04.06.2021

NFTs: Diese rechtlichen Punkte sollte man beim Tokenisieren beachten

Um den Einsatz von NFTs nachhaltig abzusichern sind neben der Technologie auch juristische Eckpunkte zu beachten. Ein Überblick.
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NFT, digital art, Digitalkunst, Kunst
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GASTBEITRAG.

Wir sollten auf den NFT Zug aufspringen und unsere Gemälde auch tokenisieren. Einen entsprechenden Smart Contract hat man recht schnell programmiert und schon heben wir uns noch weiter von der Konkurrenz ab“. Leider nicht ganz zu Ende bedacht wurde von dieser Künstlerin, welche Konsequenzen eine Tokenisierung rechtlich nach sich zieht. Um den Einsatz von NFTs nachhaltig abzusichern sind neben der Technologie auch juristische Eckpunkte zu beachten. Hier ein erster Überblick, der selbstverständlich eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen kann. 

1. Was sind NFTs “rechtlich” betrachtet? 

NFTs basieren auf der Blockchain-Technologie und verkörpern gewisse Rechte. Sie sind – im Gegensatz zu fungible Token – nicht frei austauschbar. Bei NFTs handelt es sich um digitale Unikate, die nur einmal auf der jeweiligen Blockchain existieren. 

Dem gegenüber sind fungible Token – etwa Ether oder Bitcoin – in größerer Anzahl und in gleicher Gestalt verfügbar. Ein Bitcoin unterscheidet sich inhaltlich nicht von einem anderen. 

Aus juristischer Perspektive interessant ist, dass NFTs gewisse Rechte verkörpern. Abhängig davon welche Rechte durch einen NFT – oder einen anderen Token – repräsentiert werden, können sich aufsichtsrechtliche Anforderungen ergeben. Die Einhaltung dieser wird von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (“FMA“)überprüft (siehe Punkt 2). 

Neben aufsichtsrechtlichen Themen ziehen NFTs auch weitere Fragen nach sich, etwa welche Rechte (und ggf Pflichten) mit dem Kauf eines NFTs verbunden sind (siehe dazu unter Punkt 3). Gegebenenfalls können auch Anti-Geldwäsche Verpflichtungen auf NFTs im Kunstbereich anwendbar sein. 

Abhängig davon, ob ein (Open Source) Template eines Smart Contracts für die Erstellung eines NFT verwendet wird, oder ein eigener Smart Contract programmiert wird, könnten sich weitere (urheberrechtliche) Fragen stellen.  

Achtung: wenn du zur Erstellung eines NFT Smart Contract Templates odgl benützt, stelle sicher, dass du dadurch die Rechte an dem zu tokenisierenden Werk nicht verlierst.  

Key Takeaway: Die Verkörperung von Rechten in NFTs birgt großes Potential, sollte aber gut dokumentiert und vertraglich abgesichert sein. Wenn du Drittsoftware zur Tokenisierung von Werken verwendest, stelle sicher, dass du deine Rechte an dem Werk dadurch nicht abtrittst (AGB checken!).  

Don’t forget: Nachdem NFTs auf der Blockchain-Technologie basieren, sind damit verbundene rechtliche Herausforderungen, wie etwa eine saubere Strukturierung nach der DSGVO, zu beachten. 

2. Überblick aufsichtsrechtliche Themen im Zusammenhang mit NFTs 

Die FMA bietet auf ihrer Website ein umfassendes Informationsangebot rund um ihre Rechtsansicht zu Coins und Token. Die FMA unterteilt Token aus rechtlicher Sicht in wertpapierähnliche Security Token, Payment Token deren primärer Zweck die Bezahlfunktion ist und Utility Token, die den Inhaber:innen einen Nutzen im Hinblick auf ein bestimmtes Produkt verschaffen sollen. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Token können Emittent:innen, Handelsplätze von Token sowie Verwahrer:innen gewisse Pflichten treffen. 

Zu NFTs hat sich die FMA zum Zeitpunkt dieses Beitrages noch nicht geäußert. Umso größere Bedeutung kommt der rechtlichen Strukturierung eines NFT daher zu. 

Wichtig ist unter anderem, dass einem NFT keine wertpapierähnlichen Funktionen zukommen, um die Anwendung des Wertpapieraufsichtsgesetzes, der Prospektpflicht oÄ zu vermeiden..  

In Zweifelsfällen kann eine Kontaktaufnahme mit der FMA (Kontaktstelle FinTech) erforderlich sein. 

Key Takeaway: Aufsichtsrechtliche Fragestellungen könnten sich auch rund um NFTs stellen. Bereits eine kurze Analyse schafft hier meist Klarheit. 

3. Vertragswerk iZm NFTs – business as (un)usual? 

Wie eingangs erwähnt, werden NFTs derzeit häufig in der Kunstbranche eingesetzt, um Kunstwerke zu tokenisieren. Dabei ist häufig unklar, welche Rechte nun wirklich mit einem NFT übertragen werden. 

Recht am NFT ≠ Nutzungsrecht am Werk. Man könnte denken, dass der Erwerb eines NFT, der das Kunstwerk oder eine Verlinkung dazu beinhält, auch zum Erwerb des Nutzungsrechtes am Werk führt, doch dem ist nicht per se so. Es muss vielmehr dem jeweiligen NFT eine Lizenz an der Nutzung des Werkes eingeräumt werden. Erst der Umfang dieser Lizenz regelt, wie der Inhaber des NFT mit dem Werk verfahren darf. 

Lizenzvereinbarung & NFTs: Sowohl aus Investor:innensicht als auch aus Anbieter:innensicht ist die eindeutige vertragliche Regelung von Nutzungsrechten zu empfehlen. Diese ähnelt klassischen Lizenzvereinbarungen unter Berücksichtigung der technologischen Besonderheiten. Zu prüfen ist, ob die Lizenzeinräumung bereits in den Smart Contract bzw NFT Code integriert werden kann.

Key Takeaway: Ob bei der Tokenisierung bestehender physischer Werte (zB Kunstwerke) oder iZm digitalen Werken, ist die vertragliche Absicherung zwischen Urhebern und Erwerbern essentiell; erst dadurch gehen Nutzungsrechte an den jeweiligen Werken über. Eine vertragliche Regelung kann unter Umständen bereits im Code des NFT/Smart Contracts erfolgen. 

4. Vorsicht bei der Bewerbung von NFTs

Das Anwendungsgebiet von NFTs wird zwar immer breiter, doch kann noch nicht davon ausgegangen werden, dass der/die “durchschnittliche:r Verbraucher:in” weiß, was ein NFT ist bzw welche Rechte (und ggf Pflichten) mit dem Erwerb eines solchen einhergehen. 

Eine etwaige Bewerbung von NFTs hat daher klar zum Ausdruck zu bringen, welche Rechte mit dem NFT erworben werden

Es ist darzustellen, ob durch den NFT Nutzungsrechte an dem Original, das Recht, eine physische Kopie des Werkes anzufordern, oder aber bloß ein Link zu einer digitalen Abbildung eines Werkes verkörpert werden. Falls dies nämlich nicht klar hervorkommt, könnten die entsprechenden Aussagen als “irreführende Geschäftspraktik” iSd UWG gewertet werden. Das könnte – neben dem Vertrauensverlust in dein Unternehmen – Unterlassungs- und Schadenersatzpflichten auslösen. 

Key Takeaway: Stelle sicher, dass potentiellen Erwerber:innen von NFTs klar ist, welche Rechte der jeweilige NFT verkörpert. 

Fazit 

NFTs haben das Potential viele Geschäftsbereiche – auch abseits des Kunstmarktes – zu revolutionieren. Derzeit sind aber noch viele Fragen rundum NFTs ungeklärt. 

Um Geschäftsmodelle, die NFTs nutzen, nachhaltig abzusichern, empfiehlt sich einerseits eine regulatorische Prüfung des Modells und andererseits die umfassende vertragliche Absicherung (evtl direkt in den Code integriert). 

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Rechtsberatung oder sonstige Empfehlung dar. Dieser Text kann keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung ersetzen und dient lediglich der persönlichen Information. Dieser Text gibt überdies ausschließlich die Meinung und Erfahrung des Autors wieder.

Über den Autor

Martin Hanzl © EY Law
Martin Hanzl © EY Law

Martin Hanzl ist Senior Associate bei EY Law Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte und betreut dort Mandant*innen unter anderem zu Fragen rund um neue Technologien. Zudem ist er in der Projektleitung des Blockchain and Smart Contracts Projektes des European Law Institute tätig und publiziert regelmäßig zu rechtlichen Themen rund um neue Technologien, Blockchain, Smart Contracts und Digitalisierung.

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Eine der beiden neuen Satellitenschüsseln in Prottes. (c) Eviden

6,2 Meter sind die beiden Antennen lang – die Standortsuche gestaltete sich entsprechend schwierig. Denn für einen optimalen Empfang können die Satellitenschüsseln nicht von hohen Häusern umgeben sein. Drei Locations wurden bei der Auswahl des idealen Standortes in Betracht gezogen, die besonderen Ansprüche des neuen Zentrums erfüllte schließlich nur Prottes. Entscheidend war einerseits der viele Platz, der für die Positionierung und den Schwenkbereich der Satellitenschüsseln gegeben war, sowie die gute technische und infrastrukturelle Anbindung – vor allem, was den Glasfaseranschluss betrifft. Damit eröffnete das Tech-Scaleup am Montag seinen achten Standort in Österreich und feierte gleichzeitig den ersten Jahrestag als Zweitunternehmen des französischen Tech-Riesen Atos mit einer Geburtstagstorte.

Eviden-Dienste als “Wohlstandslokomotive”

Die stärkeren niederösterreichischen Windböen seien für die Anlagen kein Problem; bis 100 km/h sei sie voll einsatzfähig, aushalten würden sie aufgrund der starken Betonverankerung bis zu 200 km/h. „Da hätten wir dann aber eh ganz andere Probleme“, heißt es vonseiten der Ingenieure. Sechs Arbeitsplätze befinden sich in dem neuen Monitoring-Zentrum, zwei davon seien dauerhaft besetzt. Von hier aus stelle man vor allem die Qualität der Satellitensignale sicher, gegebenenfalls arbeite man außerdem an Hardwareentwicklungen.

Als Anbieter für Lösungen in den Bereichen Digitalisierung, Cloud und Datensicherheit ist die Arbeit mit Satelliten für Eviden zentral für die Weiterentwicklung der Systeme. Die Anwendungsgebiete, die dadurch bedient werden, können in drei Bereiche geteilt werden: Einerseits die Mission Critical Systems, die vor allem für die Kommunikation zwischen Blaulichtorganisationen wichtig seien, außerdem der Sicherheits- sowie der Sky-Monitoring-Bereich. Landeshauptfrau Mikl-Leitner betonte vor allem die Rolle des Exports dieser Dienste als “Wohlstandslokomotive” für Niederösterreich.

Mehr Satelliten, mehr Störungen

Mit den neuen Antennen kann das Technologiezentrum Satellitensignale bis ca. 75° Ost und 50° West empfangen. Übersetzt bedeutet das, dass die Antennen im Osten Signale über China und im Westen über der Ostküste von Amerika erreichen. „Da sind wir in der glücklichen Position, dass wir sehr viele interessante Satelliten empfangen“, so Eviden-Chefingenieur Christian Hausleitner. Die Zahl der Satelliten hat sich in den letzten Jahren vervielfacht – und werde sich laut dem globalen Vertriebsleiter Christian Heinrich auch weiterhin vervielfachen.

„Es gibt natürlich Fernsehsatelliten und Wetterbeobachtungssatelliten, aber es gibt auch Satelliten, die uns vielleicht nicht so freundlich gesinnt sind“, so Heinrich. Dementsprechend wichtig sei das Anwendungsgebiet der Sicherheit; auch Vertreter:innen des Bundesministeriums für Landesverteidigung waren bei der Eröffnungszeremonie anwesend. „Wenn man in die Sicherheitstechnik schaut, ist es da wie mit den Viren und dem Hacken: Kaum wird eine Technik geknackt, gibt’s eine neue. Jeder versucht hier, entweder mehr Kapazität, mehr Bandbreite, mehr Sicherheit, mehr Verschlüsselung zu generieren. Das ist ein kontinuierliches Thema.“

“Permanente Innovation” in Prottes

Dementsprechend sei laut Heinrich „permanente Innovation“ am neuen Standort zu erwarten. Denn um die immer komplexer werdenden Signale zu analysieren und etwaige Störungen zu finden, kommt auch bei Eviden vermehrt KI zum Einsatz. „Ein Mensch kann das alles gar nicht mehr erfassen. Auch die künstliche Intelligenz muss genau auf den jeweiligen Anwendungsbereich abgestimmt werden. KI ist nicht gleich KI; ChatGPT kann das zum Beispiel nicht“, so Heinrich. Durch die rasante Weiterentwicklungen im KI-Bereich würden sich laut ihm auch in Zukunft noch spannende Möglichkeiten ergeben. So könnten sich in wenigen Jahren neben den drei Anwendungsbereichen noch weitere ergeben. „Sobald eine neue Technik rauskommt, gibt es auch wieder neue Ideen, was man mit einem Satelliten so alles anstellen kann“, so Heinrich.

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