08.02.2022

„2 Minuten 2 Millionen“: Eine Million Euro für Gründer aus Oberösterreich

In dieser Folge von "2 Minuten 2 Millionen" ging es um schnittige Rollstühle, Pflanzenbabys und Promis, die auf Befehl Videos drehen. Zudem konnte ein Startup einen Millionen-Deal lukrieren.
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Hoss Mobility
(c) Puls 4/Gerry Frank - Eine gewagte Bewertung dieser beiden Founder führte zu einem hohen Investment.

Den Anfang von „2 Minuten 2 Millionen“ machten Lukas Riegler und Dominik Lorenz von Hoss Mobility. Beide haben einen elektrischen Rollstuhl entwickelt, der auf nur zwei großen Rädern auf einer Achse selbstständig die Balance hält. Damit wollten die Gründer Wendigkeit und Geländefähigkeit kombinieren. Durch die großen Räder sei es möglich, über verschiedene Bodenbeläge oder Randsteine zu fahren oder sich auf engem Raum um die eigene Achse zu drehen. Der patentierte „Hoss“ wird per Joystick gesteuert und erreicht eine Geschwindigkeit von 15 km/h – mit einer Reichweite von 60 Kilometern. Anpassungen sind per App möglich. Ihre Forderung: 2.000.000 Euro für 15 Prozent.

Rohla schaltet sich ein

Nach einer Demonstration, die die Investoren beeindruckte und der Info, dass man bereits 100 Stück des 20.000 Euro teuren Rollstuhls verkaufen konnte, meldete sich Nachhaltigkeitsexperte Martin Rohla per „Green Screen“ zu und verteilte das Sustainability-Ticket von Goodshares. Dieses beinhaltet eine Beratung durch den Investor, TV-Präsenz sowie 5.000 Euro der fair-finance.

Mega-Angebot für Hoss Mobility

Hans Peter Haselsteiner bot für die 15 Prozent 1.000.000 Euro, falls alles mit den Patenten in Ordnung sei. Und stellte eine zweite Million für weitere 18 Prozent in Aussicht, sinngemäß unter der Voraussetzung einer gelungenen Due Dilligence.

2 Minuten 2 Millionen, Hoss Mobility
(c) Puls 4/Gerry Frank – Haselsteiner beim Testen des „Hoss“.

Kommunikationsexperte Philipp Maderthaner wollte mitmachen und durfte bei der ersten Million für fünf Prozent mit einem Drittel einsteigen. Medienunternehmer Stefan Piëch bot den Gründern an, sie mit Leuten aus dem MIT zu verbinden. Nach einer kurzen Beratungsphase kam es zum Millionen-Deal mit Haselsteiner und Maderthaner.

Ein veganer Leberkäse bei „2 Minuten 2 Millionen“

Die nächste bei „2 Minuten 2 Millionen“ war Nadina Ruedl. Die gebürtige Salzburgerin, die selbst überzeugte Veganerin ist, hat im letzten Jahr einen rein pflanzlichen Leberkäse auf den Markt gebracht. Sie verfolgt mit ihrem Startup „Die Pflanzerei“ das Ziel, vegane Produkte in der heimischen Esskultur zu verankern. Zudem setzt die Gründerin bewusst auf regionale Zutaten für ihren sogenannten „Gustl“, wobei sie sich hier von anderen veganen Produkten am Markt abheben möchte und dafür bewusst einen höheren Preis in Kauf nimmt. Die Produktion erfolgt in Zusammenarbeit mit Metzgern aus Niederösterreich. Ihre Forderung: 85.000 Euro für zehn Prozent.

Ein Interessentenreigen bei „2 Minuten 2 Millionen“

Nach einer gelungenen Kostprobe kehrte Martin Rohla wieder per Zuschaltung zurück. Er versprach eine „Rutsche“ zu Swing Kitchen und bot 50.000 Euro für zehn Prozent. Winzer Leo Hillinger folgte mit 100.000 Euro für 20 Prozent. Mediashop-Chefin Katharina Schneider tat sich mit Rohla zusammen. Während Hillinger mit der Zurückweisung durch die Investorin der Runde zurechtkommen musste und GoStudent-Gründer Felix Ohswald überlegte, wie er sich Rohla und Schneider anschließen konnte, platzte Haselsteiner dazwischen.

(c) Puls 4/Gerry Frank – Nadina Ruedl von der Pflanzerei möchte Essgewohnheiten ändern.

Der Bau-Tycoon wollte nicht verhandeln und bot die gewünschte Summe für zehn Prozent. Auch Maderthaner machte eine Offerte mit 150.000 Euro für 25,1 Prozent Beteiligung. Am Ende kam es zum Deal mit Schneider, Rohla und auch Hillinger. Exakt: 100.000 Euro für zwölf Prozent Anteilsabgabe.

Promigrüße per Video

Die nächsten bei „2 Minuten 2 Millionen“ waren Constantin Sandritter (Sohn von Jochen Schweizer) und Noel Lorenz mit Shoutout. Hierbei können User gegen eine Gebühr ein Video von ihrem Lieblingsstar bestellen. Zuerst wird die prominente Person aus dem Portfolio des Startups ausgewählt, dann der Anlass. Mit der Buchung erhält der Star eine Regieanweisung, wie er das Video gestalten soll. Nach der Bezahlung geht die Anfrage an die Berühmtheit. Nach maximal fünf Tagen soll das persönliche Shoutout erstellt sein. Danach gelangt das Video per Downloadlink in einer E-Mail an die Kund:innen. Die Forderung der Gründer: 300.000 Euro für 15 Prozent.

(c) Puls 4/Gerry Frank – Constantin Sandritter und Noel Lorenz bieten Promis an.

Nachdem die Gründer ihr komplettes Geschäftsmodell erklärt haben – Werbevideos für Firmen, persönliche Videocalls – gab es unter den Investoren keinen, der sich wirklich für die Idee begeistern konnte. Auch wenn Ohswald anmerkte, dass man mit dieser Idee Erfolg haben könnte, blieb Shoutout ohne Deal.

Pflanzenbabys bei „2 Minuten 2 Millionen“

Die nächsten bei „2 Minuten 2 Millionen“ waren Elisabeth Laiminger und Katharina Steinbauer von Plantista. Das Startup aus Wien verschickt „Pflanzenbabies“ in unterschiedlich großen Sets mit Zubehör. Und möchte so etwas mehr Grün ins „graue Home-Office“ bringen. Die Babypflanzen von Plantista werden direkt von zertifizierten Gärtnern bezogen und ohne zusätzliche Plastikverpackung an ihre Hobbybotaniker:innen verschickt. Die Forderung: 250.000 Euro für zehn Prozent.

(c) Puls 4/Gerry Frank – Elisabeth Laiminger und Katharina Steinbauer von Plantista.

Nach Klärung einiger „Unit Economics“ schaltete sich Martin Rohla ein weiteres Mal zu. Er erzählte von den Ackerhelden, bei denen er investiert sei und meinte, dass Plantista mit dem Startup kooperieren sollte. Danach war den Investoren allerdings die Bewertung zu hoch. Alexander Schütz bot dennoch 50.000 Euro für fünf Prozent. Ohswald zog mit der gleichen Offerte nach.

Die Gründerinnen kehrten mit einem Gegenangebot zurück: 100.000 Euro für 7,5 Prozent. Man einigte sich schlussendlich auf 75.000 Euro für 7,5 Prozent. Deal für Plantista mit Schütz und Ohswald.

Schutz beim Laden

Den Abschluss von „2 Minuten 2 Millionen“ bildete Secvel von Michael und Traudi Veigl. Die beiden Erfinder habe den Battery Safe entwickelt, eine Tasche, die vor Bränden schützen soll. Konkret beim Laden von Geräten, die von Lithium Ionen Batterien betrieben werden, wie etwa Laptops. Wird ein solches Gerät durch einen Sturz beschädigt, so kann es beim Aufladen zu einer Überhitzung kommen. Beim Battery Safe wird der Akku in die Tasche gesteckt und das Material im Inneren reagiert bei Überhitzung – es fängt an zu expandieren. So soll die Ausbreitung des Feuers verhindert werden. Auch werden bis zu 70 Prozent der giftigen Rauchgase durch die Tasche gefiltert. Die Forderung: 100.000 Euro für 20 Prozent.

(c) Puls 4/Gerry Frank – Michael und Traudi Veigl stellten ihren Battery Safe vor.

Nachdem sich Haselsteiner und Schneider an Michael Veigl erinnern konnten, der vor zwei Jahren mit Isi Safe bereits in der Show vorstellig wurde, stiegen die Investoren allesamt aus, weil sie die Innovation im Produkt nicht erkennen konnten. Kein Deal für Secvel.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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