26.04.2020

Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

Der Corona-Härtefallfonds für EPU, KMU und Selbständige wird auf Bestreben der WKO hin deutlich ausgeweitet. Die wichtigsten Kriterien im Überblick.
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Mahrer zu Startups und Coronakrise - Epidemiegesetz - Härtefallfonds
Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer

Die Wirtschftskammer rund um WK-Präsident Harald Mahrer hat in Verhandlungen mit den Regierungen substanzielle Änderungen für den Härtefall-Fonds erreicht, der vor allem Klein- und Kleinstunternehmen zugute kommen soll.

+++Coronavirus: News, Daten und Hintergründe+++

Die Härtefall-Änderungen im Überblick

Entsprechede Ändeungen hat unter anderem die Junge Wirtschaft kompakt auf im Rahmen eines Facebook-Postings kommuniziert:

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

Die Richtlinienänderung wird nun so rasch wie möglich in der Programmierung des Onlinantrages eingearbeitet, heißt es im Posting der Jungen Wirtschaft – Anträge können weiterhin über das Online-Formular gestellt werden, welches unter der Webadresse wko.at/haertefall-fonds verfügbar ist.

Härtefonds und andere Corona-Hilfsinstrumente

Dabei ist der Corona-Härtefonds zu unterscheiden von diversen Hilfsinstrumenten, welche die Regierung zur Linderung der wirtschaftlichen Auswirkungen durch das Coronavirus – „Coronakrise“ – ins Leben gerufen hat. Es hier inzwischen recht leicht, den Überblick zu verlieren – hier hilft eine entsprechende Grafik der WKÖ.

Härtefonds und andere Hilfen in der Coronakrise
© WKÖ

Weiters sollte das 150 Millionen Euro schwere Startup-Paket der Bundesregiereung nicht unerwähnt bleiben, welches am 16.4. verkündet wurde und sich vor allem an heimische Startups und ihre Investoren richtet. Details dazu unter diesem Link.

Corona-Härtefonds: Die Änderungen im Detail

Mehr Details zum Ausbau des Härtefonds finden sich auf der Website der WKÖ.

Erweiterung des Betrachtungszeitraumes

  • Damit Unternehmer, die jetzt noch Zahlungseingänge haben und einen Umsatzeinbruch erst später darstellen können, erfasst werden, wird der dreimonatige Betrachtungszeitraum um drei Monate verlängert (bis 15.09.2020).
  • Innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden – die drei Monate müssen nicht zwingend aufeinander folgen.

Einführung einer Mindestförderhöhe (gilt auch für Jungunternehmen ab 2018)

  • In Phase 2 wird eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat eingeführt.
  • Davon sollen alle Unternehmen profitieren, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten bei Gründung keinen Gewinn erwirtschaften konnten.
  • Es muss weder im letzten noch in den letzten drei Steuerbescheiden bzw. in den letzten fünf Jahren ein positives Ergebnis vorliegen.
  • Jungunternehmer, die nach dem 01.01.2018 (bisher 01.01.2020) gegründet haben, können auch ohne Steuerbescheid 500 Euro beantragen.
  • Alle Unternehmer haben über die automatisierte Berechnung weiterhin die Möglichkeit bis zu 2.000 Euro pro Monat Förderung zu erhalten

Berücksichtigung Familienhärteausgleich

  • Der Corona-Familienhärteausgleich wird vom Doppelförderungsverbot ausgenommen.
  • Eine Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist damit kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung einer Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds.

Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr

  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern können als Nebeneinkünfte angegeben werden.

Statements zu den Änderungen am Corona-Härtefonds

„Mit den aktuellen Anpassungen haben wir ein Auffangnetz gebaut, das die Breite der österreichischen Unternehmerlandschaft umfasst. Jede Branche ist von der aktuellen Krise getroffen, aber die Herausforderungen sind individuell und unterschiedlich. Wir haben die Betroffenen gehört, und wir haben geantwortet“, sagt dazu Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) laut eine APA-Meldung.

WKÖ-Präsident Harald Mahrer und Generalsekretär Karlheinz Kopf ergänzen in einer Stellungnahme unisono: „Das Sicherheitsnetz für Kleinstunternehmer und EPUs für ihre persönlichen Lebenserhaltungskosten, die besonders hart von der Krise betroffen sind, wurde mit den Änderungen, die ab sofort in Kraft treten, damit deutlich verbessert.“

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Seit 12. Juni ist Barbara Edelmann Chief Financial Officer (CFO) des Wiener Krypto-Unicorns Bitpanda. Sie folgt auf Jonas Larsen, der aus persönlichen Gründen das Unternehmen verlässt. Edelmann ist seit 2022 bei Bitpanda, zuvor war sie 16 Jahre lang bei Deloitte tätig.
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Barbara Edelmann ist neue CFO bei Bitpanda. (c) Bitpanda

Wie das Wiener Unicorn Bitpanda bekanntgab, ist Barbara Edelmann seit Mitte Juni als Chief Financial Officer im Unternehmen tätig. Edelmann startete ihre Karriere bei Bitpanda zunächst als Vice President Tax und später VP Finance & Tax. 2026 wurde sie zur Managing Director der Bitpanda Payments GmbH befördert. Seit 10 Tagen ist sie nun im C-Level. Bevor sie 2022 zu Bitpanda wechselte, war sie 16 Jahre lang bei Deloitte Österreich tätig, zuletzt als Tax Partner.

„Ich freue mich sehr, dass Barbara die Rolle des CFO übernimmt. Sie war maßgeblich an der internen Transformation unserer Finanzabläufe beteiligt. Ihr tiefes internes Wissen über unser Geschäft und ihre umfangreiche Erfahrung machen sie zur idealen Führungspersönlichkeit für unsere Finanzorganisation, während wir den Schritt in unsere nächste Wachstumsphase beschleunigen“, so Lukas Enzersdorfer-Konrad, CEO von Bitpanda, über die neue CFO.

„Größte Talente aus eigenen Reihen“

Eric Demuth, Mitbegründer und Executive Chairman von Bitpanda, fügte hinzu: „Ich war schon immer der Meinung, dass unsere größten Talente aus den eigenen Reihen kommen sollten. Wenn eine Führungskraft mit einem Unternehmen wächst, seine Grundlagen prägt und beständig Leistung erbringt, sagt das unendlich viel mehr aus, als es jeder externe Interviewprozess jemals könnte. Barbara kennt unser Geschäft von Grund auf und hat sich das tiefe Vertrauen der Teams im gesamten Unternehmen erarbeitet. Ich freue mich sehr, sie im Führungsteam willkommen zu heißen; genau so entwickeln sich großartige Unternehmen weiter.“

Vorgänger Jonas Larsen verlässt Bitpanda

Jonas Larsen war seit 2023 CFO bei Bitpanda. Er kam von Lunar, wo er ebenfalls als CFO tätig war. Das Unternehmen gibt bekannt, dass Larsen aus persönlichen Gründen und im gegenseitigen Einvernehmen geht. „Ich bin Jonas unglaublich dankbar für seine Partnerschaft in den letzten Jahren. Er kam in einer entscheidenden Zeit zu uns und brachte die ruhige Hand, die finanzielle Disziplin und die besonnene Führung mit, die wir brauchten, um durch einen unglaublich dynamischen Markt zu navigieren“, so CEO Lukas Enzersdorfer-Konrad.

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AI Summaries

Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

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