Wiener Startup Happy Plates launcht Einkaufs-App namens happycart
In Zeiten zunehmender Online-Käufe hinkt der Lebensmittelhandel etwas hinterher. Das will das Wiener Unternehmen Happy Plates ändern - und launcht eine App für das einfache Organisieren, Teilen und Planen von Lebensmitteleinkäufen.
Mit happycart startet das Wiener Jungunternehmen Happy Plates GmbH eine neue Einkaufs-App für den wöchentlichen Lebensmitteleinkauf. Begeisterten Heimköch:innen, die sich schon an den Rezepten und Online-Zutatenbestellungen von Happy Plates bedient haben, werden mit dem Genre bereits vertraut sein. Schließlich agiert die Happy Plates GmbH schon seit 2018 als Rezepte- und Online-Zutaten-Einkaufs-Plattform, die sich mittlerweile einen Namen in der heimischen Kochszene erarbeitet hat.
So ergatterte man erst im letzten Mai ein Millioneninvestment und übernahm im selben Zug die Plattform ichkoche.at – brutkasten berichtete. Mit an Bord sind außerdem bekannte Namen aus der österreichischen Startup- und Investorenszene wie Hermann Futter, Andreas Tschas, Philipp Kinsky oder Michael Kamleitner.
Schon in den Anfangsjahren verfolgte Happy Plates das Ziel, das Kochen und den Einkauf dazu „so bequem wie möglich zu gestalten“. Über die Jahre etablierte man die Ursprungsfunktion der Website: Neben dem Online-Rezept-Buch wurde die E-Commerce-Funktion, mit der man direkt auf der Website die jeweiligen Zutaten nach Hause bestellen konnte, immer wichtiger – brutkasten berichtete.
Einkaufs-App happycart startet
Nun feiert man einen neuen Meilenstein: happycart entsteht als eigene Einkaufs-App, um das Organisieren von Zutaten für Zuhause so einfach und niederschwellig wie möglich zu gestalten. Und: happycart sei „mehr als eine klassische Einkaufslisten-App“, heißt es per Aussendung. Die App sei in den App-Stores von iOS und Android kostenlos downloadbar.
happycart vereine eine Vielzahl an Funktionen, die „den Einkaufsprozess von der Planung bis hin zum Kauf im Laden oder online optimieren“, schreibt das Wiener Startup. Über die App können sich Nutzer:innen ihre Lieblingsprodukte speichern, Preise und Verfügbarkeit checken und Rezepte organisieren. Informationen dazu erhalten App-Nutzer:innen dank KI-gestützter Produktabgleiche und Datenintegration mit Supermärkten „jederzeit tagesaktuell“.
Teilen von Einkaufslisten mit Familie oder Mitbewohner:innen
Familien oder WG-Bewohner:innen wird das Problem geteilter Einkaufslisten bekannt sein. Auch diese möchte happycart beseitigen und mittels „Teilen von Einkaufslisten“ das gemeinsame Einkaufen erleichtern. Mitglieder einer Liste können ihre Lieblingsprodukte ergänzen, heißt es, und mit genauer Marke, Sorte und Größe versehen. Dank Bildanzeigen soll es keine Missverständnisse geben.
Die happycart-App besinnt sich allerdings auch auf die Ursprungsfunktion der Plattform Happy Plates – nämlich auf das Kaufen von Lebensmitteln anhand von konkreten Rezepten. Nun soll es Nutzer:innen möglich sein, Rezepte von Websites in der happycart-App zu speichern und alle Zutaten „mit einem Klick auf die Einkaufsliste“ der App zu setzen.
Die besagte Akquise von ichkoche.at habe dahingehend zur Rezeptportfolio-Erweiterung von Happy Plates beigetragen: Derzeit umfasse das Repertoire über zehn Rezeptseiten mit über 30 Millionen Aufrufen pro Monat, wie Happy Plates vermeldet.
Retail-Media-Lösung
„Durch die Akquise von ichkoche.at haben wir unser Ökosystem erheblich erweitert und die Grundlage für eine starke, organische Wachstumsstrategie der happycart App geschaffen. Unsere Nutzer:innen profitieren von einer noch nahtloseren Verbindung zwischen Rezeptideen und dem Offline- oder Online-Einkauf, was die Attraktivität der App weiter steigert“, so Co-Founder Simon Jacko zur Übernahme von ichkoche.at.
In puncto technologischer Professionalisierung habe man Großes vor: Schließlich will man Technologie, Medien und Fast-Moving-Consumer-Goods auf einer Plattform vereinen. Laut Happy Plates handle es sich bei happycart nämlich um eine „Retail-Media-Lösung“, die Produkte gezielt promoten kann.
„Unsere App wird kontinuierlich smarter und personalisierter. Wir erweitern unser Netzwerk aus Einzelhändlern und Publishern in Deutschland und Österreich stetig und planen, die digitalen Angebote weiter auszubauen. In Zukunft wird niemand mehr stundenlang durch eine Flut von Prospekten blättern müssen, um relevante Angebote zu finden“, meint Rose-Breitenecker zu den nächsten Schritten des Unternehmens.
Die 6 häufigsten Rechtsfallen für Startups im ersten Geschäftsjahr
Im ersten Geschäftsjahr konzentrieren sich Gründer:innen meist voll auf Produkt und Wachstum – rechtliche Risiken werden dabei leicht unterschätzt. Doch Rechtsfehler können schnell existenzgefährdend werden. brutkasten sprach dazu mit Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von ERGO Versicherung AG.
Die 6 häufigsten Rechtsfallen für Startups im ersten Geschäftsjahr
Im ersten Geschäftsjahr konzentrieren sich Gründer:innen meist voll auf Produkt und Wachstum – rechtliche Risiken werden dabei leicht unterschätzt. Doch Rechtsfehler können schnell existenzgefährdend werden. brutkasten sprach dazu mit Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von ERGO Versicherung AG.
In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.
“Ich mache ja nichts falsch”
„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.
Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung
Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.
Die 6 häufigsten Rechtsfallen
Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.
1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen
In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.
Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.
2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben
Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.
Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.
3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung
Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.
Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.
4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP
Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.
Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.
5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln
Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.
Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.
6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung
In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.
Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.
Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks
Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.
Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.
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