18.05.2021

5 rechtliche Fehler, die Startups beim Programmieren vermeiden sollten

Von Lizenzbedingung bis Urheberrecht: Startups treten immer wieder in dieselben rechtlichen Fallen, wenn es um den Code ihres Produkts geht.
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Programmieren, Code, Coding, Startup, Team
© Unsplash

GASTBEITRAG

“Das ist ein wirklich genialer Code, aber das Risiko, das wir uns damit einkaufen ist uns leider zu hoch. Wir haben uns daher für ein anderes Investment entschieden.” Damit du bei der Verwertung deines Produktes oder einem Exit diesen oder einen ähnlichen Satz nicht hören musst, solltest du aus Legal-Sicht unter anderem die folgenden fünf Fehler beim Coding vermeiden. 

1. Vorsicht beim Einsatz von Open Source. 

Der Quellcode von Open Source Software wird kostenfrei zur Verfügung gestellt. Insbesondere für junge Programmier*innen ist diese daher interessant und wird häufig im eigenen Code integriert, doch hier ist Vorsicht geboten. 

Lizenzen für Open Source Software enthalten oft sogenannte „Copyleft“ Klauseln. Durch solche Klauseln werden Lizenznehmer*innen verpflichtet Bearbeitungen des Quellcodes ebenfalls kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die bekannteste Copyleft-Lizenz ist GNU General Public License (GPL)

Wenn du deinen Code also auf Open Source, die zB unter GPL steht, aufbaust, ist der Copyleft Effekt auf deinen Code anwendbar. Du müsstest deinen Quellcode daher kostenfrei zur Verfügung stellen und könntest Schwierigkeiten bei der Verwertung des Codes (zB beim Verlangen von Lizenzgebühren) bekommen.

Key Takeaway: Drum prüfe, wer (Open Source) Code in die eigene Software integriert.  

Don’t forget: Selbstverständlich musst du auch bei bezahlter Software, die Lizenzbedingungen prüfen, um herauszufinden, ob eine Verwertung möglich ist.  

2. Code documentation – mehr als nur “comments” 

Ja, die Hauptsache ist, dass dein Code funktioniert, aber für Investor*innen oft genauso relevant ist eine exakte Dokumentation des Codes. 

Um potentielle Investor*innen zu beeindrucken, empfiehlt es sich nicht nur comments zum Code hinzuzufügen, sondern die einzelnen Coding-Schritte ausführlicher zu dokumentieren, etwa in einem README file. Abhängig davon, was das Einsatzgebiet deines Codes ist, kann auch eine API Dokumentation angebracht sein. 

Key Takeaway: Documentation is key – auch aus Legal-Sicht.

3. Coding together – ein smarter Move? 

Gemeinsam Programmieren, ob in einem Angestelltenverhältnis oder als Business Partner – was so nett klingt, ist aus Legal-Sicht ohne “Sicherheitsvorkehrungen” nicht immer ein smarter Move. 

Das Urhebergesetz sorgt zwar grundsätzlich für Programmierer*innen vor, indem es (i) einen urheberrechtlichen Schutz für Computercode vorsieht und (ii) festlegt, dass, wenn Arbeitnehmer*innen für den Dienstgeber codieren, die Nutzungsrechte an dem Programmierten auf den Dienstgeber übergehen… Also alles easy? Leider nicht! 

Das UrhG – und somit auch diese, für den Dienstgeber günstige Stellung gilt nämlich nur, wenn der Dienstnehmer ein Computerprogramm iSd UrhG programmiert. Wird nur ein Teil davon oder nur einzelne Algorithmen programmiert, könnte diese Bestimmung nicht anwendbar sein. In diesem Fall ist es notwendig eine ergänzende Vereinbarung mit dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin zu treffen (das kann bspw. im Dienstvertrag passieren).  

Wenn du mit deiner Business-Partnerin oder deinem Business Partner gemeinsam codierst, kann es möglich sein, dass ihr beide sogenannte “Miturheber” des Codes seid. Den Code könntet ihr dann nur gemeinsam verwerten – das solltet ihr jedenfalls bedenken. Bei deiner Geschäftspartnerin oder deinem Geschäftspartner wird das häufig ohnehin so gewollt sein. Rechtlich tricky könnte es werden, wenn dir eine Freundin oder ein Freund beim Codieren maßgeblich hilft und ihr euch bis dahin keine Gedanken über die Zusammenarbeit/Rechte/Verwertung gemacht habt. 

Key Takeaway: Mache dir bereits frühzeitig Gedanken, wer welche Rechte an dem Code haben soll und sichere diese Rechtsposition vertraglich ab. 

4. Achtung im Zusammenhang mit Input-Daten

Für die Entwicklung und das Training von Algorithmen sind Daten erforderlich – nur durch Beispiele kann ein Algorithmus lernen, Muster in Daten zu erkennen.

Abhängig davon, welche Daten du deinem Code fütterst, musst du weitere Bestimmungen beachten. Sobald du zum Training personenbezogene Daten verarbeiten musst, sind die Bestimmungen der DSGVO anwendbar. 

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie zB Name, Alter, persönliche Vorlieben, E-Mailadresse oder Foto. Häufig ist nicht ganz klar, was alles ein personenbezogenes Datum darstellen kann (etwa hat der Europäische Gerichtshof vertreten, dass in bestimmten Fällen IP-Adressen auch personenbezogene Daten sind). Bevor ihr Daten verarbeitet ist es daher wichtig zu klären, ob diese Personenbezug aufweisen. 

Eine Datenverarbeitung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtmäßig, insbesondere bei Einwilligung der betroffenen Person oder zur notwendigen Erfüllung eines Vertrags. Zudem treffen den Verarbeiter umfassende Pflichten (Datenlöschung, Berichtigung, organisatorische Vorkehrungen, etc). Die Nichteinhaltung der DSGVO ist mit hohen Geldstrafen bedroht.

Bereits im Vorfeld der Entwicklung sollte daher berücksichtigt werden, welche Daten durch einen Algorithmus verarbeitet werden und wie die Vorgaben der DSGVO ohne zusätzlichen Aufwand eingehalten werden können (Vertragliche Grundlage, Einholung von Einwilligung, etc). Ansonsten drohen später zusätzliche Kosten durch die nachträgliche Anpassung oder sogar Strafzahlungen.

Key Takeaway: Checke bereits bei der Entwicklung welche Daten du deinem Algorithmus fütterst, um später böse Überraschungen und aufwändiges Umprogrammieren zu vermeiden. 

5. Vertragliche Geheimhaltung

Wie bereits zuvor gesagt, kann es sein, dass dein Code bzw Teile davon (etwa bloße Algorithmen) keinen urheberrechtlichen Schutz genießen; doch auch für solche Fälle gibt’s eine Lösung. 

Programmcodes können nämlich ein “Betriebsgeheimnis” darstellen und dadurch wettbewerbsrechtlich vor Mitbewerber*innen geschützt sein – doch aufgepasst, auch hier ist es wichtig bereits frühzeitig an den Schutz zu denken. Damit Code ein Betriebsgeheimnis iSd UWG sein kann, muss er folgende Voraussetzungen erfüllen: mangelnde Offenkundigkeit, Geheimhaltungswille und Geheimhaltungsinteresse.

Mangelnde Offenkundigkeit bedeutet, dass Informationen nicht allgemein bekannt sind und auch tatsächlich geheim gehalten werden. Sie dürfen nur einem beschränkten Personenkreis bekannt gemacht werden (zB Arbeitnehmer*innen, Tester*innen). Daher sollten Geheimhaltungsvereinbarungen mit Personen getroffen werden, die Zugriff auf den Code haben, um eine weitere Verbreitung zu verhindern. Häufig reicht eine bloße Geheimhaltungsvereinbarung im Dienstvertrag dazu nicht aus; das ist aber im Einzelfall zu klären. 

Der Geheimhaltungswille muss aus den äußeren Umständen zum Ausdruck kommen. Geheimhaltungsvereinbarungen oder technische Schutzvorkehrungen (Zugangsbeschränkungen, etc) lassen den Geheimhaltungswillen erkennen. 

Vertragliche oder technische Schutzvorkehrungen lassen auch das Geheimhaltungsinteresse erkennen.

Was bringt der Schutz als Betriebsgeheimnis? Die unlautere Verwertung von Betriebsgeheimnissen zu Wettbewerbszwecken ist strafbar. Zusätzlich können gegen Mitbewerber Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Gerade wenn Codes nicht die Voraussetzungen für urheberrechtlichen Schutz oder ein Patent erfüllen, ist das Wettbewerbsrecht von besonderer Bedeutung. Dafür sollten neben technischen Vorkehrungen auch vertragliche Geheimhaltungspflichten vorgesehen werden. 

Key Takeaway: Insoweit du deinen Code (auch) als Betriebsgeheimnis schützen möchtest, überlege dir bereits frühzeitig, welche vertraglichen und nicht vertraglichen (zB technischen) Maßnahmen du setzen wirst, um einen solchen Schutz zu erreichen. 

Um deinen Code bestmöglich schützen und anschließend verwerten zu können, gilt es also einiges zu beachten, wobei das wichtigste natürlich weiterhin die Funktionalität deines Codes und der Spaß am Programmieren bleibt.

Über den Autor

Martin Hanzl © EY Law
Martin Hanzl © EY Law

Martin Hanzl ist Senior Associate bei EY Law Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte und betreut dort Mandant*innen unter anderem zu Fragen rund um neue Technologien. Zudem ist er in der Projektleitung des Blockchain and Smart Contracts Projektes des European Law Institute tätig und publiziert regelmäßig zu rechtlichen Themen rund um neue Technologien, Blockchain, Smart Contracts und Digitalisierung.

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Alpbach
(c) EFA

Das European Forum Alpbach (EFA) hat sich seit seiner Gründung im Jahr 1945 als eine bedeutende Plattform für den interdisziplinären Dialog etabliert. Jährlich versammelt das Forum führende Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft im malerischen Alpbachtal in Tirol, um aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu diskutieren.

Die Zukunft Europas und “Moment of Truth”

Angesichts der rasanten technologischen Entwicklungen und ihrer tiefgreifenden Auswirkungen auf alle Lebensbereiche, bietet das EFA auch in diesem Jahr wieder eine Plattform, um sich unter anderem über die Wechselwirkungen zwischen technologischen Innovationen und gesellschaftlichen Veränderungen auszutauschen.

Traditionsgemäß legt das European Forum Alpbach einen Fokus auf europaweit relevante Themen. Im Sinne des grenzüberschreitenden Wissensaustausch werden Ende August wieder Expert:innen aus dem In- und Ausland nach Tirol anreisen. Ingesamt werden über 4000 Teilnehmer:innen erwartet.

“In einer Zeit voller politischer und wirtschaftlicher Herausforderungen sowie starker Polarisierung ist das spezielle Konzept des EFA relevanter denn je. Unter dem Motto ‚Moment of Truth‘ konzentrieren wir uns auf die nötigen Lösungen, die Europas Zukunft und seine Rolle in der Welt nachhaltig prägen können”, so Andreas Treichl, Präsident des European Forum Alpbach.


Technologie und Innovation innerhalb der vier Themen-Tracks

2024 setzt das EFA auf vier inhaltliche Schwerpunkte (Tracks). Dazu zählen der Security Track rund um geopolitische Fragestellungen, der Finance and Economy Track zur Zukunft unseren Wirtschaftssystem, der Climate Track zur Klimakrise sowie der Democracy and the Rule of Law Track, der sich mit demokratiepolitischen Fragestellungen auseinandersetzt.

Innerhalb der vier Hauptthementracks werden dieses Jahr wieder technologie- und innovationsübergreifende Themen behandelt. Themen wie Künstliche Intelligenz, Digitalisierung, Cybersecurity, und die Zukunft der Arbeit stehen dabei im Mittelpunkt. Hier ein kurzer Überblick über Programmpunkte des European Forum Alpbach, die sich mit Themen rund im Innovation und Technologie befassen:


Arbeit im Zeitalter von KI und Automatisierung | 26. August

Im Rahmen eines Hikes wird der Frage nachgegangen, wie sich die Arbeitswelt durch künstliche Intelligenz und Automatisierung verändert. Expert:innen wie Anja Meierkord (Arbeitsmarktexpertin OECD), Philip Meissner (Gründer / Direktor European Center for Digital Competitiveness) und Werner Stengg (Kabinettsexperte European Commission) diskutieren dabei die Auswirkungen auf Beschäftigung und Gesellschaft sowie Strategien zur Anpassung.

Wettlauf um grüne Technologien zwischen USA und EU: Wie können sie zusammenarbeiten? | 26. August

Im Zuge eines Chats wird der Wettbewerb zwischen den USA und der EU im Bereich der grünen Technologien beleuchtet. Unter anderem diskutieren Philipp Gerbert (CEO TUM Venture Labs), Haaris Mateen (Assistenzprofessor für Finanzen, University of Houston) Kooperationen und Strategien zur gemeinsamen Bewältigung klimatischer Herausforderungen.

Europas Scaleup-Herausforderung: Wie kann man in Europa wachsen? | 28. August

Diese Session thematisiert die Schwierigkeiten europäischer Startups beim Wachstum. Bekannte Expert:innen aus der Startup- und VC-Szene wie Lucanus Polagnoli (CEO Calm/Storm Ventures) und Daniela Buchmayr (CEO Sarcura GmbH) oder auch der Finanzwelt wie Hans Unterdorfer (Chief Corporates Officer Erste Bank Österreich) bieten Einblicke und Lösungen zur Förderung von Innovation und Unternehmenswachstum in Europa.

Wie man KI in Österreich regieren kann | 29. August

Diese Diskussion fokussiert auf die Regulierung von Künstlicher Intelligenz in Österreich. Anthony Cook (Corporate Vice President & Deputy General CounselMicrosoft), Jeannette Gorzala (CEOAct.AI.Now), und Martin Kocher (Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft) werden politische, rechtliche und ethische Aspekte der KI-Nutzung erörtern.

Quanten-Computing: Die nächste Supermacht? | 29. August

Diese Session untersucht die potenziellen revolutionären Veränderungen durch Quanten-Computing. Unter anderem diskutierten der renommierte Investor Hermann Hauser (Gründungspartner Amadeus Capital Partners) und Isabell Kunst (CEO Xephor Solutions GmbH) über Anwendungen, Herausforderungen und die Verantwortung im Umgang mit dieser mächtigen Zukunftstechnologie.

Hinweis: Dies sind nur einige der Highlights des EFA24 rund um das Thema “Technologie & Innovation”. Das gesamte Programm des European Forum Alpbach findet ihr hier. Die Liste der Mitwirkenden wird laufend aktualisiert. brutkasten wird als Medienpartner im Vorfeld des Forums und vor Ort live berichten.


brutkasten-Networking-Session am EFA2024 zum Thema “Corporate Venturing”

Neben diesen Themen wird 2024 auch brutkasten als Programmpartner am European Forum Alpbach auftreten und die Ergebnisse seiner neuen Schwerpunktserie “Corporate Venturing” vorstellen.

Acht Pioniere aus dem Bereich – AVL, Elevator Ventures, Flughafen Wien, ÖBB, Plug and Play Austria, Raiffeisen Bank International, UNIQA Ventures und Verbund – teilen ihre wichtigsten Erkenntnisse und Best Practices. Gemeinsam werden in einem Whitepaper konkrete Empfehlungen an die Politik formuliert, um die Rahmenbedingungen für Corporate Venturing zu verbessern.

Im Zuge einer Networking-Session am Mittwoch, den 28. August (12:00 – 14:00 Uhr), werden die Ergebnisse des Whitepapers präsentiert. Diese Session bietet eine Plattform für wertvolle Kontakte und tiefere Einblicke in aktuelle Entwicklungen rund um das Thema. Nähre Infos zur Networking-Session werden demnächst veröffentlicht. Stay tuned!


Jetzt Tickets für das European Forum Alpbach Tickets sichern

Das European Forum Alpbach gliedert sich in fünf Module. Für jedes dieser Module können über den Ticketshop separate Tickets gekauft werden. Hinweis für Startups: EFA bietet ein limitiertes Kontingent an ermäßigten Tickets von 50 Prozent an (50 Tickets pro Modul). Berechtig sind unter anderem Vertreter:innen eines Startup-Unternehmens.


Überblick zu den fünf Modulen:

Während der “Euregio Days” (17. – 20. August) treffen Menschen aus der Europaregion Tirol/Südtirol/Trentino in Alpbach zusammenIm Rahmen der Euregio-Days werden herausragende Forschung und Innovation prämiert; der „Tirol-Tag“ bietet einen ersten festlichen Höhepunkt des EFA24.

Die Alpbach Seminars“ (18. – 24. August) bilden den internationalen Auftakt für über 600 Stipendiat:innen aus der ganzen Welt beim European Forum Alpbach – ein zentraler Teil des Forums, wie Treichl ausführt: „Junge Menschen aus über 70 Ländern kommen nach Alpbach und gemeinsam mit Entscheidungsträger:innen entsteht ein diverser, interdisziplinärer und generationsübergreifender Austausch, wie es ihn sonst nirgendwo gibt. So entstehen auch über ideologische Differenzen hinweg Ideen, wie wir Gegenwart und Zukunft gestalten können“

Konkrete Fragestellungen werden bei den „Lab Days“ (22. – 24. August) bearbeitet. Expert:innen aus den unterschiedlichsten Bereichen arbeiten dabei an Lösungen.

Die „Europe in the World Days“ (24. – 27. August) setzen verstärkt auf europäische Stakeholder. Zahlreiche Entscheidungsträger:innen der europäischen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur treffen sich für den Saisonauftakt in Alpbach.

Bei den Austria in Europe Days” (27. – 30. August) steht die Rolle Österreichs in Europa im Mittelpunkt. Die wichtigsten Akteur:innen der Zivilgesellschaft sowie Unternehmer:innen und Politiker:innen kommen nach Alpbach, um untereinander sowie mit der nächsten Generation in Austausch zu treten.

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