23.11.2016

Steuerliche Abschreibung – Zwischen Müssen und Dürfen

Powered by Ihre Steuerberater - Gehört hat das Wort "Abschreibung" jeder schon einmal. Und wie es mit Dingen, von denen alle schon einmal gehört haben, so ist, kursiert auch viel Halbwissen rund um das Thema. Erfahrt hier, wer was wann zu welchem Betrag abschreiben darf.
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Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden. Gina Sanders - fotolia.com
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Viele Gegenstände werden in Unternehmen über mehrere Jahre genützt und verlieren an Wert. Man spricht daher von abnutzbarem Anlagevermögen. Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden. Der jährliche Wertverlust der Gegenstände kann in Form einer Abschreibung als Betriebsausgabe über mehrere Jahre geltend gemacht werden („absetzen“). Diese Betriebsausgabe – „Abschreibung für Abnutzung“ (AfA) – reduziert einen möglichen Gewinn und somit auch die Steuerlast.

+++Mehr zum Thema: Steuern sparen zum Jahresende+++

Abschreibung: Zwischen Müssen und Dürfen

Was muss ich absetzen?

Bei Gütern, die in der Anschaffung mehr als 400 Euro kosten, muss die Abschreibung für Abnutzung angewendet werden. Sie ist bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens verpflichtend vorzunehmen. Keine AfA gibt es für:

  • nicht abnutzbares Anlagevermögen
  • Güter aus dem Umlaufvermögen

Hat man als Unternehmen seine Buchhaltung an einen Steuerberater ausgelagert, kümmert sich dieser auch um diese Aufstellungen wie das Anlagenverzeichnis.

Anschaffungskosten können nicht sofort steuermindernd geltend gemacht werden.

Was kann ich absetzen?

Bei allen abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmens stehen, können die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Basis für die Berechnung der AfA herangezogen werden. Dazu zählen beispielsweise Geschäftsausstattung oder Maschinen. Auch Güter, die man im Unternehmen selbst herstellt, können steuerlich geltend gemacht werden.

Zu den Anschaffungskosten zählen:

  • Kaufpreis
  • erforderliche Aufwendungen, um Wirtschaftsgut in Besitz bzw. Betrieb zu nehmen
  • z.B. Transportkosten, Zölle etc.

Keiner AfA unterliegen Grundstücke (Gebäude selbst kann man schon abschreiben), Kunstwerke und Antiquitäten. Steuerberater haben Erfahrungs- und Vergleichswerte und können die genaue steuerliche Auswirkung etwaiger Investitionen berechnen.

Redaktionstipps

Abschreibung berechnen

Die Höhe der Abschreibung setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:

  • Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
  • betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer oder einer Vorgabe des Gesetzgebers (z.B. PKW min. acht Jahre)

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden durch die Nutzungsdauer dividiert. Die Nutzungsdauer wird immer in Jahren angegeben. Der ermittelte Absetzbetrag muss dann in jedem Jahr gleich sein und darf nicht variieren. ACHTUNG: Wenn ein Wirtschaftsgut nach dem 30.6. angeschafft wird, ist in diesem Jahr nur die halbe Abschreibung zulässig. Was theoretisch einfach klingen mag, gestaltet sich in der Praxis jedoch oft als ziemlich kompliziert.


Beispiel PKW: Es macht beispielsweise bei einem Firmen-PKW enorme Unterschiede, ob er gekauft oder geleast wird, ob es ein Neu- oder Gebrauchtwagen ist, ob die Anschaffungskosten über oder unter 40.000 Euro liegen, zu wieviel Prozent er privat genutzt wird, wann er wieder aus dem Unternehmen ausgeschieden wird etc. Weiters muss er mindestens auf acht Jahre abgeschrieben werden.


Vergessen verboten

Eine Abschreibung, die man vergisst oder zu gering verbucht, ist verlorenes Geld. Denn nachholen darf man eine Abschreibung nicht. Im Anlageverzeichnis muss ein etwaiger Missstand – auch bei überhöhten Abschreibungen – vermerkt und berichtigt werden. Eine zu hohe Abschreibung hingegen ist ein Vergehen entgegen den Vorschriften des Steuergesetzes und kann demzufolge auch mehr als unangenehme Folgen haben.

Eine Abschreibung, die man vergisst oder zu gering verbucht, ist verlorenes Geld.

Steuern sparen mittels Investitionen

Gründer müssen verstehen, dass eine Investition positive Auswirkungen auf die Finanzsituation eines Unternehmens haben kann. Einerseits können mit einer neuen Maschine neue Produkte hergestellt werden, andererseits können – wenn man es richtig macht – können parallel dazu Steuern gespart werden.

+++Mehr zum Thema: ChillBill – Steuercoaching von Startups für Startups+++

Optimale Abschreibung herausholen

Schon beim Erstellen des Businessplans sollten Gründer darauf achten, welche Investitionen getätigt werden und wie diese finanziert werden können (zB Kauf vs. Leasing). Im Idealfall können nämlich diese Investitionen helfen, die Steuerlast zu reduzieren.

Gründer müssen verstehen, dass eine Investition positive Auswirkungen auf die Finanzsituation eines Unternehmens haben kann.

Abschreibung auf Firmenwert

Mit Abschreibungen wird der Tatsache Rechnung getragen, dass sich der Wert von vielen Gegenständen im Laufe der Zeit durch seine Nutzung reduziert. Neben der Abschreibung von einzelnen Wirtschaftsgütern gibt es noch weitere Formen der Abschreibung: beispielsweise auf einen Firmenwert. Diese Spezialfälle gilt es aber in jedem Fall mit einem Steuerberater zu besprechen.

Mehr Informationen unter niemals-ohne.at

(c) Ihre Steuerberater

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Alexander Voura (CEO) und Florian Derntl (CTO) von Jannik.ai (c) Jannik.ai

Vergangene Woche launchte Jannik.ai, ein KI-assistierter, digitaler Tennis-Coach. brutkasten hat mit dem Gründer Alexander Voura Gesprochen, welcher mehrjährige Erfahrung als Tennis-Trainer und Sales-Stratege mehrerer Startups mit sich bringt.

Die Eigenheit von Jannik ist es, mit den Nutzer:innen über den Messenger Dienst WhatsApp zu kommunizieren. Neben Alexander Voura bringt Florian Derntl die technische Expertise. Gerhard Kürner unterstützt das Unternehmen als KI-Experte und Business Angel. Kürner selbst gründete bereits das KI-Startup 506.ai (brutkasten berichtete).

Tennis-Coach über WhatsApp

“Viele Tennisspieler nutzen klassische Suchmaschinen und Videos auf YouTube und Social-Media, um ihr Spiel verbessern”, sagt Voura. Seine Idee ist es mit Jannik sowohl Techniktrainer:in, Physiotherapeut:in als auch Ernährungsberater:in zu kombinieren und das Trainigsangebot, dem Breitensport zugänglich zu machen.

“Nutzer:innen sollen mit dem Tennis-Coach Jannik über WhatsApp kommunizieren, sprachlich und textlich. Man braucht also keine weitere App downloaden”, so Voura. Den Vorteil des KI-basierten Coaches sieht er vor allem in der individuellen Ausrichtung für die User:innen und in der Pro-Aktivität der KI: “Jannik stellt sich wirklich auf den User ein und somit bekommen sie ein personalisierter Training.”

Abo-Modell soll Geld bringen

Aktuell wird Jannik noch zur Gänze gebootstrappt. Das Unternehmen möchte aber noch im vierten Quartal einen Business Angel an Bord nehmen und ein Investment im Bereich von 100.000 Euro aufnehmen. Damit soll dann das Marketing befeuert werden.

Das Geschäftsmodell des Unternehmen basiert auf einem Abo-Modell, welches 26 Euro im Monat kostet. “Für uns ist jetzt das erste Jahr das entscheidende”, so Voura. Über Online- und Performancemarketing will er deshalb zahlende User:innen generieren. 

Für das kommende Jahr hat sich das Unternehmen die europaweite Expansion als Ziel gesetzt. Voura hofft hierbei auf eine vierstellige Anzahl an bezahlten User:innen. Ein möglicher Exit ist in den ersten drei bis vier Jahren geplant.

KI trainiert sich selbst

Jannik hat nicht nur das Ziel Tennis-Spieler:innen zu trainieren, es trainiert sich auch selbst anhand der Beta-User:innen. Weiters ist man aber mit hochkarätigen Tennis-Profis aus den Niederlanden im Gespräch, heißt es von Voura. Angedacht sind hierbei Verträge mit Sport- und Tennisagenturen. Die schnell zugängliche WhatsApp-API (Programmierschnittstelle) soll es den Profis ermöglichen, mit den User:innen direkt zu kommunizieren.

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