25.09.2021

„Beam mich hoch, Bezy“: Jeff Bezos bringt „Captain Kirk“ ins All

US-Schauspieler William Shatner, der über lange Jahre Captain Kirk verkörpert hat, soll bald der älteste Mensch im All werden. Wie das Magazin TMZ berichtet, tritt die 90-jährige Sci-Fi-Ikone die Reise in Jeff Bezos' Raumschiff an.
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(c) Blue Origin - Der nächste PR-Coup von Jeff Bezos.

Er war ein Vorbild für viele Science-Fiction-Fans weltweit. Captain Kirk hat in 79 Folgen der legendären US-Serie „Raumschiff Enterprise“ gegen Klingonen gekämpft, Frauen verführt, Rothemden betrauert und mit Mr. Spock und Pille Orte besucht, an denen noch nie ein Mensch zuvor gewesen war. Nun soll Darsteller William Shatner mit Jeff Bezos‘ Raumschiff ins All fliegen. Damit würde der Kult-Captain zum ältesten Mensch im Weltraum werden. Und die 82-jährige Wally Funk ablösen, die bereits im Juli des heurigen Jahres ins All gereist war.

(c) Blue Origin – Astronautin Wally Funk ist bisher der älteste Mensch im All – hier bei der Landung in der texanischen Wüste.

Zur Erinnerung: Am 20. Juli startete Jeff Bezos, der neben Amazon auch die Space-Firma Blue Origin gegründet hat, mit einer kleinen Crew einen zehn-minütigen Flug ins All; darunter sein Bruder Mark, Wally Funk und der 18-jährige Oliver Daemen. Damit gelang es dem US-Milliardär zugleich, den ältesten und jüngsten Menschen in der Geschichte in den Weltraum zu bringen. Allerdings „verlor“ der US-Amerikaner den „Wettlauf der Superreichen“ gegen Richard Branson, der bereits am 11. Juli der erste der wetteifernden Dreierriege, Branson, Musk, Bezos, gewesen war, der die Erde verlassen hat.

15 Minuten „Space“ für Captain Kirk

Wie nun aber das US-Magazin TMZ berichtet, legt Bezos nach und hievt Captain Kirk ins Weltall. Der 90-jährige Shatner soll Teil der zweiten Crew sein, die den Raumflug in der „New Shepard“-Kapsel von Bezos unternimmt: „Uns wurde gesagt, dass Shatner für den 15-minütigen zivilen Flug an Bord sein wird“, zitiert das Online-Medium anonyme Quellen. Diese Aktion soll Teil von Aufnahmen eines Dokumentarfilms über den Hollywood-Stars sein. Mehr Details dazu sind offiziell nicht bekannt.

Unklarheit herrscht auch darüber, ob Shatner den Flug selbst bezahlen oder er von Bezos eingeladen werde. Blue Origin hat die genauen Preise für eine Flug ins All bisher nicht näher spezifiziert, lieferte aber mit einer Auktion einen kleinen Indikator dafür, was ein Platz in der Rakete kosten könnte. Für 28 Millionen US-Dollar war der elitäre Platz an den Maturanten Oliver Daemen gegangen. Seines Zeichens Sohn des niederländischen Investmentbankers Joes Daemen.

Teil von Kirk bereits im All

Shatner selbst hat die Erde zwar noch nicht verlassen, aber dennoch einen Teil seines Selbst ins Weltall gebracht: Im März 2011 hatte der Schauspieler eine Botschaft für die „STS-133“-Crew an Bord des Space Shuttle „Discovery“ aufgenommen – inklusive der Titelmusik von Star Trek.

Die Worte dabei: „Dies sind die Reisen des Space Shuttle Discovery. Ihre 30-jährige Mission: Neue Wissenschaften zu erforschen. Neue Außenposten zu errichten. Nationen an der letzten Grenze („final frontier“) zusammenzubringen. Kühn zu sein und zu tun, was kein Raumschiff je zuvor getan hat.“ Start soll im Oktober sein.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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