21.05.2022

Behaltefrist für Aktien kommt wohl ohne Kryptowährungen

Es gibt einen ersten Vorschlag für eine Behaltefrist für Aktien in Österreich. Die Idee ist ein Vorsorgedepot mit bestimmten Konditionen.
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Aktien, Börse, Kurs
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Das Finanzministerium hat einen ersten Vorschlag für eine Behaltefrist für Aktiengewinne koalitionsintern vorgelegt. Wie die „Presse“ (Samstagsausgabe) berichtet, ist in dem Vorschlag von einem Vorsorgedepot mit speziellen steuerlichen Konditionen die Rede. Die Gewinne dieses Depots sollen nach einer bestimmten Haltefrist steuerfrei sein. Innerhalb der Mindestlaufzeit entnommene Gewinne müssen hingegen versteuert werden. Allerdings gibt es für das Depot Bedingungen. So soll der Betrag gedeckelt sein und es könnten bestimmte Asset-Klassen ausgeschlossen werden.

Krypto könnte ausgenommen sein

Investiert werden dürfe mit dem Vorsorgedepot laut dem Presse-Bericht in Aktien, Anleihen oder Investmentfonds. Ausgenommen seien „hochspekulative Investments“ – darunter könnten neben Derivaten auch Krypto-Assets fallen. Seit März ist für Krypto-Assets eine eigene steuerliche Regelung inkraft, die die bis dahin geltende Haltefrist von einem Jahr für Kryptowährungen aufgehoben hatte. Seither werden Kryptowährungen einheitlich mit der KeSt von 27,5 Prozent besteuert – unabhängig von der Haltedauer.

Für die Deckelung und die Mindestlaufzeit des Depots dürfte es noch keinen konkreten Vorschlag geben. Die Mindestlaufzeit könne ein Jahr oder mehrere Jahre betragen und eine Verlängerungsmöglichkeit umfassen, so er Vorschlag. Das Vorsorgedepot könne unter Verzicht auf das Bankgeheimnis bei einer inländischen Bank eröffnet und an das Finanzamt gemeldet werden. Depots bei einer ausländischen Bank müssen in der Steuererklärung deklariert werden.

Früher Vorschlag – viele Fragen offen

Noch handelt es sich bei dem Vorschlag um einen sehr frühen Wurf, bei dem noch viele Fragen offen sind. Die Koalition stehe erst ganz am Anfang der Diskussion – Details zu Behandlung von Dividenden oder der Frage, ob eine bestimmte Quote nachhaltiger Investments vorgeschrieben sein soll, sind noch offen. Jedenfalls solle die Behaltefrist für Aktien noch innerhalb der Legislaturperiode eingeführt werden.

Eine einjährige Behaltefrist gab es bereits bis 2011 – innerhalb dieser Frist mussten Gewinne nach der Einkommenssteuer versteuert werden, also fallweise mit bis zu 50 Prozent. 2011 wurde eine einheitliche Kapitalertragssteuer von zunächst 25 Prozent und dann den bis heute geltenden 27,5 Prozent ohne Haltefrist eingeführt. Im internationalen Vergleich ist die KeSt in Österreich sehr hoch – der europäische Schnitt liegt bei 19 Prozent. Eine Abschaffung der KeSt könnte auch für Startups positive Effekte haben, wie die Ökonomin Monika Köppl-Turyna kürzlich in einem Gastbeitrag beim brutkasten erklärte.

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Vl.: Albert Schmidbauer, Philip Pauer und Laurenz Hoffmann | (c) Biogena / Reploid / Alimentastic
v.l.: Albert Schmidbauer, Philip Pauer und Laurenz Hoffmann | © Biogena / Reploid / Alimentastic

Das Welser Insektenzucht-Scaleup Reploid bleibt weiterhin voll auf Wachstumskurs. Erst vor wenigen Tagen berichtete brutkasten über aktuelle Geschäftszahlen und Nordamerika-Expansionspläne. Nun verkündete das Unternehmen eine Beteiligung über 25,5 Prozent am Salzburger Food-Vertriebsspezialisten Alimentastic. Dabei bestehe die Option auf eine Aufstockung auf 51 Prozent in den kommenden drei Jahren. Spannend: Bereits seit März ist laut Firmenbuch die Addendum Holding von Reploid-Gründer Philip Pauer mit 25,5 Prozent an Alimentastic beteiligt. Somit befinden sich bereits jetzt 51 Prozent der Anteile in seiner Einflusssphäre.

Alimentastic als „Brückenbauer“ für Food-Unternehmen

Die Anteile übernahm Reploid von der Akira Management Holding von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer, die nun noch 26 Prozent hält. Der Salzburger Nahrungsergänzungsmittel-Spezialist ist bekanntlich bei mehreren heimischen Food-Startups beteiligt und baute die Marke Alimentastic in den vergangenen Jahren unter anderem auch für diese Portfolio-Unternehmen auf. Das Unternehmen versteht sich als „Brückenbauer zwischen den Herstellern von Produkten auf der einen Seite und dem Lebensmittelhandel, dem Fachhandel und dem Großhandel auf der anderen Seite“. Dabei übernehme man die komplette Wertschöpfungskette von der Produktentwicklung zur Markteinführung über Distribution und Logistik bis hin zu Marketing- und Vertriebsstrategien, heißt es in einer Aussendung.

Reploid setzt auch auf Consumer Brands

Reploid wiederum betreibt neben seinem B2B-Geschäft mit dem Aufbau von Insektenzuchtanlagen ebenfalls zwei Consumer Brands – die Hundefutter-Marke „Schnauze & Co“ und die Edelpilz-Marke „Vitus Vitality“. Für diese und weitere geplante Marken soll Alimentastic nun den Vertrieb übernehmen. Mastermind soll dabei Geschäftsführer und Eigentümer der verbleibenden 23 Prozent, Laurenz Hoffmann, bleiben. Er steht nach Führungspositionen bei Hofer, Aldi Süd und Kaufland und dem CEO-Posten der Restaurant-Kette dean&david seit 2023 an der Spitze von Alimentastic.

Er wolle nun den Wachstumskurs von Reploid marketingseitig unterstützen und die Produkte „vertriebsgerecht positionieren“, kommentiert Hoffmann. Und Reploid-CEO Pauer erklärt: „Mit unserer Beteiligung an Alimentastic erhalten wir sowohl einen stärkeren Zugang zum Einzelhandel als auch wertvolles Markt-Knowhow. Mit Laurenz Hoffmann verantwortet ein erfahrener Manager im Bereich Fast Moving Consumer Goods das gruppenweite Marketing und die Vertriebsaktivitäten von Konsumprodukten.“

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