12.05.2023

Bitpanda-Gründer Demuth: Soviel ist das Krypto-Unicorn aktuell wert

Zahlreiche FinTechs mussten zuletzt teils massive Abschläge bei der Unternehmensbewertung machen. Bitpanda-Gründer Eric Demuth nimmt sein Unternehmen in einer Einschätzung nicht davon aus.
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Bitpanda-Co-Founder Eric Demuth im Video-Talk über die Rot-Weiß-Rot-Karte
Bitpanda-Co-Founder Eric Demuth | (c) brutkasten

Milliardenbewertung! Im März 2021 gelang dem Wiener Fintech Bitpanda mit einer 170 Millionen US-Dollar Finanzierungsrunde als erstem heimischen Startup der Sprung zum Unicorn. Nur drei Monate später sollte GoStudent folgen. Es war nicht nur hierzulande, sondern international das Jahr der neuen Einhörner. Und auch Scaleups, die bereits zuvor die Milliardenbewertung erreicht hatten, konnten ihren Wert bei Finanzierungsrunden massiv steigern.

Der Boom dauerte bis Anfang 2022 an. Dann kamen Krieg, Inflation und Energiekrise und mit ihnen ein massiver Einbruch im Risikokapitalmarkt. Startups und Scaleups, die nun Kapital brauchten, hatten schlechte Karten. Die Situation hält seitdem an. Zahlreiche Wachstumsunternehmen mussten in den vergangenen Monaten bei Finanzierungsrunden mit teils massiven Abschlägen bei der Unternehmensbewertung zurechtkommen. Besonders stark betroffen waren Fintechs. Klarna, das einst wertvollste Fintech Europas, nahm etwa bei einer 800 Millionen US-Dollar-Runde ganze 85 Prozent Bewertungsabschlag im Vergleich zur Kapitalrunde davor hin.

Eric Demuth schätzt aktuellen Bitpanda-Unternehmenswert

Und wie viel ist Bitpanda heute wert? Soviel vorweg: Die Frage ist momentan rein hypothetisch, weil das Krypto-Scaleup seit seiner 263 Mio. US-Dollar-Kapitalrunde zu 4,1 Mrd. Dollar Bewertung im August 2021 kein Kapital mehr aufgenommen hat. Es kann also nur geschätzt werden, wobei auch eine Massenkündigung im Juni 2022 gewiss eine Rolle spielt. Speedinvest-CEO Oliver Holle wollte im brutkasten-Interview vor drei Monaten keine konkrete Schätzung abgeben.

Nun traute sich aber einer über die Nennung eines mehr oder weniger genauen Betrags drüber. Und zwar Bitpanda-Co-Gründer und Co-CEO Eric Demuth höchstpersönlich. Auf Basis der aktuellen Umsätze sei das Scaleup „wahrscheinlich zwischen 2,5 und drei Milliarden Dollar wert“, wird er vom Magazin Sifted zitiert. Das wäre ein Abschlag von ca. einem Viertel bis einem Drittel im Vergleich zur letzten Runde. Er bewertet sein Unternehmen damit besser als die Branche im Gesamten. Über diese meint er: „Wenn irgendein Fintech, das im Jahr 2021 eine Finanzierungsrunde abgeschlossen hat, nächste Woche Kapital aufnimmt, ist der Marktstandard im Moment eine Abwertung von 50 bis 70 Prozent“.

Demuth glaubt nicht an Downround

Eric Demuth hat natürlich nicht vor, mit Bitpanda auf so eine „Downround“ einzugehen. Er sei „ziemlich zuversichtlich“, dass man bei einer weiteren Investmentrunde die Bewertung der Series C halten könnte, sagt er gegenüber Sifted: „Wenn man eine Finanzierungsrunde durchführt, investieren die Leute in Potenzial“. Damit meint er die B2B-Schiene Bitpanda Technology Solutions, mit der schon mehrere Fintechs, darunter N26, und möglicherweise bald auch die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien als Kunden gewonnen werden konnten.

DisclaimerDie Bitpanda GmbH ist mit 3,9849 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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