Was Startups über die KI-Verordnung wissen sollten

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Am 1. August ist die EU KI-Verordnung offiziell in Kraft getreten. Deshalb widmen wir uns im aktuellen brutkasten-Talk diesem Thema. Als erste KI-Regulierung ihrer Art, nimmt die Verordnung Einfluss darauf, wie Startups ihre KI-Systeme entwickeln, einstufen und auch verwenden. Wir geben im brutkasten-Talk einen Überblick über das Zustandekommen des Gesetzes, die Verordnung und wie die Risikoeinstufung funktioniert. Zudem besprechen wir, welche Schritte Startups nun setzen sollten.

Zu Gast für das Gespräch ist Prof. Christiane Wendehorst von der Universität Wien. Die Rechtswissenschafterin arbeitet zu Digitalisierung und Innovation im Recht und ist Expertin für Technologiegesetzgebung. Sie hat sowohl an den Grundlagen zur KI-Verordnung mitgearbeitet und ist auch maßgeblich an der Produktsicherheitsrichtlinie beteiligt. Im brutkasten-Talk gibt sie ihre Einschätzung darüber ab, was die KI-Verordnung leisten kann und welche Maßnahmen zur Compliance von Startups jetzt gesetzt werden sollen.


  1. Risikobasierte Ansatz:
    • – Nicht alle KI-Systeme werden gleich reguliert.
    • – Systeme mit hohem Risiko (für Sicherheit, Grundrechte) erfordern mehr Maßnahmen.
    • – Systeme mit geringem Risiko erfordern weniger oder gar keine Maßnahmen.
  2. Risikoeinschätzungen:
    • – Der europäische Gesetzgeber definiert Hochrisiko-KI-Systeme.
    • – Unternehmen müssen prüfen, ob ihre KI-Systeme unter diese Kategorie fallen.
    • -Diese Liste kann ergänzt werden. Unternehmen sollten hier also ein Auge darauf werfen.
  3. Die Verordnung:
    • – strittige Punkte betrafen die biometrischen Überwachungsmaßnahmen und die Inklusion von General Purpose AI.
    • Es wurden Kompromisse gefunden, um Startups nicht zu stark einzuschränken.
    • Ist ein Balanceakt zwischen Sicherheit und Innovationsförderung.
    • Durch Schaffung von KI-Reallaboren wurden Innovationselemente eingeführt und Erleichterungen für KMUs geschaffen.
  4. Zur Haftung:
    • – Haftungsbestimmungen sind nicht in der KI-Verordnung enthalten.
    • – Entwürfe für eine überarbeitete Produkthaftungsrichtlinie und eine KI-Haftungsrichtlinie sind in Arbeit.
  5. Unterstützungsstellen und Fristen:
    • – In Österreich, gibt es eine KI-Servicestelle für Unternehmen, die RTR-Servicestelle.
    • – Die Verordnung tritt am 1. August in Kraft, wird jedoch gestaffelt anwendbar.
    • – Unternehmen sollen frühzeitig prüfen, welche Regelungen und Fristen für sie gelten.

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