04.06.2021

NFTs: Diese rechtlichen Punkte sollte man beim Tokenisieren beachten

Um den Einsatz von NFTs nachhaltig abzusichern sind neben der Technologie auch juristische Eckpunkte zu beachten. Ein Überblick.
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NFT, digital art, Digitalkunst, Kunst
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GASTBEITRAG.

„Wir sollten auf den NFT Zug aufspringen und unsere Gemälde auch tokenisieren. Einen entsprechenden Smart Contract hat man recht schnell programmiert und schon heben wir uns noch weiter von der Konkurrenz ab„. Leider nicht ganz zu Ende bedacht wurde von dieser Künstlerin, welche Konsequenzen eine Tokenisierung rechtlich nach sich zieht. Um den Einsatz von NFTs nachhaltig abzusichern sind neben der Technologie auch juristische Eckpunkte zu beachten. Hier ein erster Überblick, der selbstverständlich eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen kann. 

1. Was sind NFTs „rechtlich“ betrachtet? 

NFTs basieren auf der Blockchain-Technologie und verkörpern gewisse Rechte. Sie sind – im Gegensatz zu fungible Token – nicht frei austauschbar. Bei NFTs handelt es sich um digitale Unikate, die nur einmal auf der jeweiligen Blockchain existieren. 

Dem gegenüber sind fungible Token – etwa Ether oder Bitcoin – in größerer Anzahl und in gleicher Gestalt verfügbar. Ein Bitcoin unterscheidet sich inhaltlich nicht von einem anderen. 

Aus juristischer Perspektive interessant ist, dass NFTs gewisse Rechte verkörpern. Abhängig davon welche Rechte durch einen NFT – oder einen anderen Token – repräsentiert werden, können sich aufsichtsrechtliche Anforderungen ergeben. Die Einhaltung dieser wird von der österreichischen Finanzmarktaufsicht („FMA„)überprüft (siehe Punkt 2). 

Neben aufsichtsrechtlichen Themen ziehen NFTs auch weitere Fragen nach sich, etwa welche Rechte (und ggf Pflichten) mit dem Kauf eines NFTs verbunden sind (siehe dazu unter Punkt 3). Gegebenenfalls können auch Anti-Geldwäsche Verpflichtungen auf NFTs im Kunstbereich anwendbar sein. 

Abhängig davon, ob ein (Open Source) Template eines Smart Contracts für die Erstellung eines NFT verwendet wird, oder ein eigener Smart Contract programmiert wird, könnten sich weitere (urheberrechtliche) Fragen stellen.  

Achtung: wenn du zur Erstellung eines NFT Smart Contract Templates odgl benützt, stelle sicher, dass du dadurch die Rechte an dem zu tokenisierenden Werk nicht verlierst.  

Key Takeaway: Die Verkörperung von Rechten in NFTs birgt großes Potential, sollte aber gut dokumentiert und vertraglich abgesichert sein. Wenn du Drittsoftware zur Tokenisierung von Werken verwendest, stelle sicher, dass du deine Rechte an dem Werk dadurch nicht abtrittst (AGB checken!).  

Don’t forget: Nachdem NFTs auf der Blockchain-Technologie basieren, sind damit verbundene rechtliche Herausforderungen, wie etwa eine saubere Strukturierung nach der DSGVO, zu beachten. 

2. Überblick aufsichtsrechtliche Themen im Zusammenhang mit NFTs 

Die FMA bietet auf ihrer Website ein umfassendes Informationsangebot rund um ihre Rechtsansicht zu Coins und Token. Die FMA unterteilt Token aus rechtlicher Sicht in wertpapierähnliche Security Token, Payment Token deren primärer Zweck die Bezahlfunktion ist und Utility Token, die den Inhaber:innen einen Nutzen im Hinblick auf ein bestimmtes Produkt verschaffen sollen. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Token können Emittent:innen, Handelsplätze von Token sowie Verwahrer:innen gewisse Pflichten treffen. 

Zu NFTs hat sich die FMA zum Zeitpunkt dieses Beitrages noch nicht geäußert. Umso größere Bedeutung kommt der rechtlichen Strukturierung eines NFT daher zu. 

Wichtig ist unter anderem, dass einem NFT keine wertpapierähnlichen Funktionen zukommen, um die Anwendung des Wertpapieraufsichtsgesetzes, der Prospektpflicht oÄ zu vermeiden..  

In Zweifelsfällen kann eine Kontaktaufnahme mit der FMA (Kontaktstelle FinTech) erforderlich sein. 

Key Takeaway: Aufsichtsrechtliche Fragestellungen könnten sich auch rund um NFTs stellen. Bereits eine kurze Analyse schafft hier meist Klarheit. 

3. Vertragswerk iZm NFTs – business as (un)usual? 

Wie eingangs erwähnt, werden NFTs derzeit häufig in der Kunstbranche eingesetzt, um Kunstwerke zu tokenisieren. Dabei ist häufig unklar, welche Rechte nun wirklich mit einem NFT übertragen werden. 

Recht am NFT ≠ Nutzungsrecht am Werk. Man könnte denken, dass der Erwerb eines NFT, der das Kunstwerk oder eine Verlinkung dazu beinhält, auch zum Erwerb des Nutzungsrechtes am Werk führt, doch dem ist nicht per se so. Es muss vielmehr dem jeweiligen NFT eine Lizenz an der Nutzung des Werkes eingeräumt werden. Erst der Umfang dieser Lizenz regelt, wie der Inhaber des NFT mit dem Werk verfahren darf. 

Lizenzvereinbarung & NFTs: Sowohl aus Investor:innensicht als auch aus Anbieter:innensicht ist die eindeutige vertragliche Regelung von Nutzungsrechten zu empfehlen. Diese ähnelt klassischen Lizenzvereinbarungen unter Berücksichtigung der technologischen Besonderheiten. Zu prüfen ist, ob die Lizenzeinräumung bereits in den Smart Contract bzw NFT Code integriert werden kann.

Key Takeaway: Ob bei der Tokenisierung bestehender physischer Werte (zB Kunstwerke) oder iZm digitalen Werken, ist die vertragliche Absicherung zwischen Urhebern und Erwerbern essentiell; erst dadurch gehen Nutzungsrechte an den jeweiligen Werken über. Eine vertragliche Regelung kann unter Umständen bereits im Code des NFT/Smart Contracts erfolgen. 

4. Vorsicht bei der Bewerbung von NFTs

Das Anwendungsgebiet von NFTs wird zwar immer breiter, doch kann noch nicht davon ausgegangen werden, dass der/die „durchschnittliche:r Verbraucher:in“ weiß, was ein NFT ist bzw welche Rechte (und ggf Pflichten) mit dem Erwerb eines solchen einhergehen. 

Eine etwaige Bewerbung von NFTs hat daher klar zum Ausdruck zu bringen, welche Rechte mit dem NFT erworben werden. 

Es ist darzustellen, ob durch den NFT Nutzungsrechte an dem Original, das Recht, eine physische Kopie des Werkes anzufordern, oder aber bloß ein Link zu einer digitalen Abbildung eines Werkes verkörpert werden. Falls dies nämlich nicht klar hervorkommt, könnten die entsprechenden Aussagen als „irreführende Geschäftspraktik“ iSd UWG gewertet werden. Das könnte – neben dem Vertrauensverlust in dein Unternehmen – Unterlassungs- und Schadenersatzpflichten auslösen. 

Key Takeaway: Stelle sicher, dass potentiellen Erwerber:innen von NFTs klar ist, welche Rechte der jeweilige NFT verkörpert. 

Fazit 

NFTs haben das Potential viele Geschäftsbereiche – auch abseits des Kunstmarktes – zu revolutionieren. Derzeit sind aber noch viele Fragen rundum NFTs ungeklärt. 

Um Geschäftsmodelle, die NFTs nutzen, nachhaltig abzusichern, empfiehlt sich einerseits eine regulatorische Prüfung des Modells und andererseits die umfassende vertragliche Absicherung (evtl direkt in den Code integriert). 

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Rechtsberatung oder sonstige Empfehlung dar. Dieser Text kann keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung ersetzen und dient lediglich der persönlichen Information. Dieser Text gibt überdies ausschließlich die Meinung und Erfahrung des Autors wieder.

Über den Autor

Martin Hanzl © EY Law
Martin Hanzl © EY Law

Martin Hanzl ist Senior Associate bei EY Law Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte und betreut dort Mandant*innen unter anderem zu Fragen rund um neue Technologien. Zudem ist er in der Projektleitung des Blockchain and Smart Contracts Projektes des European Law Institute tätig und publiziert regelmäßig zu rechtlichen Themen rund um neue Technologien, Blockchain, Smart Contracts und Digitalisierung.

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kalkül
© kalkül - Michael Leister (links) und Lukas Weilguny (rechts) von kalkül.

Entstanden ist kalkül aus einem eigenen Problem. Lukas Weilguny und Michael Leister entwickeln als Selbstständige seit 2017 Software für Unternehmen. Als ihr damals genutztes Rechnungsprogramm nach einer Übernahme spürbar schlechter wurde, sahen sie sich nach Alternativen um und testeten mehr als zehn Buchhaltungsprogramme.

„Wir haben kein einziges gefunden, das wirklich einfach und gleichzeitig auf Österreich zugeschnitten war. Buchhaltung ist der langweiligste Teil im Alltag von Selbstständigen. Niemand will stundenlang eine Software lernen, nur um die erste Rechnung zu schreiben. Genau das ändern wir“, erinnert sich Leister.

kalkül: von 1.000 auf 10.000 Nutzer:innen

Also schufen sie 2023 eine eigene Lösung: Ihre Software, die von der we-dev e.U. betrieben wird, dient der Erstellung von Angeboten und Rechnungen, führt die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit und deckt Mahnwesen und Zahlungsabgleich ab. Laut Unternehmen ist sie auf die österreichischen Steuervorgaben abgestimmt.

Im November 2024 zählte kalkül 1.000 Nutzer:innen, im Februar 2026 waren es 5.000. Seither hat sich die Zahl innerhalb von sieben Monaten noch einmal verdoppelt. Treibende Kraft hinter dem organischen Wachstum waren den Gründern zufolge persönliche Empfehlungen und die Sichtbarkeit in Suchmaschinen. Bezahlte Werbeanzeigen testen die Gründer erst seit Kurzem. Das Unternehmen ist eigenfinanziert und hat bis heute keine externe Finanzierung aufgenommen.

Allgemein wird der Markt für Rechnungssoftware im deutschsprachigen Raum von deutschen Anbietern dominiert. Österreich werde dort meist nur als kleines Nischenland mitgedacht. Besonderheiten wie Kleinunternehmerregelung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, BAO-Aufbewahrungspflichten oder Verzugszinsen nach österreichischem Recht werden oft nur oberflächlich abgedeckt, sagen die Founder. Kalkül sei hingegen exakt für diesen Markt gebaut, inklusive Rechnern für Einkommensteuer, SVS-Beiträge, Gewinnfreibetrag und Abschreibungen.

Freemium-Modell

Um Selbstständige gerade zu Beginn zu entlasten, setzt kalkül auf ein Freemium-Modell: Kernfunktionen wie Angebote, Rechnungen, Mahnwesen und die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sind ohne Limits dauerhaft kostenlos. Ein Abo indes schaltet Zusatzfunktionen wie den automatischen Bankabgleich mit über 2.600 Banken frei. Der überwiegende Teil der 10.000 Nutzer:innen verwendet die Gratisversion, wie man mitteilt.

„Als wir das Abo eingeführt haben, gab es dafür wochenlang praktisch keine exklusiven Funktionen. Trotzdem haben Leute bezahlt, einfach um die Entwicklung zu unterstützen. Das war für uns das ehrlichste Feedback, das wir bekommen konnten“, sagt Weilguny.

Integrierte Registrierkassenlösung als nächster Schritt

Als nächsten großen Schritt kündigen die Gründer eine integrierte Registrierkassenlösung an. Parallel baut kalkül die Zusammenarbeit mit Steuerberatern aus: Enger Partner ist die Linzer Kanzlei Raml & Partner, die zwölffach als „Steuerberater des Jahres“ (in der Kategorie „Allrounder Oberösterreich“) ausgezeichnet wurde. Weitere Kooperationen sind geplant. Mittelfristig soll außerdem eine KI-gestützte Belegerkennung Ausgaben automatisch auslesen und kategorisieren.

Welche Funktionen zuerst kommen, entscheidet – laut Foundern – weitgehend die Community: Je häufiger ein Feature angefragt wird, desto weiter rückt es nach vorn. „Wir wollen das einfachste Rechnungsprogramm für Selbstständige in Österreich sein“, sagt Leister. „Mit 10.000 Nutzern sind wir ein gutes Stück weiter, aber bei 376.112 Ein-Personen-Unternehmen im Land haben wir noch viel vor uns.“

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