05.11.2018

Seeanoli: Ein Tag mit Schafzüchter, Detektiv, Bestatter und Co.

Im Gegensatz zu Facebook, Instagram und co. zielt das Wiener Startup "Seeanoli" mit seiner Plattform auf echte menschliche Begegnungen ab. Mit ihr kann man für einen Tag Gast im Leben von anderen Personen werden, um den eigenen Horizont zu erweitern.
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Seeanoli.
(c) Seeanoli.

Einfach für einen Tag in ein anderes Leben eintauchen, fremde Berufe und Hobbies kennenlernen, den eigenen Horizont erweitern und über den Tellerrand hinausblicken. Das tut man selten, vielleicht sollte man es aber öfter tun. Nur wie, wenn man keine entsprechenden persönlichen Kontakte hat? Mit Seeanoli (Abkürzung für „see another life“) geht das recht einfach: Auf der Online-Plattform kann man sich seinen Wunsch-Gastgeber aussuchen, einen Tag bei ihm buchen und nach individueller Vereinbarung sicher und unkompliziert den Menschen und seine Tätigkeit kennenlernen. Mit der Plattform möchte der Gründer Dirk Schwendt „Neugier für andere Menschen, Berufe und Lebenskonzepte wecken. Normalerweise geht man nicht zum Bäcker und fragt, hey, kann ich morgen einen Arbeitstag mit dir verbringen?“

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Vom Bestatter zur Würstelstand-Besitzerin

„Seeanoli wächst. Wir haben bereits 130 registrierte Gastgeber auf unserer Plattform“, freut sich Schwendt, der mit der „Plattform für echtes Leben“ 2016 startete. „Unser Angebot lebt von der Vielfalt der Gastgeber“, betont Schwendt. „Wir haben in den letzten Monaten mit unseren Life Scouts eine große Bandbreite wunderbarer Menschen gewinnen können, die einladen, ihren Alltag kennenzulernen. Es finden sich bei Seeanoli so unterschiedliche Menschen wie Schafzüchter, Detektiv, Würstelstand-Besitzerin, Politikerin, Geigenbauer, Pokerspieler oder Bestatter“.

„Diese Art von Angebot war am Markt noch nicht etabliert“

„Wir mussten in der Anfangsphase viel Aufklärungsarbeit leisten und Vertrauen schaffen. Seeanoli ist ein neues Produkt, eine neue Idee. Diese Art von Angebot war am Markt noch nicht etabliert“, erzählt der Gründer. Jetzt tritt das Wiener Startup in die nächste Phase ein: „Wir möchten unser inzwischen sehr vielfältiges Angebot verstärkt in Richtung potenzieller Gäste kommunizieren“, betont Schwendt.

Seeanoli: So funktioniert die Online-Plattform

Seeanoli möchte es den beteiligten Parteien so einfach wie möglich machen. Für den Gastgeber entstehen zu keinem Zeitpunkt Kosten oder Gebühren. Er legt ein kurzes Profil an, in dem er seinen Alltag beschreibt und die Rahmenbedingungen für  einen Besuch bei ihm festlegt. Anschließend lädt er einige Bilder hoch und legt den Preis für den Besuch fest. Und dann kann er sein Angebot unmittelbar selbst online schalten. Der Gast wählt auf der Seeanoli-Plattform einen für ihn interessanten Gastgeber aus und kauft einen Gutschein für sein Alltags-Erlebnis. Seeanoli stellt dann Gast und Gastgeber die jeweiligen Kontaktdaten zur Verfügung, damit die beiden einen Termin vereinbaren können. Der Gast hat anschließend die Möglichkeit, eine Bewertung seines Besuchs zu hinterlassen, die beim Gastgeberprofil veröffentlicht wird.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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