23.11.2016

Steuerliche Abschreibung – Zwischen Müssen und Dürfen

Powered by Ihre Steuerberater - Gehört hat das Wort "Abschreibung" jeder schon einmal. Und wie es mit Dingen, von denen alle schon einmal gehört haben, so ist, kursiert auch viel Halbwissen rund um das Thema. Erfahrt hier, wer was wann zu welchem Betrag abschreiben darf.
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Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden. Gina Sanders - fotolia.com
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Viele Gegenstände werden in Unternehmen über mehrere Jahre genützt und verlieren an Wert. Man spricht daher von abnutzbarem Anlagevermögen. Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden. Der jährliche Wertverlust der Gegenstände kann in Form einer Abschreibung als Betriebsausgabe über mehrere Jahre geltend gemacht werden („absetzen“). Diese Betriebsausgabe – „Abschreibung für Abnutzung“ (AfA) – reduziert einen möglichen Gewinn und somit auch die Steuerlast.

+++Mehr zum Thema: Steuern sparen zum Jahresende+++

Abschreibung: Zwischen Müssen und Dürfen

Was muss ich absetzen?

Bei Gütern, die in der Anschaffung mehr als 400 Euro kosten, muss die Abschreibung für Abnutzung angewendet werden. Sie ist bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens verpflichtend vorzunehmen. Keine AfA gibt es für:

  • nicht abnutzbares Anlagevermögen
  • Güter aus dem Umlaufvermögen

Hat man als Unternehmen seine Buchhaltung an einen Steuerberater ausgelagert, kümmert sich dieser auch um diese Aufstellungen wie das Anlagenverzeichnis.

Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden.

Was kann ich absetzen?

Bei allen abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmens stehen, können die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Basis für die Berechnung der AfA herangezogen werden. Dazu zählen beispielsweise Geschäftsausstattung oder Maschinen. Auch Güter, die man im Unternehmen selbst herstellt, können steuerlich geltend gemacht werden.

Zu den Anschaffungskosten zählen:

  • Kaufpreis
  • erforderliche Aufwendungen, um Wirtschaftsgut in Besitz bzw. Betrieb zu nehmen
  • z.B. Transportkosten, Zölle etc.

Keiner AfA unterliegen Grundstücke (Gebäude selbst kann man schon abschreiben), Kunstwerke und Antiquitäten. Steuerberater haben Erfahrungs- und Vergleichswerte und können die genaue steuerliche Auswirkung etwaiger Investitionen berechnen.

Redaktionstipps

Abschreibung berechnen

Die Höhe der Abschreibung setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:

  • Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
  • betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer oder einer Vorgabe des Gesetzgebers (z.B. PKW min. acht Jahre)

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden durch die Nutzungsdauer dividiert. Die Nutzungsdauer wird immer in Jahren angegeben. Der ermittelte Absetzbetrag muss dann in jedem Jahr gleich sein und darf nicht variieren. ACHTUNG: Wenn ein Wirtschaftsgut nach dem 30.6. angeschafft wird, ist in diesem Jahr nur die halbe Abschreibung zulässig. Was theoretisch einfach klingen mag, gestaltet sich in der Praxis jedoch oft als ziemlich kompliziert.


Beispiel PKW: Es macht beispielsweise bei einem Firmen-PKW enorme Unterschiede, ob er gekauft oder geleast wird, ob es ein Neu- oder Gebrauchtwagen ist, ob die Anschaffungskosten über oder unter 40.000 Euro liegen, zu wieviel Prozent er privat genutzt wird, wann er wieder aus dem Unternehmen ausgeschieden wird etc. Weiters muss er mindestens auf acht Jahre abgeschrieben werden.


Vergessen verboten

Eine Abschreibung, die man vergisst oder zu gering verbucht, ist verlorenes Geld. Denn nachholen darf man eine Abschreibung nicht. Im Anlageverzeichnis muss ein etwaiger Missstand – auch bei überhöhten Abschreibungen – vermerkt und berichtigt werden. Eine zu hohe Abschreibung hingegen ist ein Vergehen entgegen den Vorschriften des Steuergesetzes und kann demzufolge auch mehr als unangenehme Folgen haben.

Eine Abschreibung, die man vergisst oder zu gering verbucht, ist verlorenes Geld.

Steuern sparen mittels Investitionen

Gründer müssen verstehen, dass eine Investition positive Auswirkungen auf die Finanzsituation eines Unternehmens haben kann. Einerseits können mit einer neuen Maschine neue Produkte hergestellt werden, andererseits können – wenn man es richtig macht – können parallel dazu Steuern gespart werden.

+++Mehr zum Thema: ChillBill – Steuercoaching von Startups für Startups+++

Optimale Abschreibung herausholen

Schon beim Erstellen des Businessplans sollten Gründer darauf achten, welche Investitionen getätigt werden und wie diese finanziert werden können (zB Kauf vs. Leasing). Im Idealfall können nämlich diese Investitionen helfen, die Steuerlast zu reduzieren.

Gründer müssen verstehen, dass eine Investition positive Auswirkungen auf die Finanzsituation eines Unternehmens haben kann.

Abschreibung auf Firmenwert

Mit Abschreibungen wird der Tatsache Rechnung getragen, dass sich der Wert von vielen Gegenständen im Laufe der Zeit durch seine Nutzung reduziert. Neben der Abschreibung von einzelnen Wirtschaftsgütern gibt es noch weitere Formen der Abschreibung: beispielsweise auf einen Firmenwert. Diese Spezialfälle gilt es aber in jedem Fall mit einem Steuerberater zu besprechen.

Mehr Informationen unter niemals-ohne.at

(c) Ihre Steuerberater

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Die Montanuniversität Leoben und das Zentrum für angewandte Technologie (ZAT) rufen einen neuen Inkubator für Startups ins Leben, der sich rein auf nachhaltige Gründungsinitiativen fokussiert: Das neue Green Startup Center an der Montanuniversität Leoben ist ein Green-High-Tech-Inkubator, der sich auf die Beratung und Begleitung von Green-HighTech-Startups spezialisiert. Aufgebaut wird das Center – unter anderem dank Unterstützung des Bildungsministeriums – mit einer Investitionssumme von sechs Millionen Euro.

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Nun setzt das ZAT den nächsten Schritt, um die Gründungsbegleitung von HighTech-Innovationen zu professionalisieren. Am Standort des ZAT – konkret an der Montanuniversität in Leoben – entsteht mit dem Green Startup Center ein neuer Inkubator für grüne Startups und Spinoffs. Das Center soll einen “Raum für Studierenden-Services” bieten. Ab der Fertigstellung rechne man mit einer flexibel nutzbaren Arbeitsfläche von rund 1.500 Quadratmetern.

Inkubator schafft 100 neue Arbeitsplätze

Mit dem neuen Inkubator – nach eigenen Angaben in Österreich der erste seiner Art – sollen in der Region außerdem bis zu 100 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Geboten wird zudem eine “speziell ausgestattete Prototypenwerkstatt, die es Gründer:innen ermöglicht, ihre Ideen in reale Anwendungen zu überführen”, wie das ZAT in einer Pressemeldung schreibt.

Mit dem Green Startup Center sei man indes Teil “der überregionalen Bemühungen, die Region Obersteiermark als Hub für umweltbewusste und technologieorientierte Neugründungen zu etablieren”. Dabei will man “einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Transformation der steirischen Wirtschaft” leisten.

4,4 Millionen Euro vom Bildungsministerium

Das genannte Volumen zum Center-Aufbau beträgt rund sechs Millionen Euro. Davon stellt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) rund 4,4 Millionen Euro zur Verfügung und “leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Intensivierung der Startup- und Gründungsaktivitäten der Montanuniversität Leoben”, wie Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) in einer Aussendung zitiert wird. Das “stärkt nachhaltige Gründungsinitiativen in der Steiermark”, so Polaschek, “und davon profitieren Studierende, die ihre Idee nach dem Studium weiterverfolgen und umsetzen könnten.”

Was Gründer:innen geboten wird

Founder:innen und all jene, die es werden wollen, finden im Green Startup Center Betreuungsangebote, die sie von der Ideen-Konzeption bis hin zur Marktreife unterstützen sollen. Profitabel sei das Angebot insbesondere aufgrund der “intensiven Begleitung durch Expert:innen”, der Infrastruktur vor Ort sowie dem Zugang zu Netzwerken. Außerdem stehen dem Center insgesamt weitere sechs Millionen Euro zur Förderung von Startups zur Verfügung, wie das ZAT gegenüber brutkasten bestätigt.

Auch Remo Taferner, Geschäftsführer des ZAT Leoben, meldet sich im Zuge der Center-Eröffnung zu Wort: “Mit dem Green Startup Center wollen wir ein attraktives Umfeld schaffen, das zukunftsweisende Projekte und Technologien fördert und die Montanuniversität Leoben als zentralen Partner für grüne Innovationen positioniert.”

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