26.02.2021

Kokojoo: Alle Hintergründe zu den Betrugsvorwürfen

Beim Staffelfinale der Startup-Show "2 Minuten 2 Millionen" auf Puls 4 im Mai letzten Jahres versuchte Kokojoo-Gründer K. 300.000 Euro von den Investoren zu erhalten. Dies misslang. Nun sieht er sich von ehemaligen Kollegen und Bekanntschaften mit schweren Vorwürfen konfrontiert - darunter Betrug und Lohnprellerei.
/artikel/kokojoo-alle-hintergruende-zu-betrugsvorwuerfen
Kokojoo, Betrug, 2 Minuten 2 Millionen, Kakao, Kakabohnen, Höhle der Löwen Schweiz,
(c) Kokojoo/FB -Ehemalige Mitarbeiter des Kakaobohnen-Startups Kokojoo mit schweren Vorwürfen gegen den Gründer.

Die Sendung „2 Minuten 2 Millionen“ vom 26. Mai 2020 war für ehemalige Kokojoo-Mitarbeiter (Anmerkung: alle vollständigen Namen der Redaktion bekannt) ausschlaggebend, aktiv zu werden und gegenüber der brutkasten-Redaktion vor ihrem ehemaligen Chef zu warnen.


Eine Zusammenfassung der brutkasten-Recherche rund um die Kokojoo-Betrugsvorwürfe ist hier zu lesen:


„Causa öffentlich machen“

Es ist eine ganze Reihe von Ereignissen, die dazu führte, dass sich mehrere ehemalige Mitarbeiter und Vertragspartner zusammengeschlossen haben, um die Causa öffentlich zu machen. Federführend dabei ist Peter (Name geändert), der vier Monate bei Kokojoo gearbeitet hat.

Kokojoo: Das Kakaoschalen-Startup

Zur Erklärung: Kokojoo ist ein Kakao-Startup, das seinen Geschmack aus der Schale der vitaminreichen und kalorienarmen Kakaobohne gewinnt. Es ist ein Firmen-Konzept mit einem charmanten Gründer, das viele junge Leute angezogen hat, als Mitarbeiter im Unternehmen tätig zu werden. So auch Peter.

Anzeige erstattet

Doch nach zwei Monaten im Job hätten die Probleme begonnen: „Ich hab von der Krankenkasse erfahren, dass K. keine Beiträge und Sozialabgaben bezahlt hat. Wir haben uns dann als eine Gruppe von neun Leuten zusammengeschlossen und Anzeige erstattet. Und gewonnen“, erzählt der ehemalige Mitarbeiter.

Verurteilung durchs Arbeitsgericht

Des Weiteren sprechen Peter und andere Mitarbeiter des Startups von fehlenden Löhnen und anderen Ungereimtheiten. Etwa: Laut einem Dokument vom fünften November 2019 des Arbeitsgerichtes Berlin, das dem brutkasten vorliegt, wurde K. dazu verurteilt, Peter 5.800 Euro brutto, inklusive fünf Prozent Zinsen, Lohn nachzuzahlen und die Rechtskosten (insgesamt 10.150 Euro) zu tragen.

Gründer nicht auffindbar

K. war jedoch für die Behörden im deutschen Bundesgebiet nicht auffindbar, was aus einem Schreiben vom 20. Juni 2020 der Berliner Staatsanwaltschaft hervorgeht. Darin heißt es, dass das Verfahren bezüglich einer Strafanzeige vom 17. Oktober 2019 „nicht fortgesetzt werden kann, da für den Beschuldigten kein Aufenthaltsort im Bundesgebiet bekannt ist.“ Die Berliner Staatsanwaltschaft selbst möchte sich aus rechtlichen Gründen nicht näher zu diesem Fall äußern. Dafür jemand anders.

Auch Fast-Co-Founderin warnt vor Gründer

Denise (Name geändert) war eigenen Angaben nach fünf Tage bei Kokojoo angestellt. Den Rest ihrer Arbeit für das Startup verrichtete die Hamburgerin auf Freelance-Basis und war für das Design und Branding zuständig. „Aber ich habe mehr als das gemacht“, sagt sie, „Events organisiert wie etwa die ‚Grüne Woche‘ und ich sollte sogar Co-Founderin werden.“

Betrug mit System?

Insgesamt schulde ihr K. heute 15.000 Euro. Der Kokojoo-Gründer habe anfänglich immer wieder neue Gründe angeführt, warum er nicht bezahlen könne. „Dann hat er fälschlicherweise behauptet, er hätte das Gehalt überwiesen, nur um dann per Smartphone-Nachricht zu sagen, ein Buchhalter hätte ihm 20.000 Euro abgeknöpft“, so Denise. Auch Peter bestätigt diesen Vorwurf, und wirft an dieser Stelle ein, dass K. systematisch mit „gefälschten Überweisungsbelegen“ arbeiten würde. „Ein gezieltes und musterhaftes Verhalten“ seines ehemaligen Chefs, wie er sagt.

Anteile verschenkt

Nach dem Buchhalter-Argument hatte der Kokojoo-Gründer Denise zehn Prozent der Firmenanteile übertragen – notariell beglaubigt und kostenfrei. Im August 2019 wollte er diese Schenkung jedoch wieder rückgängig machen und bot seiner „Partnerin“ 1000 Euro an. Denise hatte zu diesem Zeitpunkt bereits genug von K. und willigte ein, sah das Geld aber bis heute nicht.

Hochphasen und Emotionen

„Zu Beginn war alles wunderbar. K. ist nett und charismatisch und dir als jungem Menschen wird so viel Verantwortung übertragen. Kokojoo war unser ‚Baby'“, sagt sie. „Wir erlebten starke Hochphasen und immense positive Emotionen, die dazu geführt haben, dass man die negativen Dinge, die passieren, nicht wirklich sehen will. Ich habe mir immer wieder gedacht, ‚er bezahlt schon‘. Doch das ist nie geschehen.“

Harte Konfrontation nötig

Denise geriet wegen dem fehlendem Lohn insgesamt zweimal mit K. heftig aneinander. Danach und heute beschreibt sie ihn als jemanden, der die Macht hat, sein Gegenüber als „nicht-loyal“ darzustellen – und der erst nach harter Konfrontation nachgibt.

„Ich konnte irgendwann meine Miete nicht mehr bezahlen. Da hat er seine Freundin vorgeschickt und mir 500 Euro übergeben“, erinnert sie sich.

Ungereimtheiten bei Kokojoo

Denise habe erst im Nachhinein begonnen, die alarmierenden Ungereimtheiten zu fassen, die sie vorher nicht habe sehen können. Sie erzählt, dass sie als wichtigste Person nach dem Startup-Gründer niemals eine Rechnung oder ein offizielles Dokument im Namen des Unternehmens gesehen hat. Ein Umstand der dazu führt, dass auch sie in die schweren Vorwürfe gegen K. einstimmt.

„Ich denke, er hat keine Ahnung von Finanzen. K. betreibt viel Show und manipuliert Menschen. Im Kopf habe ich das Geld, das er mir schuldet bereits abgeschrieben“, sagt sie.

Stellungnahme des Gründers

Der Gründer selbst war nach einigen Kontaktversuchen schlussendlich doch für den brutkasten erreichbar und gab eine Stellungnahme ab. Darin behauptet er weiterhin – konträr zum Versäumnisurteil des Arbeitsgerichtes Berlin, vom 05. November 2019, in dem festgestellt wird, dass Peter tatsächlich bis zum 15. Juli 2019 angestellt war – dass sein ehemaliger Mitarbeiter vom 1. April 2019 bis zum 31. Mai bei der Kokojoo Food Europe UG und dann bei Kokojoo Food Europe GmbH unter Vertrag stand.

Unterschiedliche Angaben

Der Gründer sagt in seinem Statement: „Zuvor absolvierte er (Anm.Peter) eine zweiwöchige Probezeit. Folglich sind seine Angaben zur Dauer der Anstellung falsch und wie im Arbeitsvertrag nachzuprüfen inhaltlich haltlos. Bei einem zweimonatigen Gehaltsrückstand und einem monatlichen Netto-Gehalt von 1859,68 Euro (brutto 2900 Euro) ist rein rechnerisch ein Gehaltsrückstand von 10.000 Euro nicht nachvollziehbar.“ Eine Aussage, die im Widerspruch zum, dem brutkasten vorliegenden, Dokument des Arbeitsgerichtes Berlin steht.

Sabotagevorwurf

Der Kokojoo-Gründer geht indes weiter und legt seine Replik auf eine persönliche Ebene, wenn er sagt: „Offensichtlich ist das Interesse von Herrn Peter nicht, seinen Gehaltsrückstand zu erhalten. Vielmehr ist erkenntlich, dass Herr Peter keine Mittel scheut, um die wirtschaftlichen Perspektiven der Marke Kokojoo, sowie meine persönliche Zukunft zu sabotieren.“

„Kein Streit unter Freunden“

Peter und die ehemaligen Mitarbeiter und Kooperationspartner betonen dagegen, dass es ihnen auf keinen Fall darum gehe, die persönliche Zukunft des Gründers zu beschädigen: „Wir wollen unser wohlverdientes Geld haben. Es handelt sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen uns und K. und nicht um einen Streit zwischen Freunden.“

Weitere Anschuldigungen seitens des Kokojoo-Gründers

Auch zur Causa der Nicht-Erreichbarkeit im deutschen Bundesgebiet und seinem Abgang aus Deutschland führt der Kokojoo-Gründer wiederholend den Ex-Mitarbeiter als Mitgrund an. Und schiebt ihm die Schuld zu: „Obwohl ich ihm mehrmals Optionen zu den ausstehenden Gehaltszahlungen und seiner Beteiligung am Unternehmen von fünf Prozent angeboten habe, hat sich Herr Peter diesen Angeboten stets verweigert. Eine Konsequenz dieser Haltung und Sabotage ist auch, dass ich gezwungen war, keine Aktivitäten mehr über Kokojoo Food Europe GmbH zu tätigen und das Unternehmen in Deutschland still zu legen.“

Der angesprochene Peter widerspricht auch hier vehement und sagt, dass er nie ein Angebot erhalten habe und zum ersten Mal davon höre.

Klagedrohung

K. wirft seinem ehemaligen Angestellten desweiteren Verleumdung bei Unternehmenspartnern vor und meint, dieses Verhalten trage nicht dazu bei, dass die Kokojoo Food Europe GmbH ihre Zahlungsverpflichtungen nachgehen kann. In der Zwischenzeit drohte der Gründer seinen Ex-Partner auf Schadensersatz zu klagen, wie Peter dem brutkasten mitteilte.

Chance auf Berufserfahrung

Zu den Vorwürfen von Denise entgegnet der Kokojoo-Founder, dass er der jungen Frau – damals noch ohne Studienabschluss – die Chance eingeräumt habe, erste Berufserfahrungen im Feld zu sammeln, und dass sie sich durch fachliche Begleitung im Bereich Design weiterentwickeln konnte.

Wissend, dass es finanzielle Engpässe geben wird

Er sagt: „Denise hat sich dazu bereit erklärt bei dem Aufbau der Marke Kokojoo mitzuwirken, wohlwissend, dass finanzielle Engpässe bestehen und Zahlungsverzüge auftreten werden. Trotz alledem habe ich stets im Rahmen meiner Möglichkeiten ausstehende Zahlungen an Denise in Raten beglichen. Auch von meiner Partnerin erhielt sie einmalige finanzielle Unterstützung (Anm.: die oben erwähnten 500 Euro). Ich habe ihr stets die Garantie gegeben, dass ausstehende Rechnungen beglichen werden, sobald Peter seine Unternehmensanteile abgibt und das Unternehmen hierfür das nötige Investment bekommt.“

Fragwürdiger Zusammenhang?

Der in der Argumentation zum dritten Mal von K. angeführte Peter kann auch diesem Statement nichts abgewinnen: „Wenn K. weiß, dass es finanzielle Engpässe gibt, mit mir einen Vertrag eingeht und somit dabei mit Vorsatz handelt, ist das Betrug“, sagt er. Peter kann auch keinesfalls den Zusammenhang zwischen der Abgabe seiner Anteile und der Zahlungsunfähigkeit des Kokojoo-Gründers erkennen und zeigt sich „fassungslos“ ob dieser Aussage.

Noch mehr Mitarbeiter klagen an

Andrea B. (Name geändert), ein weiterer Puzzleteil in dem Fall, ist selbstständige Grafikerin und Webdesignerin. Gemeinsam mit Kollegin Olivia S. (Name geändert) hat sie für den Gründer zuerst das Corporate- und Webdesign entwickelt. Wie der brutkasten erfährt, wurde erst nach langem „Drängen“ die Arbeit fürs Corporate-Design bezahlt. Jene fürs Web laut der Webdesignerin nicht.

Für Kokojoo hat Andrea das Logo erstellt, Muster entwickelt und mit Kollegin Olivia an der Landingpage gearbeitet. Dazu kamen Aufgaben wie ein Veranstaltungsbranding kreieren und Ausstellungen organisieren.

„Geld kommt später“

Bei all den Rechnungen, die beiden Frauen gestellt hat, habe es ihrer Aussage nach stets geheißen, „das Geld kommt dann“. Andrea führt eine ganze Ausredenkette des Kokojoo-Gründers ins Feld, die alle in einem „Vertrösten auf später“ bestanden hätten, wenn es ums Bezahlen ging. „Wir haben ihn angezeigt, doch die Polizei konnte ihn nicht finden. Er war nicht mehr in Berlin gemeldet, seine Firmenanschrift ändert sich alle paar Monate, Briefe kommen nicht an, Mahnungen kommen zurück“, sagt sie und bestätigt Peters Vorwürfe.

Gründer widerspricht

Der Kokojoo-Gründer dazu: „Postalisch war das Unternehmen bis Mai 2020 in der Wilmersdorferstrasse uneingeschränkt erreichbar. Aufgrund eines Adressenwechsels, und da ich mich teilweise nicht in Deutschland aufhielt, sowie aufgrund der Corona-Einschränkungen hat sich die Notifizierung der neuen Geschäftsanschrift verzögert. Diese Tatsachen widerlegen die Anschuldigung, dass Kokojoo Food Europe (Anm.: in Deutschland) nicht erreichbar war“. Mittlerweile befindet sich der Gründer in Basel.

Keine Spuren im erwähnten Zeitraum

Ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin, zeigt auf, dass die Strafanzeige, die Peter gestellt hat, mit 17. Oktober 2019 datiert ist und am 11. Juni 2020 verlautbart wurde, dass man K. im deutschen Bundesgebiet nicht finden konnte. Und somit das Verfahren nicht fortgesetzt werden kann. Auch Peter selbst erzählt von mehreren Briefen, die er zurückbekommen hat; mit behördlichem Nachweis, dass die genannte Adresse falsch sei. Und somit obige Behauptung des Kokojoo-Gründers „ebenfalls unwahr“, wie er klarstellt.

Auch andere Mitarbeiter, wie Olivia S., waren in diesem Zeitraum in der Wilmersdorferstrasse persönlich vor Ort und konnte weder den Gründer noch irgendwelche Spuren von Kokojoo finden, lässt man uns wissen. Andrea B. wollte daher über andere Kanäle vor ihrem alten Auftraggeber warnen, wurde aber etwa über Instagram blockiert.

Redesign abgekupfert?

Ein weiterer großer Streitpunkt war und ist das Redesign von Kokojoo. Andrea B. wirft K. bei der neuen Ausrichtung des Logos vor, auf ihrer Arbeit aufzubauen. Sie nennt es eine „minimale und leichte“ Veränderung.

„Markenelemente Produkt eigener Leistung“

K. selbst gesteht ein, dass eine „Verpflichtung zur Begleichung der ausstehenden Rechnungen ausdrücklich anerkannt wird“, meint aber auch zugleich: „Wie in den offiziellen Auftritten der Kokojoo GmbH nachzuverfolgen, finden die von Frau B. und Frau S. in der Entwicklung begleiteten Produkte (Logo, Rollups, Etiketten, Merchandise und Visitenkarten) sowie der Internetauftritt keine Anwendung. Die derzeit von Kokojoo GmbH verwendeten Markenelemente sind das Produkt meiner eigenen Arbeitsleistung.“

Screenshots

Andrea B. jedoch habe Screenshots von Instagram und der Webseite, sowie Fotos von dem Event der „Grünen Woche 2019“, die, wie sie sagt, beweisen, dass K. ihre Designerzeugnisse „sehr lange genutzt hat“.

Den erwähnten Relaunch der Marke Kokojoo Food Europe GmbH hat das Unternehmen „idea Distillers“ aus Heppenheim, Deutschland, übernommen. Geschäftsführer Christian Schrade bestätigte den Auftrag, zu diversen Vorwürfen der Ex-Mitarbeiter von K. über Nichtbegleichung erbrachter Leistungen hielt er sich jedoch bedeckt.

Relaunch umgesetzt

Er sagt: „Für die Kokojoo Food Europe GmbH haben wir Anfang dieses Jahres [Anm. 2020] einen Relaunch für die Marke ‚Kokojoo‘ umgesetzt. Im Bereich der grafischen Gestaltung haben dabei auch Grafikdesignerinnen einer Partneragentur (Anm.: aus Berlin) in unserem Auftrag Leistungen erbracht. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen zum Vertragsverhältnis zu unserem Kunden, insbesondere zu Rechnungen und zum Zahlungsverhalten, aus rechtlichen Gründen, keine Auskünfte erteilen können.“

Zusammenarbeit vom Kokojoo-Gründer beendet

An dieser Stelle gibt der Kokojoo-Gründer zu, dass er die Zusammenarbeit mit dem oben genannten Berliner Dienstleister beendet habe, da trotz Verzögerungen, wie er sagt, Rechnungen für diverse Elemente, wie das Redesign, Adaption für Dosen, Postkarten und Adaptionen für Etiketten in der Schweiz, vollständig beglichen wurden.

Allerdings, so K. weiter: „Bis heute habe ich jedoch die offenen Daten für die Etiketten, für die Flaschen und für die Dose, sowie für die Postkarten, noch die Adaption für die Schweiz nicht erhalten, obwohl all diese Dienstleistungen bezahlt worden sind. Im Raum stehen auch offene Rechnungen für Beratungsdienstleistungen, zu denen ich vor Zahlung eine Auflistung aller getätigten Aktivitäten erbeten habe. Dies habe ich bis dato nicht erhalten. Deswegen habe ich mich entschieden, die Zusammenarbeit zu beenden, obwohl ein weiteres Projekt in der Pipeline war“.

Mehr Ankläger tauchen auf

Neben seinen früheren beruflichen Wegbegleitern und Auftragnehmern haben sich noch weitere Personen zu Wort gemeldet, die mit dem Kokojoo-Gründer zu tun hatten, ihrerseits negative Erfahrungen gemacht haben und ein betrügerisches, muster-gestricktes Verhalten zu erkennen meinen und davor warnen wollen.

Barbara (Name geändert) hat zwar nie mit K. zusammengearbeitet, aber als Zwischenmieterin in einer WG in Hamburg mit dem Beschuldigten Kontakt gehabt. Nach diversen Schwierigkeiten beim Zusammenleben, die den plötzlichen Einzug einer Freundin des Gründers in die kleine Wohnung betrafen, ging es am Ende vor allem um die Kaution von 1500 Euro, die Barbara getätigt hatte. Am Anfang geschah nichts, dann schickte Barbara K. ein Anwaltsschreiben, das nicht zugestellt werden konnte und zurückkam, wie sie erzählt.

Klärungsversuche scheiterten

„Bevor ich den Anwalt eingeschaltet habe, habe ich ihm wiederholt freundlich gesagt, dass, wenn er Geldprobleme hat und mehr Zeit braucht, die Kaution zurückzuzahlen, wir dafür eine gemeinsame Lösung finden können. Er ist darauf nicht eingegangen und hat an meine Geduld appelliert oder nicht geantwortet“, so Barbara.

Überraschende Rückzahlung

Allerdings kam schlussendlich im April 2020 plötzlich eine E-Mail, die nach ihren Bankdaten verlangte. „Und tatsächlich, er überwies die Kaution zurück, mit 100 Euro Zinsen. „Allerdings eineinhalb Jahre nach dem Auszug, was die maximale Kautionsrückzahlung von sechs Monaten lange übersteigt“, so Barbara.

Ehemalige Vermieterin: „Habe gemerkt, wie viele Leute ihn suchen“

Eine langjährige Bekannte von K. (Name der Redaktion bekannt) hat den Gründer vor Jahren in ihrer Wohnung in Hamburg wohnen lassen, während sie im Ausland weilte. Sie sagt: „Er hat dann die Miete nicht bezahlt. Bei meinen Recherchen habe ich gemerkt, dass seine Firma bei der angegebenen Adresse nicht auffindbar ist und mich auf die Suche gemacht. Ich war in Berlin und auf Instagram unterwegs und erst da habe ich gemerkt, wie viele Leute ihn suchen“, erinnert sie sich.

Systematisches Verhalten eines Hochstaplers?

Die Vermieterin erwähnt, dass sie den Gründer bereits seit 2010 kennt und sie gute Freunde waren. Heute jedoch schulde ihr K. zwei Monatsmieten. Sie nennt das Verhalten des Kokojoo-Gründers systematisch und denkt deswegen, dass es sich bei ihm um einen „Hochstapler“ handle, bei dem immer etwas passiert und immer „die anderen Schuld“ sind.

Reaktion gleich Erwartungshaltung

Komplettiert man alle genannten Vorwürfe und Punkte dieses Falles, so zeigen sich zwei Dinge auffällig. Die Reaktionen des Kokojoo-Gründers entsprechen der Erwartungshaltung seiner alten Weggefährten – Schuldzuschiebung – ,und dass er einem Muster zu folgen scheint, das er bereits vor der Gründung des Unternehmens geprobt haben soll, wie uns anonym mitgeteilt wird: Darunter Mietbetrug und fehlende Krankenkassen-Beiträge, heißt es. Hier gilt die Unschuldsvermutung.

Der Gründer selbst wiederum agiert wie erwähnt aktuell aus Basel in der Schweiz heraus und versucht sein Unternehmen wieder in Fahrt zu bringen.

Andere Zwischentöne

Während Peter und Co. darüber rätseln, welche Gründe das Verhalten des Kokojoo-Gründers hat, und sie wiederholt zwischen den Antworten „Hochstapler“, „Betrüger“, „Scheme“ oder weiteren derben Begriffen hin und her pendeln, gibt es auch andere Zwischentöne.

Der Kokojoo-Gründer würde sich überschätzen, kalkuliere viel zu optimistisch. „Er will gar nicht betrügen“, so seine ehemalige Vermieterin: „Jedoch kommt er in Schwierigkeiten und aus seiner Art zu Wirtschaften nicht mehr raus“, sagt sie.

Ziel: Der Exit

Andere denken ähnlich und attestieren ihm zumindest den Willen, alles dafür zu tun, dass Kokojoo weiterläuft. Er könne ein Scheitern nicht akzeptieren. Und ein „Exit“ sei sein oberstes Ziel.

Das ist hier die Frage…

Ob es sich beim Kokojoo-Gründer um einen notorischen Betrüger handelt, der nach einem Muster vorgeht, das er lange vor Kokojoo praktiziert habe oder um einen Unternehmer, der alles tut und kein Scheitern akzeptiert, wird weiterhin die Gerichte beschäftigen, sobald Zustellversuche der deutschen Gerichtsbarkeit nicht aufgrund mangelnder „Auffindbarkeit“ scheitern.

Zweierlei Maß?

K. selbst gibt dichotome Antworten und Stellungnahmen zur ganzen Situation ab, stellt Behauptungen auf, die Gerichtsdokumenten widersprechen, gesteht aber auch Fehler ein. Auf der anderen Seite sieht er jedoch auch eine andere Messlatte, die Ausländern in der Startup-Szene aufgelegt werde und lässt diese in seine Argumentation mit einfließen.

Er sagt: „Es wird in diesem Fall klar, wie schwer es schwarze Gründer oder Gründerinnen mit Migrationshintergrund haben, überhaupt an Finanzierung zu gelangen. Entweder werden sie grundsätzlich von Finanzierungsmechanismen ausgeschlossen oder ihnen wird kein Vertrauensvorschuss geschenkt. In meiner Erfahrung stehen Gründer wie ich zunächst vor der Herausforderung, die Vorurteile ihres Gegenübers zu widerlegen, ehe sie für ihre Geschäftsidee beurteilt werden“, sagt der aus Burkina Faso abstammende Gründer: „Weiterhin sind das große grundsätzliche Misstrauen, sowie die weit verbreitete Grundannahme, dass Ausländer bei jedem Zahlungsverzug nicht zahlungswillig sind, grundsätzlich nicht förderlich.“

„Gründer sein, heißt Verantwortung übernehmen“

Andrea B. wiederum hat auf diese Behauptung klare Worte zu sagen: „Dies mag stimmen, gibt ihm jedoch nicht das recht, seine Mitarbeiter und Auftragnehmer nicht zu bezahlen. Gründer sein heißt Verantwortung übernehmen und keine Leistungen beauftragen, die man sich aus dem einen oder anderem Grund nicht leisten kann.“

Sie weist auch darauf hin, dass sie monatelang mit K. darüber diskutiert habe, wie er seine Schulden begleichen kann. Und ihm mehrmals Fristverlängerungen und Ratenzahlungen angeboten habe.

Während Peter und der Kokojoo-Gründer sich vor Gericht wieder treffen werden, meint K., dass er sich trotz allem und ohne Einschränkungen zu den offenen Zahlungsverpflichtungen bekenne, inklusive Gehaltsrückständen, wenn diese rechtens fundiert wären. Und er sich weiterhin engagiere, diese zu begleichen.

„Viele geben auf“

Peter, der bei dieser Aussage des Kokojoo-Gründers wiederholt auf das bestehende Urteil des Arbeitsgerichts Berlin hinweist, führt seinen Kampf gegen K. auch aus einem anderen Grund: Weil, wie er sagt, viele aufgeben, wenn es um zwei bis dreitausend Euro gehe, die ihnen zustehen. Er sieht es als seine Mission an, Personen, Kooperationspartner und andere vor K. zu warnen.

Versagen des Systems

Auch wenn ihm seine Vorwürfe mittlerweile eine Schadenersatzdrohung eingebracht haben, Peter möchte seinen angefangenen Weg weiter gehen, an dessen Ende ein Gründer wartet, der aus seiner eigenen Sicht und trotz bestehender Gerichtsurteile nichts Illegales gemacht haben will.

Die Mitarbeiter, die diesen Fall publik gemacht haben, haben sich an die Polizei, Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht gewandt und sprechen nun von einem behördlichen Versagen. Und stellen klar: Es geht hier nicht um eine persönliche Rache, sondern um ein Versagen des Systems, weswegen wir unsere persönliche Zeit und Geld in diese Geschichte stecken müssen. Um die uns zustehende Gerechtigkeit zu erlangen.“


Update: In der Zwischenzeit wurde Peters Forderung vom Schweizer Betreibungsamt, das K. gefunden hat, an die Basler Adresse des Kokojoo-Gründers zugestellt. Dieser hat gegen den Zahlungsbefehl Einspruch eingelegt. Auch das Verfahren in Berlin wird nach neusten Erkenntnissen fortgesetzt.


Verfahren eingestellt

Update: Mittlerweile wurde das Verfahren gegen den Kokojoo-Gründer beendet. Wie die deutsche Staatsanwaltschaft in einem dem brutkasten vorliegenden Schreiben mitteilt, hat die zuständige Staatsanwältin das Verfahren, das zwischenzeitlich wieder aufgenommen worden war, wieder eingestellt: „… da nach den durchgeführten Ermittlungen kein hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten besteht.“

Weiters wird beschrieben: „Der Beschuldigte hat den ihm zur Last gelegten Sachverhalt bestritten. Er hat sich durch seinen Verteidiger unter anderem dahingehend eingelassen, dass der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens nicht erwartungsgemäß eingetreten und hieraus eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation gefolgt sei.“

Ein Betrug, im Sinne des § 263 Strafgesetzbuchs setze laut Staatsanwaltschaft eine Täuschung über Tatsachen, etwa die Zahlungswilligkeit oder Zahlungsfähigkeit, voraus. Die bloße Nichterfüllung einer zivilrechtlichen Verbindlichkeit allein ist nicht strafbar. Dies gelte auch für eine ggf. fehlerhafte Kündigung des oben erwähnten Arbeitsverhältnisses seitens des Beschuldigten.

Konkret: „Vor dem Hintergrund, dass für ihre (Anm. Peters) Arbeitsleistungen jedenfalls teilweise gezahlt wurden, wird dem Beschuldigten nicht nachzuweisen sein, dass er von Beginn an nicht willig oder fähig war seinen Verpflichtungen nachzukommen.“

Allerdings wird in Hamburg weiterhin das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Mietbetrugs geführt: „In Bezug auf den von Ihnen (Anm. Peters) zur Anzeige gebrachten Sachverhalts über die Nichtrückzahlung einer Mietkaution für eine Wohnung in Hamburg wurde ein neues Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies gilt auch für den von Ihnen geäußerten Verdacht der Insolvenzverschleppung. Aufgrund der angezeigten Zahlungsrückstände durch den Beschuldigten ist hier ein Anfangsverdacht anzunehmen“, so die Berliner Staatsanwaltschaft weiter.

Explizit betont wird zudem, dass etwaige zivilrechtliche Ansprüche durch diesen Entscheid nicht berührt werden. Peter, der federführend in dieser Causa gegen den Gründer ist, lässt mitteilen, dass gegen diese Entscheidung Einspruch eingelegt wurde und sie eine Wideraufnahme des Verfahrens verlangen.

Deine ungelesenen Artikel:
30.10.2026

Zwischen „Tagespresse-Meldung“ und „großer Chance“: Das sagt die Szene zum geplanten KI-Zentrum in Wien

Die Pläne der Bundesregierung für ein internationales KI-Zentrum unter dem Dach der UNO in Wien stoßen in der heimischen Tech- und Startup-Szene auf unterschiedliche Reaktionen. Während einige darin eine Chance sehen, Österreich als internationalen Standort für KI-Governance und Innovation zu stärken, hinterfragen andere den konkreten Nutzen und kritisieren die politischen Prioritäten. Ein Überblick.
/artikel/zwischen-tagespresse-meldung-und-grosser-chance-das-sagt-die-szene-zum-geplanten-ki-zentrum-in-wien
30.10.2026

Zwischen „Tagespresse-Meldung“ und „großer Chance“: Das sagt die Szene zum geplanten KI-Zentrum in Wien

Die Pläne der Bundesregierung für ein internationales KI-Zentrum unter dem Dach der UNO in Wien stoßen in der heimischen Tech- und Startup-Szene auf unterschiedliche Reaktionen. Während einige darin eine Chance sehen, Österreich als internationalen Standort für KI-Governance und Innovation zu stärken, hinterfragen andere den konkreten Nutzen und kritisieren die politischen Prioritäten. Ein Überblick.
/artikel/zwischen-tagespresse-meldung-und-grosser-chance-das-sagt-die-szene-zum-geplanten-ki-zentrum-in-wien
KI-Rechenzentrum Wien, UNO, UNO-Rechenzentrum
(v.l.o.) Manuel Mofidian, Mic Hirschbrich, Julia Eisner, Alexandra Ciarnau, (v.l.u.) Carina Zehetmaier, Jeanette Gorzala und Clemens Wasner. © Canva/Armin Hubner, zVg/ Women in AI/LinkedIn/paiper.one/Enlite.AI

Am Mittwoch schlug die Bundesregierung ein internationales KI-Zentrum in Wien vor. Es soll unter dem Dach der UNO angesiedelt werden und Staaten, Wissenschaft sowie Wirtschaft zusammenbringen, um das Potenzial von KI auszuloten, ihre Risiken zu erforschen und gemeinsame Standards zu entwickeln – brutkasten berichtete.


Wir haben uns in der heimischen Startup-Szene zu diesem Vorhaben umgehört und gemerkt, dass die Meinungen variieren: Es fallen Begriffe wie „Virtue Signalling“, globale KI-Governance, Antwort auf eine zentrale Machtfrage, Mehrwert und „Capacity-Building“.

Zehetmaier: „KI-Governance global denken“

Als ehemalige Vertreterin Österreichs und der EU bei der UNO in Genf weiß Carina Zehetmaier aus eigener Erfahrung, wie wichtig ein gemeinsamer Ort für die globale Zusammenarbeit zwischen Staaten sei.

„Die UNO hat mit dem Independent International Scientific Panel on AI und dem Global Dialogue on AI Governance bereits zwei wichtige Mechanismen für die globale KI-Governance geschaffen. Der erste ‚Global Dialogue‘ fand im Juli 2026 in Genf statt, womit die Stadt wichtige Vorarbeit geleistet hat. Wien besitzt nun die besten Voraussetzungen, um diese internationale Zusammenarbeit weiterzuentwickeln“, sagt die Vorsitzende der „Arbeitsgruppe 42“ bei Austrian Standards.

KI-Governance müsse ihr zufolge global gedacht werden – nicht nur aus der Perspektive einer einzelnen Region: „Gerade bei den leistungsfähigsten KI-Modellen brauchen wir internationale Zusammenarbeit, unabhängige Prüfungen und klare Verantwortlichkeiten. Als Gründerin von Humably – einem Startup, das Organisationen bei der verantwortungsvollen Entwicklung sowie beim Einsatz von KI unterstützt und Ausbildungsformate zur Stärkung menschlicher Aufsicht entwickelt – sehe ich sehr deutlich, wie wichtig es ist, Governance von Anfang an mitzudenken.“

Metriken und Evaluierungsmethoden

Dementsprechend bleibe es entscheidend, dass ein solches Zentrum — wie in Wien angedacht — nicht nur den globalen Dialog ermögliche, sondern konkrete Wirkung entfalte: durch unabhängige Prüfungen leistungsfähiger KI-Modelle sowie die systematische Erfassung und Untersuchung schwerwiegender Vorfälle, betont Zehetmaier.

„Darüber hinaus sollten wir international vergleichbare Metriken und Evaluierungsmethoden entwickeln, um auch die gesellschaftlichen Auswirkungen von KI systematisch zu untersuchen – etwa auf Grundrechte, Chancengerechtigkeit, Diskriminierung, Umwelt, Arbeitsmarkt und demokratische Prozesse. Denn wir müssen nicht nur wissen, ob ein KI-Modell sicher funktioniert, sondern auch, welche Folgen sein Einsatz für Menschen und Gesellschaften hat.“

Für Österreich sieht sie in einem solchen Zentrum einen enormen Gewinn – volkswirtschaftlich, für den Innovationsstandort und für die internationale Rolle der Republik. „Es könnte hochqualifizierte Talente aus aller Welt nach Wien bringen, internationale Expertise bündeln und Österreich als Standort für die Gestaltung globaler KI-Governance stärken“, meint die KI-Expertin.

Wien als vielfältiges Ökosystem

Die Hauptstadt hätte dafür bereits ein vielfältiges Ökosystem aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen: Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA), die EU-Agentur für Grundrechte (FRA) oder das IEEE (Institute of Electrical and Electronics Engineers).

Dazu kämen Forschungsprojekte wie FAIR-AI, Vereine wie Women in AI Austria und AI Austria und politisch gestützte Initiativen wie ShegoesAI, die Diversität und gesellschaftliche Teilhabe in der KI vorantrieben: „Wir haben somit ein Ökosystem, in dem Wirtschaft, Politik, Wissenschaft, Standardisierung und Zivilgesellschaft bereits heute an der verantwortungsvollen Gestaltung von KI arbeiten.“

Digitaler Humanismus

Was Wien darüber hinaus besonders auszeichne, sei seine Tradition des Digitalen Humanismus.

„Ein Beispiel dafür ist das von Prof. Sarah Spiekermann-Hoff an der WU Wien entwickelte ‚Value-based Engineering‘, welches Werte systematisch in die Technologieentwicklung integriert. Damit existiert hierzulande ein starkes Fundament, um technologische Innovation mit Grundrechten und demokratischen Werten zusammenzudenken. Genau diese Perspektive sollte auch in der globalen KI-Governance eine zentrale Rolle spielen“, sagt Zehetmaier.

Wasner: „Schlechtes Timing“

Eine abweichende Meinung zu diesem Thema hat Clemens Wasner, Gründer von enlite.ai. Er sieht diesen Vorschlag als „typisch österreichisches Virtue Signalling“, also das öffentliche Zurschaustellen moralischer Werte.

„Im ersten Moment dachte ich, es handelt sich dabei um eine Tagespresse-Meldung“, sagt er. „Man hat das Gefühl, dass das Land den Bedeutungsverlust seit der Ära Kreisky nie ganz verwunden hat und deshalb immer wieder nach internationaler Bühne sucht. Wie schon beim Sitz im UN-Sicherheitsrat oder den täglichen Erasmus-Meldungen aus dem Außenministerium zeigt sich, dass die Regierung Schwierigkeiten hat, ihre Prioritäten richtig zu setzen. Dabei liegen diese auf der Hand: Budget und Wirtschaft fixen, ‚Ease of Doing Business‘ verbessern, Forschung und Innovation fördern. ‚Virtue Signalling‘ ist keine Standortpolitik. Ein UN-Kooperationszentrum bringt weder Investitionen noch Rechenkapazität noch Gründungen ins Land.“

Wasner sieht zudem vor allem das Timing dieses Vorschlags als „besonders unglücklich“ an: „Nur eine Woche nach der Ankündigung drastischer Kürzungen bei den Universitätsbudgets wirkt das ziemlich realitätsfern. Man fragt sich, ob die Regierung die richtigen Berater hat, wenn sie sich ausgerechnet bei jener Community Pluspunkte holen will, die sie künftig unterfinanzieren wird. Die Zeit wäre besser investiert in Themen, für die die Menschen diese Regierung tatsächlich gewählt haben. Die Niederlande haben gestern angekündigt mithilfe von KI 25.000 Beamte einzusparen zu wollen, Österreich will Brownie-Points (Anm.: zynischer Ausdruck, um sich bei Autoritäten einzuschmeicheln) sammeln.“

Gorzala: „Strategische Antwort auf zentrale Machtfrage unserer Zeit“

CEO und Founderin von Act AI Now und stellvertretende Vorsitzende des KI-Beirats der österreichischen Bundesregierung Jeannette Gorzala meint, dass die Skalierung exponentieller Technologien schlicht nach einer neuen geopolitischen Architektur verlange.

„Der Vorstoß, ein UN-Zentrum für KI-Kooperation in Wien anzusiedeln, ist eine strategische Antwort auf die zentrale Machtfrage unserer Zeit: Wie sichern wir Kontrolle, wenn die Entwicklungsgeschwindigkeit unsere Institutionen längst herausfordert?“

Wien bringe hierzu entscheidende Assets mit: „Etwa die etablierte multilaterale Infrastruktur eines UN-Sitzes, diplomatische Reichweite und die Tradition des digitalen Humanismus. Das Fundament ist da. Jetzt geht es darum, daraus einen globalen Hub für KI-Sicherheit und verantwortungsvolle Innovation zu formen“, sagt sie.

Diplomatie dürfe jedoch nicht zum Synonym für Langsamkeit werden. „Im Zeitalter immer leistungsfähigerer KI-Modelle ist ein institutioneller Debattierclub ohne operative Wirkung keine Lösung. Die Zukunft von KI-Technologie ist global. Ihre Sicherheit auch. Wien kann der Ort sein, an dem aus globaler Konkurrenz gemeinsame Verantwortung wird.“

Women in AI: „Mehrwert in internationaler Koordination“

Alexandra Ciarnau, Präsidentin, und Julia Eisner, Vizepräsidentin Women in AI, stehen dem Vorschlag der Regierung grundsätzlich positiv gegenüber. „Wenn es ein KI-Zentrum unter dem Dach der UNO wird, könnte der Mehrwert vor allem in internationaler Koordination, wissenschaftlicher Zusammenarbeit, Governance und ‚Capacity Building‘ liegen“, sagen sie. „Ein reines KI-Rechenzentrum wäre zu wenig und da stellt sich die Kosten-Nutzen-Frage. Das beginnt beim Infrastruktur-Ausbau und geht bis hin zu höheren Energiepreisen für Haushalte.“

Österreichs Pläne für ein internationales KI-Zentrum sollten ihrer Ansicht nach nicht allein als technische Sicherheitsfrage gesehen werden. Ebenso wichtig sei der Blick auf vertrauenswürdige und verantwortungsvolle KI.

„Außerdem ist fraglich, welche Aufgaben, Ressourcen und Entscheidungsbefugnisse das Zentrum tatsächlich erhalten soll. Wichtig wäre, dass es bestehende internationale Initiativen sinnvoll ergänzt und nicht lediglich eine zusätzliche institutionelle Ebene schafft“, sagen sie. „Ebenso braucht es transparente Entscheidungsprozesse, wissenschaftliche Unabhängigkeit und eine breite Beteiligung unterschiedlicher Akteur:innen.“

„Zivilgesellschaft einbinden“

Dabei müsse Österreich nicht bei null beginnen. Das Land verfüge über eine vielfältige Forschungslandschaft, europäisch vernetzte KI-Infrastrukturen und Initiativen wie die AI Factory Austria.

Diese Strukturen sollten der Women-in-AI-Führung nach von Anfang an strategisch eingebunden werden. Ein internationales Zentrum müsste dabei auf vorhandenen Stärken aufbauen und sie miteinander verbinden, raten sie.

„KI-Governance darf nicht ausschließlich von Regierungen, großen Technologieunternehmen und technischen Expert:innen geprägt werden“, so ihr Appell. „Auch die Zivilgesellschaft, unterschiedliche wissenschaftliche Disziplinen und insbesondere bisher unterrepräsentierte Gruppen müssen eingebunden werden. Diversität ist dabei nicht nur eine Frage der Repräsentation, sondern auch der Qualität von Entscheidungen: Unterschiedliche Perspektiven helfen, gesellschaftliche Risiken, Diskriminierung und ungleiche Auswirkungen von KI frühzeitig zu erkennen.“

Hirschbrich: „Verankerung im diplomatischen Gefüge“

Mic Hirschbrich, Co-Founder von Apollo.ai sieht in diesem Vorhaben den Vorteil zusätzlicher Sichtbarkeit und eines breiteren Zugangs zu einem zentralen Thema unserer Zeit. „Es ist eine weitere Absicherung der Verankerung unseres Landes im diplomatischen Gefüge“, sagt er.

„Dazu werden wir im KI-Bereich die kommenden Jahre sehr viel Anstrengung brauchen. Ein Grundset globaler Spielregeln scheint mir fast noch bedeutender zu sein, als nationale oder kontinentale Alleingänge bei der KI-Regulierung. Als Land haben wir nach IAEO und Co. sicher die notwendige Glaubwürdigkeit und hätten damit dauerhaft wichtige KI-Player im Land, was sich auch auf den Standort positiv auswirken wird.“

Mofidian: „Einfluss nehmen“

Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian glaubt, dass Wien für die Entwicklung neuer Ansätze globaler KI-Governance eine „außergewöhnlich gute Ausgangsposition“ hat.

„Wir sind einer von vier großen Amtssitzen der Vereinten Nationen weltweit und der einzige innerhalb der Europäischen Union“, sagt er. „Hier treffen internationale Diplomatie, jahrzehntelange europäische Erfahrung mit Supranationalität und die österreichische Tradition der Neutralität aufeinander. Dazu kommt, dass Wien bereits ein international anerkannter Standort für die Bewältigung globaler technologischer Risiken ist. Denken wir nur an die Internationale Atomenergie-Organisation, die IAEA, die hier internationale Standards für nukleare Sicherheit entwickelt. Österreich hat bereits bewiesen, dass es durch Diplomatie, internationale Institutionen und politische Initiative weit über seine Größe hinaus Einfluss nehmen kann.“

Neutralität als Stärke für Glaubwürdigkeit

Auch sollte man Österreichs Neutralität wieder stärker als außenpolitische Stärke begreifen.

„Wenn die Neutralität, derzeit teils heiß diskutiert, weiterhin dem politischen Willen der österreichischen Bevölkerung entspricht, sollten wir sie nicht als eine Art politisches Sorglos-Paket verstehen, das uns vor den Konflikten der Welt bewahrt“, sagt er. Vielmehr könne sie dem Land bei globalen Herausforderungen helfen, als glaubwürdiger Initiator und Vermittler ernst genommen zu werden.

„Gerade bei Künstlicher Intelligenz sehe ich hier eine große Chance. Wir sprechen über ein potenziell wesentlich umfassenderes globales Risikofeld als etwa in der internationalen Luftfahrt. KI kann praktisch sämtliche digitalisierten Bereiche unserer Gesellschaft betreffen“, mahnt Mofidian.

Und er ergänzt: „Gleichzeitig zeigen uns die vergangenen Jahre, wie schnell klassische internationale Kooperationsmechanismen an ihre Grenzen stoßen, wenn fundamentale nationale Interessen aufeinanderprallen. Mein Ansatz wäre deshalb, die globale Erfahrung und den Kooperationsanspruch der Vereinten Nationen mit der europäischen Erfahrung aus der Supranationalität zu verbinden.“

Die EU habe seiner Ansicht nach über Jahrzehnte gezeigt, wie souveräne Staaten bestimmte Kompetenzen gemeinsam ausüben und verbindliche überstaatliche Entscheidungen ermöglichen können. „Warum sollten wir diese Erfahrung nicht nutzen, um für ausgewählte, besonders wichtige Fragen der globalen KI-Governance neue institutionelle Modelle zu entwickeln?“

Keine Weltregierung

Dabei gehe es ihm ausdrücklich nicht um eine Weltregierung oder um Überregulierung, sondern um verhältnismäßige Regeln und wirksame gemeinsame Strukturen zur Bewältigung globaler Risiken. „Vielleicht bietet uns Künstliche Intelligenz die Gelegenheit, an Österreichs internationale Tradition anzuknüpfen und Wien zu einem Ort zu machen, an dem nicht nur über globale KI-Herausforderungen gesprochen, sondern auch an neuen Modellen verbindlicher internationaler KI-Zusammenarbeit gearbeitet wird.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Kokojoo: Alle Hintergründe zu den Betrugsvorwürfen

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Kokojoo: Alle Hintergründe zu den Betrugsvorwürfen

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Kokojoo: Alle Hintergründe zu den Betrugsvorwürfen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Kokojoo: Alle Hintergründe zu den Betrugsvorwürfen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Kokojoo: Alle Hintergründe zu den Betrugsvorwürfen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Kokojoo: Alle Hintergründe zu den Betrugsvorwürfen

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Kokojoo: Alle Hintergründe zu den Betrugsvorwürfen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Kokojoo: Alle Hintergründe zu den Betrugsvorwürfen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Kokojoo: Alle Hintergründe zu den Betrugsvorwürfen