25.10.2021

Krypto-Steuer: Wann sie kommen soll und wie es mit Übergangsfristen aussieht

Die Bundesregierung will die Besteuerung von Kryptowährungen ändern und hat auch bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der brutkasten hat im Finanzministerium nachgefragt, wann die Änderungen nun kommen sollen, wie existierende Krypto-Bestände behandelt werden sollen und ob die eigentlich auch geplante Haltefrist vom Tisch ist.
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Bitcoin, Ethereum
Foto: Executium/Unsplash

Seit Wochen wird darüber diskutiert, Anfang Oktober gab es dann auch einen Beschluss im Ministerrat – die Besteuerung von Krypto-Assets soll geändert werden. Derzeit sind mit Kryptowährungen erzielte Kursgewinne steuerfrei, sofern man sie mindestens ein Jahr gehalten hat. Verkauft man sie schon vorher, zahlt man Einkommenssteuer. Bei Aktien und anderen Wertpapieren werden dagegen unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf Gewinne fällig. Die Bundesregierung möchte eine Angleichung, so viel ist seit mehreren Wochen bekannt und wurde auch vom brutkasten mehrfach berichtet. Doch selbst der Beschluss im Ministerrat zur geplanten Krypto-Steuer blieb vage und war eher eine sehr allgemein gehaltene Absichtserklärung.

Der Grund dafür: Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne verhandeln noch über die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes, wie der brutkasten aus dem Finanzministerium erfuhr. Dass die Änderung bereits mit Jahreswechsel kommt, wie manche befürchteten, ist daher auch auszuschließen. Das sei schon sei legistisch nicht möglich, hieß es dazu aus dem Ministerium. Einen genaueren Zeitplane gebe es noch nicht, allerdings werde die Änderung jedenfalls 2022 in Kraft treten. Eine Verzögerung über das kommende Jahr hinaus sei unwahrscheinlich.

Koppelung an DAC-8-Richtlinie möglich

Auf der EU-Ebene soll ebenfalls 2022 die Richtline DAC-8 kommen, die unter anderem vorsieht, dass Bertreiber von Kryptobörsen ihre Daten an die Finanzbehörden weitergeben müssen. Im Finanzministerium denkt man an, dass im Zuge der Umsetzung der Richtlinie in Österreich auch gleich die geplanten Änderungen bei der Versteuerung implementiert werden. Fix ist eine solche Koppelung aber nicht – sollte sich DAC-8 beispielsweise verzögern, könnten die Änderungen bei der Versteuerung auch unabhängig davon kommen, hieß es aus dem Ministerium.

Noch nicht fixiert ist außerdem, ob und wie bereits existierende Bestände an Kryptowährungen von der Neuregelung betroffen wären. Bei der Abschaffung der Haltefrist für Aktien im Jahr 2012 blieben Kursgewinne aus “Altbeständen”, also aus Aktien, die man bei Inkrafttreten der Regelung bereits besessen hat, weiter steuerfrei.

Im Ministerium rechnet man damit, dass es auch diesmal eine ähnliche Regelung geben wird. Wie diese aussehen wird, ist zwar noch offen – aber eine Vollbesteuerung von bestehenden Assets habe es in ähnlichen Fällen in der Vergangenheit eigentlich nie gegeben, hieß es aus dem Ministerium.

Ministerium: Haltefrist noch nicht vom Tisch

Noch nicht vom Tisch ist für das Ministerium die Idee, die Krypto-Steuer mit einer generellen Wiedereinführung einer Haltefrist für Wertpapiere zu kombinieren – die dann auch gleich für Krypto-Assets gelten würde. Im Regierungsprogramm ist die Wiedereinführung einer Haltefrist grundsätzlich vereinbart, aber nur für Wertpapiere. In die nun beschlossen Steuerreform fand sie nun aber keinen Eingang. Zwischen den Regierungsparteien wird darüber weiter verhandelt werden.

Die ÖVP würde sich im Idealfall eine nur einjährige Frist wünschen. Dafür dürften aber die Grünen nicht zu haben sein. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat bereits vor Monaten in einem Interview angedeutet, dass die Frist wohl deutlich über ein Jahr betragen werde. In der ÖVP würde man realistischerweise bereits eine dreijährige Frist als Erfolg betrachten, wie der brutkasten erfuhr. Die Grünen stehen dem Vernehmen nach generell auf der Bremse, was die Wiedereinführung der Frist angeht und dürften, wenn überhaupt, eine deutlich längere Frist bevorzugen.

Unabhängig davon möchte das Finanzministerium aber weiterhin, dass eine neu eingeführte Haltefrist auch für Bitcoin und andere Kryptowährungen gelten wird. Allerdings stellt sich hier die Frage, wie realistisch dies wirklich ist – immerhin konnten sich die Regierungsparteien bei den Verhandlungen zur kürzlich präsentieren Steuerreform eben nicht darauf einigen.

Klar ist aber jedenfalls: Kommt diese Einigung nicht, kommt die “Krypto-Steuer” eben ohne Haltefrist – und dann würden unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf sämtliche realisierten Gewinne mit Krypto-Assets fällig.

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41-Stunden-Woche Industriellenvereinigung IV Dominik Perlaki
brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki | (c) brutkasten / Hintergrund (c) Murtaza Vora via Unsplash

Neumayer: “Es ist schrecklich. Die wollen alle nichts arbeiten. Die Diskussion geht komplett in die verkehrte Richtung.” Knill: “Aber ich habe doch eh schon gesagt, dass die 4-Tage-Woche geradezu absurd und brandgefährlich wäre. Das müssen sie doch verstehen.” Neumayer: “Das reicht nicht. Wir brauchen eine Gegenforderung!” Knill: “Eine 6-Tage-Woche? Da zerreißen uns ja sogar die unsrigen dafür.” Neumayer: “Oder stell dir die Gesichter vom Nehammer und vom Kocher vor, wenn wir eine 50-Stunden-Woche fordern. Im Wahljahr.” Knill: “Köstlich! Aber so wollen wir ja nicht sein. Weißt’ was? Nehm’ ma 41 Stunden. Es geht ja nur ums Prinzip.”

So ähnlich kann man sich wohl den internen Diskussionsprozess bei der Industriellenvereinigung (IV) vorstellen, der dem aktuellen Vorschlag zu einer 41-Stunden-Woche vorangegangen ist. Dieser sei “auch als bewusstes Signal” zu verstehen, meinte IV-Generalsekretär Christoph Neumayer dazu. Und die Reaktionen darauf waren erwartbar: Die SPÖ sieht einen “Anschlag auf Arbeitnehmer:innen”. Für die Gewerkschaft der Privatangestellten ist der Vorschlag ein “Affront”. Auch von der FPÖ-Sozialsprecherin kommt per Aussendung eine “klare Absage”. Einzig die ÖVP ist – wenig überraschend – “offen dafür”.

Der Facepalm sitzt zu fest

Otto Normalverbraucher fällt es derweil schwer, die Sache zu kommentieren. Zu fest sitzt der Facepalm im Gesicht. Gut, für viele wäre die 41-Stunden-Woche eine willkommene Arbeitszeitreduktion. Bei so manchem ginge sich damit – ganz entgegen der Intention – sogar gut eine 4-Tage-Woche aus. Für all jene, die ohnehin nur die Hälfte ihrer Arbeitszeit wirklich arbeiten, würde sich wohl nicht viel ändern.

Natürlich gibt es auch heute noch Jobs mit Stechuhr. In den meisten Branchen sieht die Realität aber anders aus. Für die einen würde eine Erhöhung der Normalarbeitszeit auf 41 Stunden bedeuten, dass sie wöchentlich eine Überstunde weniger schreiben könnten – eine Einbuße, aber eine verkraftbare. Für die anderen wäre die Erhöhung dank Überstundenpauschale-Konstrukten gänzlich irrelevant. Diejenigen, für die die Neuerung wirklich schlagend werden würde, könnten in den meisten Fällen täglich noch einen Kaffee trinken, bevor sie ausstempeln, und hätten die 60 Minuten pro Woche damit zusammen.

Ebenso wie die meisten politischen Forderungen nach der 4-Tage-Woche ist auch jene nach der 41-Stunden-Woche vor allem eines: Populismus. Da können alle mal wieder ordentlich auf den Tisch hauen. Wie gut im Wahljahr.

Warum nicht 42 Stunden?

Nach dieser Feststellung bleibt nur die Frage: Liebe IV, warum nicht 42 Stunden? 42 lässt sich zwar auch nicht glatt durch fünf teilen, aber zumindest ist es, wie nicht nur Fans von “Per Anhalter durch die Galaxis” wissen, die Antwort auf die endgültige Frage nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest. Insofern wäre das Befriedigungspotenzial vielleicht viel höher.

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