09.11.2021

Krypto-Steuer: Jetzt steht fest, wann sie kommen soll – und weitere Details

Seit Wochen wird darüber spekuliert, wie die von der Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Versteuerung von Kryptowährungen konkret ausgestaltet sein werden. Nun liegt ein erster Entwurf vor, aus dem unter anderem hervorgeht, wann die Regelung in Kraft treten soll.
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Kryptowährungen
Foto: Dan Eady/Adobe Stock

Bereits im August hatte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) angekündigt, dass die Versteuerung von Krypto-Assets geändert – und jener von Wertpapieren – angeglichen werden soll. Die Details blieben jedoch offen – auch nach einem Beschluss im Ministerrat, der Anfang Oktober erfolgte. Nun hat das Ministerium einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der nun bis 6. Dezember in Begutachtung ist. Bis dahin können Stellungnahmen eingebracht werden. Bis das Gesetz tatsächlich im Nationalrat beschlossen wird, können sich noch Änderungen ergeben.

Laut dem nun veröffentlichten Entwurf werden, wie erwartet, Kryptowährungen erzielte Kursgewinne künftig 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer fällt – und zwar unabhängig von der Haltedauer. Derzeit sind Gewinne noch steuerfrei, sofern man die jeweiligen Krypto-Assets mindestens ein Jahr gehalten hat. Verkauft man sie früher, wird aktuell noch Einkommenssteuer fällig.

Deren Höhe ist vom eigenen Einkommenssteuertarif abhängig – in den meisten Fällen dürfte sie jedoch deutlich über den 27,5 Prozent liegen, die künftig an Kapitalertragssteuer bezahlt werden müssen. Für aktive Trader bringt die Neuregelung also häufig einen Vorteil. Für die sogenannten HODLer, also Personen, die Krypto-Assets kaufen und lange halten, fällt die Steuerfreiheit nach einem Jahr künftig allerdings ersatzlos weg.

Neuregelung soll für ab 28. Februar 2021 gekaufte Krypto-Assets gelten

In Kraft treten soll die Neuregeglung mit 1. März 2022. Anzuwenden wäre die Regelung auf Kryptowährungen, die nach dem 28. Februar 2021 – also ein Jahr vor dem geplanten Inkraftteten – angeschafft wurden. Die geplante Regelung soll nicht nur für Kursgewinne gelten, sondern auch für andere Einkünfte, die aus Kryptowährungen erzielt wurden – also etwa mit Staking. Auf den Tausch von Krypto-Assets in andere Krypto-Assets soll die Regelung dagegen nicht angewendet werden.

Bei Aktien und anderen Wertpapieren wurden bereits jetzt unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf realisierte Gewinne fällig. Im von ÖVP und Grünen vereinbarten Regierungsprogramm steht zwar eine Wiedereinführung einer Haltefrist, nach der Kursgewinne aus Wertpapieren steuerfrei würden. Das Finanzministerium hätte diese Haltefrist gerne auch auf Krypto-Assets angewendet. Weder die Wiedereinführung der Frist noch ihre Ausweitung auf Krypto-Assets fanden aber in die nun beschlossene Steuerreform Eingang. Allerdings wird künftig ein Verlustausgleich von Kryptowährungen mit “anderen sondersteuersatzbesteuerten Kapitaleinkünften”, also Aktien und Derivaten, möglich sein, wie der brutkasten aus dem Finanzministerium erfuhr.

Änderungen bringt die Neuregelung aber nicht nur für Anlegerinnen und Anleger, sondern auch für Krypto-Dienstleister: Inländische Broker wie beispielsweise Bitpanda oder Coinfinity sollen die künftig fällige Kapitalertragssteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Diese Verpflichtung soll allerdings für Kapitalerträge schlagend werden, die nach dem 31. Dezember 2022 anfallen. Für das Jahr 2022 können die betroffenen Unternehmen die Kapitalertragssteuer aber auf freiwilliger Basis einbehalten.

Blümel: “Schritt in Richtung Gleichbehandlung zwischen Wertpapieren und Kryptowährungen”

Mit der Neuregelung im Zuge der Steuerreform gehe man einen Schritt in Richtung Gleichbehandlung von Kryptowährungen und Wertpapiere, sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) in einem exklusiven Statement für den brutkasten. “Gewinne bei Kryptowährungen im Vegleich zum Anschaffungswert unterliegen der Kapitalertragssteuer, gleichzeitig kann aber zwischen Wertpapieren und Kryptowährungen gegenverechnet werden. Das ist ein wesentlichen Schritt, um auch dieses Finanzprodukt weiter zugänglich zu machen und auch in der Breite populär zu machen”.

Dass immer mehr Menschen digitale Währunge nutzen, sei eine “spannende und auch gute Entwicklung”, sagte Blümel weiter. “Wir müssen aber darauf achten, dass diese spannende technologische Innovation auch fruchtbringend umgesetzt werden kann. Das heißt, wir dürfen keine Unterschiede in der Regulierung zu herkömmlichen Finanzprodukten groß werden lassen, sonst wird es immer Antipathien geben. Deshalb haben wir uns bemüht, den Kryptowährungs-Bereich gleich behandeln wie zum Beispiel andere Wertpapiere”, sagte Blümel. Das sei auch ein wesentlicher Schritt in der aktuellen Steuerreform gewesen.

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Das GMD-Gründerteam Steve Weingarth (CEO) und Maximilian Mayr (CTO) | (c) GMD
Das GMD-Gründerteam Steve Weingarth (CEO) und Maximilian Mayr (CTO) | (c) GMD

Der Name des Innsbrucker Startups GMD steht für “geomorphing Detektion” – brutkasten berichtete bereits. Ziel des Unternehmens ist es, Naturgefahren mithilfe von KI-basierter IoT-Sensortechnik an kritischer Infrastruktur vorhersehbarer zu machen. Das wird nun in einem Projekt in der Tiroler Stadt Kufstein umgesetzt. Kufstein soll dabei als eine “Modellregion für Naturgefahren und Klimawandel” angepasst werden, heißt es in einer Aussendung.

Zusammenarbeit mit Uni und FH

Dazu arbeitet GMD, selbst ein Spin-off, mit Forschern der Fakultät für Mechatronik der Uni Innsbruck sowie der Innsbrucker FH MCI (Management Center Innsbruck) zusammen. Für das Projekt erhielt man nun eine Digitalisierungsförderung des Landes Tirol in der Höhe von rund 190.000 Euro. “Diese Förderung ermöglicht es uns, unsere Vision der Digitalisierung von kritischer, systemrelevante Infrastruktur für den Zivilschutz weiter zu verfolgen und innovative Lösungen weiter zu entwickeln, die einen positiven Einfluss auf unsere Gemeinschaft haben”, heißt es vom Startup der Gründer Steve Weingarth (CEO) und Maximilian Mayr (CTO).

Sensoren an Lawinen,- Muren-, und Steinschlagnetzen

Konkret setzt GMD Sensoren an kritischer Infrastrukturen wie z.B. Lawinen,- Muren-, und Steinschlagnetzen ein – für die Erkennung von Steinschlägen und seismischen Aktivitäten. Die gewonnenen Daten werden in der GIS-Risiko-Plattform des Startups mit Umwelt- und Satelliten Daten abgeglichen, um Erfahrungsdaten zu sammeln um eine frühzeitige Erkennung von Naturgefahren zu ermöglichen.

GMD-System am Kufsteiner Festungsberg installiert

Am Kufsteiner Festungsberg wurden diese Sensoren nun von einer Partnerfirma an einer ca. 60 Meter hohen Felswand und in den darunterliegenden Steinschlagnetzen montiert. “Hier sollen die seismischen Aktivitäten des Festungsberges und die Einschläge in das Steinschlagfangnetz gemessen, analysiert werden um die darunter liegende Innpromenade zu sichern und den Zivilschutz zu erhöhen”, heißt es von GMD.

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