02.11.2020

Zweiter Corona-Lockdown: Der aktuelle Status der Wirtschaftshilfen

Ein Überblick zu den Wirtschaftshilfen im Rahmen des zweiten Corona-Lockdown in Österreich.
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Covid-19-Impfstoff-Test von Moderna Corona-Impfung - Symptoma Corona-Chatbot der Stadt Wien Covid-Hilfen
(c) Adobe Stock / sdecoret

Seit Samstag ist es fix: Ab der Nacht von Montag auf Dienstag – also ab dem 3.11. um 0:00 Ihr – wird es in Österreich einen zweiten Corona-Lockdown geben, um die weitere Verbreitung der Pandemie nach Möglichkeit einzudämmen. Parallel dazu wird es Wirtschaftshilfen geben, die sich vor allem an die betroffenen Branchen – etwa Gastronomie und Hotellerie – richten. Das wurde auf der Presskonferenz am vergangenen Samstag bereits angekündigt, nun sind weitere Details bekannt sowie Forderungen der einzelnen Interessensvertretungen laut geworden. Ein Überblick zum Status-quo der Corona-Förderungen im Rahmen des zweiten Lockdown.

Ersatz für entgangenen Umsatz

Bereits am Samstag wurde bekannt gegeben, dass Unternehmen aus den betroffenen Branchen – also etwa Tourismus, Kultur und Gastronomie – eine Förderung von 80 Prozent, gemessen am Umsatz im November 2019, beantragen können. An dieser Stelle seien die Kernelemente der Wirtschaftshilfe nochmal kompakt und punktuell zusammengefasst.

  • Für betroffene Branchen, also etwa Tourismus, Kultur und Gastronomie.
  • 80 Prozent vom Umsatz des November 2019 werden ersetzt.
  • Gedeckelt mit 800.000 Euro
  • Beantragung via finanzonline.
  • Kosten für den Staat: Rund eine Milliarde Euro .

Am Samstag hieß es noch, dass bisherige Hilfsmaßnahmen auf die neue Wirtchaftshilfe gegengerechnet werden. Dem ist nun anscheinend nicht so, wie Journalist Martin Thür auf Twitter schreibt.

Corona-Kurzarbeit im November 2020

Eine weitere Wirtschaftshilfe ist die Ausweitung der Kurzarbeit im Rahmen des zweiten Corona-Lockdown. Hier haben sich die Sozialpartner am Sonntag mit Arbeitsministerin Christine Aschbacher auf neue Kurzarbeitsregeln geeinigt.

Demnach sollen direkt von den angeordneten Schließungen betroffene Betriebe die Arbeitszeit auf null reduzieren können. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten bis zu 90 Prozent ihres Nettoeinkommens und eine Arbeitsplatzgarantie.

Die Kurzarbeit kann für maximal sechs Monate beantragt werden. Voraussetzung für Kurzarbeit im November ist, dass seit 1. Oktober ein Beschäftigungsverhältnis besteht. Die freie Zeit kann für Weiterbildungen genutzt werden, die Weiterbildungskosten werden vom AMS gefördert.

Die aktuellen Corona-Fallzahlen in Österreich

Am 2. November hat das Innenministerium aktuelle Zahlen zur Verbreitung des Coronavirus in Österreich bekannt gegeben. Bisher gab es in Österreich demnach 114.016 positive Testergebnisse. Mit heutigem Stand (02. November 2020, 09:30 Uhr) sind österreichweit 1.159 Personen an den Folgen des Corona-Virus verstorben und 71.691 sind wieder genesen. Derzeit befinden sich 2.161 Personen aufgrund des Corona-Virus in krankenhäuslicher Behandlung und davon 336 der Erkrankten auf Intensivstationen.

Die Neuinfektionen seit der letzten Meldung teilen sich auf die Bundesländer Österreichs wie folgt auf:

  • Burgenland: 105
  • Kärnten: 86
  • Niederösterreich: 689
  • Oberösterreich: 835
  • Salzburg: 404
  • Steiermark: 620
  • Tirol: 441
  • Vorarlberg: 377
  • Wien: 578

Handel fordert „Österreich-Schecks“

Als stark benachteiligt in der aktuellen Regelung sehen sich die Handelsbetriebe – denn diese sind von den Unterstützungsmaßnahmen ausgenommen, werden aber aufgrund diverser Einschränkungen auf verschiedenen Ebenen ebenfalls mit einem Kundenschwund zu kämpfen haben.

Die Wirtschaftskammer spricht sich daher für eine Ausweitung der Kurarbeitsregelung aus, so dass diese auch für den Handel gilt. Der Handelsverband selbst fordert ‚Österreich-Schecks‘ für Personen mit Hautwohnsitz in Österreich, welche diese wiederum bei österreichischen Handelsunternehmen einlösen können (mehr dazu unter diesem Link).

ÖHV will rasche Hilfen

Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) wiederum hofft auf eine rasche und unbürokratische Auszahlung der Hilfsgelder. „Die Ausfallszahlungen von 80 % des letztjährigen Umsatzes im November sind ein guter und wichtiger Schritt, der hilft. Wichtig ist, dass das Geld rasch und unbürokratisch an die Betriebe kommt“, sagt ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer. Im Westen gebe es Unternehmen, die zum Anfang der Coronakrise geschlossen wurden und nun noch immer auf die Entschädigungszahlungen warten: „Wenn die Betriebe auf das Geld jetzt ein halbes Jahr oder länger warten müssen, sehe ich schwarz,“ sagt Reitterer.

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Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz
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Schon seit mehr als einem Jahr ist Reploid nun an der Wiener Börse (und plant bereits den Wechsel in den prime market, wie brutkasten berichtete). Eine große Aktienemission gab es bislang aber nicht. Stattdessen nutzte das Welser Insektenzucht-Scaleup auch nach dem Listing andere Finanzierungsformen, wie eine umsatzbasierte Finanzierung, Crowdinvesting und einen großen Wachstumskredit.

Darlehen werden 2027 verpflichtend in Aktien umgewandelt

Nun kündigte Reploid in einer verpflichtenden Meldung an, bis 31. 12. bis zu 30 Millionen Euro aufnehmen zu wollen und macht dies abermals nicht via Aktienemission, aber mit einem Instrument, das dieser schon recht nahe kommt: Das Scaleup emittiert eine Wandelschuldverschreibung. Dabei wird das nun aufgenommene Kapital verpflichtend zwischen 15. August und 9. September 2027 in Aktien umgewandelt.

Das passiert zum dann aktuellen Aktienkurs bzw. zu einem Durchschnittskurs, allerdings mit einem Discount von 20 Prozent. Bis dahin bekommen die Zeichner:innen auf das formell unbesicherte und nachrangige Darlehen zudem einen Zinssatz von 2,5 Prozent p.a.. Das Angebot richtet sich allerdings nur an einen geschlossenen Kreis. Die Mindestzeichnungssumme beträgt 100.000 Euro.

Vorteile im Vergleich zu Aktienemission

Die Vorteile für Reploid bei dieser Vorgehensweise liegen indessen auf der Hand. Erstens ist die Wandelschuldverschreibung, im geschlossenen Kreis platziert, regulatorisch deutlich einfacher handzuhaben als eine Aktienemission. So muss etwa kein öffentlicher Prospekt erstellt werden und es gibt keinen aufwändigen Zulassungsprozess. Zweitens hat das Scaleup die Chance, die Unternehmensbewertung bis zur Wandlung so weit zu steigern, dass das aufgenommene Kapital vergleichsweise günstiger wird.

Zweiteres könnte wiederum durch die erfolgreiche Aufnahme des Kapitals als Erfolgsmeldung begünstigt werden. Generell muss sich Reploid nach wie vor beweisen: Der zuletzt veröffentlichte Jahresabschluss 2025 weist zwar an der Oberfläche beachtliche Gewinne aus, bei genauerer Betrachtung zeigt sich aber eine durchaus komplexe Situation, wie brutkasten analysierte.

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Zweiter Corona-Lockdown: Der aktuelle Status der Wirtschaftshilfen

  • Seit Samstag ist es fix: Ab der Nacht von Montag auf Dienstag – also ab dem 3.11. um 0:00 Ihr – wird es in Österreich einen zweiten Corona-Lockdown geben, um die weitere Verbreitung der Pandemie nach Möglichkeit einzudämmen.
  • Parallel dazu wird es Wirtschaftshilfen geben, die sich vor allem an die betroffenen Branchen – etwa Gastronomie und Hotellerie – richten.
  • Bereits am Samstag wurde bekannt gegeben, dass Unternehmen aus den betroffenen Branchen – also etwa Tourismus, Kultur und Gastronomie – eine Förderung von 80 Prozent – gemessen am Umsatz im November 2019 – beantragen können.
  • Voraussetzung für Kurzarbeit im November ist, dass seit 1. Oktober ein Beschäftigungsverhältnis besteht.
  • Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) hofft auf eine rasche und unbürokratische Auszahlung der Hilfsgelder.

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