04.06.2021

NFTs: Diese rechtlichen Punkte sollte man beim Tokenisieren beachten

Um den Einsatz von NFTs nachhaltig abzusichern sind neben der Technologie auch juristische Eckpunkte zu beachten. Ein Überblick.
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NFT, digital art, Digitalkunst, Kunst
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GASTBEITRAG.

Wir sollten auf den NFT Zug aufspringen und unsere Gemälde auch tokenisieren. Einen entsprechenden Smart Contract hat man recht schnell programmiert und schon heben wir uns noch weiter von der Konkurrenz ab„. Leider nicht ganz zu Ende bedacht wurde von dieser Künstlerin, welche Konsequenzen eine Tokenisierung rechtlich nach sich zieht. Um den Einsatz von NFTs nachhaltig abzusichern sind neben der Technologie auch juristische Eckpunkte zu beachten. Hier ein erster Überblick, der selbstverständlich eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen kann. 

1. Was sind NFTs „rechtlich“ betrachtet? 

NFTs basieren auf der Blockchain-Technologie und verkörpern gewisse Rechte. Sie sind – im Gegensatz zu fungible Token – nicht frei austauschbar. Bei NFTs handelt es sich um digitale Unikate, die nur einmal auf der jeweiligen Blockchain existieren. 

Dem gegenüber sind fungible Token – etwa Ether oder Bitcoin – in größerer Anzahl und in gleicher Gestalt verfügbar. Ein Bitcoin unterscheidet sich inhaltlich nicht von einem anderen. 

Aus juristischer Perspektive interessant ist, dass NFTs gewisse Rechte verkörpern. Abhängig davon welche Rechte durch einen NFT – oder einen anderen Token – repräsentiert werden, können sich aufsichtsrechtliche Anforderungen ergeben. Die Einhaltung dieser wird von der österreichischen Finanzmarktaufsicht („FMA„)überprüft (siehe Punkt 2). 

Neben aufsichtsrechtlichen Themen ziehen NFTs auch weitere Fragen nach sich, etwa welche Rechte (und ggf Pflichten) mit dem Kauf eines NFTs verbunden sind (siehe dazu unter Punkt 3). Gegebenenfalls können auch Anti-Geldwäsche Verpflichtungen auf NFTs im Kunstbereich anwendbar sein. 

Abhängig davon, ob ein (Open Source) Template eines Smart Contracts für die Erstellung eines NFT verwendet wird, oder ein eigener Smart Contract programmiert wird, könnten sich weitere (urheberrechtliche) Fragen stellen.  

Achtung: wenn du zur Erstellung eines NFT Smart Contract Templates odgl benützt, stelle sicher, dass du dadurch die Rechte an dem zu tokenisierenden Werk nicht verlierst.  

Key Takeaway: Die Verkörperung von Rechten in NFTs birgt großes Potential, sollte aber gut dokumentiert und vertraglich abgesichert sein. Wenn du Drittsoftware zur Tokenisierung von Werken verwendest, stelle sicher, dass du deine Rechte an dem Werk dadurch nicht abtrittst (AGB checken!).  

Don’t forget: Nachdem NFTs auf der Blockchain-Technologie basieren, sind damit verbundene rechtliche Herausforderungen, wie etwa eine saubere Strukturierung nach der DSGVO, zu beachten. 

2. Überblick aufsichtsrechtliche Themen im Zusammenhang mit NFTs 

Die FMA bietet auf ihrer Website ein umfassendes Informationsangebot rund um ihre Rechtsansicht zu Coins und Token. Die FMA unterteilt Token aus rechtlicher Sicht in wertpapierähnliche Security Token, Payment Token deren primärer Zweck die Bezahlfunktion ist und Utility Token, die den Inhaber:innen einen Nutzen im Hinblick auf ein bestimmtes Produkt verschaffen sollen. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Token können Emittent:innen, Handelsplätze von Token sowie Verwahrer:innen gewisse Pflichten treffen. 

Zu NFTs hat sich die FMA zum Zeitpunkt dieses Beitrages noch nicht geäußert. Umso größere Bedeutung kommt der rechtlichen Strukturierung eines NFT daher zu. 

Wichtig ist unter anderem, dass einem NFT keine wertpapierähnlichen Funktionen zukommen, um die Anwendung des Wertpapieraufsichtsgesetzes, der Prospektpflicht oÄ zu vermeiden..  

In Zweifelsfällen kann eine Kontaktaufnahme mit der FMA (Kontaktstelle FinTech) erforderlich sein. 

Key Takeaway: Aufsichtsrechtliche Fragestellungen könnten sich auch rund um NFTs stellen. Bereits eine kurze Analyse schafft hier meist Klarheit. 

3. Vertragswerk iZm NFTs – business as (un)usual? 

Wie eingangs erwähnt, werden NFTs derzeit häufig in der Kunstbranche eingesetzt, um Kunstwerke zu tokenisieren. Dabei ist häufig unklar, welche Rechte nun wirklich mit einem NFT übertragen werden. 

Recht am NFT ≠ Nutzungsrecht am Werk. Man könnte denken, dass der Erwerb eines NFT, der das Kunstwerk oder eine Verlinkung dazu beinhält, auch zum Erwerb des Nutzungsrechtes am Werk führt, doch dem ist nicht per se so. Es muss vielmehr dem jeweiligen NFT eine Lizenz an der Nutzung des Werkes eingeräumt werden. Erst der Umfang dieser Lizenz regelt, wie der Inhaber des NFT mit dem Werk verfahren darf. 

Lizenzvereinbarung & NFTs: Sowohl aus Investor:innensicht als auch aus Anbieter:innensicht ist die eindeutige vertragliche Regelung von Nutzungsrechten zu empfehlen. Diese ähnelt klassischen Lizenzvereinbarungen unter Berücksichtigung der technologischen Besonderheiten. Zu prüfen ist, ob die Lizenzeinräumung bereits in den Smart Contract bzw NFT Code integriert werden kann.

Key Takeaway: Ob bei der Tokenisierung bestehender physischer Werte (zB Kunstwerke) oder iZm digitalen Werken, ist die vertragliche Absicherung zwischen Urhebern und Erwerbern essentiell; erst dadurch gehen Nutzungsrechte an den jeweiligen Werken über. Eine vertragliche Regelung kann unter Umständen bereits im Code des NFT/Smart Contracts erfolgen. 

4. Vorsicht bei der Bewerbung von NFTs

Das Anwendungsgebiet von NFTs wird zwar immer breiter, doch kann noch nicht davon ausgegangen werden, dass der/die „durchschnittliche:r Verbraucher:in“ weiß, was ein NFT ist bzw welche Rechte (und ggf Pflichten) mit dem Erwerb eines solchen einhergehen. 

Eine etwaige Bewerbung von NFTs hat daher klar zum Ausdruck zu bringen, welche Rechte mit dem NFT erworben werden

Es ist darzustellen, ob durch den NFT Nutzungsrechte an dem Original, das Recht, eine physische Kopie des Werkes anzufordern, oder aber bloß ein Link zu einer digitalen Abbildung eines Werkes verkörpert werden. Falls dies nämlich nicht klar hervorkommt, könnten die entsprechenden Aussagen als „irreführende Geschäftspraktik“ iSd UWG gewertet werden. Das könnte – neben dem Vertrauensverlust in dein Unternehmen – Unterlassungs- und Schadenersatzpflichten auslösen. 

Key Takeaway: Stelle sicher, dass potentiellen Erwerber:innen von NFTs klar ist, welche Rechte der jeweilige NFT verkörpert. 

Fazit 

NFTs haben das Potential viele Geschäftsbereiche – auch abseits des Kunstmarktes – zu revolutionieren. Derzeit sind aber noch viele Fragen rundum NFTs ungeklärt. 

Um Geschäftsmodelle, die NFTs nutzen, nachhaltig abzusichern, empfiehlt sich einerseits eine regulatorische Prüfung des Modells und andererseits die umfassende vertragliche Absicherung (evtl direkt in den Code integriert). 

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Rechtsberatung oder sonstige Empfehlung dar. Dieser Text kann keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung ersetzen und dient lediglich der persönlichen Information. Dieser Text gibt überdies ausschließlich die Meinung und Erfahrung des Autors wieder.

Über den Autor

Martin Hanzl © EY Law
Martin Hanzl © EY Law

Martin Hanzl ist Senior Associate bei EY Law Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte und betreut dort Mandant*innen unter anderem zu Fragen rund um neue Technologien. Zudem ist er in der Projektleitung des Blockchain and Smart Contracts Projektes des European Law Institute tätig und publiziert regelmäßig zu rechtlichen Themen rund um neue Technologien, Blockchain, Smart Contracts und Digitalisierung.

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Das Hansmann Family Office Team (v.l.) Andrei Podlesnyi, Johann "Hansi" Hansmann, Laura Phillipeck-Casanova & Lisa Pallweber © Tanja Hofer

„Meine Engel-Aktivitäten habe ich ja jahrelang gemacht, sagen wir mal, aus Spaß“, sagt Hansi Hansmann im Gespräch mit dem brutkasten. Der bekannte Investor prägte das österreichische Startup-Ecosystem über Jahre hinweg maßgeblich als One-Man-Show, wie ein Blick auf seine Karriere im brutkasten-Interview von 2024 zeigt. Mit frühen Beteiligungen an heimischen Erfolgsgeschichten wie Runtastic, mySugr, Shpock, Busuu oder Durchblicker baute er ein weitreichendes Portfolio auf.

2022 folgte die Transformation zur Hans(wo)men Group, um auch vermehrt Gründerinnen gezielt zu unterstützen. Mittlerweile umfasst das Portfolio mehr als 100 Direktinvestments, über 50 aktive Beteiligungen und mehr als 25 LP-Positionen in Venture-Capital-Fonds. Nun schlägt der Investor das nächste Kapitel auf: Mit dem offiziellen Launch des Hansmann Family Office werden die gewachsenen Aktivitäten unter einer gemeinsamen Marke gebündelt.

Diversifikation für verlässliche Liquidität

Bislang lag der Fokus der Organisation primär auf Venture Capital. Da Exits im Frühphasenbereich jedoch extrem zeitintensiv sind, stößt das klassische VC-Modell an Grenzen beim laufenden Cashflow. „Unser letzter Exit, Tractive, hat jetzt 13 Jahre gedauert“, erklärt Managing Partner Lisa Pallweber. Der Verkauf des Pet-Tech-Scaleups zählt zu den größten Startup-Exits der österreichischen Geschichte.

Während der langen Wartezeiten müsse jedoch das Team bezahlt werden und Kapital für neue Investments bereitstehen. Laut Hansmann könne es im Venture-Capital-Bereich durchaus passieren, dass man sieben bis neun Jahre „trocken“ ohne Realisierung verbleibe, bei zwar hohen Buchwerten, aber fehlender Liquidität.

Vier zentrale Säulen

Aus diesem Grund diversifiziert das Team bereits seit rund zwei Jahren verstärkt in andere Assetklassen. Neben Direct Venture Capital, das weiterhin das Herzstück, mit Investments europaweit ab der Pre-Seed-Phase bleibt, fließt Kapital nun auch in profitable Private-Equity-Beteiligungen, insbesondere bei Nachfolgesituationen im DACH-Raum. Hinzu kommen Immobilienprojekte in Spanien, darunter das Hotel Vacança Beach in Dénia, um unter anderem eine flexible Liquiditätsplanung zu gewährleisten. Ergänzend hält das Family Office auch Public-Market-Investments wie ETFs.

Siebenstellige Beträge für Philanthropie

Ein wesentlicher Pfeiler des neu formierten Family Office ist darüber hinaus die strategische Verankerung der Entrepreneurial Philanthropy, die direkt in die Gesamtstrategie integriert wird. „Wir werden jedes Jahr siebenstellig in Philanthropie Geld geben“, kündigt Hansmann an.

Über die Romulus Stiftung committet sich das Team zu mehrjährigen Partnerschaften mit Organisationen wie der Stiftung Unternehmerische Zukunft, wo Hansmann als Beirat fungiert, Kontext – Institut für Klimafragen, Changemaker GenC, Conxious oder den Female Founders. Ziel ist es, diesen Initiativen die zeitaufwändige, jährliche Kapitalsuche zu ersparen, damit diese sich auf ihre Kernarbeit konzentrieren können.

People-First-Ansatz mit messbaren KPIs

Das philanthropische Engagement wird dabei explizit nach Kriterien geführt, die an klassische Startup-Investments angelehnt sind. Im Mittelpunkt steht ein „People-First“-Ansatz, der auf starke Gründerpersönlichkeiten und deren Umsetzungskompetenz setzt. Der erzielte gesellschaftliche Impact wird zudem konsequent über klare Meilensteine gemessen.

„Unsere Themenfelder sind klar definiert: Unternehmertum, Nachhaltigkeit und Gender Equality. […] Der Unterschied ist nur: Statt Financial Return steht hier der Social Return im Mittelpunkt“, fasst Lisa Pallweber die Ausrichtung zusammen. Mit dem offiziellen Launch vollzieht die Organisation damit den Wandel von einer vorrangigen Angel-Struktur hin zu einem breit aufgestellten, unternehmerischen Family Office.

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