22.01.2018

Krypto-Trading und Steuern: Wer nicht HODLt, muss zahlen

Gastbeitrag. Natalie Enzinger legt mit ihrer Enzinger Steuerberatung einen Fokus auf die Besteuerung im Krypto-Bereich. Für den Brutkasten erläutert sie die Frage: Wann sind im Krypto-Trading Steuern abzuführen?
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Krypto-Trading und Steuern - Krypto-Assets im Ertragssteuerrecht - Trading, Staking & STO
(c) Enzinger Steuerberatung: Natalie Enzinger

Das Jahr 2017 war aufgrund des starken Kursanstieges das Erfolgsjahr schlechthin für Bitcoin und andere Kryptowährungen. Die Anzahl der Neuregistrierungen bei Kryptobörsen wie Kraken, Poloniex & Co boomten, sodass sogar die eine oder andere Börse die Neueröffnung von Trading-Accounts vorübergehend aussetzen musste. Viele sind mit dem Trading von Kryptowährungen reich geworden. Ja, es gibt sie wirklich, jene Personen die durch das Trading von Bitcoins und Altcoins im Jahr 2017 ein beträchtliches Vermögen aufgebaut haben. Aber welche Regeln gelten eigentlich bei Krypto-Trading und Steuern?

+++ “Bitcoins haben per se keinen Wert” – Erste Bank bringt “Krypto-Basics” +++

Ein Jahr als Grenze – HODLer nicht betroffen

Werden Bitcoins oder andere Coins länger als ein Jahr im Privatvermögen gehalten, sind allfällige Kursgewinne nach der derzeitigen Rechtslage steuerfrei. Steuerfreiheit besteht nur dann, wenn die jeweilige Kryptowährung mehr als ein Jahr (von Tag zu Tag gerechnet) gehalten wird. Der „HODLer“ – wie es in der Kryptosprache so schön heißt – ist daher aus steuerlicher Sicht fein draußen, solange er die jeweilige Kryptowährungen nicht in andere Coins getauscht hat oder die Kryptowährung als Tauschmittel gegen Waren oder Dienstleistungen verwendet hat.

Krypto-Trading und Steuern: Die Sache mit dem Tauschgrundsatz

Der Tausch ist im Steuerrecht ganz allgemein eine entgeltliches Geschäft, dh. werden Wirtschaftsgüter, wie zum Beispiel Kryptowährungen, getauscht, so liegt eine Veräußerung des hingegebenen Wirtschaftsgutes und eine Anschaffung des erworbenen Wirtschaftsgutes vor. Hat das hingegebene Wirtschaftsgut seit seiner Anschaffung eine Wertsteigerung erfahren, ist diese Wertsteigerung nach derzeitiger Rechtslage mit dem Einkommensteuertarif (Achtung: nicht mit 27,5 Prozent!) im Rahmen der Einkünfte aus Spekulationsgeschäften zu besteuern, sofern die Anschaffung nicht länger als ein Jahr zurückliegt.

Veräußerungserlös – Anschaffungskosten = zu versteuernder Betrag

Auch das BMF hat in der BMF-Info vom 25.07.2017 klargestellt, dass der Handel zwischen Kryptowährungen als Tauschvorgang anzusehen ist. Jeder Tausch von Kryptowährungen innerhalb der Jahresfrist führt daher zur Realisierung von Kursgewinnen beziehungsweise Kursverlusten, welche in Euro umzurechnen sind. Im Zeitpunkt der Veräußerung (bzw. des Tausches gegen andere Kryptowährungen oder Waren bzw. Dienstleistungen) muss für die hingegebene Kryptowährung ein Veräußerungserlös in Euro berechnet werden. Als Kurs für die Umrechnung in Euro wird man idR Kurse der verwendeten Kryptobörsen heranziehen können. Von diesem Veräußerungserlös können die Anschaffungskosten in Abzug gebracht werden.

Wer lückenlos dokumentiert ist im Vorteil

Werden Bestände einer Kryptowährung in mehreren „Tranchen“ hintereinander angeschafft, so stellt sich die Frage, welche Anschaffungskosten vom Veräußerungserlös in Abzug gebracht werden dürfen. Laut BMF-Info ist im Falle eines Verkaufs bzw. Tausches einer in einem „virtual wallet“ gehaltenen Kryptowährung entscheidend, welche dieser „Tranchen“ verkauft wird. Dabei kann laut BMF der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist. Ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten Bestände einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (sogenannte First-In-First-Out-Methode). Das bedeutet: Wer seine Käufe lückenlos dokumentiert, hat im Hinblick auf die Steuerfreiheit nach einem Jahr, mehr taktischen Spielraum beim Thema Krypto-Trading und Steuern.

Wann müssen Gewinne in die Steuererklärung?

Im Falle von steuerpflichtigen Kursgewinnen und bei Überschreiten der Freigrenze von 440 Euro pro Kalenderjahr sind die Gewinne in der Einkommensteuererklärung zu deklarieren, sofern die jährlichen Gesamteinkünfte insgesamt (also auch aus anderen Verdienstquellen) 11.000 Euro überschreiten. Verluste aus der Veräußerung (bzw. Tausch) eines Kryptowährungsbestandes können mit Gewinnen aus der Veräußerung (bzw. Tausch) von anderen Kryptowährungsbeständen im selben Kalenderjahr saldiert werden. Ergibt sich insgesamt ein Verlust kann dieser weder mit anderen Einkünften (zB aus einem Dienstverhältnis) innerhalb eines Kalenderjahres ausgeglichen werden, noch in die Folgejahre mitgenommen werden. (Anm.: Die Abgabe der Einkommensteuererklärung hat ohne Steuerberater bis zum 30. Juni des Folgejahres elektronisch über FinanzOnline zu erfolgen. Bei Vertretung durch einen Steuerberater gilt eine längere Frist.)

Nachweis- & Dokumentationspflicht: Wenn man nicht dokumentiert, wird geschätzt

Als Nachweis für die Behaltedauer bzw. zur Berechnung der realisierten Gewinne und Verluste ist es notwendig, alle Transaktionen (Trades, Deposits und Withdrawals) der Kryptobörsen bzw. auch alle Transaktionen der persönlichen Adressen, auf denen Kryptowährungsbestände verwaltet werden, evident zu halten. Bei den meisten Exchanges ist es möglich, alle Transaktionen in eine csv-Datei auszugeben. Ein Export dieser Transaktionen sollte jedenfalls regelmäßig durchgeführt werden, um die gesamte „Transaktionshistorie“ belegen zu können. Nur dadurch ist sichergestellt, dass die Transaktionsdaten verfügbar sind, selbst wenn die Kryptobörse ihren Betrieb einstellt. Um die Validität der exportierten Trades zu belegen, empfiehlt es sich, zusätzlich Screenshots der Börsentransaktionen zu machen. Fehlende Nachweise bzw. die Nichterfüllung der Dokumentationspflicht können die Finanzbehörde zu einer Schätzung der Einkünfte berechtigen. Aufgrund der Komplexität und der hohen Dokumentationserfordernisse, empfiehlt sich beim Thema Krypto-Trading und Steuern eine professionelle Unterstützung, beispielsweise durch spezialisierte Steuerberater, in Anspruch zu nehmen.

+++ Es fehlt nicht viel zur Digitalisierung des Steuersystems +++


Natalie Enzinger hat sich mit ihrer Kanzlei Enzinger Steuerberatung (www.enzinger-stb.at, www.crypto-tax.at) auf die Beratung von steuerlichen Fragestellungen in Zusammenhang mit Kryptowährungen spezialisiert. Als Steuerexperten im Bereich Kryptowährungen & FinTech berät Enzinger Steuerberatung Unternehmen und Privatpersonen. Natalie Enzinger gibt ihr steuerliches Wissen über Kryptowährungen außerdem regelmäßig im Rahmen von Vorträgen und Workshops weiter.

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Peter Ahnert, Hermann Erlach, Marco Porak und Jeannette Gorzala
Peter Ahnert, Hermann Erlach, Marco Porak und Jeannette Gorzala | Foto: brutkasten

“No Hype KI” wird unterstützt von CANCOM AustriaIBMITSVMicrosoftNagarroRed Hat und Universität Graz.


Wo stehen wir wirklich, was die Adaption von künstlicher Intelligenz in der österreichischen Wirtschaft angeht? Diese Frage zu beantworten war eines der Ziele der Serie „No Hype KI„, die brutkasten anlässlich des zweijährigen Bestehens von ChatGPT gestartet hat. Die ersten fünf Folgen beleuchten unterschiedliche Aspekte des Themas und lieferten eine Bestandsaufnahme.

Im Staffelfinale, der sechsten Folge, war der Blick dann in Richtung Zukunft gerichtet. Dazu fanden sich die Österreich-Chefs von Microsoft und IBM, Hermann Erlach und Marco Porak, sowie Nagarros Big Data & AI Practice Lead für Central Europe, Peter Ahnert, und KI-Expertin Jeannette Gorzala, die auch Mitglied des KI-Beirats der österreichischen Bundesregierung ist, im brutkasten-Studio ein.

„Der Hype ist weg und das ist eine gute Sache“

Eine der Erkenntnisse der Serie: Unternehmen und Institutionen verabschieden sich von überschwänglichen Erwartungen und sehen sich stattdessen an, wie KI tatsächlich in der Praxis eingesetzt wird. „Der Hype ist weg und das ist eine gute Sache, weil jetzt kann man auf den Use Case gehen“, sagt Hermann Erlach, General Manager von Microsoft Österreich, im Videotalk. Er vergleicht den aktuellen Reifegrad von KI mit dem Beginn einer langen Reise: „Wenn ich so eine Reise angehe, dann brauche ich ein Ziel, einen Plan und Mitreisende. Alleine macht das wenig Spaß.“

Auch Marco Porak, General Manager von IBM in Österreich, schlägt in eine ähnliche Kerbe. Er sieht das abgelaufene Jahr als eine Phase der Erkenntnis. Den Status Quo bei KI in Österreichs Unternehmen beschreibt er im Talk folgendermaßen: „Wir haben allerorts sehr viel ausprobiert, sind vielleicht da und dort auf die Nase gefallen“. Gleichzeitig habe es auch „schöne Erfolge“ gegeben. Für Porak ist klar: „Die Frage der Stunde lautet: Wie machen wir jetzt von hier weiter?“

AI Act: „Jetzt müssen wir ins Tun kommen“

Ein großes Thema dabei ist der AI Act der EU. Jeannette Gorzala, Gründerin von Act.AI.Now, plädiert für eine pragmatische Haltung gegenüber der EU-Verordnung: „Der AI-Act ist ein Faktum, er ist da. Jetzt müssen wir ins Tun kommen.“ Sie sieht in dem Regelwerk einen Wegweiser: „Wir müssen die entsprechenden Kompetenzen aufbauen und die Möglichkeiten nutzen, die diese Regulierung bietet. Das ist der Reiseplan, den wir brauchen.“

Auch Marco Porak sieht den AI Act positiv: „Er hat nicht die Algorithmen reguliert, sondern gesagt, was wir in Europa gar nicht wollen, etwa Sozialpunktesysteme oder Gesichtserkennung in Echtzeit.“ So entstehe für Unternehmen im globalen Wettbewerb ein Vorteil, wenn sie ihre KI-Anwendung nach europäischen Maßstäben zertifizieren lassen: „Das ist wie ein Gütesiegel.“

„Müssen positiv aggressiv reingehen, um unseren Wohlstand zu halten“

Hermann Erlach von Microsoft bezeichnet den Ansatz des AI Act ebenfalls als „gut“, betont aber gleichzeitig, dass es jetzt auf die Umsetzung von KI-Projekten ankomme: „Wir haben eine Situation, in der jedes Land an einem neuen Startpunkt steht und wir positiv aggressiv reingehen müssen, um unseren Wohlstand zu halten.“

Peter Ahnert sieht dabei auch ein Problem in der öffentlichen Wahrnehmung: KI werde tendenziell nicht nur zu klein gedacht, sondern meist auch in Zusammenhang mit Risiken wahrgenommen: „Es werden die Chancen nicht gesehen.“ Woran liegt es? „Zu einem erheblichen Teil daran, dass noch zu wenig Bildung und Aufklärung an dem Thema da ist. In Schulen, in Universitäten, aber auch in Unternehmen und in der öffentlichen Hand.“ Hier müsse man ansetzen, sagt der Nagarro-Experte.

Jeannette Gorzala sieht das ähnlich: „Bildung und Kompetenz ist das große Thema unserer Zeit und der zentrale Schlüssel.“ Verstehe man etwas nicht, verursache dies Ängste. Bezogen auf KI heißt das: Fehlt das Verständnis für das Thema, setzt man KI nicht ein. Die Opportunitätskosten, KI nicht zu nutzen, seien aber „viel größer“ als das Investment, das man in Bildung und Governance tätigen müssen. „Natürlich ist es ein Effort, aber es ist wie ein Raketenstart“, sagt Gorzala.

IBM-Programm: „Die Angst war weg“

Wie das in der Praxis funktionieren kann, schilderte IBM-Chef Porak mit einem Beispiel aus dem eigenen Unternehmen. IBM lud weltweit alle Mitarbeitenden zu einer KI-Challenge, bei der Mitarbeiter:innen eigene KI-Use-Cases entwickelten, ein – mit spürbaren Folgen: „Die Angst war weg.“ Seine Beobachtung: Auch in HR-Teams stieg die Zufriedenheit, wenn sie KI als Assistenz im Arbeitsablauf nutzen. „Sie können sich auf die komplexen Fälle konzentrieren. KI übernimmt die Routine.“

Microsoft-Chef Erlach warnt auch davor, das Thema zu stark unter Bezug auf rein technische Skills zu betrachten: „Die sind notwendig und wichtig, aber es geht auch ganz viel um Unternehmens- und Innovationskultur. Wie stehen Führungskräfte dem Thema AI gegenüber? Wie steht der Betriebsrat dem Thema AI gegenüber?“, führt er aus.

Venture Capital: „Müssen in Europa ganz massiv was tun“

Soweit also die Unternehmensebene. Einen große Problemstelle gibt es aber noch auf einem anderen Level: Der Finanzierung von Innovationen mit Risikokapital. „An der Stelle müssen wir in Europa ganz massiv was tun“, merkte Ahnert an. Er verwies auf Beispiele wie DeepMind, Mistral oder Hugging Face, hinter denen jeweils europäische Gründer stehen, die aber in den USA gegründet, ihre Unternehmen in die USA verkauft oder zumindest vorwiegend aus den USA finanziert werden.

Der Nagarro-Experte verwies dazu auf eine Studie des Applied AI Institute, für die Startups aus dem Bereich generative KI zu den größten Hürden, mit denen sie es zu tun haben, befragt wurden. „51 Prozent haben Funding genannt. Weit abgeschlagen an zweiter Stelle mit 24 Prozent erst kam die Regulierung und unter 20 Prozent waren Themen wie Fachkräftemangel oder Zugang zu Compute Power.“ Ahnerts Appell: „Bei dem Thema Finanzierung müssen wir was tun, damit wir in der nächsten Welle an der Spitze sind.“

Erlach: Adaption entscheidend

Letztlich sei aber vielleicht gar nicht so entscheidend, wo eine Technologie produziert werde, argumentierte Hermann Erlach von Microsoft. Denn es komme auf die Adaption an: „Vielleicht ist die Diskussion Europa vs. Amerika in Teilbereichen die falsche.“ Die wichtigere Frage sei also: „Wie adaptiere ich diese Technologie möglichst schnell, um meinen Wohlstand zu erhöhen?“

Marco Porak ergänzt: „Ganz, ganz wesentlich ist Mut. Ganz, ganz wesentlich ist unsere kulturelle Einstellung zu dem Thema.“ Man müsse die Chancen sehen und weniger das Risiko. In der Regulatorik könne man dies begleiten, indem man Anreize schafft. „Und ich glaube, wenn wir das als Österreich mit einem großen Selbstbewusstsein und auch als Europa mit einem großen Selbstbewusstsein machen, dann haben wir in fünf Jahren eine Diskussion, die uns durchaus stolz machen wird.“


Die gesamte Folge ansehen:


Die Nachlesen der bisherigen Folgen:

Folge 1: „No Hype KI – wo stehen wir nach zwei Jahren ChatGPT?“

Folge 2: „Was kann KI in Gesundheit, Bildung und im öffentlichen Sektor leisten?“

Folge 3: “Der größte Feind ist Zettel und Bleistift”: Erfolgsfaktoren und Herausforderungen in der KI-Praxis”

Folge 4: KI-Geschäftsmodelle: “Wir nutzen nur einen Bruchteil dessen, was möglich ist”

Folge 5: Open Source und KI: “Es geht nicht darum, zu den Guten zu gehören”


Die Serie wird von brutkasten in redaktioneller Unabhängigkeit mit finanzieller Unterstützung unserer Partner:innen produziert.

No Hype KI

03.02.2025

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Peter Ahnert, Hermann Erlach, Marco Porak und Jeannette Gorzala
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Wo stehen wir wirklich, was die Adaption von künstlicher Intelligenz in der österreichischen Wirtschaft angeht? Diese Frage zu beantworten war eines der Ziele der Serie „No Hype KI„, die brutkasten anlässlich des zweijährigen Bestehens von ChatGPT gestartet hat. Die ersten fünf Folgen beleuchten unterschiedliche Aspekte des Themas und lieferten eine Bestandsaufnahme.

Im Staffelfinale, der sechsten Folge, war der Blick dann in Richtung Zukunft gerichtet. Dazu fanden sich die Österreich-Chefs von Microsoft und IBM, Hermann Erlach und Marco Porak, sowie Nagarros Big Data & AI Practice Lead für Central Europe, Peter Ahnert, und KI-Expertin Jeannette Gorzala, die auch Mitglied des KI-Beirats der österreichischen Bundesregierung ist, im brutkasten-Studio ein.

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Auch Marco Porak sieht den AI Act positiv: „Er hat nicht die Algorithmen reguliert, sondern gesagt, was wir in Europa gar nicht wollen, etwa Sozialpunktesysteme oder Gesichtserkennung in Echtzeit.“ So entstehe für Unternehmen im globalen Wettbewerb ein Vorteil, wenn sie ihre KI-Anwendung nach europäischen Maßstäben zertifizieren lassen: „Das ist wie ein Gütesiegel.“

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Venture Capital: „Müssen in Europa ganz massiv was tun“

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Letztlich sei aber vielleicht gar nicht so entscheidend, wo eine Technologie produziert werde, argumentierte Hermann Erlach von Microsoft. Denn es komme auf die Adaption an: „Vielleicht ist die Diskussion Europa vs. Amerika in Teilbereichen die falsche.“ Die wichtigere Frage sei also: „Wie adaptiere ich diese Technologie möglichst schnell, um meinen Wohlstand zu erhöhen?“

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Die Nachlesen der bisherigen Folgen:

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