21.05.2022

Behaltefrist für Aktien kommt wohl ohne Kryptowährungen

Es gibt einen ersten Vorschlag für eine Behaltefrist für Aktien in Österreich. Die Idee ist ein Vorsorgedepot mit bestimmten Konditionen.
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Aktien, Börse, Kurs
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Das Finanzministerium hat einen ersten Vorschlag für eine Behaltefrist für Aktiengewinne koalitionsintern vorgelegt. Wie die „Presse“ (Samstagsausgabe) berichtet, ist in dem Vorschlag von einem Vorsorgedepot mit speziellen steuerlichen Konditionen die Rede. Die Gewinne dieses Depots sollen nach einer bestimmten Haltefrist steuerfrei sein. Innerhalb der Mindestlaufzeit entnommene Gewinne müssen hingegen versteuert werden. Allerdings gibt es für das Depot Bedingungen. So soll der Betrag gedeckelt sein und es könnten bestimmte Asset-Klassen ausgeschlossen werden.

Krypto könnte ausgenommen sein

Investiert werden dürfe mit dem Vorsorgedepot laut dem Presse-Bericht in Aktien, Anleihen oder Investmentfonds. Ausgenommen seien „hochspekulative Investments“ – darunter könnten neben Derivaten auch Krypto-Assets fallen. Seit März ist für Krypto-Assets eine eigene steuerliche Regelung inkraft, die die bis dahin geltende Haltefrist von einem Jahr für Kryptowährungen aufgehoben hatte. Seither werden Kryptowährungen einheitlich mit der KeSt von 27,5 Prozent besteuert – unabhängig von der Haltedauer.

Für die Deckelung und die Mindestlaufzeit des Depots dürfte es noch keinen konkreten Vorschlag geben. Die Mindestlaufzeit könne ein Jahr oder mehrere Jahre betragen und eine Verlängerungsmöglichkeit umfassen, so er Vorschlag. Das Vorsorgedepot könne unter Verzicht auf das Bankgeheimnis bei einer inländischen Bank eröffnet und an das Finanzamt gemeldet werden. Depots bei einer ausländischen Bank müssen in der Steuererklärung deklariert werden.

Früher Vorschlag – viele Fragen offen

Noch handelt es sich bei dem Vorschlag um einen sehr frühen Wurf, bei dem noch viele Fragen offen sind. Die Koalition stehe erst ganz am Anfang der Diskussion – Details zu Behandlung von Dividenden oder der Frage, ob eine bestimmte Quote nachhaltiger Investments vorgeschrieben sein soll, sind noch offen. Jedenfalls solle die Behaltefrist für Aktien noch innerhalb der Legislaturperiode eingeführt werden.

Eine einjährige Behaltefrist gab es bereits bis 2011 – innerhalb dieser Frist mussten Gewinne nach der Einkommenssteuer versteuert werden, also fallweise mit bis zu 50 Prozent. 2011 wurde eine einheitliche Kapitalertragssteuer von zunächst 25 Prozent und dann den bis heute geltenden 27,5 Prozent ohne Haltefrist eingeführt. Im internationalen Vergleich ist die KeSt in Österreich sehr hoch – der europäische Schnitt liegt bei 19 Prozent. Eine Abschaffung der KeSt könnte auch für Startups positive Effekte haben, wie die Ökonomin Monika Köppl-Turyna kürzlich in einem Gastbeitrag beim brutkasten erklärte.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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