20.05.2022

US-VC-Markt bricht ein: Die fetten Jahre in Österreich sind schon wieder vorbei

Schrumpfende Anzahl an Investments, schrumpfendes Gesamtvolumen, schrumpfende Bewertungen - der US-VC-Markt bewegt sich derzeit deutlich nach unten. Und wieder einmal wird sich rächen, dass Österreich es selbst nicht auf die Reihe bekommt.
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US-VC-Markt bricht ein und was das mit Österreich zu tun hat
brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki | (c) Magdalena Schauer-Burkart | Hintergrund (c) Adobe Stock / peshkov
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Wie gewonnen, so zerronnen? Wir haben uns in Österreich eben erst an große Finanzierungsrunden gewöhnt, doch schon sehr bald könnte es wieder damit vorbei sein. Dabei sieht es derzeit noch gar nicht so schlecht aus. In den vergangenen Wochen berichteten wir über zwei große Finanzierungsrunden – Byrd aus Wien holte sich 50 Millionen Euro, Storyblok aus Linz bekam 47 Millionen US-Dollar. Was die beiden Finanzierungsrunden außer der Größenordnung noch gemeinsam haben? Der überwiegende Großteil des Kapitals kommt aus dem Ausland.

Das Kapital kommt aus dem Ausland – Ausnahmen gibt es nicht

Das ist einfach so bei so großen Kapitalrunden für heimische Startups und Scaleups. Ausnahmen gibt es nicht, denn es gibt keinen heimischen VC-Fonds, der über das Kapital verfügt, den Lead in so einer Runde zu übernehmen. Dabei gäbe es durchaus Geld im Land, aber dazu mehr weiter unten. Aktuell stellt sich jedenfalls die Frage: Wie viele von diesen großen Finanzierungsrunden, an die wir uns erst seit Ende 2020 gewöhnen durften, wird es noch geben, bevor es wieder vorbei ist?

Denn auf der anderen Seite des Atlantiks herrscht gerade ein Pessimismus, den man von dort überhaupt nicht gewohnt ist. Erst gestern haben wir von einem Schreiben des bekanntesten US-Startup-Programms, Y Combinator, an seine Teilnehmer- und Alumni-Startups geschrieben, in dem ein düsteres Bild der aktuellen Kapital-Situation gezeichnet wurde. Heute berichteten wir davon, dass die Bewertung von Klarna, dem wertvollsten FinTech Europas, bei einer neurlichen Finanzierungsrunde um ein Drittel gesenkt werden könnte – zumindest laut Wall Street Journal.

Globales VC-Volumen sinkt

Und CBinsights liefert die passende Statistik: Nachdem es bereits einen deutlichen Rückgang des globalen VC-Kapital-Volumens vom vierten Quartal 2021 auf das erste 2022 gegeben hat, geht man in der Prognose für das zweite Quartal von einem neuerlichen Rückgang um 19 Prozent aus. Die Anzahl an Deals soll laut dieser Schätzung überhaupt um 22 Prozent sinken. Und in der aktuellen Statistik sind noch einige bereits im Boom des vergangenen Jahrs gestartete Finanzierungsrunden dabei. Dass es auch im dritten Quartal weiter hinunter geht, ist aus heutiger Sicht zu erwarten.

(c) CBinsights

Hinter all dem steckt nicht nur, aber auch die derzeit schlechte Performance der Tech-Unternehmen an den Börsen. Die dem VC-Kapital inhärente Erwartung einer hohen Wertsteigerung der Anteile im Laufe der Zeit wird gerade massiv hinterfragt. Ob das am Ende mit dem Platzen der Dot-Com-Blase Anfang der 2000’er zu vergleichen ist, werden wir wohl sehr bald wissen. Die Kommentator:innen vergleichen jedenfalls schon recht fleißig.

Was der schwächelnde US-VC-Markt mit Österreich zu tun hat

Hierzulande merkt man diesen Pessimismus derzeit trotzdem noch nicht ganz so stark. Doch es dürfte wohl nicht lange dauern. Denn selbst wenn die heimische Risikokapital-Landschaft sich von der internationalen Entwicklung unbeirrt zeigen würde, bliebe das oben skizzierte Problem erhalten: Die international üblichen Summen in der Anschlussfinanzierung können die österreichischen VCs nicht liefern. Die fetten Jahre sind schon wieder vorbei. Unsere Startups bleiben wieder großteils auf der Strecke hängen.

Muss das sein? Nun, natürlich könnte sich auch ein starker österreichischer VC-Markt nicht allein gegen den Lauf der Weltwirtschaft stemmen. Aber hätten wir einen solchen, würde er wohl einiges, von dem, was zu erwarten ist, abfedern (ganz abgesehen davon, dass es sowieso gut wäre, wenn die Gewinne unserer innovativsten, wachstumsstärksten Unternehmen nicht ins Ausland fließen würden).

Was bräuchte es dazu? Eine Politik, die sich (im eigenen und im Interesse des Landes) für das Thema interessiert und die Vorschläge der Szene ernst nimmt – das wurde hier schon allzu oft geschrieben. Sehr konkrete Konzepte liegen seit Jahren am Tisch, Studien untermauern deren Sinnhaftigkeit. Dann nämlich könnte man mit Beteiligungsfreibetrag, Dach-Fonds und Co jede Menge Kapital, etwa von richtig großen institutionellen Investoren, mobilisieren, das derzeit aus verschiedenen Gründen nicht für den VC-Bereich verfügbar ist. Und dann könnte es auch Fonds in einer Größe geben, die eine höhere achtstellige, oder sogar eine neunstellige Kapitalrunde anführen könnten. Aber das wurde hier ja alles bereits oft genug geschrieben.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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