08.05.2019

Offener Brief an Regierung: aaia fordert Dachfonds und „AG Light“

Die Austrian Angel Investors Assoziation (aaia) richtet sich mit einem offenen Brief an die Bundesregierung. Im Zentrum stehen vier bereits bekannte Forderungen. Wir haben sie mit den aktuellen Maßnahmen der Regierung abgeglichen.
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Hansi Hansmann, Michael Altrichter, Nikolaus Futter und Paul Voithofer bei der aaia-Geburtstagsfeier - aaia investors Day 20
(c) Marcella Ruiz Cruz: Ein Bild aus alten Zeiten: Hansi Hansmann, Michael Altrichter, Nikolaus Futter und Paul Voithofer bei der aaia-Geburtstagsfeier

Das Timing ist gewiss kein Zufall. Nachdem Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck kürzlich ein neues Startup-Paket ankündigte, meldet sich nun die Austrian Angel Investors Assoziation (aaia) in einem „offenen Brief zum Status Quo des Innovations-Standortes Österreich“ zu Wort. Und ausgerechnet jetzt gab Schramböck weitere Einblicke in die geplante „Startup-Initiative“.

⇒ zu brutkasten-Video-Talk und Artikel zu den Details

aaia: Österreich „nicht fit die Zukunft“

Im Zentrum des offenen Briefs stehen vier bereits bekannte Forderungen. Umrahmt werden diese von einem kritischen Befund zum Innovations-Standort Österreich. „Der Titel dieses Beitrages lautet ‚Österreich, fit für die Zukunft?‘. Wir sind uns wohl alle einig: Aktuell sind wir es nicht. Noch können wir allerdings etwas daran ändern. Man muss allerdings nicht nur können, sondern auch wollen“, heißt es dort etwa. Es brauche einen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Rahmen, in dem unternehmerisches Denken und Handeln gefördert werde. Man wünsche sich daher von der österreichischen Bundesregierung „eine sinnvolle, langfristig orientierte, übergreifend gedachte Strategie für einen innovativen & unternehmerischen Wirtschaftsstandort“.

Wir haben die vier zentralen Forderungen der aaia mit dem Stand der Dinge bzw. den geplanten Maßnahmen der Bundesregierung abgeglichen.

Forderung 1: Moderne Rechtsform für Unternehmen – „AG Light“

Weder GmbH noch AG seien optimale Rechtsformen für junge, schnell wachsende Unternehmen mit hohem Finanzierungsbedarf, schreibt die aaia. Daher wünsche man sich eine neue Rechtsform, die die Vorteile von AG und GmbH verbinde. Die „AG Light“ (nachzulesen in diesem Positionspapier von aaia und der Kanzlei Herbst Kinsky) soll unter anderem eine einfache Überschreibung von Anteilen ermöglichen, etwa auch an Mitarbeiter.

Daran arbeitet die Regierung:

Zwar arbeitet man weiterhin an der Digitalisierung der GmbH-Gründung. Mit der Öffnung des „dritten Markts“ der Wiener Börse wurde auch eine neue Möglichkeit zum flexibleren Anteils-Handel für kleine Aktiengesellschaften geschaffen. Konkrete Pläne für eine „AG Light“ sind derzeit aber nicht bekannt. Gegenüber dem brutkasten heißt es von Margarete Schramböck, man arbeite an einer „Nachschärfung“ der Rechtsformen und evaluiere entsprechende Möglichkeiten. Es bestünden jedoch große regulatorische Herausforderungen.

Forderung 2: Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte

Hier wird man seitens der aaia nicht besonders konkret. Um die besten Köpfe nach Österreich zu bringen und dem Mangel an Fachkräften entgegenzuwirken, brauche es „effiziente Maßnahmen, die es heimischen Unternehmen ermöglichen, Mitarbeiter*innen aus dem [Nicht-]EU-Ausland zu rekrutieren – und das schnell, effizient und ohne zusätzliche bürokratische Hürden“, heißt es dort eher allgemein.

Daran arbeitet die Regierung:

Bereits im Februar diesen Jahres wurden seitens der Bundesregierung konkrete Pläne zur Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte präsentiert. Eckpunkte sind der Entfall der „ortsüblichen Unterkunft“, die Anpassung der Gehaltsgrenzen bei „sonstigen Schlüsselkräften“ sowie generelle Prozessoptimierung und Beschleunigung durch Digitalisierungs- und Entbürokratisierungsmaßnahmen. ⇒ Details dazu hier

Forderung 3: Steuerliche Anreize für Angel Investments

Geht es nach der aaia, sollen Investments durch private Kapitalgeber steuerlich begünstigt werden – auch diese Forderung ist bereits hinlänglich bekannt. Konkret wünscht man sich dabei die Einführung eines Tax Incentive-Modells nach dem Vorbild Großbritanniens. Dazu arbeitete die aaia gemeinsam mit der Steuerberatungskanzlei ECOVIS ein Konzept aus. In diesem werden drei Möglichkeiten der Incentivierung für privates Risikokapital vorgestellt: Eine staatliche Prämie bzw. ein Zuschuss; eine Steuergutschrift für Investoren; bzw. ein Freibetrag.

Daran arbeitet die Regierung:

In der aktuellen Steuerreform sind keine konkreten Steuer-Incentives für private Risikokapital-Investoren enthalten. Die Risikokapitalprämie der Vorgänger-Regierung wurde bereits Anfang 2018 gestrichen. Damals wurde die Ausarbeitung einer Gesamtstrategie angekündigt. Entsprechende Maßnahmen sind aber auch in der aktuellen Startup-Initiative nicht enthalten.

Forderung 4: Staatliche besicherter Dachfonds bzw. „Fund of Funds“

Gemeinsam mit der AVCO (Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation) fordert die aaia die Einführung eines Dachfonds (Fund of Funds), der als „Ankerinvestor“ für private VC-Fonds dienen soll. Als Vorbild wird dabei seitens der AVCO unter anderem Dänemark genannt, wo bereits 1992 der Danish Growth Fund (⇒ Video-Talk mit dem Chief Investment Officer) gestartet wurde, der privatwirtschaftlich finanziert und teilweise staatlich besichert ist. Dieser vereint eine Vielzahl privater Fonds, wodurch ihm ein deutlich größeres Kapital für Investments und andere Kapital-Vehikel zu Verfügung steht. ⇒ Mehr Information hier

Daran arbeitet die Regierung:

Im Rahmen der aktuellen Initiative ist kein Dachfonds geplant. Allerdings kündigte Margarete Schramböck einen teilstaatlichen 100 Millionen Euro-Wachstumsfonds an. Dieser soll zur Hälfte aus staatlichen, zur Hälfte aus privaten Mitteln gespeist sein. Für den im aws angesiedelten Fonds werden aws Gründerfonds und aws Mittelstandsfonds zusammengelegt. Durch Co-Investments soll insgesamt ein Investitionsvolumen von 600 Millionen Euro erzielt werden. Im Gespräch mit dem brutkasten sagt Margarete Schramböck, die „große Diskussion“ über einen Dachfonds sei noch nicht abgeschlossen. Man wolle sich dem Thema stufenweise nähern.

⇒ Zum offenen Brief

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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