31.07.2020

Alles nur geklaut? US-Konkurrent klagt TikTok auf Patentverletzung

Das chinesische Social Network TikTok gerät in den USA immer mehr unter Druck. Nun klagt auch noch US-Konkurrent Triller auf Patentverletzung.
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Triller klagt TikTok
(c) Adobe Stock

Gerade wurden die vier Tech-Riesen Google, Apple, Facebook und Amazon vor dem US-Kongress wegen ihrer Methoden zum Ausbau der Marktmacht vorgeführt. Doch eines scheint in den USA trotzdem klar zu sein: Wenn es ein Konkurrent eines der vier Unternehmen dann doch schafft, eine gewisse Größe zu erreichen, dann sollte der doch bitte nicht aus China kommen. So passiert mit dem sozialen Netzwerk TikTok, dem prinzipiell vorgeworfen wird, mit seinen User-Daten dasselbe zu tun, wie die genannten Konzerne – nur eben von China aus.

Während man seitens der US-Regierung offen darüber spricht, nach Gründen dafür zu suchen, die Video-Plattform verbieten zu können, und entsprechende Untersuchungen gestartet hat, kommt für die Tochter des chinesischen Unternehmens ByteDance nun noch eine weiterer Angriff aus den USA dazu. Wie TechCrunch berichtet, sieht der deutlich kleinere Konkurrent Triller (23 Mio. zu 189 Mio. App-Installationen in den USA) ein 2015 eingebrachtes und 2017 bewilligtes Patent durch TikTok verletzt.

Triller-Klage betrifft Kern-Feature von TikTok

Dieses betrifft ein Kern-Feature der Video-Plattform. Das Patent beschreibt eine Methode zur Erstellung von Videos, die mit einer Audio-Spur synchronisiert sind. Dabei geht es explizit auch um die Möglichkeit, mehrere Videoaufnahmen mit einer Audiospur zu synchronisieren. Genau hier liege der Patentverstoß vor, meint man bei Triller, da TikTok seinen Benutzern etwa in den Lyp-Sync-Videos ermöglicht, mehrere Videos zusammenzufügen, während die gleiche Audiospur verwendet wird. Wie TechCrunch weiter berichtet, verfügt TikTok (damals Musical.ly) allerdings über ein eigenes, 2016 eingebrachtes und 2017 bewilligtes Patent für Lip-Sync-Videos. Gegenüber dem US-Magazin meint man seitens Triller jedenfalls, auch finanziell gut für einen Prozess gegen das chinesische Unternehmen gerüstet zu sein, da man „von einigen der größten Institutionen der Welt“ unterstützt werde.

Nicht nur TikTok, sondern auch US-Konkurrenten könnten wegen Verletzung desselben Patents von Triller geklagt werden. So hat auch Instagram mit Reels ein ähnliches Produkt. Dazu kommen eine Reihe von in Europa wenig bekannten, Triller und TikTok sehr ähnlichen, Plattformen.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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Alles nur geklaut? US-Konkurrent klagt TikTok auf Patentverletzung

  • Gerade wurden die vier Tech-Riesen Google, Apple, Facebook und Amazon vor dem US-Kongress wegen ihrer Methoden zum Ausbau der Marktmacht vorgeführt.
  • Doch eines scheint in den USA trotzdem klar zu sein: Wenn es ein Konkurrent eines der vier Unternehmen dann doch schafft, eine gewisse Größe zu erreichen, dann sollte der doch bitte nicht aus China kommen.
  • Wie TechCrunch berichtet, sieht der deutlich kleinere Konkurrent Triller ein 2015 eingebrachtes und 2017 bewilligtes Patent durch TikTok verletzt.
  • Das Patent beschreibt eine Methode zur Erstellung von Videos, die mit einer Audio-Spur synchronisiert sind.
  • Nicht nur TikTok, sondern auch US-Konkurrenten könnten wegen Verletzung desselben Patents von Triller geklagt werden.
  • So hat auch Instagram mit Reels ein ähnliches Produkt.

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  • So hat auch Instagram mit Reels ein ähnliches Produkt.