27.02.2020

Rot-Weiß-Rot-Karte: Reform soll “War for Talents” entschärfen

Eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte soll den qualifizierten Zuzug von Fachkräften aus dem Ausland erleichtern. Die Abwicklung von Anträgen soll künftig schneller und digitaler erfolgen.
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Rot-Weiß-Rot-Karte
(c) BKA / Regina Aigner: Bundesministerin Margarete Schramböck

Eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte ist in der Startup-Szene ein viel diskutiertes Thema. Sie wurde unter anderem in einem gemeinsamen Positionspapier der Austrian Angel Investors Association (aaia), AustrianStartups und der Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO), das im Herbst 2019 präsentiert wurde, gefordert. Die Hauptforderung: Entscheidungsprozesse sollen drastisch beschleunigt und digitalisiert werden – der brutkasten berichtete.

+++ Startup-Ökosystem richtet Empfehlungen an kommende Regierung +++

Rot-Weiß-Rot-Karte im Regierungsprogramm

Im Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung wurde eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte in Aussicht gestellt. Die Absichtsbekundung der beiden Koalitionspartner wurde nun ein Stück konkreter. Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck hat am Mittwoch im Rahmen eines Maßnahmenpakets gegen den Fachkräftemangel weitere Reformschritte verkündet.

Neben der Weiterentwicklung der Lehrlingsausbildung, dem Ausbau von Fachhochschulen im Bereich der MINT-Fachkräfte zählt darunter auch eine Vereinfachung der Regeln für eine “qualifizierte Zuwanderung” von Fachkräften.

Digitalisierung der Abläufe

In einem ersten Schritt soll die Antragstellung in Zukunft durch Digitalisierung der Abläufe effizienter gestaltet werden. Zudem soll es Arbeitgebern möglich werden, Anträge online bei der Inlandsbehörde einzubringen. In einer weiteren Phase soll das digitale Angebot auch auf Antragstellende – also Fachkräfte aus Drittstaaten – ausgedehnt werden.

Die Verfahren sollen künftig straffer geführt werden. Einzelne Verfahrensschritte sollen daher nicht ausschließlich hintereinander, sondern nach Möglichkeit parallel geführt werden.

Zudem soll das sogenannte “Ersatzkräfteverfahren” zur Feststellung der Verfügbarkeit eines inländischen oder europäischen Bewerbers laut Schramböck evaluiert werden. Das Verfahren soll innerhalb von höchsten 10 Werktagen abgewickelt werden.

Wegfall von “ortsüblichen Unterkunft”

Eine weitere Maßnahme: Voraussetzungen wie der Nachweis einer ortsüblichen Unterkunft sollen künftig entfallen. Bisher mussten Fachkräfte schon bevor sie nach Österreich ziehen, eine passende Unterkunft nachweisen. Hier möchte sich das BMDW an bereits umgesetzten Regelungen im Rahmen der “Blauen Karte EU“ und der “Niederlassungsbewilligung – Forscher” orientieren.

Die bei Menschen über 30 Jahren derzeit verlangte Mindestentlohnung von 60 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage kann laut Schramböck mitunter zu hoch bemessen sein. Daher soll die Grenze einheitlich auf 50 Prozent für alle Altersgruppen gesenkt werden.

Auch das Punkteschema hinsichtlich der Berufserfahrung und Qualifikation soll flexibilisiert werden. Derzeit sei laut Schramböck das Punkteschema zu restriktiv. Im Bereich der Sprachkenntnisse soll etwa die Punktevergabe für Deutsch und Englisch gleichgestellt werden, wenn die Unternehmenssprache Englisch ist.

Erste Stellungnahme von AustrianStartups

In einem ersten Statement begrüßt Markus Raunig, Managing Director von AustrianStartups, die geplanten Maßnahmen: “Eine umfassende Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte ist dringend notwendig, wenn wir im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe eine Rolle spielen wollen. Wir freuen uns, dass hier Bewegung reinkommt und sind gespannt auf die hoffentlich rasche und umfassende Umsetzung. Besonders bei der Verfahrensdauer braucht es bald einen großen Wurf, um international wettbewerbsfähig zu werden.”

 

Brutkasten-Nachlese zu Rot-Weiß-Rot-Karte

Videoarchiv: Margarete Schramböck im Interview

A1 startet 5G Netz in Österreich

A1 startet österreichweit mit 25. Jänner 2020 das 5G Netzwerk. Der 5G-Ausbau ist Teil des Aktionsplans zur Digitalisierung, der diesen Mittwoch von Margarete Schramböck in den Ministerrat eingebracht wird.

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 20. Januar 2020

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Zero+ Alpha Republic: v.l.n.r.: Neoh Gründerteam Adel Hafizovic, Manuel Zeller, Patrick Kolomaznik, Alexander Gänsdorfer
(c) Alpha Republic: v.l.n.r.: Neoh Gründerteam Adel Hafizovic, Manuel Zeller, Patrick Kolomaznik, Alexander Gänsdorfer

Süß, aber ohne Zucker – das Prinzip kennt man bei Softdrinks seit geraumer Zeit. Das damit einhergehende Problem auch: Cola Light schmeckt nicht wie Cola. Denn Süßungsmittel haben mitunter einen starken Eigengeschmack. Es dürfte auch daran liegen, dass sich Zuckerersatz in vielen anderen Bereichen bislang nicht im selben Ausmaß durchgesetzt hat. Einen dieser Bereiche beackert seit einigen Jahren das Wiener Startup Neoh erfolgreich: Süßigkeiten. Das Geschmacks-Problem löst das Unternehmen mit seiner selbst entwickelten Zuckerersatzformel ENSO überzeugend. Und nun hat es damit noch viel größere Pläne. Unter dem Namen Zero+ soll der Zuckerersatz direkt den B2C- und den B2B-Markt erobern.

“Zero+ ersetzt herkömmlichen Zucker 1:1”

Bereits jetzt, vor dem offiziellen Launch, kann Zero+ auf der Seite des Startups von Endkund:innen bestellt werden. Mit sechs Euro für 250 Gramm ist der Zuckerersatz signifikant teurer als handelsüblicher Rüben- oder auch Rohrzucker. Punkten soll er nicht nur mit dem bekannten Gesundheits-Argument, sondern vor allem auch mit der Usability. “Zero+ ersetzt herkömmlichen Zucker 1:1, ermöglicht einen beinahe identen Geschmack wie Zucker und hat dabei geringere Auswirkungen auf die Blutzucker-Kurve. Man kann seine liebsten Rezepte also unverändert backen bzw. kochen, indem man die angegebene Menge Zucker einfach durch Zero+ ersetzt”, heißt es in einem Statement des Startups auf brutkasten-Anfrage.

Besonders betont wird der hohe Anteil an Pflanzenballaststoffen in der Rezeptur. Dieser komme unter anderem von der Agave, der Chicorée-Wurzel und Mais. “Die Pflanzenfasern enthalten Präbiotika und unterstützen somit eine ausgewogene Darmgesundheit. Zudem hat Zero+ weniger als die Hälfte an Kalorien von Zucker, ist vegan, glutenfrei und zahnfreundlich”, heißt es vom Startup. Eine klinische Studie der Medizinischen Universität Wien belege die geringere Auswirkungen auf die Blutzucker-Kurve.

Neoh sieht “enormes Marktpotenzial” – “klarer Fokus” auf B2B

Neoh ortet mit dem neuen Produkt ein “enormes Marktpotenzial”, vor allem, weil dieses den marktführenden Produkten überlegen sei. Der Markt von bereits etablierten Zuckerersatzstoffen wie Maltit werde auf etwa drei Milliarden Euro weltweit geschätzt. “Zero+ hat gegen den aktuellen Markführer Maltit ausschließlich Vorteile”, meint man bei Neoh. Zudem könne ein genereller Trend zu deutlich weniger Zucker sowie zu mehr Ballaststoffen beobachtet werden.

Nach dem offiziellen Launch in den kommenden Wochen soll Zero+ in der 250 Gramm-Packung bereits auch im Lebensmitteleinzelhandel gelistet sein – aktuell kann man Neoh-Produkte in Österreich unter anderem bei Spar und Billa kaufen. Zudem sollen bereits Produkte anderer Unternehmen mit dem Zuckerersatz verkauft werden – wie zuletzt bereits ein Donut bei Anker, wie brutkasten berichtete. Im Firmenkundesegment sieht Neoh-Gründer und -CEO Manuel Zeller auch das größte Potenzial. “Der Fokus liegt ganz klar auf B2B. Die ersten Produkte mit Zero+ kommen auch bereits in den nächsten Wochen auf den Markt”, sagt er gegenüber brutkasten.

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AI Summaries

Rot-Weiß-Rot-Karte: Reform soll “War for Talents” entschärfen

  • Sie wurde unter anderem in einem gemeinsamen Positionspapier der Austrian Angel Investors Association (aaia), AustrianStartups und der Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO), das im Herbst 2019 präsentiert wurde, gefordert.
  • Im Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung wurde eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte in Aussicht gestellt.
  • Einzelne Verfahrensschritte sollen daher nicht ausschließlich hintereinander, sondern nach Möglichkeit parallel geführt werden.
  • Bisher mussten Fachkräfte schon bevor sie nach Österreich ziehen, eine passende Unterkunft nachweisen.
  • Hier möchte sich das BMDW an bereits umgesetzten Regelungen im Rahmen der “Blauen Karte EU” und der “Niederlassungsbewilligung – Forscher” orientieren.

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