26.08.2021

Versteuerung von Kryptowährungen: Das will der Finanzminister ändern

Diese Woche hat Finanzminister Gernot Blümel mit Aussagen zu Kryptowährungen aufhorchen lassen. Er will diese stärker regulieren und ähnlich wie Aktien besteuern - was Nachteile für Krypto-Anleger bringen könnte. Der brutkasten hat im Finanzministerium nachgefragt.
/artikel/krypto-steuerplaene-finanzminister
Finanzminister Gernot Blümel
Finanzminister Gernot Blümel | © BKA / Christopher Dunker

Finanzminister Gernot Blümel will eine stärkere Regulierung von Kryptowährungen – und möchte diese außerdem ähnlich wie Aktien besteuern lassen. Dies sagte der ÖVP-Politiker diese Woche bei einem Treffen der deutschsprachigen Finanzminister in Liechtenstein. Es könne nicht sein, dass Kryptowährungen weniger stark reguliert würden als andere Zahlungsmöglichkeiten, wurde Blümel in österreichischen Medien zitiert. Er wolle kein Totalverbot, aber es bräuchte Maßnahmen, die höhere Sorgfaltspflichten mit sich bringen würden.

Völlig neu ist das nicht, Blümel hatte sich in der Vergangenheit schon gelegentlich ähnlich geäußert. Doch welche Maßnahmen schweben dem Finanzminister konkret vor? Und bezieht er sich dabei auf aktuelle Diskussionen auf der EU-Ebene – etwa auf die von der EU-Kommission vorgeschlagene Änderung der Geldwäsche-Richtlinie, mit der unter anderem anonyme Krypto-Wallets verboten werden sollen? Oder könnte es auch auf nationalstaatlicher Ebene Änderungen geben?

„Zahlreiche Maßnahmen“ auf europäischer Ebene in Diskussion

Der brutkasten hat im Ministerium nachgefragt: Auf europäischer Ebene seien derzeit „zahlreiche Maßnahmen in Diskussion“, die nur zum Teil bereits im aktuellen Vorschlag zur Geldwäsche-Richtlinie enthalten seien, teilte ein Sprecher des Ministers mit. Bei dem Vorschlag gehe es vor allem um Einschränkungen bei anonymen Krypto-Wallets sowie bei der Anonymität von Überweisungen im Kryptobereich. Daneben werde aber auch gerade über die DAC-8-Richtlinie diskutiert. Diese könnte Krypto-Börsen in der EU zur Kooperation mit Finanzämtern zwingen, sodass diese kontrollieren können, ob Anleger ihre Krypto-Assets korrekt versteuert haben.

Beides ist bereits bekannt. Der Sprecher des Ministers stellte aber klar, dass „Themen im Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbereich grundsätzlich am besten gesamteuropäisch zu lösen“ seien, während Steuerfragen dem jeweiligen Mitgliedsstaat obliegen würden.

Finanzministerium will „steuerliche Harmonisierung“ von Aktien und Krypto-Assets

Das wirft die Folgefrage auf, ob das Finanzministerium nun Änderungen bei der Versteuerung von Kursgewinnen aus Krypto-Assets plant. Diese unterliegen aktuell nicht der Kapitalertragssteuer – und müssen, sofern sie länger als ein Jahr gehalten werden, überhaupt nicht versteuert werden. Bei Aktien dagegen werden auf Kursgewinne 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer fällig – derzeit unabhängig davon, wie lange man sie hält.

Im Regierungsübereinkommen sei die Wiedereinführung einer Haltefrist für Aktien angedacht und Minister Blümel habe sich bereits mehrfach dafür ausgesprochen, teilte der Sprecher dazu mit. Der brutkasten hat über das Vorhaben im April berichtet. „Aktuell wird darüber innerhalb der Koalition verhandelt, im Idealfall gilt diese Regelung auch für Kryptowährungen. Derzeit bestehen keine ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen für die Besteuerung von Kryptos in Österreich, daher braucht es hier jedenfalls eine steuerliche Harmonisierung“, hieß in der Stellungnahme des Ministeriums weiter.

Harmonisierung könnte Verschlechterung für Krypto-Anleger bringen

Bei einer Haltefrist würden Kursgewinne aus Aktien steuerfrei – sofern man die Wertpapiere über einen bestimmten Zeitraum hält. Dieser lag vor der Abschaffung der Haltefrist in Österreich im Jahr 2012 bei einem Jahr. Im Regierungsprogramm ist nun kein konkreter Zeitraum genannt. In einem Interview mit dem Magazin Börsianer im April hatte Blümel jedoch angedeutet, dass die vorgesehene Haltedauer wahrscheinlich deutlich mehr als ein Jahr betragen würde – weil die Haltefrist „nicht Spekulation, sondern Vorsorge“ begünstigen solle.

Würde die neue Regelung beispielsweise drei Jahre betragen und neben Aktien eben auch Kryptowährungen umfassen, wäre dies eine steuerliche Verschlechterung für langfristig orientierte Krypto-Anleger: Denn jetzt sind Kursgewinne aus Kryptowährungen ja bereits nach einem Jahr steuerfrei. Für den hypothetischen Fall, dass eine Harmonisierung kommt, sich aber die Koalition nicht auf eine Haltefrist einigen kann, wäre es ohnehin eine Verschlechterung für Krypto-Anleger: Denn dann würde die Kapitalertragssteuer unabhängig von der Haltedauer fällig.

Hat man Coins weniger als ein Jahr gehalten, fallen die erzielten Gewinne aktuell unter die Einkommenssteuer. Je nach Einkommenssteuertarif könnte sich in diesen Fällen ein Vorteil ergeben, wenn stattdessen 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer bezahlt werden müsste.

Ministerium erwartet keine negativen Auswirkungen auf Krypto-Branche

Generell sind Regulierungen und Steuern für die Krypto-Branche ein heikles Thema – dies zeigte sich zuletzt wieder in den USA. Dort sind, wie berichtet, in einem geplanten massiven Infrastrukturpaket neue steuerliche Meldepflichten für Krypto-Broker vorgesehen. Weil aber die Broker-Defintion in dem Entwurf schwammig formuliert war, warnen Branchenvertreter vor negativen Auswirkungen auf den gesamten Krypto-Bereich.

Ähnliches muss man in Österreich laut dem Ministerium aber nicht befürchten: „Wir tauschen uns auf unterschiedlichen Ebenen immer wieder mit Vertretern der Branche aus“, teilte das Ministerium gegenüber dem brutkasten mit. Bei den EU-weiten Richtlinien entstehe österreichischen Unternehmen gegenüber dem europäischen Wettbewerb kein spezifischer Nachteil.

Was die Frage der Besteuerung betrifft, gehe man davon aus, dass auch die Betreiber der Plattformen ein Interesse an steuerlicher Fairness hätten, heißt in der Stellungnahme des Ministeriums weiter. Diese geplanten Regelungen würden im Wesentlichen den Veräußerungsgewinn des einzelnen Anlegers betreffen. Daneben verweist man noch auf ein Beispiel aus einer anderen Branche: „Wir haben auch bei der Offenlegung der Umsatzdaten großer Hosting-Plattformen wie Airbnb gesehen, dass die Betreiber in der Regel sehr konstruktiv mit den Finanzbehörden zusammenarbeiten“.

Deine ungelesenen Artikel:
07.09.2026

GO SHANGHAI 2027: Jetzt bewerben und den China-Markteintritt starten

Das Global Incubator Network Austria (GIN) hat seinen neuen Call GO SHANGHAI 2027 gestartet. Das Programm richtet sich an heimische Mid- und Later-Stage-Startups aller Branchen und Technologiefelder. Die Bewerbung ist von 7. September bis 4. Oktober 2026 möglich.
/artikel/go-shanghai-2027-global-incubator-austria
07.09.2026

GO SHANGHAI 2027: Jetzt bewerben und den China-Markteintritt starten

Das Global Incubator Network Austria (GIN) hat seinen neuen Call GO SHANGHAI 2027 gestartet. Das Programm richtet sich an heimische Mid- und Later-Stage-Startups aller Branchen und Technologiefelder. Die Bewerbung ist von 7. September bis 4. Oktober 2026 möglich.
/artikel/go-shanghai-2027-global-incubator-austria

Erste Kund:innen in Asien gewinnen, Partner finden, Investor:innen treffen: Für österreichische Startups mit China-Ambitionen führt der Weg über Shanghai. Die Metropole zählt zu den dynamischsten Innovationsökosystemen der Welt und gilt als Tor zu einem der größten Konsummärkte überhaupt, mit enormem Potenzial für Skalierung und Marktdurchdringung. Dazu kommt eine starke Basis an hochqualifizierten Fachkräften, die die Stadt zu einem Hotspot für Forschung, Entwicklung und Innovation macht.

Der direkte Zugang zu diesem Ökosystem ist für Startups aus Österreich allerdings alles andere als selbstverständlich. Genau hier setzt der neue Call des Global Incubator Network Austria (GIN) an: Er verspricht strategische Einblicke in den chinesischen Markt, konkrete Geschäftschancen und direkte Kontakte zu den zentralen Akteuren der dortigen Innovations- und Wirtschaftslandschaft.

GO SHANGHAI offen für alle Branchen

Das Internationalisierungsprogramm GO SHANGHAI 2027 richtet sich an österreichische Mid- und Later-Stage-Startups aller Branchen und Technologiefelder, die über die Proof-of-Concept- und Seed-Phase hinaus sind. Angesprochen sind sowohl Teams, die ihre erste internationale Expansion vorbereiten, als auch solche, die ihr Wachstum in Asien beschleunigen wollen.

Die Delegation von GO SHANGHAI 2025 bei der Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing in Shanghai | (c) Global Incubator Network Austria

Die teilnehmenden Startups erwartet eine einwöchige Reise nach Shanghai von 26. bis 30. April 2027, die direkten Zugang zu zentralen Akteuren der chinesischen Innovations- und Wirtschaftslandschaft bietet.

Vorbereitung digital und beim Kick-off-Dinner in Wien

Das Programm ist in zwei Phasen unterteilt. Zunächst erhalten die Startups im Rahmen eines flexiblen, digitalen Onboardings gezielte Einblicke in den chinesischen Markt, um ihre Internationalisierungsstrategie zu schärfen. Über die exklusiven GIN-Video-Masterclasses steht ihnen dafür unbegrenztes Lernmaterial zur Verfügung. Hinzu kommen drei Stunden individuelles IP-Coaching. Den Abschluss der Vorbereitungsphase bildet ein Kick-off-Dinner in Wien, bei dem sich der aktuelle Batch von GO SHANGHAI 2027 vernetzt und final auf die Reise vorbereitet.

Fünf intensive Tage in Shanghai

Der zweite Teil ist die einwöchige Ecosystem-Tour durch Shanghai. Auf dem Programm stehen kuratierte 1:1-Business-Meetings, die vom AußenwirtschaftsCenter Shanghai organisiert werden, Workshops, maßgeschneiderte Networking- und Pitch-Formate wie die Austrian Startup Pitch Night sowie exklusive Unternehmens- und Ökosystem-Besuche. In fünf intensiven Tagen treffen die Teilnehmer:innen auf Branchenexpert:innen, potenzielle Partner:innen, Investor:innen und andere Gründer:innen, um wertvolle Kontakte für die eigene Expansion zu knüpfen.

Reisekostenzuschuss von bis zu 10.000 Euro, mit Gender Bonus bis zu 90 Prozent

GIN übernimmt 80 Prozent der programmspezifischen Kosten für Flug und Unterkunft, mit einer maximalen Fördersumme von 10.000 Euro pro Startup. Mit dem Gender Bonus erhöht sich die Förderquote auf bis zu 90 Prozent. Teilnahmeberechtigt sind österreichische Mid- und Later-Stage-Startups aller Branchen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Erprobtes Geschäftsmodell mit ersten Markterfolgen (Kund:innen, Umsätze)
  • Bereits erfolgte Seed-Investition
  • Funktionierender Prototyp bzw. MVP
  • Einzigartiges Produkt oder Lösung
  • Gründung innerhalb der letzten sieben Jahre (kein hartes K.o.-Kriterium)
  • Konkretes Interesse an Internationalisierung mit Fokus auf Asien und an Vernetzung mit relevanten Stakeholdern

Die Bewerbungsphase für GO SHANGHAI 2027 läuft von 7. September bis 4. Oktober 2026. Interessierte Startups können sich über die Plattform aws Connect anmelden und ihr aktuelles Pitchdeck einreichen. Im Rahmen eines Online-Pitch-Events am 14. Oktober 2026 präsentieren die vorausgewählten Startups vor einer Jury aus nationalen und internationalen GIN-Partner:innen, jeweils zehn Minuten Pitch in Englisch plus Q&A. Die finale Auswahl wird spätestens zwei Wochen nach dem Pitch kommuniziert.


GO SHANGHAI 2027 ist ein Programm des Global Incubator Network Austria (GIN), der gemeinsamen Initiative von Austria Wirtschaftsservice (aws) und Österreichischer Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), und Teil von GO ASIA. Organisiert wird es in Zusammenarbeit mit der Außenwirtschaft Austria. Weitere Informationen zum aktuellen Call finden Startups hier: https://gin-austria.com/calls/goshanghai2027

Kontakt

Bei Fragen zu GO SHANGHAI oder zum Bewerbungsverfahren können sich Startups an folgenden Kontakt wenden:

My Yen Lau
Project Manager | GO ASIA
T +43 1 501 75 394
E [email protected] | [email protected]

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Versteuerung von Kryptowährungen: Das will der Finanzminister ändern

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Versteuerung von Kryptowährungen: Das will der Finanzminister ändern

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Versteuerung von Kryptowährungen: Das will der Finanzminister ändern

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Versteuerung von Kryptowährungen: Das will der Finanzminister ändern

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Versteuerung von Kryptowährungen: Das will der Finanzminister ändern

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Versteuerung von Kryptowährungen: Das will der Finanzminister ändern

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Versteuerung von Kryptowährungen: Das will der Finanzminister ändern

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Versteuerung von Kryptowährungen: Das will der Finanzminister ändern

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Versteuerung von Kryptowährungen: Das will der Finanzminister ändern