25.09.2019

Wenn die Bewerbung zu lange dauert: Tipps von Firstbird-CEO Arnim Wahls

Wer sich auf einen Job bewirbt, braucht oft Geduld: Manche Unternehmen melden sich wochenlang nicht zurück. Auf Nachfrage wird man immer weiter vertröstet und um Geduld gebeten. Den Umgang damit kann man lernen – und darf sich im Zweifel auch selbst wieder aus dem Rennen nehmen, erläutert Firstbird-Gründer Arnim Wahls.
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Arnim Wahls nun Executive Vice President Europe bei Radancy
Arnim Wahls (c) Firstbird

Viele Bewerber kennen das Phänomen: Die „fiese Hinhaltetakik“ mancher Unternehmen, auch bekannt unter dem Namen „Breadcrumbing“. Doch warum ist das so – was verzögert die internen Abläufe derart, dass Bewerbungsverfahren „ewig“ dauern oder sogar völlig einschlafen? „Die Gründe dafür sind vielseitig und reichen von langen internen Abstimmungsschleifen bis hin zu fehlenden Prozessen“, sagt Arnim Wahls, Gründer und CEO des HR-Startups Firstbird. Einer der Hauptgründe aus seiner Erfahrung ist, „dass Unternehmen oft schon früh die ersten Interviews führen und deren Ergebnisse abwarten, bevor sie den weiteren Bewerbern ein Feedback schicken“.

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Dabei sollte man auch nicht unfair sein: „Zwei Wochen darf man einem Unternehmen durchaus geben,“ sagt Wahls. Ab dann könne aber guten Gewissens nachgehakt werden. Firmen, die den Bewerbungsprozess ernst nehmen, würden dann auch „innerhalb von wenigen Tagen ein konkretes Feedback geben“, so Wahls.

Sei dir bei der Bewerbung deines Wertes bewusst

Als Bewerberin bzw. Bewerber auf andere vorhandene Jobangebote zu verweisen, sei dabei legitim. Jeder sollte sich seines Werts bewusst sein und im Bewerbungsverfahren nicht als Bittsteller auftreten. Die erlebten Abläufe geben „einen ersten Einblick in Prozesse, Kultur und Philosophie eines Unternehmens“, zeigt Wahls auf: „Und wenn es hier bereits hakt, sollte man auch als Bewerber seine Schlüsse daraus ziehen.“ Um Top-Talente nicht zu verlieren, sollten Unternehmen daher auf „automatisierte Standardkommunikation“ verzichten. Immerhin investieren die Leute meist viel Zeit in Ihre Bewerbung – das sollte „mit mehr als einem Mausklick honoriert werden“.

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Ist man erst einmal zum Vorstellungsgespräch eingeladen, bedeutet das noch nicht das Ende der Geduldsprobe. Bis zu drei Bewerbungsrunden seien durchaus noch als „normal“ zu betrachten. Das kann etwa ein erstes Gespräch mit jemandem aus der Personalabteilung sein, bevor die Team- oder Bereichsleiter beigezogen werden. „Mehr Runden sind ausschließlich bei Managementpositionen üblich“, sagt Wahls.

Werde bei der Bewerbung selbst aktiv

Doch wann sollte der „Spaß“ ein Ende haben, wann darf man sich als Bewerber selbst ohne schlechtes Gewissen aus dem Rennen nehmen?  Den Bewerbungsprozess auch aus dieser Perspektive aktiv zu managen, sei absolut sinnvoll, sagt Wahls: „Wenn Sie kurz vor Vertragsunterzeichnung bei einem Unternehmen stehen, sollten Sie dies allen anderen Unternehmen mitteilen, mit denen Sie Gespräche führen. Das sorgt eventuell für ein Gegenangebot, jedenfalls aber für Klarheit und Transparenz.“

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Im Sinne der Transparenz ist es heutzutage auch durchaus üblich, potenzielle Dienstnehmer zu bitten, eine Referenzpersonen zu nennen –  etwa eine ehemalige Vorgesetzte oder einen langjährigen Kollegen. Dies sei umso wahrscheinlicher, „je höher man auf der Karriereleiter nach oben klettert“, bestätigt Wahls. Daher kann es Sinn machen, „bereits proaktiv Referenzen anzubieten, von denen man eine positive Beurteilung erwartet“. Trotzdem sei man „nie davor sicher, dass konkrete Referenzen bei einem bestimmten Arbeitgeber gefordert werden.“ Die entsprechenden Personen sollte man jedenfalls kontaktieren und ihnen ein Briefing betreffend der angestrebten Position geben.

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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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