspräsident Sobotka auch hierzulande eine verpflichtende Nutzung an. Bereits nach zwei Tagen ruderte er aber wieder zurück, nachdem Experten rechtliche Bedenken eingebracht hatten und klar wurde, dass die öffentliche Meinung dazu überwiegend ablehnend ist.

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Die Österreichische Nationalbank (OeNB) hat Oliver Schütz für den Vorstand der Finanzmarktaufsicht (FMA) nominiert. © FMA / Cati Donner

Die Österreichische Nationalbank (OeNB) leitet die Neubesetzung in der Doppelspitze der Finanzmarktaufsicht (FMA) ein. Nach dem angekündigten Abgang von Helmut Ettl, der als Executive Director zum Internationalen Währungsfonds (IWF) nach Washington wechselt, folgt ihm jetzt Oliver Schütz als neues Vorstandsmitglied. Das OeNB-Direktorium hat das einstimmig beschlossen.

Hearing-Prozess und Bestellung

Dem Beschluss ging ein öffentliches Ausschreibungsverfahren voraus. Von 16 eingegangenen Bewerbungen wurden drei Kandidat:innen zu Hearings eingeladen. Die Nominierung obliegt laut Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz jener Institution, die das ausscheidende Mitglied namhaft gemacht hat. In diesem Fall der Nationalbank.

Wie Der Standard und der ORF übereinstimmend berichten, ist nicht restlos geklärt, inwiefern die Politik bei der Personalentscheidung involviert war. Dem aktuellen Regierungsprogramm zur Postenbesetzung zufolge fällt SPÖ-Vizekanzler Andreas Babler das Nominierungsrecht für die Ettl-Nachfolge zu, nachdem zuvor ÖVP-Kanzler Christian Stocker bei der Bestellung von Kühnel am Zug gewesen war.

Die finale rechtliche Bestellung für die fünfjährige Funktionsperiode beginnend mit dem 1. November 2026 übernimmt letztlich der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung.

Interne Nachbesetzung mit Industrieerfahrung

Mit Schütz rückt ein FMA-Insider an die Behördenspitze auf. Der studierte Jurist ist bereits seit 2015 als Bereichsleiter für Bankenabwicklung in der FMA tätig. Zuvor sammelte er operative Erfahrung auf Bankenseite: Von 2010 bis 2012 fungierte er als Head of Group Regulatory Affairs bei der Erste Group Bank AG, bevor er als Head of Compliance zur UniCredit Bank Austria wechselte.

Fokus auf Fachexpertise

Die OeNB begründet die Wahl mit der reinen Fachkompetenz des Kandidaten. Das Direktorium hält sachlich fest, dass Schütz „umfassende Expertise in der Finanzmarktaufsicht und -regulierung sowie langjährige Führungserfahrung“ mitbringe und die Voraussetzungen für die Funktion erfülle. Schütz wird die Aufsichtsbehörde künftig gemeinsam mit Mariana Kühnel, die bereits seit Juli 2025 im Amt ist, leiten.

Auf das neue Führungsduo warten unter naderem mit der finalen Umsetzung der europäischen Krypto-Verordnung MiCA, sowie der fortschreitenden Regulierung von KI-Anwendungen im Fintech-Sektor wichtige regulatorische Aufgaben für den österreichischen Markt.

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AI Summaries

Slowenien beschließt Corona-App-Pflicht

  • 50 zu 23 Stimmen – mit dieser deutlichen Mehrheit wurde im slowenischen Parlament nun eine Corona-App-Pflicht beschlossen – trotz gleichzeitiger Datenschutz-Proteste auf der Straße.
  • Ministerpräsident Janez Jansa, der die Mitte-Rechts-Koalition des Landes anführt, begründet die Maßnahme mit der Verhinderung eines zweiten Lockdowns.
  • Zuletzt hatte es steigende Fallzahlen im Land gegeben, das die Coronavirus-Pandemie im Mai als erstes europäisches Land für beendet erklärt hatte.
  • Die Wirksamkeit der Corona-App-Pflicht kann jedoch aus zwei Gründen infrage gestellt werden.
  • Erstens gilt die Pflicht nur für Infizierte und Personen in Quarantäne.
  • Zweitens gibt es in Slowenien noch gar keine entsprechende App.

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