09.11.2015

Crowdfunding-Rekord: Katergetränk Kaahée sammelt 1 Million Euro

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(c) Facebook Kaahée

Der Regenerationsdrink Kaahée mildert den Kater nach einer durchzechten Nacht – und auch bei Investoren sorgt er für alles andere als Katerstimmung. Mittels Crowdfunding wurde 1 Million Euro an Investitionsgeldern generiert. Das ist neuer Rekord in Österreich. Und es ist bereits der zweite in Summe, den Kaahée in kurzer Zeit aufstellt.

Crowdfunding – Viele einzelne Privatpersonen investieren in ein Projekt, weil sie an dessen Erfolg glauben. Diese Finanzierungsform scheint in Österreich nun endgültig Fuß zu fassen. Gemeinsam mit der Kampagne im März 2015 konnte das junge Getränkeunternehmen eine Million Euro mit Hilfe der Crowd einsammeln. Ende vergangener Woche beendete Kaahée seine zweite Finanzierungsrunde mit rund 750.000 Euro. Beinahe 1000 Investoren haben bereits Geld in das junge Unternehmen von Gründer Julian Juen gesteckt.

Österreichs größte Crowdinvesting-Plattform CONDA und die geänderten Rahmenbedingungen des neuen Alternativfinanzierungsgesetzes (AltFG) machten letztendlich diesen Finanzierungserfolg möglich.

Mehr zum Thema: 4 Crowdfunding-Tips von Daniel Horak

Conda und Gesetzesänderungen

Die Crowdinvesting-Plattform CONDA klärt mit jedem Unternehmen im Vorfeld ab, inwieweit eine Finanzierung durch die Crowd möglich, sinnvoll und rechtens ist. “Wichtig ist nicht nur die umfassende Information und Vorbereitung des Unternehmens, sondern auch die Verantwortung gegenüber unseren Investoren. Trotz aller Chancen handelt es sich um ein Risiko”, erklärt CONDA Co-Geschäftsführer Daniel Horak. Seit Anfang September dürfen laut Gesetz rund 1,5 Millionen Euro mittels Crowdinvesting eingenommen werden, ohne größere bürokratische und regulative Hürden, wie etwa dem Kapitalmarktprospekt, überwinden zu müssen.

Mehr zur Gesetzesänderung: Interview mit Daniel Horak

“Für mich war bei der Auswahl der Crowdinvesting-Plattform entscheidend, einen Partner zu finden, der die Erfahrung und die Kompetenz für das komplexe Thema Crowdinvesting hat. Conda ist in allen rechtlichen, Finanzierungs- und Kampagnenthemen die Nummer eins im deutschsprachigen Raum”, zeigt sich Juen zufrieden.

Bekannte Business-Angels

Parallel zur Kampagne mit CONDA konnten auch weitere Großinvestoren im sechsstelligen Eurobereich überzeugt werden. Gemeinsam mit den fast 1000 Crowdinvestoren sind bekannte Namen wie Hans Peter Haselsteiner, Gerold Pankl, Michael Altrichter und Albert Schmidbauer von der Kaahèe -Unternehmensidee überzeugt.

Ein großer Vorteil von Crowdinvesting-Kampagnen ist neben der Finanzierung auch die enorme Öffentlichkeitswirksamkeit. Daher entscheiden sich zahlreiche junge Unternehmen für die alternative Finanzierungsform.

Über CONDA Crowdinvesting

CONDA ist seit Anfang Dezember 2014 als erste Crowdinvesting-Plattform im gesamten deutschsprachigen Raum tätig. Damit können erstmals Crowd-Investoren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz in innovative Unternehmen aus der DACH-Region investieren. Seit März 2013 wurden 33 “equity based Crowdfunding”-Projekte erfolgreich abgeschlossen. Durch die Beteiligung von rund 2.000 Crowd-Investoren konnten bereits über 3,76 Millionen Euro finanziert werden.

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Mitarbeiter:innenbeteiligung passiert Finanzausschuss im Parlament
© Parlamentsdirektion / Peter Korrak

Nach dem Abschluss der (langwierigen) Verhandlungen und der Einigung der beiden Koalitionspartner ÖVP und Gründe ist der Beschluss des Startup-Fördergesetzes mit FlexKap und Mitarbeiter:innenbeteiligung freilich nur mehr Formsache. Die Sitzung und Beschlussfassung zur Mitarbeiter:innenbeteiligung im Finanzausschuss des Parlaments gab nun jedoch den Oppositionsparteien die Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge darzustellen.

Neos-Abänderungsantrag für einheitlichen Steuersatz und andere Voraussetzungen bei Mitarbeiter:innenbeteiligung

Dabei kam Kritik aus unterschiedlichen Schlagrichtungen. Die Neos stellten einen Abänderungsantrag, der jedoch – wenig überraschend – keine Mehrheit fand. Konkret stößt sich die Partei etwa am angewendeten Steuersatz. Ein Mischsteuersatz sei unnötig kompliziert, zudem entspreche dies nicht internationalen Standards, argumentiert Neos-Abgeordneter Gerald Loacker. Aus seiner Sicht wäre es sachgerechter, einheitlich den Steuersatz der Kapitalertragssteuer von 27,5 Prozent anzuwenden. Zudem halten die Neos die Voraussetzungen der Unternehmen für die Mitarbeiter:innenbeteiligung – maximal zehn Jahre alt, 100 Arbeitnehmer:innen und 40 Millionen Euro Jahresumsatz – für zu niedrig. Selbiges wird übrigens auch in der Startup-Community kritisiert.

SPÖ sieht Unklarheiten und stimmt dagegen

Umgekehrt sieht dieses Thema die SPÖ. Für die Abgeordnete Selma Yildirim schießen die genannten Begrenzungen über das Ziel hinaus. Sie sieht “eine adäquate Bezahlung als besseres Instrument zur Mitarbeiter:innen-Bindung”. Zudem sind aus Yildirims Sicht die Abgrenzungen zwischen Mitarbeiter:innenbeteiligung und Dienstverträgen nicht klar. Sie kritisiert die Stellung der Arbeitnehmer:innen als wirtschaftliche Eigentümer, ohne in den Anfangsjahren darüber verfügen zu können. Letztlich stimmte die SPÖ vorerst gegen den Gesetzesentwurf.

FPÖ sieht auch Unklarheiten, stimmt aber dennoch dafür

Für Hubert Fuchs (FPÖ) müssen noch “viele Fragen in der Zukunft geklärt werden”. Konkret kritisieren die Freiheitlichen, dass mehrere neue Bestimmungen im Einkommensteuergesetz verteilt sind. Das Finanzministerium hielt dagegen, dass ein neues System in die bestehende Gesetzesstruktur eingefügt werden müsse. Die FPÖ stimmte letztlich für den Gesetzesentwurf.

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