10.08.2020

Auch wegen TikTok-Konflikt: Zuckerberg nun dritt-reichster Mensch der Welt

Laut dem aktuellen Bloomberg-Ranking ist Facebook-Gründer Mark Zuckerberg nun der dritt-reichste Mensch der Welt und in den Club der dreistelligen Milliardäre aufgestiegen. Dabei profitierte er auch vom Konflikt rund um die chinesische Video-Plattform TikTok.
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(c) FB - Facebook-CEO Mark Zuckerberg

Die drei reichsten Menschen der Welt kommen laut dem aktuellen „Bloomberg Billionaires Index“ alle aus den USA und im weiteren Sinne aus der gleichen Branche: Es sind die Tech-Riesen-Gründer Jeff Bezos (Amazon / Vermögen: 187 Milliarden US-Dollar), Bill Gates (Microsoft / Vermögen: 121 Milliarden US-Dollar) und Mark Zuckerberg (Facebook / Vermögen: 102 Milliarden US-Dollar). Der letztgenannte ist damit zu ersten Mal unter den Top 3 der Welt und unter jenen Personen, die ein Vermögen in dreistelliger Milliardenhöhe (US-Dollar) angehäuft haben.

Der „Bloomberg Billionaires Index“ wird laufend aktualisiert und errechnet sich primär aus dem aktuellen Börsenwert der Unternehmensanteile der angeführten Personen. Im Laufe dieses Jahrs stieg das Vermögen des Facebook-Gründers laut Bloomberg bereits um 23,3 Milliarden US-Dollar. An Ranking-Spitzenreiter Bezos mit einem Zuwachs von 72,1 Milliarden US-Dollar allein im Jahr 2020 kommt Zuckerberg dann aber doch bei weitem nicht heran. Und unter anderem auch an die Nummer 10 der Welt, Tesla-Gründer Elon Musk, nicht. Dem Bescherte die Steigerung des Börsenwerts seines Unternehmens in diesem Jahr mit einem Plus von 41,1 Milliarden US-Dollar auf nunmehr 68,7 Milliarden US-Dollar mehr als eine Verdopplung seines Vermögens.

Launch von TikTok-Clon Reels beschert Zuckerberg Geldsegen

Doch gerade zuletzt erlebten Zuckerbergs Aktien einen neuerlichen Push. Die Facebook-Tochter Instagram hatte mit dem Launch von „Reels“, einem Clon der chinesischen Video-Plattform TikTok, nämlich ein perfektes Timing, das von den Anlegern belohnt wurde.

Denn TikTok steht derzeit unter enormem politischen Druck durch US-Präsident Donald Trump – zuletzt wurden US-Bürgern Geschäfte mit der TikTok-Mutter Bytedance verboten. Im Raum steht daher entweder das Aus für die chinesische Plattform in den USA, oder einer Übernahme durch einen US-Konzern – Angebote liegen von Microsoft und Twitter am Tisch. Einstweilen könnte Reels viel Raum gut machen und Zuckerberg sein Vermögen so weiter vergrößern.

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EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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AI Summaries

Auch wegen TikTok-Konflikt: Zuckerberg nun dritt-reichster Mensch der Welt

  • Die drei reichsten Menschen der Welt kommen laut dem aktuellen „Bloomberg Billionaires Index“ alle aus den USA und im weiteren Sinne aus der gleichen Branche: Es sind die Tech-Riesen-Gründer Jeff Bezos, Bill Gates und Mark Zuckerberg.
  • Der letztgenannte ist damit zu ersten Mal unter den Top 3 der Welt und unter jenen Personen, die ein Vermögen in dreistelliger Milliardenhöhe angehäuft haben.
  • Im Laufe dieses Jahrs stieg das Vermögen des Facebook-Gründers laut Bloomberg bereits um 23,3 Milliarden US-Dollar.
  • Die Facebook-Tochter Instagram hatte mit dem Launch von „Reels“, einem Clon der chinesischen Video-Plattform TikTok, nämlich ein perfektes Timing, das von den Anlegern belohnt wurde.

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  • Die drei reichsten Menschen der Welt kommen laut dem aktuellen „Bloomberg Billionaires Index“ alle aus den USA und im weiteren Sinne aus der gleichen Branche: Es sind die Tech-Riesen-Gründer Jeff Bezos, Bill Gates und Mark Zuckerberg.
  • Der letztgenannte ist damit zu ersten Mal unter den Top 3 der Welt und unter jenen Personen, die ein Vermögen in dreistelliger Milliardenhöhe angehäuft haben.
  • Im Laufe dieses Jahrs stieg das Vermögen des Facebook-Gründers laut Bloomberg bereits um 23,3 Milliarden US-Dollar.
  • Die Facebook-Tochter Instagram hatte mit dem Launch von „Reels“, einem Clon der chinesischen Video-Plattform TikTok, nämlich ein perfektes Timing, das von den Anlegern belohnt wurde.

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  • Der letztgenannte ist damit zu ersten Mal unter den Top 3 der Welt und unter jenen Personen, die ein Vermögen in dreistelliger Milliardenhöhe angehäuft haben.
  • Im Laufe dieses Jahrs stieg das Vermögen des Facebook-Gründers laut Bloomberg bereits um 23,3 Milliarden US-Dollar.
  • Die Facebook-Tochter Instagram hatte mit dem Launch von „Reels“, einem Clon der chinesischen Video-Plattform TikTok, nämlich ein perfektes Timing, das von den Anlegern belohnt wurde.

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  • Im Laufe dieses Jahrs stieg das Vermögen des Facebook-Gründers laut Bloomberg bereits um 23,3 Milliarden US-Dollar.
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