26.04.2020

Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

Der Corona-Härtefallfonds für EPU, KMU und Selbständige wird auf Bestreben der WKO hin deutlich ausgeweitet. Die wichtigsten Kriterien im Überblick.
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Mahrer zu Startups und Coronakrise - Epidemiegesetz - Härtefallfonds
Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer

Die Wirtschftskammer rund um WK-Präsident Harald Mahrer hat in Verhandlungen mit den Regierungen substanzielle Änderungen für den Härtefall-Fonds erreicht, der vor allem Klein- und Kleinstunternehmen zugute kommen soll.

+++Coronavirus: News, Daten und Hintergründe+++

Die Härtefall-Änderungen im Überblick

Entsprechede Ändeungen hat unter anderem die Junge Wirtschaft kompakt auf im Rahmen eines Facebook-Postings kommuniziert:

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

Die Richtlinienänderung wird nun so rasch wie möglich in der Programmierung des Onlinantrages eingearbeitet, heißt es im Posting der Jungen Wirtschaft – Anträge können weiterhin über das Online-Formular gestellt werden, welches unter der Webadresse wko.at/haertefall-fonds verfügbar ist.

Härtefonds und andere Corona-Hilfsinstrumente

Dabei ist der Corona-Härtefonds zu unterscheiden von diversen Hilfsinstrumenten, welche die Regierung zur Linderung der wirtschaftlichen Auswirkungen durch das Coronavirus – “Coronakrise” – ins Leben gerufen hat. Es hier inzwischen recht leicht, den Überblick zu verlieren – hier hilft eine entsprechende Grafik der WKÖ.

Härtefonds und andere Hilfen in der Coronakrise
© WKÖ

Weiters sollte das 150 Millionen Euro schwere Startup-Paket der Bundesregiereung nicht unerwähnt bleiben, welches am 16.4. verkündet wurde und sich vor allem an heimische Startups und ihre Investoren richtet. Details dazu unter diesem Link.

Corona-Härtefonds: Die Änderungen im Detail

Mehr Details zum Ausbau des Härtefonds finden sich auf der Website der WKÖ.

Erweiterung des Betrachtungszeitraumes

  • Damit Unternehmer, die jetzt noch Zahlungseingänge haben und einen Umsatzeinbruch erst später darstellen können, erfasst werden, wird der dreimonatige Betrachtungszeitraum um drei Monate verlängert (bis 15.09.2020).
  • Innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden – die drei Monate müssen nicht zwingend aufeinander folgen.

Einführung einer Mindestförderhöhe (gilt auch für Jungunternehmen ab 2018)

  • In Phase 2 wird eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat eingeführt.
  • Davon sollen alle Unternehmen profitieren, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten bei Gründung keinen Gewinn erwirtschaften konnten.
  • Es muss weder im letzten noch in den letzten drei Steuerbescheiden bzw. in den letzten fünf Jahren ein positives Ergebnis vorliegen.
  • Jungunternehmer, die nach dem 01.01.2018 (bisher 01.01.2020) gegründet haben, können auch ohne Steuerbescheid 500 Euro beantragen.
  • Alle Unternehmer haben über die automatisierte Berechnung weiterhin die Möglichkeit bis zu 2.000 Euro pro Monat Förderung zu erhalten

Berücksichtigung Familienhärteausgleich

  • Der Corona-Familienhärteausgleich wird vom Doppelförderungsverbot ausgenommen.
  • Eine Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist damit kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung einer Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds.

Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr

  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern können als Nebeneinkünfte angegeben werden.

Statements zu den Änderungen am Corona-Härtefonds

“Mit den aktuellen Anpassungen haben wir ein Auffangnetz gebaut, das die Breite der österreichischen Unternehmerlandschaft umfasst. Jede Branche ist von der aktuellen Krise getroffen, aber die Herausforderungen sind individuell und unterschiedlich. Wir haben die Betroffenen gehört, und wir haben geantwortet”, sagt dazu Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) laut eine APA-Meldung.

WKÖ-Präsident Harald Mahrer und Generalsekretär Karlheinz Kopf ergänzen in einer Stellungnahme unisono: “Das Sicherheitsnetz für Kleinstunternehmer und EPUs für ihre persönlichen Lebenserhaltungskosten, die besonders hart von der Krise betroffen sind, wurde mit den Änderungen, die ab sofort in Kraft treten, damit deutlich verbessert.“

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Hongkong gilt seit jeher als das Tor zur Welt. Als einer der wichtigsten globalen Handels- und Finanzzentren hat sich die Metropole als zentrale Drehscheibe für internationale Geschäfte etabliert. Besonders durch seine Rolle als Brücke zwischen China und dem Rest der Welt bietet Hongkong Unternehmen einzigartige Chancen, Zugang zu asiatischen Märkten zu erhalten. Zudem ist Hongkong Teil der Greater Bay Area. Sie zählt mit 86,2 Millionen Einwohnern zu den größten Metropolregionen weltweit und umfasst neben den Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macau auch die Großstädte Shenzhen und Guangzhou.

Fokus auf AI & Sustainability

Für österreichische Startups, die in dieser wirtschaftlich pulsierenden Region Fuß fassen wollen, startet das Global Incubator Network Austria (GIN) gemeinsam mit AußenwirtschaftsCenter Hongkong das Acceleration-Programm GO HONG KONG 2025, das speziell auf Unternehmen aus den Bereichen Artificial Intelligence (AI) & Sustainability abzielt. Im Zuge einer einwöchigen Reise vom 23. bis 28. März 2025 erhalten ausgewählte Startups die Möglichkeit, ihre Expansionsstrategie für den Eintritt in den Markt der Greater Bay Area zu schärfen.

+++ Jetzt für GO HONGKONG 2025 bewerben +++

(c) Global Incubator Network

Was GO HONGKONG 2025 bietet

Das Programm besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil umfasst ein Onboarding, damit die Reise vor Ort so effektiv wie möglich genutzt werden kann. Startups erhalten vorab erste Einblicke in den Markt. Dazu gehören ein dreistündiges IP-Coaching sowie unbegrenzter Zugang zu den GIN-Video-Masterclasses. Sie bieten Expertentipps für den Markteintritt. Zudem findet auch ein Kick-off-Event in Wien statt, um die anderen Teilnehmer:innen des Batches kennenzulernen.

Im zweiten Teil folgt die Expansionsreise, die vom 23. bis 28. März 2025 in Hongkong stattfindet. Während dieser einwöchigen Tour werden 1:1-Geschäftstreffen organisiert, um internationale Leads zu generieren, darunter Kontakte zu Unternehmen, potenziellen Kunden und Geschäftspartnern. Die Startups haben die Möglichkeit, an maßgeschneiderten Pitch- und Networking-Events, wie der Austrian Startup Pitch Night, teilzunehmen.

Zudem steht der Austausch mit führenden Akteuren im Bereich Künstliche Intelligenz, wie dem HK AI Lab von Alibaba, auf dem Programm. Besuche im Hong Kong Science & Technology Park und CyberPort runden die Reise ab. Weiters werden die Startups am Event Jumpstarter in Hongkong teilnehmen.

Reisekostenzuschuss von bis zu EUR 10.000

GIN übernimmt dabei bis zu 80 Prozent der programmspezifischen Kosten, einschließlich Flug und Unterkunft, mit einem Maximalbetrag von EUR 10.000 pro Startup. Mit dem Gender-Bonus können sogar bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten abgedeckt werden.

Teilnahmeberechtigt sind österreichische Startups, die sich im Bereich KI und Nachhaltigkeit positionieren, über ein erprobtes Geschäftsmodell verfügen und mindestens Seed-Investments erhalten haben. Die Bewerbungsfrist für den Call endet am 3. November 2024. Interessierte Startups müssen bis dahin ihr Bewerbungsformular sowie ihr Pitchdeck über die Plattform aws Connect einreichen.


Über das Programm

GO HONG KONG 2025 ist ein Accelerator-Programm von Global Incubator Network Austria (GIN) und Teil des GO ASIA-Programms. Über die letzten Jahre wurden damit zahlreiche Startups bei deren Markteintritt in asiatische Märkte unterstützt. Das Programm wird in Zusammenarbeit mit Außenwirtschaft Austria organisiert. Weitere Informationen finden Startups hier: https://www.gin-austria.com/calls/gohongkong2025

Kontakt

Bei Fragen zu GO HONG KONG oder zum Bewerbungsverfahren können sich Startups an folgenden Kontakt wenden:

Men Jia Qiu

Project Manager | GO ASIA

T +43 (1) 501 75 – 294

[email protected]  

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AI Summaries

Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

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  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
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