16.01.2018

Wiener Startup Firstbird erhält 2 Mio. Euro Finanzierung

Das Wiener HR-Startup Firstbird holte sich bei seiner aktuellen Finanzierungsrunde in zwei Etappen jeweils eine Million Euro. Neben den Bestandsinvestoren investierten die Schweizer Gesellschaft investiere.ch und der European Super Angels Club (ESAC).
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Die Firstbird-Founder Daniel Winter (CTO), Matthias Wolf (COO) und Arnim Wahls (CEO) - WorkHero
(c) Firstbird: Die Gründer Daniel Winter (CTO), Matthias Wolf (COO) und Arnim Wahls (CEO)

Zwei Millionen Euro sind es letztendlich geworden. Das Kapital für das Wiener HR-Startup Firstbird kam in zwei Schüben. Bereits im Sommer hatten die Bestandsinvestoren, die Schweizer JobCloud AG und mehrere Business Angels, das Kapital des Unternehmens um eine Million Euro aufgestockt. Nun brachten die Schweizer Gesellschaft investiere.ch und der in Wien initiierte European Super Angels Club (ESAC) eine weitere Million Euro ein. Die Runde sei knapp vor Weihnachten abgeschlossen worden, erfährt man von Firstbird und ESAC. Bislang hatten die Founder Arnim Wahls (CEO), Matthias Wolf (COO) und Daniel Winter (CTO) noch eine Mehrheit von über 80 Prozent am Unternehmen gehalten. „Wir haben immer noch gut über 50 Prozent“, verrät Wahls im Gespräch mit dem Brutkasten.

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Firstbird als Antithese zu Headhunting-Agenturen

Firstbird bezeichnet sich selbst als „digitales Mitarbeiter-Empfehlungsprogramm“. Die Plattform strukturiert dabei Personalempfehlungen durch bestehende Mitarbeiter und Stakeholder. „Damit spart man sich die Personalberatung“, erklärt Wahls. Auf der Website ist von bis zu 16.000 Euro Einsparung pro Einstellung eines neuen Mitarbeiters die Rede. HR-Abteilungen würden dadurch dennoch nicht obsolet, sagt der Co-Founder. „Durch unser Modell verändert sich aber die Rolle des Recruiters. Er ist dann dafür zuständig, ein Netzwerk aufzubauen. Für die letztendliche qualitative Auswahl aus den Empfehlungen bleibt die HR-Abteilung essenziell“. Ist Firstbird also quasi die Antithese zu Headhunting-Agenturen? „Ja, das kann man vielleicht so sagen“, sagt Wahls.

A1, Deloitte und Deutsche Telekom als Kunden

Mit dem frischen Kapital soll nun die Expansion vorangetrieben werden. Nach dem ersten Abschluss im Sommer habe man bereits damit begonnen. „Wir fokussieren weiterhin auf Europa und insbesondere auf den deutschsprachigen Raum. Hier gibt es noch ein enormes Potenzial“, erklärt Wahls. Im Marketing decke man eine große Bandbreite ab. „Das machen wir etwa klassisch über Auftritte bei Fachmessen. Wir haben aber zum Beispiel auch eine erfolgreiche Webinar-Reihe, die ‚Firstbird Academy‘ laufen“. Bereits jetzt nutzen Unternehmen wie A1, Deloitte, Deutsche Telekom, Roland Berger und SIXT das Service.

„Erste Million arbeitet bereits“

Für ESAC-Vorstand und Venionaire Capital-CEO Berthold Baurek-Karlic, waren die Zahlen, die Firstbird vorweisen konnte, beeindruckend. „Sie haben ganz klar aufzeigen können, dass die im Sommer investierte Million bereits arbeitet. Man hat einen eindeutigen Wachstumssprung sehen können“, sagt er im Gespräch mit dem Brutkasten. Doch auch, was das Konzept angeht, ist er überzeugt: „Firstbird bringt eine demokratische Recruiting-Lösung im ‚War for Talents‘. Das funktioniert sowohl für kleine als auch für große Unternehmen“. Die Lösung sei auch optimal für „nischige Spezialunternehmen“. Und auch mit Venionaire Capital nutze man sie.

+++ Arnim Wahls, Founder und CEO von Firstbird im Video-Interview +++


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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