21.07.2020

EU-Corona-Paket: Einigung zu einem hohen Preis

Nach zähen Verhandlungen konnten sich politische Vertreter der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten auf die Höhe der Zuschüsse bei den geplanten Coronavirus-Hilfen einigen. Gekürzt wurde dafür beim Forschungsprogramm Horizon Europe, dem "Just Transition Fund" und beim EU4Health"-Programm.
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(c) Stock.Adobe/tanaonte - Die historische Einigung beim EU-Gipfel erforderte Kürzungen in heiklen Bereichen.

Politik ist eine Mischung aus Verhandlungsgeschick und Präsentation. Während nach der Einigung beim EU-Gipfel gängige heimische Medien Bundeskanzler Sebastian Kurz für das Herausholen des jährlichen Budget-Rabatts für Österreich in Höhe von 565 Millionen loben – EU-Beitrag bisher: 2,9 Milliarden Euro, in Zukunft (Erhöhung auch durch den Brexit bedingt) 5,4 Milliarden Euro, Rabatt inklusive – hagelt es auch viel Kritik. Die Einigung beim “EU-RecoveryFund” forderte Opfer in den Bereichen Wissenschaft, Klima und Gesundheitswesen.

EU-Gipfel: 1,8 Billionen Euro-Paket

Zur Einordnung: Nach fünf Marathonsitzungen hatten sich die EU-Staats- und Regierungschefs Dienstag Früh auf das rund 1,8 Billionen Euro schwere Finanzpaket, bestehend aus dem Aufbaufonds “Next Generation EU” und dem Budget von 2021 bis 2027, geeinigt. Der EU-Sanierungsfonds, der sich aus Zuschüssen in Höhe von 390 Milliarden Euro und Darlehen in Höhe von 360 Milliarden Euro zusammensetzt, wird an das siebenjährige Budget gebunden. Für diesen Aufbaufonds wird die EU ab nächstem Jahr gemeinsam Schulden aufnehmen, die man bis 2058 tilgen möchte.

“Europa stark und geeint”

Politiker wie Frankreichs Präsident Emanuel Macron sprechen von einem historischen Tag und bezeichnen Europa nach dem größten Finanzpaket der Geschichte der Europäischen Union als “stark und geeint”, wie es Ratspräsident Charles Michel betonte. Allerdings war dieser Einigung ein tagelanger “Streit” vorausgegangen, der schlussendlich doch eine kleine Spaltung der EU aufgezeigt hat.

Die “sparsamen Vier”, wie sie tituliert wurden, wehrten sich lange dagegen, dass die Vergabe der Coronavirus-Hilfen als nicht rückzahlbare Zuschüsse gelten. Dazu zählten Österreich, Schweden, Dänemark und die Niederlande.

Vor Einigung anderer Plan

Ursprünglich hatten noch im Mai Frankreich und Deutschland ein von der Europäischen Kommission angenommenes Sanierungsprogramm in Höhe von 500 Milliarden Euro vorgeschlagen und ein Darlehensprogramm in Höhe von 250 Milliarden Euro hinzugefügt.

Bundeskanzler Sebastian Kurz, gemeinsam mit dem Regierungschefs von Dänemark, Holland und Schweden, hatte sich daraufhin gegen die Aufnahme von Schulden zur Gewährung von Sanierungszuschüssen ausgesprochen.

Verhandlungen drohen persönlich zu werden

Als die Verhandlungen bereits persönlicher Natur zu werden drohten (Frankreichs Präsident Macron warf Österreichs Kanzler Kurz sogar vor, sich nur für seine Pressearbeit und sein politisches Image zu interessieren), einigte man sich auf die oben erwähnte Vorgangsweise. Und opferte dafür andere Bereiche.

Kürzung bei Forschungsfinanzierung

Horizon Europe ist ein geplantes siebenjähriges wissenschaftliches Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union, welches das aktuelle Programm Horizon 2020 ablösen soll. Vor der Pandemie war die Rede davon, diese Initiative mit 120 Milliarden Euro zu budgetieren, um zu den Forschungsausgaben der USA und China aufzuschließen.

Realistische Forderungen drehten sich am Ende dann bei rund 89 Milliarden Euro Förderung. Davon wurden von den Staatschefs nun 8,5 Milliarden gestrichen. Am Ende wird das Kernprogramm von Horizon Europe mit 75,9 Milliarden Euro und einem “Extra” von fünf Milliarden Euro aus dem Pandemie-Recovery-Fonds ausgestattet.

Auch das Budget für das “EU4HEALTH-Programm“, eine erstmalige gemeinsame EU-Unternehmung, um Engpässe bei Arzneimitteln zu vermeiden und Notvorräte medizinischer Materialen anzulegen, wurde gekürzt. Von erhofften 9,4 Milliarden Euro für die Jahre 2021 bis 2027 wurde es nun auf 1,7 Milliarden Euro reduziert

Cut bei “Just Transition Fund”

Ähnlich erging es dem “Just Transition Fund”, der Regionen helfen soll ökologischer zu werden und den Ausstieg aus der fossilen Energiewirtschaft zu finanzieren. Er erhält nun 17,5 Milliarden Euro aus dem “EU-Recovery Fund”- nach 37,5 Milliarden Euro, die in einem früheren Vorschlag vorgesehen waren. Um Zugang zu dem Geld zu erhalten, müssen sich die Länder dem Ziel der EU verpflichten, bis 2050 „klimaneutral“ zu werden

Darüber hinaus haben die Staats- und Regierungschefs ein vorgeschlagenes “Solvabilitätsinstrument” in Höhe von 26 Milliarden Euro verworfen, mit dem lebensfähige Unternehmen gestützt werden sollen, die aufgrund der Krise in Gefahr sind, zu scheitern.

Ska Keller, Vorsitzender der Grünen-Abgeordneten im Europäischen Parlament dazu: “Die gute Nachricht ist, dass es einen Deal gibt. Die Liste der schlechten Nachrichten ist lang: Kürzungen bei Gesundheits- und Klimaprogrammen.“

Kritik von BusinessEurope

Auch Europas größter Wirtschaftsverband äußerte sich auch schnell besorgt über die Nachrichten vom Gipfel. “Cutting Horizon Europe” und die Beseitigung von Solvabilitätsinstrumenten sind falsche Orte für Kürzungen, wenn wir eine erfolgreiche Erholung erreichen wollen”, sagte BusinessEurope auf Twitter.

Von der Leyen: “bedauerlich”

Selbst EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen meinte, dass Kürzungen “bedauerlich” wären, insgesamt die Einigung trotz allem “historisch” sei. An den Finanzmärkten wurde der Kompromiss positiv aufgenommen. Der Euro erreichte den höchsten Stand seit vier Monaten.

Kritik der Opposition

Auch im Inland ließ die Kritik trotz dieser bemerkenswerten EU-Einigung nicht lange auf sich warten. SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner nannte die Kürzungen für Gesundheit, Forschung und Klimaschutz “falsch und kurzsichtig”.

NEOS: “Erpressungstaktik”

Beate Meinl-Reisinger von den NEOS sprach sogar von einer Erpressungstaktik von Sebastian Kurz, dem die Zukunft von 450 Millionen Europäern egal sei: “Dass sich der Bundeskanzler für den ‘Rabatt’ feiern lässt, zeigt wie kurzsichtig und kleingeistig seine Politik ist, denn gleichzeitig bedeutet das auch weniger Geld für die wichtigen Zukunftsbereiche wie Umwelt, Gesundheit und Forschung”, schreibt sie auf Facebook.

Was wir gesehen haben, ist das peinliche Gerangel um Zahlen und Aufmerksamkeit der Staats- und Regierungschefs – allen…

Gepostet von Beate Meinl-Reisinger am Dienstag, 21. Juli 2020

Politische Beobachter und Medien sprechen indes von einem Riss in der EU, der sich bei zukünftigen Verhandlungen für EU-Führungspositionen negativ auswirken könne, wenn innenpolitische Strategien über Gemeinschaftslösungen gestellt werden.

Macron: “Schuldenaufnahme geschichtsträchtig”

Macron dazu auf einer Pressekonferenz: “Diese langen Verhandlungen waren geprägt von Schwierigkeiten, von Gegensätzen und von unterschiedlichen Auffassungen von Europa”, sagte er, nannte aber zugleich den Umstand, dass sich die EU zum ersten Mal in ihrer Geschichte im großen Umfang gemeinsam verschulden will, geschichtsträchtig. Es sei eine historische Veränderung für Europa.

Nach dem EU-Gipfel ist nun das das Europäischen Parlament am Zug und muss den Plänen und Budgetvorschlägen zustimmen, bevor die nationalen Parlamente ihre Einwilligung geben.

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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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EU-Corona-Paket: Einigung zu einem hohen Preis

  • Während nach der Einigung beim EU-Gipfel gängige heimische Medien Bundeskanzler Sebastian Kurz für das Herausholen des jährlichen Budget-Rabatts für Österreich in Höhe von 565 Millionen loben, hagelt es auch viel Kritik.
  • Die Einigung beim “EU-RecoveryFund” forderte Opfer in den Bereichen Wissenschaft, Klima und Gesundheitswesen.
  • Ursprünglich hatten noch im Mai Frankreich und Deutschland ein von der Europäischen Kommission angenommenes Sanierungsprogramm in Höhe von 500 Milliarden Euro vorgeschlagen und ein Darlehensprogramm in Höhe von 250 Milliarden Euro hinzugefügt.
  • Selbst EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen meinte, dass Kürzungen “bedauerlich” wären, insgesamt die Einigung trotz allem “historisch” sei.

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