21.05.2022

Behaltefrist für Aktien kommt wohl ohne Kryptowährungen

Es gibt einen ersten Vorschlag für eine Behaltefrist für Aktien in Österreich. Die Idee ist ein Vorsorgedepot mit bestimmten Konditionen.
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Aktien, Börse, Kurs
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Das Finanzministerium hat einen ersten Vorschlag für eine Behaltefrist für Aktiengewinne koalitionsintern vorgelegt. Wie die „Presse“ (Samstagsausgabe) berichtet, ist in dem Vorschlag von einem Vorsorgedepot mit speziellen steuerlichen Konditionen die Rede. Die Gewinne dieses Depots sollen nach einer bestimmten Haltefrist steuerfrei sein. Innerhalb der Mindestlaufzeit entnommene Gewinne müssen hingegen versteuert werden. Allerdings gibt es für das Depot Bedingungen. So soll der Betrag gedeckelt sein und es könnten bestimmte Asset-Klassen ausgeschlossen werden.

Krypto könnte ausgenommen sein

Investiert werden dürfe mit dem Vorsorgedepot laut dem Presse-Bericht in Aktien, Anleihen oder Investmentfonds. Ausgenommen seien „hochspekulative Investments“ – darunter könnten neben Derivaten auch Krypto-Assets fallen. Seit März ist für Krypto-Assets eine eigene steuerliche Regelung inkraft, die die bis dahin geltende Haltefrist von einem Jahr für Kryptowährungen aufgehoben hatte. Seither werden Kryptowährungen einheitlich mit der KeSt von 27,5 Prozent besteuert – unabhängig von der Haltedauer.

Für die Deckelung und die Mindestlaufzeit des Depots dürfte es noch keinen konkreten Vorschlag geben. Die Mindestlaufzeit könne ein Jahr oder mehrere Jahre betragen und eine Verlängerungsmöglichkeit umfassen, so er Vorschlag. Das Vorsorgedepot könne unter Verzicht auf das Bankgeheimnis bei einer inländischen Bank eröffnet und an das Finanzamt gemeldet werden. Depots bei einer ausländischen Bank müssen in der Steuererklärung deklariert werden.

Früher Vorschlag – viele Fragen offen

Noch handelt es sich bei dem Vorschlag um einen sehr frühen Wurf, bei dem noch viele Fragen offen sind. Die Koalition stehe erst ganz am Anfang der Diskussion – Details zu Behandlung von Dividenden oder der Frage, ob eine bestimmte Quote nachhaltiger Investments vorgeschrieben sein soll, sind noch offen. Jedenfalls solle die Behaltefrist für Aktien noch innerhalb der Legislaturperiode eingeführt werden.

Eine einjährige Behaltefrist gab es bereits bis 2011 – innerhalb dieser Frist mussten Gewinne nach der Einkommenssteuer versteuert werden, also fallweise mit bis zu 50 Prozent. 2011 wurde eine einheitliche Kapitalertragssteuer von zunächst 25 Prozent und dann den bis heute geltenden 27,5 Prozent ohne Haltefrist eingeführt. Im internationalen Vergleich ist die KeSt in Österreich sehr hoch – der europäische Schnitt liegt bei 19 Prozent. Eine Abschaffung der KeSt könnte auch für Startups positive Effekte haben, wie die Ökonomin Monika Köppl-Turyna kürzlich in einem Gastbeitrag beim brutkasten erklärte.

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(c) Tony Sebastian via Unsplash
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Die jüngere Geschichte des deutschen Essenzustellungs-Konzerns Delivery Hero, der u.a. vom Österreicher Markus Fuhrmann (mittlerweile mit Gropyus erfolgreich) mitgrgründet wurde, ist durchaus durchwachsen. Ausgerechnet im Heimatmarkt räumte man bereits 2018 durch einen Verkauf des gesamten Deutschland-Geschäfts an die niederländische Takeaway.com, zu der unter anderem Lieferando gehört, das Feld. Ein kurzer Comeback-Versuch mit der asiatischen Marke Foodpanda im Zuge des Lieferbooms der Corona-Pandemie wurde abgeblasen.

Anders sieht die Situation in eine Reihe weiterer globaler Märkte aus: Im arabischen Raum und in asiatischen Ländern wie Südkorea ist man über diverse Tochtermarken teils Marktführer. In mehreren lateinamerikanischen und europäischen Ländern zählt man zu den wichtigsten Playern. Auch in Österreich steht Delivery Hero mit der Marke Foodora auf Platz zwei hinter Takeaway.com mit Lieferando.

Konsolidierung Richtung USA: Uber Eats wird durch Übernahme zu globaler Nummer 1

Nun werden die Karten aber neu gemischt: Denn wie Uber heute bekanntgab, legte man ein Übernahmeangebot für den börsennotierten Berliner Konzern und will diesen für umgerechnet rund 12,7 Milliarden Euro aufkaufen. Das Angebot liegt dabei deutlich über dem aktuellen Aktienkurs. Geht der Deal durch, bedeutet das eine massive Marktkonsolidierung in Richtung USA. Uber betreibt mit Uber Eats selbst einen globalen Player in der Essenzustellung, der etwa Marktführer in Frankreich, Japan, Australien, Mexiko und Kanada ist – im Heimatmarkt USA aber recht weit hinter Konkurrent Doordash liegt.

Durch die geplante Übernahme von Delivery Hero kauft sich Uber führende Positionen in einer ganzen Reihe von Ländern ein. Mit 99 Märkten und einem Bruttowarenvolumen von 236 Milliarden Dollar (auf Basis der Werte aus 2025) wäre es nachher nach eigenen Angaben das größte Lieferdienst-Unternehmen der Welt.

14 Märkte, darunter Österreich, wegen Kartellrecht an anderen Käufer

Insgesamt 14 Märkte spart Uber bei der Übernahme aber bewusst aus. Diese sollen auf Basis eines Vertrags mit der New Yorker Investmentfirma SSW Partners von dieser für umgerechnet rund 1,4 Milliarden Euro übernommen werden. Das betrifft bis auf Chile, Ecuador und die Türkei europäische Länder, darunter etwa Schweden, Spanien und auch Österreich. Um die Marken geht es dabei nicht – Foodora (Europa), Glovo (Europa/Asien/Afrika) und PedidosYa (Lateinamerika) gehen mit ihren nationalen Töchtern teilweise an Uber und teilweise an SSW Partners.

Grund für die sehr selektive Aufspaltung ist das Kartellrecht. Laut offizieller Uber-Aussendung zum geplanten Deal übernehme SSW Partners „insbesondere dort, wo sich Uber Eats und Delivery Hero bereits überschneiden“. Sprich: Es werden proaktiv Märkte ausgespart, wo Kartell-Klagen und ein Einschreiten von Wettbewerbsbehörden vorprogrammiert sind.

Österreichischer Markt als Spezialfall

Im Fall von Österreich, wo Uber Eats nach einem gescheiterten ersten Versuch momentan gar nicht am Markt ist, geht es vor allem um die EU-Wettbewerbshüter, die den Gesamtmarkt im Blick haben. Durch den Schachzug steht gleichzeitig dem bereits kommunizierten Wiedereinstieg mit der Marke Uber Eats in den österreichischen Markt nichts im Wege.

Die New Yorker Investmentgesellschaft wird übrigens nicht dauerhaft Eigentümerin von Foodora Österreich und den weiteren Töchtern bleiben. Man werde „den Prozess leiten, um die besten langfristigen Heimstätten für diese Unternehmen zu finden, in denen sie weiterhin florieren können“, heißt es von SSW Partners.

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