07.08.2020

Datenschutz-Streit eskaliert – Trump verbietet Geschäfte mit TikTok & WeChat

US-Präsident Donald Trump hat in der Nacht von Donnerstag auf Freitag seine Drohung gegenüber TikTok wahr gemacht und verbietet US-Bürgern Geschäfte mit dem chinesischen TikTok-Eigentümer Bytedance. Auch der chinesische Konzern Tencent mit seinem Chat- und Mobile-Payment-Dienst WeChat ist vom Verbot betroffen. Ein entsprechendes Dekret wurde unterzeichnet und soll in 45 Tagen in Kraft treten.
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TikTok
(c) Gage Skidmore - Donald Trump

Der Streit rund um die Spionagevorwürfe des US-Präsidenten Donald Trump gegenüber der chinesischen Kurz-Video-Plattform TikTok erreicht eine neue Eskalationsstufe. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag unterschrieb Trump ein Dekret, das US-Bürgern künftig verbietet, mit dem TikTok-Eigentümer Bytedance Geschäfte zu machen. Das Dekret soll – sofern sie nicht von einem Gericht für ungültig erklärt wird – in 45 Tagen in Kraft treten.

Das Verbot beschränkt sich allerdings nicht nur auf TikTok: Zudem sollen auch Geschäfte mit dem chinesischen Konzern Tencent verboten werden, der den Chat- und Mobile-Payment-Dienst WeChat anbietet. Im Gegensatz zu TikTok ist WeChat in den USA allerdings nur schwach vertreten.

Bedrohung der nationalen Sicherheit

Im Dekret heißt es, dass die chinesischen Konzerne eine „Bedrohung“ der nationalen Sicherheit der USA darstellen. US-Präsident Trump befeuert schon länger den Vorwurf, dass über die App TikTok große Mengen an Nutzerdaten gesammelt werden, die es der Kommunistischen Partei Chinas ermöglicht, US-Bürger auszuspionieren. Die gespeicherten Geodaten und Suchverläufe könnten es China erlauben, Angestellte des Bundes oder Dienstleister auszuspionieren und sie in weiterer Folge zu erpressen, so der Vorwurf. Zudem zitiert das Weiße Haus Berichte, wonach die App in den USA bereits mehr als 175 Millionen mal heruntergeladen wurde.

Übernahme durch Microsoft

Trump hatte jüngst den Verkauf des US-Geschäfts von Tiktok an ein US-amerikanisches Unternehmen gefordert. Daraufhin brachte sich der US-Konzern Microsoft in Stellung. Noch vor wenigen Tagen hieß es, dass bis Mitte September ein Deal zwischen dem TikTok-Eigentümer Bytedance und Microsoft ausgehandelt werden könnte.

Der US-Konzern gab zu Wochenbeginn in einem Blogeintrag bekannt, dass auch das Tiktok-Geschäft in Australien, Kanada und Neuseeland Teil eines möglichen Deals sein könnte. Für die Übernahme steht ein zweistelliger Milliardenbetrag im Raum. Trump hat diese Woche erneut seiner Forderung gegenüber dem Verkauf des US-Geschäfts von TikTok an ein US-Unternehmen Nachdruck verliehen. Das jüngste Dekret könnte den Druck nochmals erhöhen.

Microsoft möchte nun sogar einen Schritt weitergehen und erwägt laut einem Bericht der „Financial Times“, das gesamte Geschäft der Kurz-Video-Plattform außerhalb Chinas übernehmen zu wollen. Dies würde unter anderem auch das Geschäft in Europa und Indien umfassen. Bereits Ende Juni hat die indische Regierung TikTok und 58 weitere chinesische Apps verboten.

Datenzentrum von TikTok in Europa geplant

Auch in Europa nimmt der europäische Datenschutzausschuss TikTok aktuell genauer unter die Lupe. Erst gestern kündigte TikTok-Eigentümer Bytedance an, in Irland sein erstes Datenzentrum in Europa errichten zu wollen. Das Datenzentrum soll rund 420 Millionen Euro kosten und bis Anfang 2022 in Betrieb gehen – der brutkasten berichtete. Derzeit werden die Daten von europäischen TikTok-Nutzern in den USA und Singapur gespeichert bzw. verarbeitet.

Mit der Errichtung des ersten europäischen Datenzentrums möchte TikTok laut Experten einer breiter geführten Datenschutz-Debatte in Europa zuvorkommen und die zuständigen Behörden milde stimmen.

Seit geraumer Zeit bestehen Bedenken, dass europäische Nutzerdaten aufgrund der niedrigen Datenschutzstandards in den USA gefährdet sind. Erst im Juli kippte der europäische Gerichtshof das Datenschutzabkommen mit den USA – der brutkasten berichtete. Der Austausch von Daten mit den USA könnte dadurch erschwert werden. Mittlerweile haben auch IMB und Microsoft angekündigt, eigene Datenzentren in Europa errichten zu wollen.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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Datenschutz-Streit eskaliert – Trump verbietet Geschäfte mit TikTok & WeChat

  • Der Streit rund um die Spionagevorwürfe des US-Präsidenten Donald Trump gegenüber der chinesischen Kurz-Video-Plattform TikTok erreicht eine neue Eskalationsstufe.
  • In der Nacht von Donnerstag auf Freitag unterschrieb Trump ein Dekret, das US-Bürgern künftig verbietet, mit dem TikTok-Eigentümer Bytedance Geschäfte zu machen.
  • In der Verfügung heißt es, dass die chinesischen Konzerne eine „Bedrohung“ der nationalen Sicherheit der USA darstellen.
  • Bereits Ende Juni hat die indische Regierung TikTok und 58 weitere chinesische Apps verboten.
  • Auch in Europa nimmt der europäische Datenschutzausschuss TikTok aktuell genauer unter die Lupe.
  • Erst gestern kündigte TikTok-Eigentümer Bytedance an, in Irland sein erstes Datenzentrum in Europa errichten zu wollen.

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