26.08.2021

Versteuerung von Kryptowährungen: Das will der Finanzminister ändern

Diese Woche hat Finanzminister Gernot Blümel mit Aussagen zu Kryptowährungen aufhorchen lassen. Er will diese stärker regulieren und ähnlich wie Aktien besteuern - was Nachteile für Krypto-Anleger bringen könnte. Der brutkasten hat im Finanzministerium nachgefragt.
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Finanzminister Gernot Blümel
Finanzminister Gernot Blümel | © BKA / Christopher Dunker

Finanzminister Gernot Blümel will eine stärkere Regulierung von Kryptowährungen – und möchte diese außerdem ähnlich wie Aktien besteuern lassen. Dies sagte der ÖVP-Politiker diese Woche bei einem Treffen der deutschsprachigen Finanzminister in Liechtenstein. Es könne nicht sein, dass Kryptowährungen weniger stark reguliert würden als andere Zahlungsmöglichkeiten, wurde Blümel in österreichischen Medien zitiert. Er wolle kein Totalverbot, aber es bräuchte Maßnahmen, die höhere Sorgfaltspflichten mit sich bringen würden.

Völlig neu ist das nicht, Blümel hatte sich in der Vergangenheit schon gelegentlich ähnlich geäußert. Doch welche Maßnahmen schweben dem Finanzminister konkret vor? Und bezieht er sich dabei auf aktuelle Diskussionen auf der EU-Ebene – etwa auf die von der EU-Kommission vorgeschlagene Änderung der Geldwäsche-Richtlinie, mit der unter anderem anonyme Krypto-Wallets verboten werden sollen? Oder könnte es auch auf nationalstaatlicher Ebene Änderungen geben?

„Zahlreiche Maßnahmen“ auf europäischer Ebene in Diskussion

Der brutkasten hat im Ministerium nachgefragt: Auf europäischer Ebene seien derzeit „zahlreiche Maßnahmen in Diskussion“, die nur zum Teil bereits im aktuellen Vorschlag zur Geldwäsche-Richtlinie enthalten seien, teilte ein Sprecher des Ministers mit. Bei dem Vorschlag gehe es vor allem um Einschränkungen bei anonymen Krypto-Wallets sowie bei der Anonymität von Überweisungen im Kryptobereich. Daneben werde aber auch gerade über die DAC-8-Richtlinie diskutiert. Diese könnte Krypto-Börsen in der EU zur Kooperation mit Finanzämtern zwingen, sodass diese kontrollieren können, ob Anleger ihre Krypto-Assets korrekt versteuert haben.

Beides ist bereits bekannt. Der Sprecher des Ministers stellte aber klar, dass „Themen im Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbereich grundsätzlich am besten gesamteuropäisch zu lösen“ seien, während Steuerfragen dem jeweiligen Mitgliedsstaat obliegen würden.

Finanzministerium will „steuerliche Harmonisierung“ von Aktien und Krypto-Assets

Das wirft die Folgefrage auf, ob das Finanzministerium nun Änderungen bei der Versteuerung von Kursgewinnen aus Krypto-Assets plant. Diese unterliegen aktuell nicht der Kapitalertragssteuer – und müssen, sofern sie länger als ein Jahr gehalten werden, überhaupt nicht versteuert werden. Bei Aktien dagegen werden auf Kursgewinne 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer fällig – derzeit unabhängig davon, wie lange man sie hält.

Im Regierungsübereinkommen sei die Wiedereinführung einer Haltefrist für Aktien angedacht und Minister Blümel habe sich bereits mehrfach dafür ausgesprochen, teilte der Sprecher dazu mit. Der brutkasten hat über das Vorhaben im April berichtet. „Aktuell wird darüber innerhalb der Koalition verhandelt, im Idealfall gilt diese Regelung auch für Kryptowährungen. Derzeit bestehen keine ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen für die Besteuerung von Kryptos in Österreich, daher braucht es hier jedenfalls eine steuerliche Harmonisierung“, hieß in der Stellungnahme des Ministeriums weiter.

Harmonisierung könnte Verschlechterung für Krypto-Anleger bringen

Bei einer Haltefrist würden Kursgewinne aus Aktien steuerfrei – sofern man die Wertpapiere über einen bestimmten Zeitraum hält. Dieser lag vor der Abschaffung der Haltefrist in Österreich im Jahr 2012 bei einem Jahr. Im Regierungsprogramm ist nun kein konkreter Zeitraum genannt. In einem Interview mit dem Magazin Börsianer im April hatte Blümel jedoch angedeutet, dass die vorgesehene Haltedauer wahrscheinlich deutlich mehr als ein Jahr betragen würde – weil die Haltefrist „nicht Spekulation, sondern Vorsorge“ begünstigen solle.

Würde die neue Regelung beispielsweise drei Jahre betragen und neben Aktien eben auch Kryptowährungen umfassen, wäre dies eine steuerliche Verschlechterung für langfristig orientierte Krypto-Anleger: Denn jetzt sind Kursgewinne aus Kryptowährungen ja bereits nach einem Jahr steuerfrei. Für den hypothetischen Fall, dass eine Harmonisierung kommt, sich aber die Koalition nicht auf eine Haltefrist einigen kann, wäre es ohnehin eine Verschlechterung für Krypto-Anleger: Denn dann würde die Kapitalertragssteuer unabhängig von der Haltedauer fällig.

Hat man Coins weniger als ein Jahr gehalten, fallen die erzielten Gewinne aktuell unter die Einkommenssteuer. Je nach Einkommenssteuertarif könnte sich in diesen Fällen ein Vorteil ergeben, wenn stattdessen 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer bezahlt werden müsste.

Ministerium erwartet keine negativen Auswirkungen auf Krypto-Branche

Generell sind Regulierungen und Steuern für die Krypto-Branche ein heikles Thema – dies zeigte sich zuletzt wieder in den USA. Dort sind, wie berichtet, in einem geplanten massiven Infrastrukturpaket neue steuerliche Meldepflichten für Krypto-Broker vorgesehen. Weil aber die Broker-Defintion in dem Entwurf schwammig formuliert war, warnen Branchenvertreter vor negativen Auswirkungen auf den gesamten Krypto-Bereich.

Ähnliches muss man in Österreich laut dem Ministerium aber nicht befürchten: „Wir tauschen uns auf unterschiedlichen Ebenen immer wieder mit Vertretern der Branche aus“, teilte das Ministerium gegenüber dem brutkasten mit. Bei den EU-weiten Richtlinien entstehe österreichischen Unternehmen gegenüber dem europäischen Wettbewerb kein spezifischer Nachteil.

Was die Frage der Besteuerung betrifft, gehe man davon aus, dass auch die Betreiber der Plattformen ein Interesse an steuerlicher Fairness hätten, heißt in der Stellungnahme des Ministeriums weiter. Diese geplanten Regelungen würden im Wesentlichen den Veräußerungsgewinn des einzelnen Anlegers betreffen. Daneben verweist man noch auf ein Beispiel aus einer anderen Branche: „Wir haben auch bei der Offenlegung der Umsatzdaten großer Hosting-Plattformen wie Airbnb gesehen, dass die Betreiber in der Regel sehr konstruktiv mit den Finanzbehörden zusammenarbeiten“.

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Tesla
(c) Tesla

Der österreichische Sicherheitsforscher Martin Herfurt hat bereits vor Jahren eine Sicherheitslücke bei Tesla entdeckt, wie er damals auf der Videoplattform YouTube demonstrierte: Der digitale Autoschlüssel am Smartphone sei zwar bequem, jedoch bei allen Tesla-Fahrzeugen ohne Ultra-Breitband-Technik (UWB) grundsätzlich angreifbar. ToothR new media bzw. IT-Wachdienst.com veröffentlicht nun mit TeslaKee eine Smartphone-App, die dokumentierte Schwachstellen des Bluetooth-PhoneKey-Protokolls entschärfen soll: den Relay-Angriff, der zum Fahrzeugdiebstahl in Sekunden führt, und die sogenannte BlueBait-Attacke, mit der sich Fahrerinnen und Fahrer über gefälschte Fahrzeug-Signale orten lassen — selbst dann, wenn das eigene Auto kilometerweit entfernt steht.

Teslakee-Founder: „App beantwortet jede Authentifizierungsanfrage“

„Tesla-Fahrzeuge entriegeln, sobald sich das gekoppelte Smartphone in Bluetooth-Reichweite meldet. Die eingesetzte Kryptografie ist solide. Die Schwachstelle liegt eine Ebene darüber, in der Logik: Die offizielle App beantwortet jede Authentifizierungsanfrage — bedingungslos, ohne zu prüfen, ob die Situation überhaupt plausibel ist. Genau das macht zwei Angriffe möglich“, beschreibt Herfurt per Aussendung das Tesla-Problem.

Bei einem Relay-Angriff arbeiten zwei Täter mit zwei handelsüblichen Funkmodulen zusammen. Einer folgt Fahrzeughaltern ins Einkaufszentrum, der zweite steht am Auto auf dem Parkplatz. Die Funkstrecke zwischen beiden verlängert die Bluetooth-Reichweite künstlich um beliebige Distanzen. Für das Fahrzeug sieht es so aus, als stünden Besitzer direkt daneben. Das Auto entriegelt, lässt sich starten und wegfahren — während das Handy unberührt in der Jackentasche steckt.

Der Angriff wurde von Herfurt im Rahmen des Projekts TEMPA auf Sicherheitskonferenzen live demonstriert und als Video dokumentiert. Er benötige keine Kenntnis von Passwörtern, keinen Tesla-Account und hinterlasse keine Einbruchsspuren — ein Umstand, der in der Schadensregulierung regelmäßig zu Problemen mit Versicherungen führt, wie der Sicherheitsforscher sagt.

Das Bluetooth-Problem

Neuere Fahrzeuge begegnen diesem Problem mit UWB-Distanzmessung: Das Auto misst hierbei physikalisch, wie weit das Telefon tatsächlich entfernt ist, und ein weitergeleitetes Signal fliegt auf. Diesen Schutz hat die große Mehrheit der Fahrzeuge jedoch nicht. Die weltweite Tesla-Flotte mit Bluetooth-PhoneKey wird derzeit auf rund acht Millionen Fahrzeuge geschätzt. Davon sind jedoch nur etwa 20 Prozent mit UWB ausgestattet.

Der zusätzliche Schutz kam erst mit den jüngsten Modellgenerationen – für rund sechs Millionen Fahrzeuge bleibt Bluetooth damit die Grundlage des Zugangs. Beim Model S und Model X wurde UWB ab 2021 (Palladium) eingeführt, beim Model 3 ab 2024 (Highland) und beim Model Y ab 2025 (Juniper). Betroffen sind damit alle älteren Modelle der jeweiligen Baureihen.

Erschwerend komme hinzu: UWB schütze nur, wenn Fahrzeug und Smartphone die Technik beherrschen. Ein Großteil der verbreiteten Android-Geräte hat, Herfurt zufolge, keinen UWB-Chip. Selbst Besitzer eines neuen Fahrzeugs würden damit still auf die ungeschützte Bluetooth-Ebene zurückfallen.

BlueBait-Attacke

Weniger bekannt, aus Sicht des Datenschutzes aber gravierender, sei ein Angriff, den die Forschung als BlueBait-Attacke bezeichnet — nach dem Köder, mit dem gearbeitet wird: Die offizielle App antwortet auch auf gefälschte Fahrzeuge. Wer einen nachgebauten Tesla-Beacon betreibt — ein Gerät für wenige Euro, wie Herfurt betont — bekommt von jedem vorbeigehenden Tesla-Fahrer eine Antwort des Smartphones. Damit lässt sich zuverlässig feststellen: Diese konkrete Person war zu dieser Uhrzeit an diesem Ort.

„BlueBait funktioniert vollkommen unabhängig davon, wo das Auto steht. Die Halterin muss nicht in der Nähe ihres Fahrzeugs sein — es genügt, dass sie ihr Telefon dabei hat. Mehrere solcher Beacons, verteilt über eine Stadt, ergeben ein Bewegungsprofil“, beschreibt Herfurt diese Gefahr. „Die Anwendungsfälle sind unangenehm konkret: Stalking, häusliche Gewalt und Nachstellung, verdeckte Beobachtung durch Dritte, kommerzielles Kunden-Tracking im Einzelhandel, das Ausspähen von Fahrzeugen als Vorbereitung eines Diebstahls. Betroffene bemerken davon nichts — es gibt keine Anzeige, keinen Hinweis, kein Protokoll.“

Entscheidend dabei ist, dass UWB nicht gegen BlueBait helfe. Die Distanzmessung greife erst, wenn das Fahrzeug die Nähe des Telefons überprüft — sie verhindert den Diebstahl. Die Ortung entstehe jedoch schon eine Stufe davor, allein dadurch, dass das Telefon auf eine Anfrage überhaupt reagiere. Von der Ortbarkeit sind deshalb auch Halterinnen und Halter brandneuer Fahrzeuge mit UWB betroffen. Solange die Entscheidung, ob geantwortet wird, nicht auf dem Telefon selbst getroffen wird, bleibe das Problem bestehen. Hier kommt die App von Herfurt ins Spiel.

Die Idee hinter TeslaKee

Die zentrale Idee hinter TeslaKee besteht nicht darin, die offizielle Tesla-App zu ersetzen, sondern eine ganz konkrete Schwachstelle in Teslas eigener Umsetzung zu schließen: den Bluetooth-basierten digitalen Schlüssel, mit dem sich das Smartphone am Fahrzeug authentifiziert.

Eine Policy-Engine prüft jede Authentifizierungsanfrage gegen einen selbst definierten Regelsatz, bevor eine Antwort erfolgt. Passt der Gerätekontext nicht zu einer plausiblen Annäherung, bleibt die Reaktion aus, das Angreifersignal läuft ins Leere, das Fahrzeug bleibt verschlossen, und auch ein BlueBait-Köder erhält keine verwertbare Antwort. Fahrzeug- und Privatsphärenschutz laufen so über denselben Mechanismus, so der Claim.

Alle internetbasierten Funktionen der Tesla-App, etwa Navigationsziele, Updates, Supercharger-Planung oder der Fernzugriff über hunderte Kilometer, bleiben eigenen Angaben nach unverändert erhalten, da sie über Teslas Server laufen. „Beide Apps sind parallel nutzbar: TeslaKee übernimmt nur den Bluetooth-Nahbereich, in dem die Schwachstellen liegen, und dafür wird der offiziellen App lediglich die Berechtigung „Geräte in der Nähe“ entzogen, ihr Schlüssel bleibt im Fahrzeug hinterlegt“, liest man in der Aussendung.

Kern des Tesla-Schutzes

Den Kern des Tesla-Schutzes bildet ein Baukasten aus zehn konfigurierbaren Kontextregeln (Pflicht- oder optionale Regel mit Quorum), etwa Bewegungserkennung, GPS-Geofence, Abgleich mit dem letzten Parkplatz samt Mobilfunkzellen, bekanntes WLAN, Zeitfenster, Signalstärke, Schrittzähler, barometrische Höhe, Bildschirmstatus und erlaubte Funkzellen. Für Ausnahmen wie Fahrzeugübergabe oder Werkstattbesuch gibt es eine befristete manuelle Übersteuerung (15/30/60 Minuten), und ein Live-Policy-Test zeige jederzeit nachvollziehbar, welche Regel gerade greift.

„Die Verschlüsselung von Tesla ist in Ordnung — das Problem ist, dass das Telefon jede Frage beantwortet, ohne sich zu fragen, wer da eigentlich fragt. Ein Auto, das aufgeht, weil jemand mein Signal aus dem Supermarkt auf den Parkplatz verlängert hat, ist die eine Hälfte. Die andere Hälfte ist, dass ein zwanzig Euro teures Bastelgerät am Straßenrand mitschreiben kann, wann ich vorbeigegangen bin — dafür muss mein Auto nicht einmal in der Nähe sein“ präzisiert Herfurt. „Gegen den Diebstahl hilft UWB tatsächlich, aber nur bei neuen Fahrzeugen mit passendem Telefon. Gegen das Mitschreiben hilft es überhaupt nicht: Das Telefon antwortet dem gefälschten Beacon weiterhin, auch im nagelneuen Auto. Deshalb muss die Entscheidung, ob überhaupt geantwortet wird, auf das Telefon — und genau das macht TeslaKee.“

TeslaKee ist ab sofort für alle Interessierten öffentlich verfügbar — für Android ab Version 10, vorausgesetzt wird ein Gerät mit StrongBox-Sicherheitschip (verbreitet ab Baujahr 2019). Parallel läuft weiterhin ein internes Testprogramm, dessen Rückmeldungen in die Weiterentwicklung einfließen. Kompatibel sind Tesla Model 3, Y, S und X mit Bluetooth-PhoneKey. Für die einmalige Schlüsselanmeldung wird die NFC-Keycard des Fahrzeugs benötigt. An einer TeslaKee-App für das iPhone wird bereits gearbeitet.

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