03.05.2016

Ab wann braucht das Startup einen Steuerberater?

Zahlen, Formulare, unzählige Vorschriften… das alles kann einem Gründer schon vor der eigentlichen Unternehmensgründung die Freude am eigenen Unternehmen nehmen: nicht nur, dass man die Dinge erledigen muss, man muss erst mal verstehen, was überhaupt erforderlich ist! Warum brauche ich einen Steuerberater?
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Ohne Routine und Fachwissen ist das nahezu unmöglich. Steuerberater sind dafür die wichtigsten Partner: sie „übersetzen“ nicht nur, sondern nehmen die Arbeiten auch ab.

Niemals ohne meinen Steuerberater Teil 1

Steuern sind kein beliebtes Thema bei Startups – und schon gar nicht in der Anfangsphase. Der Gang zum Steuerberater wird oftmals so lange wie nur möglich aufgeschoben. Doch dann sind oftmals die ersten Fehler schon passiert. Drücken Sie sich nicht vor dem Steuerberater! Sie können sich und Ihrem Unternehmen viele Sorgen und Geld ersparen, wenn Sie genau wissen, ab wann Sie einen Steuerberater aufsuchen sollten. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder zeigt, warum es für Startups von Anfang an ratsam ist, einen Steuerberater miteinzubeziehen.

Überlegen was eine Gründung heißt

“Haben Sie sich alles genau durchgedacht bzw. durchgerechnet, und sind Sie sich dessen bewusst, was es heißt, ein eigenes Unternehmen zu führen?”
Diese Fragen sollte sich jeder Gründer stellen, bevor er sich an die “eigentliche Arbeit” macht, regt Paul Heissenberger, Berufsgruppenobmann der Steuerberater, an.

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Anfängerfehler vermeiden

Im Zuge einer Startup-Laufbahn kann es leicht zu Fehlern kommen, die ein Steuerberater mit Leichtigkeit vermeiden kann. Dazu zählen u.a.:

  • das Nicht-Berücksichtigen von Steuern, der Sozialversicherung oder anderen Abgaben.
  • Keine ausreichende mehrjährige Planung aufzustellen
  • Wahl einer nicht optimalen Rechtsform

Jungunternehmer sollten vorab ihr Geschäftsmodell von einem Fachmann überprüfen lassen. Dieser kann sagen, ob das Projekt überhaupt realisierbar und schlüssig in Bezug auf die Zahlen erscheint. Somit ist – vor allem auch in der Gründungsphase – eine enge Zusammenarbeit mit dem Steuerberater ratsam, um spätere Probleme zu vermeiden.

Kompliziertes einfacher: Steuerberater als Übersetzer

„Amts- bzw. Juristendeutsch“ ist nicht jedermanns Sache. Vor allem wenn man keinen derartigen Background hat. Auch bei Finanzierungsfragen mit speziellen Kennzahlen kann ein Steuerberater Abhilfe schaffen und die Vorgaben so „übersetzen“, dass man als Gründer den Durchblick hat. Aufgrund eines reichen Erfahrungsschatzes haben Steuerberater auch einen guten Überblick über die „Grenzwerte“ und Benchmarks der jeweiligen Branche. Dies liefert eine gute Diskussionsbasis für Gründer und Berater.

Finanzstrategie auch für Privatleben essentiell

Kein Jungunternehmer kommt an der Entwicklung einer gut durchdachten Finanzstrategie vorbei. Die Planung betrifft nicht nur das Unternehmen, sondern auch den Jungunternehmer selbst, da diese ja auch die Finanzierung seines Privatlebens betrifft. Somit gilt es unter anderem auch die Mehrjährigkeit bei der SVA zu berücksichtigen: so bekommt man als Unternehmensgründer in den ersten drei Jahren seiner Unternehmertätigkeit lediglich einen gesetzlich vorgeschriebenen SVA-Mindestbetrag vorgeschrieben. Ab dem vierten Jahr wird der SVA-Beitrag jedoch abhängig vom jeweiligen Einkommen vorgeschrieben, und es kann – wenn man in den vorangegangenen Jahren mehr als die Mindestbeitragsgrundlage verdient hat – auch zu sehr hohen Nachzahlungen kommen. Um diese hohen, plötzlich auftretenden Nachzahlungen zu vermeiden, sollte der Steuerberater eine etwaige Nachzahlung im betreffenden Jahr exakt berechnen, so dass diese noch steueroptimal im betreffenden Jahr bezahlt werden kann.

Hilfe im Bürokratie-Dschungel

Wer vermeiden möchte, dass es ihm geht wie Asterix & Obelix auf der Suche nach dem “Passierschein A 38”, sollte sich im österreichischen Behörden-Dschungel von einem Profi unterstützen lassen. Der Steuerberater kann im Hinblick auf Finanzamt und Sozialversicherung als „One Stop-Shop“ agieren. Mit einer Vollmacht ausgestattet, macht der Steuerberater Behördengänge und erledigt auch sensible Eintragungen auf diversen Formularen, welche oft weitreichende Konsequenzen haben. Der Gründer spart sich Zeit und Nerven.

Vollmacht für Steuerberater ratsam

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder rät Startups dazu den Steuerberater von Anfang an mit einer Vollmacht auszustatten. Dieser kann damit beispielsweise die direkte Korrespondenz mit Finanzamt und Sozialversicherung übernehmen. Wenn gewünscht, kann die Vollmacht anfänglich nur auf gewisse Aufgaben beschränkt werden. Im Bedarfsfall ist es ein Leichtes, sie zu erweitern.

Auch das Einrichten einer Schnittstelle zur Software des Steuerberaters erleichtert das Leben des Gründers – und auch des Steuerberaters speziell in Fragen der Buchhaltung.

Steuerberater auf lange Sicht günstiger

“Grundsätzlich ist es immer empfehlenswert, sich auf das Führen seines Geschäfts zu konzentrieren, um freie Zeitressourcen zur Umsetzung seiner Geschäftsidee zu haben”, rät Paul Heissenberger. Auch wenn man eine wirtschaftliche Ausbildung (HAK, Studium etc.) genossen hat, sollte die Buchhaltung und die Lohnverrechnung an einen Steuerberater ausgelagert werden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen, zum Beispiel im Bereich der Umsatzsteuer, ändern sich rasch. Darauf gilt es richtig und zeitgerecht zu reagieren. Wenn das verabsäumt wird, kann das zu unangenehmen Folgen bei Betriebsprüfungen führen.

Die Vorteile auf einen Blick

  • Mehr Zeit, sich auf Kernkompetenzen zu konzentrieren
  • Steuerberater als Übersetzer
  • Beratung mit Erfahrungswerten aus der Branche
  • Richtige Rechtsform von Anfang an gewählt
  • Keine Überraschungen mit SVA und Finanzamt
  • Behördengänge werden erledigt
  • Formulare werden ausgefüllt
  • Bei gesetzlichen Änderungen immer Up2Date
  • Bessere Finanzstruktur – betrieblich und privat
  • Kostenersparnis auf lange Sicht
  • Sicherheit

Hier gehts es zu Teil 2 der Serie: Kredit aufnehmen oder Erspartes investieren

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Als viertgrößte Volkswirtschaft Asiens und Innovationszentrum für Technologien wie Elektronik, Automobilbau und Halbleiter bietet Südkorea hervorragende Wachstumschancen für Unternehmen und Investoren. Die strategische Lage des Landes als Brücke zu den Märkten in China, Japan und Südostasien eröffnet auch ausländischen Unternehmen zusätzliche Marktzugänge und Wachstumschancen.

Fokus auf Energie und Mobilität

Für österreichische Startups, die sich im technologisch hochentwickelten Markt Südkoreas etablieren möchten, startet das Global Incubator Network Austria (GIN) das Acceleration-Programm GO SEOUL 2025. Das Programm richtet sich an Startups (mid- or later-stage) mit innovativen Lösungen in den Bereichen Energie und Mobilität, die ihre Expansionsstrategie für Südkorea vorantreiben wollen. Die teilnehmenden Startups erwartet eine intensive einwöchige Reise im Juni 2025, die einen umfassenden Markteinblick und gezielte Vernetzungsmöglichkeiten bietet.

Was GO SEOUL 2025 bietet

Das Programm ist in zwei Phasen unterteilt. Zunächst erhalten die Startups im Rahmen eines Onboardings gezielte Einblicke in den südkoreanischen Markt, um den Aufenthalt optimal nutzen zu können. Hierzu gehören ein dreistündiges IP-Coaching und exklusiver Zugang zu den GIN-Masterclasses, die wichtige Tipps und Strategien für den Markteintritt vermitteln. In einem Kick-off-Dinner in Wien können die Teilnehmer:innen zudem bereits erste Kontakte knüpfen.

Der zweite Teil des Programms besteht aus der Expansionsreise nach Seoul, die von 23. Juni bis 27. Juni 2025 stattfindet. Während dieser Woche werden individuelle Geschäftstreffen organisiert, die gezielt auf internationale Leads abzielen. Startups können ihre Lösungen und Ideen auf speziell zugeschnittenen Pitch-Events präsentieren und potenzielle Partner sowie Investoren direkt vor Ort treffen.

Im Rahmen von GO SEOUL 2025 nehmen die Teilnehmer:innen auch an Südkoreas führendem Startup-Event NextRise teil. Das Event dient als zentrale Plattform für Startups, Unternehmen und Investoren, um grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten, Ideen auszutauschen und strategische Partnerschaften zu bilden. 2024 zählte NextRise mehr als 25.000 Teilnehmer:innen, wobei über 3.300 Business Meetups organisiert wurden.

Reisekostenzuschuss von bis zu EUR 10.000

GIN übernimmt bis zu 80 Prozent der programmspezifischen Kosten für Flug und Unterkunft, mit einer maximalen Fördersumme von EUR 10.000 pro Startup. Mit dem Gender-Bonus können sogar bis zu 90 Prozent der Kosten abgedeckt werden.

Teilnahmeberechtigt sind österreichische Startups, die sich in den Bereichen Energie und Mobilität positionieren, über ein skalierbares Geschäftsmodell verfügen und bereits erste Investitionen erhalten haben. Die Bewerbungsfrist für GO SEOUL 2025 endet am 1. Dezember 2025. Interessierte Startups können sich über die Plattform aws Connect anmelden und ihr Pitchdeck einreichen.


GO SEOUL 2025 ist ein Accelerator-Programm von Global Incubator Network Austria (GIN) und Teil des GO ASIA-Programms. Über die letzten Jahre wurden damit zahlreiche Startups bei deren Markteintritt in asiatische Märkte unterstützt. Das Programm wird in Zusammenarbeit mit Außenwirtschaft Austria organisiert. Weitere Informationen zum aktuellen Call finden Startups hier: https://gin-austria.com/calls/goseoul2025

Kontakt

Bei Fragen zu GO SEOUL oder zum Bewerbungsverfahren können sich Startups an folgenden Kontakt wenden:

Christoph Pekarek

Project Manager | GO ASIA

T +43 1 50175 447

[email protected]

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