31.10.2020

Zweiter Lockdown ab 3.11.: Die neuen Corona-Regeln in Österreich

Die ersten Details zu einem "Lockdown light" zur Bekämpfung des Coronavirus sind bereits bekannt.
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HeldYn AS²K Sebastian Kurz Alexander Schütz Mehrwertsteuersenkung
Sebastian Kurz | (c) BKA / Dragan Tatic

Am Samstag, 31.10., hat die österreichische Bundesregierung rund um Bundeskanzler Sebastian Kurz eine Pressekonferenz über “Aktuelles zum Coronavirus” einberufen. Im Fokus standen dabei weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Österreich, zuvor hatten bereits andere europäische einen zumindest teilweisen zweiten Lockdown eingeführt.

Dieser Artikel wird laufend überarbeitet.

Video: PK der Regierung zum zweiten Corona-Lockdown

Unter anderem wurde die Pressekonferenz zu den neuen Corona-Maßnahmen über die Website des Bundeskanzleramts übertragen. Auch über die Facebookseite des Bundeskanzleramts konnte man die PK verfolgen, sowie über die untenstehende Einbettung auf derbrutkasten.com.

Pressekonferenz der Bundesregierung über Aktuelles zum Coronavirus.

Posted by Bundeskanzleramt Österreich on Saturday, October 31, 2020

Zweiter Lockdown fix

Sebastian Kurz nimmt in der Pressekonferenz explizit das Wort “Lockdown” in den Mund. Dieser bringt diverse neue Regeln für den Alltag mit sich. Die Verordnung soll am Dienstag, 3.11., um 0:00 Uhr in Kraft treten, die Regelungen gelten großteils voraussichtlich bis 30. November. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen (siehe unten) gelten bis 12. November.

Laut Kurz soll es dann wieder zu einer schrittweisen Öffnung kommen. Kurz gibt sich zuversichtlich, dass wir im Sommer 2021 wieder zur gewohnten Normalität zurückkehren werden.

Die neuen Corona-Maßnahmen

Die folgenden Maßnahmen hat die Regierung im Rahmen der Pressekonferenz bestätigt:

  • Absage von öffentlichen Veranstaltungen – allerdings mit Ausnahmen wie etwa „Sportveranstaltungen im Spitzensport“, Demonstrationen, berufliche Zusammenkünfte und „Veranstaltungen zu religiösen Zwecken“.
  • Die Hotellerie wird geschlossen.
  • Komplette Sperrung der Gastronomie für Gäste. Take-away und Lieferungen dürften weiterhin möglich sein.
  • Theater, Kinos, Museen, Schwimmbäder etc. werden geschlossen.
  • Kindergärten und Pflichtschulen bleiben geöffnet, Universitäten und Oberstufen werden auf Distance Learning umgestellt.
  • Der Handel und die persönlichen Dienstleistungen – von Frisör bis Physiotherapie – bleiben geöffnet.
  • Auch Industrie und Produktion bleiben geöffnet.
  • Wo Home Office möglich ist, soll auf Home Office gesetzt werden.
  • Es dürfen sich – so wie in Deutschland – nur noch zwei Haushalte treffen. Unabhängig davon, wie viele Menschen in den Haushalten leben.
  • Ausgangsbeschränkungen von 20 bis 6 Uhr. In dieser Zeit darf man den Haushalt nicht mehr verlassen, um andere Menschen zu besuchen. Hier gibt es Ausnahmen (siehe weiter unten).
  • Sport ist nur noch mit Abstand im Freien, nicht gemeinsam im Räumen erlaubt. Ausnahme ist der Spitzensport. Sportstätten im Freien sind weiterhin geöffnet.

Ausnahmen für die Ausgangsbeschränkung

Bezüglich der Ausgangsbeschränkungen gibt es jedoch Ausnahmen, bei denen die Wohnung auch zwischen 20 und 6 Uhr verlassen werden darf:

  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum;
  • Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten;
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens;
  • berufliche Zwecke, sofern das erforderlich ist;
  • Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.

Angezeigt wird demnach laut Innenminister Karl Nehammer unter anderem, wer sich nach 20 Uhr in einer Gruppe zu einem Bier im Park zusammenfindet. Hält ein Wirt seine Bar offen, so wird er ebenso angezeigt wie seine Gäste.

Hilfe für die Wirtschaft, Kurzarbeit verlängert

Laut Finanzminister Gernot Blümel sollen Unternehmen unterstützt werden, die besonders stark von der aktuellen Situation betroffen sind – also etwa Tourismus, Kultur und Gastronomie. Hier sollen 80 Prozent vom Umsatz ersetzt werden, gedeckelt mit 800.000 Euro, bisherige Covid-Maßnahmen werden gegengerechnet. Die Beantragung soll via finanzonline erfolgen. Diese Maßnahme wird den Staat im November etwas über eine Milliarde Euro kosten, sagt Blümel.

Die Regierung betont zudem, dass die Kurzarbeit ausgeweitet wird, um einer steigenden Arbeitslosigkeit nach Möglichkeiten entgegen zu wirken. Dazu werden Gespräche geführt. Für nicht direkt betroffene Unternehmen wird an einem Fixkostenzuschuss, 2. Phase, gearbeitet. Hier wird Österreich einen ähnlichen Weg wie Deutschland gehen.

Aktuelle Zahlen zu Corona in Österreich

Am Samstag hat das Innenministerium aktuelle Zahlen zum Coronavirus in Österreich bekannt gegeben. Bisher gab es in Österreich demnach 104.925 positive Testergebnisse. Mit heutigem Stand (31. Oktober 2020, 09:30 Uhr) sind österreichweit 1.109 Personen an den Folgen des Corona-Virus verstorben und 67.226 sind wieder genesen. Derzeit befinden sich 1.867 Personen aufgrund des Coronavirus in krankenhäuslicher Behandlung und davon 265 der Erkrankten auf Intensivstationen.

Die Neuinfektionen seit der letzten Meldung teilen sich auf die Bundesländer Österreichs wie folgt auf:

Burgenland: 175
Kärnten: 218
Niederösterreich: 727
Oberösterreich: 1.074
Salzburg: 332
Steiermark: 671
Tirol: 749
Vorarlberg: 451
Wien: 952

Derzeit hat Europa ein Drittel aller weltweiten Infektionsfälle, wie Gesundheitsminister Rudolf Anschober im Rahmen der Pressekonferenz betonte. Er betonte erneut die Notwendigkeit des Zusammenhalts. Wenn man nun nicht entgegensteuere, könne laut Einschätzung von Experten Mitte bis Ende November die Kapazitätsgrenze bei den Intensivbetten erreicht sein.

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Die Kurstafel:

​⚠️ Das Bitcoin-Halving steht unmittelbar bevor

Es steht jetzt endgültig bevor: das vierte Bitcoin-Halving wird in der Nacht auf Samstag über die Bühne gehen. Beim Halving wird die Belohnung, die Miner erhalten, um neue Blöcke zu Bitcoin-Blockchain hinzufügen, halbiert. Die Folge: Es kommen weniger neue Bitcoins in den Umlauf als es ohne Halving der Fall wäre. Diesmal sinkt diese “Ausschüttung” von 6,25 Bitcoin auf 3,125 Bitcoin.

Wer gut im Kopfrechnen ist, kann es sich schon herleiten: Nachdem es das vierte Halving ist, ist die Belohnung zunächst von 50 auf 25 (im Jahr 2012), dann von 25 auf 12,5 (im Jahr 2016) und zuletzt 2020 von 12,5 auf 6,25 gesunken. Das Halving ist dabei aber nicht über einen Zeitraum definiert, allerdings dennoch klar vorherbestimmt: Es findet alle 210.000 Blöcke statt - was in der Praxis aktuell (bei einer Blockzeit von zehn Minuten)  auf etwa vier Jahre hinausläuft.

Das Halving spielt eine extrem wichtige Rolle für die Geldpolitik von Bitcoin. Denn dass die Menge aller jemals bestehender Bitcoin begrenzt ist, ist eines der zentralen Merkmale von Bitcoin. Und geht Hand in Hand mit einer deterministischen Geldpolitik. Es entscheidet keine Zentralbank nach eigenem Ermessen, wie viele Bitcoin in Umlauf kommen. Sondern es ist im Code vorgegeben. 

Und weil neue Bitcoin eben als “Block-Subvention” für Miner entstehen, hängt die Anzahl der im Umlauf befindlichen Coins klarerweise direkt davon ab, wie viele Bitcoin diese “Belohnung” ausmacht. Mit dem Halving ist sichergestellt, dass die Anzahl der neu entstehenden Coins langfristig sinkt. Wichtig dabei: Es sinkt nicht die Gesamtzahl der Bitcoin - es kommen weiterhin neue dazu, nur eben nicht mehr so viele wie vorher.

​📈 Warum das Halving den Bitcoin-Kurs antreiben könnte…

Soweit einmal die Auswirkungen des Halvings auf die in Umlauf kommenden Bitcoin. Für viele, die am Markt aktiv sind, ist aber ein anderer Aspekt interessanter: Wie wirkt sich das Halving auf den Bitcoin-Kurs aus? 

Und auch hier gibt es Theorien, die in Crypto Weekly auch immer wieder diskutiert worden sind. Eine der populärsten Annahmen: Auf das Halving folgt ein Bullenmarkt mit steigenden Kursen. 

Bei den vergangenen drei Halvings war dies - mit einigen Monaten Verzögerung - auch tatsächlich der Fall. Drei Fälle sind aber statistisch nicht viel und die zeitliche Verzögerung macht es noch einmal schwieriger, Kausalitäten herzuleiten. Zumal Bitcoin sich im Jahr 2024 unter völlig anderen Rahmenbedingungen bewegt als in den Jahren 2012, 2016 und 2020.

Anstatt uns von der Vergangenheit leiten zu lassen, werfen wir doch einen Blick auf die Logik hinter der Annahme. Die lautet im Wesentlichen: Wenn weniger Bitcoin in Umlauf kommen, werden sie wertvoller. 

🤔 …und warum vielleicht auch nicht

Aber diese Begründung hat gewisse Probleme: Einerseits sinkt ja das Bitcoin-Angebot nicht, sondern es kommen weiterhin neue dazu. Andererseits ist es beim Bitcoin-Kurs so wie bei jedem anderen Asset: Er wird nicht monokausal vom Angebot bestimmt - ebenso entscheidend ist auch die Nachfrage. Und die hängt von sehr vielen unterschiedlichen Faktoren ab - die mitunter sogar völlig außerhalb des Kryptomarkts angesiedelt sind. Etwa, wenn makroökonomische oder geopolitische Entwicklungen die Nachfrage nach sämtlichen “Risk Assets” dämpfen. 

Dazu kommt: Dass das Halving kommt, ist bekannt. Wahrscheinlich gibt es nur sehr wenige Ereignisse in der Finanzwelt, deren Eintreten mit dermaßen geringer Unsicherheit vorhergesagt werden kann. Und kursrelevante Ereignisse, die bereits bekannt sind, sind im Normalfall bereits im Kurs widergespiegelt. 

Natürlich kann man trefflich darüber diskutieren, ob der Kryptomarkt einen effizienten Markt darstellt. Aber grundsätzlich ist die geschilderte Annahme plausibel: Wer ein iPhone verkauft, von dem man sicher weiß, dass es in drei Monaten kaputt geht, wird dafür einen geringeren Preis erzielen als wenn dies nicht der Fall ist. Der Käufer weiß, dass das passieren wird - und preist es dementsprechend ein. Analog dazu läuft es an den Finanzmärkten. 

Heißt das nun also, dass das Halving keine Auswirkungen auf den Bitcoin-Kurs haben wird? So einfach ist es dann auch wieder nicht. Wie schon in Crypto Weekly #124 geschildert, kann das Halving bis zu einem gewissen Grad auch zu einer selbsterfüllenden Prophezeiung werden: Wenn alle auf einen Kursanstieg setzen, kommt er dann tatsächlich - zumindest vorübergehend. Der Kurs wird in einem solchen Fall also nicht vom Halving selbst getrieben, sondern von der Wahrnehmung des Halvings durch die Trader:innen. 

Entscheidend dabei ist aber: Die kurzfristige Kursreaktion auf das Halving ist jedenfalls spekulativ getrieben. Und spekulativ getriebene Marktbewegungen können schnell in die eine wie auch in die andere Richtung gehen. Wie sich das Bitcoin-Halving kurzfristig auf den Kurs auswirken wird, werden wir morgen wissen. Zuverlässig voraussagen, lässt es sich jedenfalls nicht.


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AI Summaries

Zweiter Lockdown ab 3.11.: Die neuen Corona-Regeln in Österreich

  • Ausgangsbeschränkungen von 20 bis 6 Uhr vor.
  • Verbot für das Betreten von Freizeiteinrichtungen, u.a. Bäder, Tanzschulen, Kinos, Theater und Wettbüros.
  • Auch Museen und Zoos werden geschlossen, Parks und Bibliotheken bleiben aber geöffnet.
  • Absage von öffentlichen Veranstaltungen – allerdings mit Ausnahmen wie etwa „Sportveranstaltungen im Spitzensport“, Demonstrationen, berufliche Zusammenkünfte und „Veranstaltungen zu religiösen Zwecken“.
  • Sport ist nur noch mit Abstand im Freien, nicht gemeinsam im Räumen erlaubt. Ausnahme ist der Spitzensport.
  • Komplette Sperrung der Gastronomie für Gäste. Take-away und Lieferungen dürften weiterhin möglich sein.
  • Kindergärten, Schulen und Universitäten sind dezidiert von der Verordnung ausgenommen.

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Zweiter Lockdown ab 3.11.: Die neuen Corona-Regeln in Österreich

  • Ausgangsbeschränkungen von 20 bis 6 Uhr vor.
  • Verbot für das Betreten von Freizeiteinrichtungen, u.a. Bäder, Tanzschulen, Kinos, Theater und Wettbüros.
  • Auch Museen und Zoos werden geschlossen, Parks und Bibliotheken bleiben aber geöffnet.
  • Absage von öffentlichen Veranstaltungen – allerdings mit Ausnahmen wie etwa „Sportveranstaltungen im Spitzensport“, Demonstrationen, berufliche Zusammenkünfte und „Veranstaltungen zu religiösen Zwecken“.
  • Sport ist nur noch mit Abstand im Freien, nicht gemeinsam im Räumen erlaubt. Ausnahme ist der Spitzensport.
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  • Kindergärten, Schulen und Universitäten sind dezidiert von der Verordnung ausgenommen.

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  • Auch Museen und Zoos werden geschlossen, Parks und Bibliotheken bleiben aber geöffnet.
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