04.06.2021

NFTs: Diese rechtlichen Punkte sollte man beim Tokenisieren beachten

Um den Einsatz von NFTs nachhaltig abzusichern sind neben der Technologie auch juristische Eckpunkte zu beachten. Ein Überblick.
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NFT, digital art, Digitalkunst, Kunst
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GASTBEITRAG.

Wir sollten auf den NFT Zug aufspringen und unsere Gemälde auch tokenisieren. Einen entsprechenden Smart Contract hat man recht schnell programmiert und schon heben wir uns noch weiter von der Konkurrenz ab„. Leider nicht ganz zu Ende bedacht wurde von dieser Künstlerin, welche Konsequenzen eine Tokenisierung rechtlich nach sich zieht. Um den Einsatz von NFTs nachhaltig abzusichern sind neben der Technologie auch juristische Eckpunkte zu beachten. Hier ein erster Überblick, der selbstverständlich eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen kann. 

1. Was sind NFTs „rechtlich“ betrachtet? 

NFTs basieren auf der Blockchain-Technologie und verkörpern gewisse Rechte. Sie sind – im Gegensatz zu fungible Token – nicht frei austauschbar. Bei NFTs handelt es sich um digitale Unikate, die nur einmal auf der jeweiligen Blockchain existieren. 

Dem gegenüber sind fungible Token – etwa Ether oder Bitcoin – in größerer Anzahl und in gleicher Gestalt verfügbar. Ein Bitcoin unterscheidet sich inhaltlich nicht von einem anderen. 

Aus juristischer Perspektive interessant ist, dass NFTs gewisse Rechte verkörpern. Abhängig davon welche Rechte durch einen NFT – oder einen anderen Token – repräsentiert werden, können sich aufsichtsrechtliche Anforderungen ergeben. Die Einhaltung dieser wird von der österreichischen Finanzmarktaufsicht („FMA„)überprüft (siehe Punkt 2). 

Neben aufsichtsrechtlichen Themen ziehen NFTs auch weitere Fragen nach sich, etwa welche Rechte (und ggf Pflichten) mit dem Kauf eines NFTs verbunden sind (siehe dazu unter Punkt 3). Gegebenenfalls können auch Anti-Geldwäsche Verpflichtungen auf NFTs im Kunstbereich anwendbar sein. 

Abhängig davon, ob ein (Open Source) Template eines Smart Contracts für die Erstellung eines NFT verwendet wird, oder ein eigener Smart Contract programmiert wird, könnten sich weitere (urheberrechtliche) Fragen stellen.  

Achtung: wenn du zur Erstellung eines NFT Smart Contract Templates odgl benützt, stelle sicher, dass du dadurch die Rechte an dem zu tokenisierenden Werk nicht verlierst.  

Key Takeaway: Die Verkörperung von Rechten in NFTs birgt großes Potential, sollte aber gut dokumentiert und vertraglich abgesichert sein. Wenn du Drittsoftware zur Tokenisierung von Werken verwendest, stelle sicher, dass du deine Rechte an dem Werk dadurch nicht abtrittst (AGB checken!).  

Don’t forget: Nachdem NFTs auf der Blockchain-Technologie basieren, sind damit verbundene rechtliche Herausforderungen, wie etwa eine saubere Strukturierung nach der DSGVO, zu beachten. 

2. Überblick aufsichtsrechtliche Themen im Zusammenhang mit NFTs 

Die FMA bietet auf ihrer Website ein umfassendes Informationsangebot rund um ihre Rechtsansicht zu Coins und Token. Die FMA unterteilt Token aus rechtlicher Sicht in wertpapierähnliche Security Token, Payment Token deren primärer Zweck die Bezahlfunktion ist und Utility Token, die den Inhaber:innen einen Nutzen im Hinblick auf ein bestimmtes Produkt verschaffen sollen. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Token können Emittent:innen, Handelsplätze von Token sowie Verwahrer:innen gewisse Pflichten treffen. 

Zu NFTs hat sich die FMA zum Zeitpunkt dieses Beitrages noch nicht geäußert. Umso größere Bedeutung kommt der rechtlichen Strukturierung eines NFT daher zu. 

Wichtig ist unter anderem, dass einem NFT keine wertpapierähnlichen Funktionen zukommen, um die Anwendung des Wertpapieraufsichtsgesetzes, der Prospektpflicht oÄ zu vermeiden..  

In Zweifelsfällen kann eine Kontaktaufnahme mit der FMA (Kontaktstelle FinTech) erforderlich sein. 

Key Takeaway: Aufsichtsrechtliche Fragestellungen könnten sich auch rund um NFTs stellen. Bereits eine kurze Analyse schafft hier meist Klarheit. 

3. Vertragswerk iZm NFTs – business as (un)usual? 

Wie eingangs erwähnt, werden NFTs derzeit häufig in der Kunstbranche eingesetzt, um Kunstwerke zu tokenisieren. Dabei ist häufig unklar, welche Rechte nun wirklich mit einem NFT übertragen werden. 

Recht am NFT ≠ Nutzungsrecht am Werk. Man könnte denken, dass der Erwerb eines NFT, der das Kunstwerk oder eine Verlinkung dazu beinhält, auch zum Erwerb des Nutzungsrechtes am Werk führt, doch dem ist nicht per se so. Es muss vielmehr dem jeweiligen NFT eine Lizenz an der Nutzung des Werkes eingeräumt werden. Erst der Umfang dieser Lizenz regelt, wie der Inhaber des NFT mit dem Werk verfahren darf. 

Lizenzvereinbarung & NFTs: Sowohl aus Investor:innensicht als auch aus Anbieter:innensicht ist die eindeutige vertragliche Regelung von Nutzungsrechten zu empfehlen. Diese ähnelt klassischen Lizenzvereinbarungen unter Berücksichtigung der technologischen Besonderheiten. Zu prüfen ist, ob die Lizenzeinräumung bereits in den Smart Contract bzw NFT Code integriert werden kann.

Key Takeaway: Ob bei der Tokenisierung bestehender physischer Werte (zB Kunstwerke) oder iZm digitalen Werken, ist die vertragliche Absicherung zwischen Urhebern und Erwerbern essentiell; erst dadurch gehen Nutzungsrechte an den jeweiligen Werken über. Eine vertragliche Regelung kann unter Umständen bereits im Code des NFT/Smart Contracts erfolgen. 

4. Vorsicht bei der Bewerbung von NFTs

Das Anwendungsgebiet von NFTs wird zwar immer breiter, doch kann noch nicht davon ausgegangen werden, dass der/die „durchschnittliche:r Verbraucher:in“ weiß, was ein NFT ist bzw welche Rechte (und ggf Pflichten) mit dem Erwerb eines solchen einhergehen. 

Eine etwaige Bewerbung von NFTs hat daher klar zum Ausdruck zu bringen, welche Rechte mit dem NFT erworben werden

Es ist darzustellen, ob durch den NFT Nutzungsrechte an dem Original, das Recht, eine physische Kopie des Werkes anzufordern, oder aber bloß ein Link zu einer digitalen Abbildung eines Werkes verkörpert werden. Falls dies nämlich nicht klar hervorkommt, könnten die entsprechenden Aussagen als „irreführende Geschäftspraktik“ iSd UWG gewertet werden. Das könnte – neben dem Vertrauensverlust in dein Unternehmen – Unterlassungs- und Schadenersatzpflichten auslösen. 

Key Takeaway: Stelle sicher, dass potentiellen Erwerber:innen von NFTs klar ist, welche Rechte der jeweilige NFT verkörpert. 

Fazit 

NFTs haben das Potential viele Geschäftsbereiche – auch abseits des Kunstmarktes – zu revolutionieren. Derzeit sind aber noch viele Fragen rundum NFTs ungeklärt. 

Um Geschäftsmodelle, die NFTs nutzen, nachhaltig abzusichern, empfiehlt sich einerseits eine regulatorische Prüfung des Modells und andererseits die umfassende vertragliche Absicherung (evtl direkt in den Code integriert). 

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Rechtsberatung oder sonstige Empfehlung dar. Dieser Text kann keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung ersetzen und dient lediglich der persönlichen Information. Dieser Text gibt überdies ausschließlich die Meinung und Erfahrung des Autors wieder.

Über den Autor

Martin Hanzl © EY Law
Martin Hanzl © EY Law

Martin Hanzl ist Senior Associate bei EY Law Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte und betreut dort Mandant*innen unter anderem zu Fragen rund um neue Technologien. Zudem ist er in der Projektleitung des Blockchain and Smart Contracts Projektes des European Law Institute tätig und publiziert regelmäßig zu rechtlichen Themen rund um neue Technologien, Blockchain, Smart Contracts und Digitalisierung.

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Anja Hintermeier ist Head of New Business & Venture Development bei Wien Energie
Anja Hintermeier ist Head of New Business & Venture Development bei Wien Energie | (c) Lea Fabienne / Hintergrund: (c) Mike Castro Demaria via Unsplash

Für New Business oder auch Corporate Venture Building gibt es mittlerweile viele theoretische Modelle. Der zentrale Vorwurf: Es mangelt an realen Beispielen, Erfolgen und Einblicken. Wie entstehen neue Geschäftsmodelle tatsächlich innerhalb eines großen Konzerns? Wie verbindet man Innovationsgeschwindigkeit mit Verlässlichkeit, Qualität und Verantwortung?

Bei Wien Energie gehen wir diesen Weg bewusst – und möchten mit einem aktuellen Beispiel Einblick geben: unser neuestes Venture „Sommerfrische“, das zeigt, wie New Business Building im Corporate-Kontext funktionieren kann.

Ein reales Problem – und ein neues Angebot

Steigende Temperaturen, häufigere Hitzewellen und überhitzte Wohnräume stellen Städte zunehmend vor neue Herausforderungen. Zentrale Infrastrukturlösungen wie Fernkälte gelten dabei langfristig als besonders effiziente und nachhaltige Antwort auf urbane Kühlbedarfe. Gleichzeitig sind viele Bestandsgebäude nur schwer an solche Systeme anschließbar. 

Genau hier setzt „Sommerfrische“ an: Unter sommerfrische.wienenergie.at bietet Wien Energie ein mobiles Kühlungsgerät auf dem neuesten Stand der Technik, leistungsstark, energieeffizient und für den flexiblen Einsatz konzipiert.

Doch „Sommerfrische“ geht weiter als klassische Geräteangebote: Kund:innen können die Anlage gemeinsam mit einem Wien Energie Stromgutschein erwerben, der den Betriebsstrom für rund zwei Jahre bereits beinhaltet. Kühlung und Energie nahtlos aus einer Hand.

Fokussierter Markteintritt statt Überforderung

Neue Geschäftsmodelle entstehen nicht durch die Optimierung bestehender Strukturen, sondern durch gezielten Aufbau neuer, skalierbarer Vertriebs- und Wertschöpfungslogiken. Mit Sommerfrische entwickeln wir daher bewusst ein eigenständiges Venture außerhalb des klassischen Energiegeschäfts.

Der initiale Markteintritt erfolgt fokussiert: mit klar definierten Zielgruppen, einem schlanken Leistungsversprechen und einer bewusst reduzierten Produktlogik.

Im Zentrum steht nicht der kurzfristige Verkaufserfolg, sondern der systematische Aufbau eines funktionierenden Go-to-Market-Modells. Der Pilot beantwortet dabei zentrale Fragen für die Skalierung:

  • Welche Zielgruppen lassen sich effizient und in relevanter Größenordnung erreichen? 
  • Welche Wertversprechen konvertieren entlang der Customer Journey tatsächlich? 
  • Über welche Kanäle und Kostenstrukturen wird das Modell wirtschaftlich tragfähig? 

So wird Sommerfrische nicht als isoliertes Produkt gedacht, sondern als belastbares Venture-Setup, das zeigt, wie ein digitales Geschäftsmodell im Energiekontext außerhalb bestehender Strukturen aufgebaut und skaliert werden kann. 

Dieser Ansatz ermöglicht genau das, was New Business ausmacht: schnell Erkenntnisse gewinnen, auf Basis realer Nutzung weiterentwickeln und fundiert entscheiden, wie sich ein neues Geschäftsmodell nachhaltig ausbauen lässt. 

Rückmeldungen sind ein integraler Bestandteil des New‑Business‑Ansatzes. Denn neues Geschäft entsteht nicht am Reißbrett, sondern im Zusammenspiel von Angebot, Nutzung und kontinuierlicher Weiterentwicklung.

Unfair Advantages gezielt einsetzen

Ein zentraler Vorteil von New Business im Konzern liegt im Zugriff auf bestehende Assets. Bei „Sommerfrische“ zeigt sich, wie wirkungsvoll dieser Hebel ist, wenn er bewusst genutzt wird:

  • Die Marke Wien Energie steht für Vertrauen, Sicherheit und Verlässlichkeit.
  • Eine breite Kundenbasis ermöglicht gezielte Ansprache und schnellen Marktzugang.
  • Interne Expertise – von Recht über Einkauf bis Vertrieb – stellt professionelle Umsetzung sicher.
  • Ein starkes Partnernetzwerk schafft die Grundlage für einen nachhaltigen Ausbau.

Im Unterschied zu klassischen Startups starten neue Angebote im Corporate-Umfeld nicht bei null. Sie bauen von Beginn an auf bestehenden Prozessen, Standards und Verantwortlichkeiten auf – und können dadurch schneller und stabiler in den Markt gehen.

Innovation braucht Struktur – nicht Chaos

New Business Building im Konzern bringt besondere Anforderungen mit sich. Neue Geschäftsmodelle bewegen sich oft außerhalb gewohnter Abläufe und erfordern bereichsübergreifende Zusammenarbeit – von Markenführung über Governance bis hin zu operativen Fragen.

Eine zentrale Erkenntnis aus der Arbeit an „Sommerfrische“ ist daher klar: New Business entsteht nicht trotz Struktur, sondern mit der richtigen Struktur.

Klare Rollen, gemeinsame Zielbilder und ein bewusster Umgang mit internen Ressourcen sind entscheidend dafür, dass neue Angebote nicht ausgebremst werden – sondern tragfähig wachsen können. Wird dieses Spannungsfeld aktiv gestaltet, wird Konzernstärke nicht zum Hindernis, sondern zum Beschleuniger.

Mehr als ein neues Produkt

„Sommerfrische“ ist für Wien Energie mehr als ein zusätzliches Serviceangebot. Es ist ein Beispiel dafür, wie neue Geschäftsmodelle verantwortungsvoll entwickelt und eingeführt werden können – mit Kund:innenfokus, Qualitätsanspruch und Lernbereitschaft.

So entsteht Raum für Innovation dort, wo man bereit ist, neue Wege zu gehen, ohne das Bewährte aufzugeben. Oder ganz konkret gesagt: Wenn der Sommer immer öfter zur Belastung wird, zeigt „Sommerfrische“, wie Wien Energie Abkühlung neu denkt – zuverlässig, nachhaltig und nah an den Bedürfnissen der Kund:innen.

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