26.04.2020

Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

Der Corona-Härtefallfonds für EPU, KMU und Selbständige wird auf Bestreben der WKO hin deutlich ausgeweitet. Die wichtigsten Kriterien im Überblick.
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Mahrer zu Startups und Coronakrise - Epidemiegesetz - Härtefallfonds
Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer

Die Wirtschftskammer rund um WK-Präsident Harald Mahrer hat in Verhandlungen mit den Regierungen substanzielle Änderungen für den Härtefall-Fonds erreicht, der vor allem Klein- und Kleinstunternehmen zugute kommen soll.

+++Coronavirus: News, Daten und Hintergründe+++

Die Härtefall-Änderungen im Überblick

Entsprechede Ändeungen hat unter anderem die Junge Wirtschaft kompakt auf im Rahmen eines Facebook-Postings kommuniziert:

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

Die Richtlinienänderung wird nun so rasch wie möglich in der Programmierung des Onlinantrages eingearbeitet, heißt es im Posting der Jungen Wirtschaft – Anträge können weiterhin über das Online-Formular gestellt werden, welches unter der Webadresse wko.at/haertefall-fonds verfügbar ist.

Härtefonds und andere Corona-Hilfsinstrumente

Dabei ist der Corona-Härtefonds zu unterscheiden von diversen Hilfsinstrumenten, welche die Regierung zur Linderung der wirtschaftlichen Auswirkungen durch das Coronavirus – “Coronakrise” – ins Leben gerufen hat. Es hier inzwischen recht leicht, den Überblick zu verlieren – hier hilft eine entsprechende Grafik der WKÖ.

Härtefonds und andere Hilfen in der Coronakrise
© WKÖ

Weiters sollte das 150 Millionen Euro schwere Startup-Paket der Bundesregiereung nicht unerwähnt bleiben, welches am 16.4. verkündet wurde und sich vor allem an heimische Startups und ihre Investoren richtet. Details dazu unter diesem Link.

Corona-Härtefonds: Die Änderungen im Detail

Mehr Details zum Ausbau des Härtefonds finden sich auf der Website der WKÖ.

Erweiterung des Betrachtungszeitraumes

  • Damit Unternehmer, die jetzt noch Zahlungseingänge haben und einen Umsatzeinbruch erst später darstellen können, erfasst werden, wird der dreimonatige Betrachtungszeitraum um drei Monate verlängert (bis 15.09.2020).
  • Innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden – die drei Monate müssen nicht zwingend aufeinander folgen.

Einführung einer Mindestförderhöhe (gilt auch für Jungunternehmen ab 2018)

  • In Phase 2 wird eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat eingeführt.
  • Davon sollen alle Unternehmen profitieren, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten bei Gründung keinen Gewinn erwirtschaften konnten.
  • Es muss weder im letzten noch in den letzten drei Steuerbescheiden bzw. in den letzten fünf Jahren ein positives Ergebnis vorliegen.
  • Jungunternehmer, die nach dem 01.01.2018 (bisher 01.01.2020) gegründet haben, können auch ohne Steuerbescheid 500 Euro beantragen.
  • Alle Unternehmer haben über die automatisierte Berechnung weiterhin die Möglichkeit bis zu 2.000 Euro pro Monat Förderung zu erhalten

Berücksichtigung Familienhärteausgleich

  • Der Corona-Familienhärteausgleich wird vom Doppelförderungsverbot ausgenommen.
  • Eine Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist damit kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung einer Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds.

Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr

  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern können als Nebeneinkünfte angegeben werden.

Statements zu den Änderungen am Corona-Härtefonds

“Mit den aktuellen Anpassungen haben wir ein Auffangnetz gebaut, das die Breite der österreichischen Unternehmerlandschaft umfasst. Jede Branche ist von der aktuellen Krise getroffen, aber die Herausforderungen sind individuell und unterschiedlich. Wir haben die Betroffenen gehört, und wir haben geantwortet”, sagt dazu Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) laut eine APA-Meldung.

WKÖ-Präsident Harald Mahrer und Generalsekretär Karlheinz Kopf ergänzen in einer Stellungnahme unisono: “Das Sicherheitsnetz für Kleinstunternehmer und EPUs für ihre persönlichen Lebenserhaltungskosten, die besonders hart von der Krise betroffen sind, wurde mit den Änderungen, die ab sofort in Kraft treten, damit deutlich verbessert.“

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Die Augenpads von Aurox und der Lautsprecher von Loutd holten den European Product Design Award | (c) Aurox/The Renderers / Loutd/Joachim Otter
Die Augenpads von Aurox und der Lautsprecher von Loutd holten den European Product Design Award | (c) Aurox/The Renderers / Loutd/Joachim Otter

Wirklich stark war Österreich beim European Product Design Award 2024, dessen Sieger vergangenes Jahr präsentiert wurden, nicht vertreten. Mehrere Hundert Projekte wurden ausgezeichnet, davon nur drei heimische – wohlgemerkt muss man auch eigenständig einreichen, um eine Chance auf den Sieg zu haben. So schwach die Bilanz aber auch für ganz Österreich im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ausfällt, so stark ist für die steirische Hauptstadt Graz: Mit den Startups Aurox und Loutd sowie einem Projekt der FH Joanneum kommen nämlich alle drei heimischen Preisträger von dort.

Award für “Temprastones”-Augenpads von Aurox

Aurox holte sich den European Product Design Award mit seinen “Temprastones”, über die brutkasten erst kürzlich berichtete. Die elektrischen Augenpads sollen aber nicht nur mit dem Design, sondern vor allem mit ihrer Funktionalität punkten. Sie sollen gezielt Wärme und Kälte auf die dünne Haut im Augenbereich anwenden lassen, was die Durchblutung und Hautstraffung fördern und damit einen Anti-Aging-Effekt erzeugen soll. Die Keramik-beschichtete Augenpads werden dabei auf rund 44 Grad Celsius erhitzt, um die Permeabilität der Haut zu erhöhen. Dagegen soll die kühlende Wirkung bei rund 14 Grad Celsius Schwellungen reduzieren. Damit sollen Produkte für die Morgen- und Abendpflege vereint werden.

Loudt holt sich Award mit Lautsprecher “Musegg”

Beim Grazer Lautsprecher-Startup Loutd, spielt das Design eine zentrale Rolle, wie Gründer Jürgen Seidler 2023 gegenüber brutkasten erklärte: “Wir wollen ein Produkt herstellen, dass man auch gerne im Wohnzimmer stehen hat und elegant aussieht.” Mit dem European Product Design Award wird dieses Ziel untermauert. Punkten soll der eiförmige Lautsprecher “Musegg” aber natürlich auch mit seiner Qualität und einem einzigartigen Feature: Das Elektronik-Modul ist austauschbar und kann somit “upgedated” werden. Damit soll das Gerät im schnellen technologischen Wandel nicht veralten und länger benutzt werden können.

European Product Design Award auch für Katheter-System von FH Joanneum

Im Projekt finGrip der FH Joanneum wurde ein Gerät entwickelt, mit dem es Patient:innen deutlich leichter fallen soll, sich selbst einen Katheter anzulegen. Vor allem Personen mit verminderter Feinmotorik sollen davon profitieren und dazu in der Lage sein, die hohen Sterilitäts-Anforderungen beim Nutzen des Katheters zu erfüllen.

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AI Summaries

Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

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