04.06.2021

NFTs: Diese rechtlichen Punkte sollte man beim Tokenisieren beachten

Um den Einsatz von NFTs nachhaltig abzusichern sind neben der Technologie auch juristische Eckpunkte zu beachten. Ein Überblick.
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NFT, digital art, Digitalkunst, Kunst
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GASTBEITRAG.

Wir sollten auf den NFT Zug aufspringen und unsere Gemälde auch tokenisieren. Einen entsprechenden Smart Contract hat man recht schnell programmiert und schon heben wir uns noch weiter von der Konkurrenz ab“. Leider nicht ganz zu Ende bedacht wurde von dieser Künstlerin, welche Konsequenzen eine Tokenisierung rechtlich nach sich zieht. Um den Einsatz von NFTs nachhaltig abzusichern sind neben der Technologie auch juristische Eckpunkte zu beachten. Hier ein erster Überblick, der selbstverständlich eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen kann. 

1. Was sind NFTs “rechtlich” betrachtet? 

NFTs basieren auf der Blockchain-Technologie und verkörpern gewisse Rechte. Sie sind – im Gegensatz zu fungible Token – nicht frei austauschbar. Bei NFTs handelt es sich um digitale Unikate, die nur einmal auf der jeweiligen Blockchain existieren. 

Dem gegenüber sind fungible Token – etwa Ether oder Bitcoin – in größerer Anzahl und in gleicher Gestalt verfügbar. Ein Bitcoin unterscheidet sich inhaltlich nicht von einem anderen. 

Aus juristischer Perspektive interessant ist, dass NFTs gewisse Rechte verkörpern. Abhängig davon welche Rechte durch einen NFT – oder einen anderen Token – repräsentiert werden, können sich aufsichtsrechtliche Anforderungen ergeben. Die Einhaltung dieser wird von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (“FMA“)überprüft (siehe Punkt 2). 

Neben aufsichtsrechtlichen Themen ziehen NFTs auch weitere Fragen nach sich, etwa welche Rechte (und ggf Pflichten) mit dem Kauf eines NFTs verbunden sind (siehe dazu unter Punkt 3). Gegebenenfalls können auch Anti-Geldwäsche Verpflichtungen auf NFTs im Kunstbereich anwendbar sein. 

Abhängig davon, ob ein (Open Source) Template eines Smart Contracts für die Erstellung eines NFT verwendet wird, oder ein eigener Smart Contract programmiert wird, könnten sich weitere (urheberrechtliche) Fragen stellen.  

Achtung: wenn du zur Erstellung eines NFT Smart Contract Templates odgl benützt, stelle sicher, dass du dadurch die Rechte an dem zu tokenisierenden Werk nicht verlierst.  

Key Takeaway: Die Verkörperung von Rechten in NFTs birgt großes Potential, sollte aber gut dokumentiert und vertraglich abgesichert sein. Wenn du Drittsoftware zur Tokenisierung von Werken verwendest, stelle sicher, dass du deine Rechte an dem Werk dadurch nicht abtrittst (AGB checken!).  

Don’t forget: Nachdem NFTs auf der Blockchain-Technologie basieren, sind damit verbundene rechtliche Herausforderungen, wie etwa eine saubere Strukturierung nach der DSGVO, zu beachten. 

2. Überblick aufsichtsrechtliche Themen im Zusammenhang mit NFTs 

Die FMA bietet auf ihrer Website ein umfassendes Informationsangebot rund um ihre Rechtsansicht zu Coins und Token. Die FMA unterteilt Token aus rechtlicher Sicht in wertpapierähnliche Security Token, Payment Token deren primärer Zweck die Bezahlfunktion ist und Utility Token, die den Inhaber:innen einen Nutzen im Hinblick auf ein bestimmtes Produkt verschaffen sollen. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Token können Emittent:innen, Handelsplätze von Token sowie Verwahrer:innen gewisse Pflichten treffen. 

Zu NFTs hat sich die FMA zum Zeitpunkt dieses Beitrages noch nicht geäußert. Umso größere Bedeutung kommt der rechtlichen Strukturierung eines NFT daher zu. 

Wichtig ist unter anderem, dass einem NFT keine wertpapierähnlichen Funktionen zukommen, um die Anwendung des Wertpapieraufsichtsgesetzes, der Prospektpflicht oÄ zu vermeiden..  

In Zweifelsfällen kann eine Kontaktaufnahme mit der FMA (Kontaktstelle FinTech) erforderlich sein. 

Key Takeaway: Aufsichtsrechtliche Fragestellungen könnten sich auch rund um NFTs stellen. Bereits eine kurze Analyse schafft hier meist Klarheit. 

3. Vertragswerk iZm NFTs – business as (un)usual? 

Wie eingangs erwähnt, werden NFTs derzeit häufig in der Kunstbranche eingesetzt, um Kunstwerke zu tokenisieren. Dabei ist häufig unklar, welche Rechte nun wirklich mit einem NFT übertragen werden. 

Recht am NFT ≠ Nutzungsrecht am Werk. Man könnte denken, dass der Erwerb eines NFT, der das Kunstwerk oder eine Verlinkung dazu beinhält, auch zum Erwerb des Nutzungsrechtes am Werk führt, doch dem ist nicht per se so. Es muss vielmehr dem jeweiligen NFT eine Lizenz an der Nutzung des Werkes eingeräumt werden. Erst der Umfang dieser Lizenz regelt, wie der Inhaber des NFT mit dem Werk verfahren darf. 

Lizenzvereinbarung & NFTs: Sowohl aus Investor:innensicht als auch aus Anbieter:innensicht ist die eindeutige vertragliche Regelung von Nutzungsrechten zu empfehlen. Diese ähnelt klassischen Lizenzvereinbarungen unter Berücksichtigung der technologischen Besonderheiten. Zu prüfen ist, ob die Lizenzeinräumung bereits in den Smart Contract bzw NFT Code integriert werden kann.

Key Takeaway: Ob bei der Tokenisierung bestehender physischer Werte (zB Kunstwerke) oder iZm digitalen Werken, ist die vertragliche Absicherung zwischen Urhebern und Erwerbern essentiell; erst dadurch gehen Nutzungsrechte an den jeweiligen Werken über. Eine vertragliche Regelung kann unter Umständen bereits im Code des NFT/Smart Contracts erfolgen. 

4. Vorsicht bei der Bewerbung von NFTs

Das Anwendungsgebiet von NFTs wird zwar immer breiter, doch kann noch nicht davon ausgegangen werden, dass der/die “durchschnittliche:r Verbraucher:in” weiß, was ein NFT ist bzw welche Rechte (und ggf Pflichten) mit dem Erwerb eines solchen einhergehen. 

Eine etwaige Bewerbung von NFTs hat daher klar zum Ausdruck zu bringen, welche Rechte mit dem NFT erworben werden

Es ist darzustellen, ob durch den NFT Nutzungsrechte an dem Original, das Recht, eine physische Kopie des Werkes anzufordern, oder aber bloß ein Link zu einer digitalen Abbildung eines Werkes verkörpert werden. Falls dies nämlich nicht klar hervorkommt, könnten die entsprechenden Aussagen als “irreführende Geschäftspraktik” iSd UWG gewertet werden. Das könnte – neben dem Vertrauensverlust in dein Unternehmen – Unterlassungs- und Schadenersatzpflichten auslösen. 

Key Takeaway: Stelle sicher, dass potentiellen Erwerber:innen von NFTs klar ist, welche Rechte der jeweilige NFT verkörpert. 

Fazit 

NFTs haben das Potential viele Geschäftsbereiche – auch abseits des Kunstmarktes – zu revolutionieren. Derzeit sind aber noch viele Fragen rundum NFTs ungeklärt. 

Um Geschäftsmodelle, die NFTs nutzen, nachhaltig abzusichern, empfiehlt sich einerseits eine regulatorische Prüfung des Modells und andererseits die umfassende vertragliche Absicherung (evtl direkt in den Code integriert). 

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Rechtsberatung oder sonstige Empfehlung dar. Dieser Text kann keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung ersetzen und dient lediglich der persönlichen Information. Dieser Text gibt überdies ausschließlich die Meinung und Erfahrung des Autors wieder.

Über den Autor

Martin Hanzl © EY Law
Martin Hanzl © EY Law

Martin Hanzl ist Senior Associate bei EY Law Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte und betreut dort Mandant*innen unter anderem zu Fragen rund um neue Technologien. Zudem ist er in der Projektleitung des Blockchain and Smart Contracts Projektes des European Law Institute tätig und publiziert regelmäßig zu rechtlichen Themen rund um neue Technologien, Blockchain, Smart Contracts und Digitalisierung.

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(c) pollak

Die ViennaUP 2024 steht in ihren Startlöchern und damit auch der Connect Day 24, der auch dieses Jahr traditionsgemäß als größte Networking-Veranstaltung des Startup-Festivals am 4. Juni in Wien über die Bühne gehen wird. Zur Größenordnung: Letztes Jahr zählte der Connect Day über 1000 Teilnehmer:innen – darunter 200 Investor:innen. Zudem gab es unter den teilnehmenden Startups, Corporates und Investor:innen über 1500 Matchmaking-Meetings (brutkasten berichtete).

Und auch für dieses Jahr bietet die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) als Veranstalterin wieder ein umfangreiches Rahmenprogramm, um Startups, Investor:innen und Corporates sowie KMU miteinander zu vernetzen. Im Zentrum stehen unterschiedlichste Formate, die ein qualitativ hochwertiges Matchmaking unter den Teilnehmer:innen ermöglichen.

Der Corporate Reverse Pitch

Traditionsgemäß ist der Corporate Reverse Pitch im Rahmen des Connect Day ein starker Anziehungspunkt für viele Teilnehmer:innen. Das Format wird bereits seit sechs Jahren umgesetzt und hat zahlreiche erfolgreiche Kooperationsprojekte zwischen Startups und Unternehmen initiiert.

Das Besondere: Startups und Corporates begegnen sich durch dieses einzigartige Format auf Augenhöhe. Moritz Weinhofer von aws connect Industry-Startup.Net erläutert den Ablauf: “Beim Corporate-Reverse Pitch tauschen wir die Rollen. Normalerweise präsentieren Startups ihre Company und Lösungen. Beim Corporate-Reverse Pitch hingegen müssen Corporates ihre Lösungen präsentieren, nach denen sie suchen. Im Idealfall entsteht daraus eine Kooperation mit einem Startup”.

So pitchten in den vergangenen Jahren bekannte Unternehmen wie KTM, Hutchison Drei Austria und auch internationale Unternehmen wie SAAB ihre gesuchten Innovationslösungen. Der Corporate Reverse Pitch wird in diesem Jahr von ABA, aws connect Industry-StartUp.Net and EIT Manufacturing ermöglicht.

Zudem tragen zahlreiche weitere Partner zum Connect Day bei. Einer von ihnen ist die Erste Bank. Emanuel Bröderbauer, Head of Marketing Gründer & SME bei der Erste Bank, hebt die Bedeutung der Vernetzung von Corporates, Startups und Investor:innen für den Wirtschaftsstandort Österreich hervor: “Damit Österreich nicht den Anschluss an die großen Wirtschaftsnationen bei der Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen verliert, bedarf es der Stärken etablierter Unternehmen, Startups und Investor:innen. Der Connect Day hilft, diese Kräfte zu bündeln.” Und er merkt an: “Der Connect Day ist eine Veranstaltung mit Mehrwert und daher sind wir als Erste Bank auch heuer wieder gerne als Partner dabei.”

Internationale Startups am Connect Day und B2B-Matchmaking

Neben der Begegnung auf Augenhöhe zeichnet sich Connect Day auch durch seine internationale Ausrichtung aus. So werden am 4. Juni neben heimischen Startups auch zahlreiche internationale Startups ihre Lösungen pitchen. Darunter befinden sich beispielsweise auch Startups aus asiatischen Märkten, die über das GO AUSTRIA Programm des Global Incubator Network (GIN) nach Österreich gebracht werden. Somit erhalten Corporates, Investor:innen und KMU auch einen Überblick über verschiedene Lösungen, die über den “Tellerrand Österreich” hinausreichen.

(c) pollak

Damit Startups, Investor:innen sowie Corporates und KMU Kooperationsmöglichkeiten möglichst effektiv ausloten können, findet auch in diesem Jahr wieder B2B-Matchmaking statt. Neben dem 1:1 On-site-Matchmaking, das pro Session 15 Minuten dauert, bietet die Austria Wirtschaftsservice (aws) auch ein Long-Term-Matchmaking an. So können Teilnehmer:innen sogar nach der Veranstaltung weiter mit Personen in Kontakt treten, die sie eventuell verpasst haben. Das B2B-Matchmaking wird von Enterprise Europe Network und aws Connect ermöglicht.

Zudem findet am 4. Juni auch eine Afterparty statt, die ebenfalls zum Networking genutzt werden kann und von Green Tech Valley Cluster sowie aws Connect gehosted wird.


Tipp: Für das On-Site-Matchmaking bedarf es einer Vorbereitung, um am Event-Tag möglichst viele Kooperationsmöglichkeiten auszuloten. Die Veranstalter bieten hierfür einen übersichtlichen Leitfaden mit allen wichtigen Informationen. Zudem wird den Teilnehmer:innen empfohlen, vorab die b2match-App herunterzuladen, die für iOS und Android zur Verfügung steht.


Wer kann am Connect Day teilnehmen?

Die Zulassung zur Teilnahme am Connect Day 24 steht laut Veranstalter allen offen, die an einer Zusammenarbeit zwischen Startups und Unternehmen interessiert sind. Es gibt jedoch auch gewisse Kriterien zu erfüllen. Der Veranstalter stellt so sicher, dass ein hochwertiges Matchmaking unter den Teilnehmer:innen stattfindet. Hier ein kurzer Überblick, worauf insbesondere Startups und Corporates/KMU achten müssen:

  • Startups dürfen nicht älter als sechs Jahre sein und über maximal 250 Mitarbeiter:innen verfügen. Zudem sollen sie mindestens einen Prototypen oder ein MVP vorweisen, das skalierbar ist. Startups, die sich für ein Matchmaking mit Investoren bewerben, werden von einer Jury gescreent.
  • Corporates/KMU müssen auf der Suche nach innovativen Produkten und Dienstleistungen sein. Zudem müssen sie die Bereitschaft mitbringen, mit Startups zusammenzuarbeiten. Dazu zählen etwa Pilotprojekte, gemeinsame Forschung und Entwicklung, aber auch Vertriebspartnerschaften.

+++ Hier findet ihr alle Voraussetzung für die Anmeldung zum Connect Day – Jetzt anmelden und vom Matchmaking profitieren +++

Tipp der Redaktion: Von aws Connect ganzjährig profitieren

Der Connect Day zeigt die Kollaboration der Ökosystem-Player untereinander und auch die Networking-Expertisen, besonders von aws Connect. Die Austria Wirtschaftsservice GmbH bietet mit den aws Connect Programmen ganzjährig ihre Matching-Services für Kooperationen, Investments und Internationalisierung an.

Auf der Online-Plattform sind aktuell rund 3200 Startups, KMU, Corporates, Investor:innen und Forschungseinrichtungen gelistet. Seit dem Start wurden so über 470 Kooperationen und Investments vermittelt.

Zu den vielfältigen Vernetzungsmöglichkeiten zählt übrigens auch der aws KI-Marktplatz. Hier treffen sich Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die KI anbieten, mit Unternehmen, die KI für die Umsetzung ihrer Zukunftsprojekte einsetzen wollen.

+++ Jetzt für aws Connect anmelden und vom Matchmaking profitieren +++

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