08.02.2022

Hoss Mobility: Gründer hatte Idee zum E-Rollstuhl nach eBay-Verkauf

Ein Segway inspirierte Co-Founder Lukas Riegler zur Entwicklung des zweirädrigen Rollstuhls.
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Hoss Mobility, Hoss, 2 Minuten 2 Millionen Rollsuhl zwei Räder, E-Rollstuhl
(c) Hoss Mobility - Rollstuhl-Innovation aus Oberösterreich.

Lukas Riegler und Dominik Lorenz, Founder von Hoss Mobility, haben einen elektrischen Rollstuhl entwickelt, der auf nur zwei großen Rädern auf einer Achse selbstständig die Balance hält. Damit wollten die Gründer Wendigkeit und Geländefähigkeit kombinieren. Durch die großen Räder sei es möglich, über verschiedene Bodenbeläge oder Randsteine zu fahren oder sich auf engem Raum um die eigene Achse zu drehen. Der „Hoss“ wird per Joystick gesteuert und erreicht eine Geschwindigkeit von 15 km/h – mit einer Reichweite von 60 Kilometern. Anpassungen sind per App möglich.

Ursprung von Hoss Mobility bereits 2009

„Alles begann 2009 als ich das erste Mal auf einem Segway PT stand“, erklärt Riegler. „Als Elektrotechnikingenieur war ich von der Technik sehr begeistert, weshalb ich mir kurzerhand so ein Gerät kaufte. Die Art der Fortbewegung war intuitiv und ergab bei Kurzstrecken total Sinn, setzte sich so in der breiten Masse aber nie durch. Ich überlegte lange, wieso ein solches Ein-Achs-Antriebskonzept nicht Mainstream wurde und in welchem Bereich dieses seinen echten Mehrwert entfalten könnte.“

Jahre später bot der Co-Founder seinen Segway auf eBay an und war erstaunt über den Käufer. Jener saß im Rollstuhl und wollte testen, ob man das Gefährt als Basis für einen Rollstuhl verwenden kann. „Er war mit dem Status Quo von Hilfsmitteln nicht zufrieden und beklagte sich über die kleinen Räder, über fehlende Wendigkeit und die Limitierungen im Alltag eines Rollifahrers. Die Sache fand ich interessant und fing deshalb an, den Segway umzubauen“, so Riegler weiter.

„Die Idee war schnell geboren – bei der Umsetzung jedoch stand ich vor einer Mammutaufgabe. Einen Ein-Achs-Rollstuhl zu bauen, welcher den Komfort und die Sicherheit eines herkömmlichen Rollstuhles vorweisen konnte und gleichzeitig das volle Potenzial einer Achse ausschöpfte. 2017 habe ich Dominik kennengelernt, einen brillanten und hochmotivierten Antriebstechniker. Frisch von der Universität suchte er die nächste Herausforderung und verstand die Vision des besten Elektrorollstuhles sofort“, ergänzt der Gründer.

Mit Panasonic-Zellen bestückt

Somit entstand die Hoss Mobility GmbH und der Rollstuhl hat nach etwa 25 Personenarbeitsjahren Marktreife erlangt. Die Antriebsmotoren des Hoss stammen aus dem Automotive-Bereich. Der eigens entwickelte Lithium-Akku ist mit Zellen von Panasonic bestückt.

Das Faszinierendste am hoss sei, laut den Gründern, sein intuitives Fahrverhalten und die Fähigkeit sich dynamisch zu stabilisieren. Ein Vergleich mit dem Menschen erkläre es am besten: „Lehnt sich ein Mensch nach vorne, ohne die Beine zu bewegen, würde er auf die Nase fallen. Um den Sturz zu verhindern, befiehlt das Gehirn in diesem Moment, ein Bein nach vorne zu bewegen. Wenn du dich also vorlehnst, bewegst du dich unweigerlich vorwärts, immer einen Schritt nach dem anderen“, so die Gründer. „Der Hoss macht es genauso, nur eben mit zwei Rädern anstelle der Beine. Die Funktion von Gehirn und Muskeln übernehmen leistungsstarke Prozessoren und Elektromotoren.“

Hoss Mobility nutzt Gyro- und Beschleunigungssensoren

Konkret: In seiner Ruhestellung ist der Rollstuhl von Hoss Mobility durch seine Abstützung mechanisch stabilisiert. In der Sekunde, in der er in die Balance übergeht, analysieren redundante Gyro- und Beschleunigungssensoren mehrere hundert Mal pro Sekunde das Verhalten des Fahrers und des Untergrundes und balancieren den Fahrer wie auf zwei Beinen. Überwacht wird der Zustand des Balancesystems permanent von einem 100 Prozent entkoppelten und patentierten Stützsystem.


Interessierte können sich am Dienstagabend bei „2 Minuten 2 Millionen“ selbst ein Bild von Hoss Mobility machen. Weiters dabei: Shoutout, Secvel, Plantista und Die Pflanzerei.


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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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