02.03.2022

Wie werde ich meinen Gesellschafter los? Das raten Notar:innen

Wenn Umsätze einbrechen und der Gewinn zurückgeht, sind in vielen Unternehmen Streitigkeiten vorprogrammiert. Vor allem, wenn mehrere Personen mitbestimmen, steht dann oft das Wort „Trennung“ im Raum.
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Phrasen im Job, die man vermeiden sollte
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Fabian und Lukas haben gemeinsam und zu gleichen Teilen ein IT-Startup gegründet. Beide sollten einen fixen Kundenstock betreuen. Nach fünf Jahren allerdings verliert Fabian zwei wichtige Kunden und findet keinen Ersatz. Stattdessen beginnt er, sich immer stärker aus dem Tagesgeschäft zurückzuziehen. Er bringt immer weniger Umsatz, besteht aber dennoch auf der vollen Gewinnausschüttung zu gleichen Teilen. Lukas fühlt sich ausgenützt und möchte Fabian „kündigen“. Doch so einfach ist das nicht. Denn für eine Trennung benötigt er, da sie es nicht anders geregelt haben, das Einverständnis seines Mitgesellschafters. Und dieser möchte Fabian natürlich nicht zustimmen, weil er noch Zeit möchte, um neue Kunden zu bekommen. Eine Pattsituation?

Lösungsansätze – das bietet das Gesetz

Das Unternehmensgesetzbuch, kurz UGB, bietet zwar die Möglichkeit, einem Gesellschafter die Befugnis zur Geschäftsführung zu entziehen oder – wenn die Gesellschaft durch diesen Gesellschafter von der Auflösung bedroht ist – diesen auch auszuschließen, doch muss dieses Recht gerichtlich erwirkt werden.

Lösung im Gesellschaftsvertrag

„Einfacher ist es, wenn bereits im Vorfeld mögliche Ausstiegsszenarien festgehalten werden. Schließlich können sich die Gesellschaft, die Gesellschafter selbst oder auch das Verhältnis der Geschäftspartner untereinander anders entwickeln als gedacht“, betont Dr. Ulrich Voit, Notar.

Notar Dr. Ulrich Voit | (c) Notariatskammer

Ein Notar kann dabei helfen, mögliche Streitpunkte schon bei Gründung zu identifizieren und entsprechende Lösungen anzubieten. Ein Gesellschaftsvertrag kann aber auch später geändert und an die Gegebenheiten angepasst werden. „Im Fall von Fabian und Lukas bietet sich auch ein Kompromiss mit einer Änderung der Beteiligungsverhältnisse oder mit der Vereinbarung einer abweichenden Gewinnverteilung sowie einer neuen Kompetenzverteilung an“, so Notar Voit.

536 Notar:innen sind österreichweit tätig. Das Erstgespräch ist kostenlos.

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Fahne der Europäischen Union
Foto: Adobe Stock

Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll hat Digitale Souveränität in einer Aussendung vom letzten Herbst klar zusammengefasst: „Digitale Souveränität heißt, dass Europa selbst entscheidet, wie es seine Technologien nutzt, Daten schützt und Innovationen gestaltet – unabhängig, sicher und im Einklang mit unseren Werten.“

Um Europas Digitale Souveränität zu sichern, stellt Brüssel heute das Gesetzespaket „European Tech Sovereignty“ vor, das die eigene Tech-Branche stärken und die Abhängigkeit von den größten Playern USA und China verringern soll.

Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des EU AI Acts und neuen Souveränitätsgesetzen wandelt sich die Wichtigkeit des Themas: Der Gedanke der Digitalen Souveränität sowie der Unabhängigkeit von Tech-Riesen hat in Brüssel längst Einzug gefunden.

Der Cloud & AI Development Act: Eine Übersicht

Der EU AI Act, der 2024 in Kraft trat, reguliert den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa streng nach Risikostufen, um Anwendern Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Sicherheit zu garantieren.

Demgegenüber erlaubt der amerikanische Cloud Act den US-Behörden den Zugriff auf Daten von US-Tech-Konzernen, völlig unabhängig davon, in welchem Land diese Server physisch stehen. Wenn eine US-Behörde zum Beispiel Daten von Microsoft fordert, muss Microsoft diese laut US-Recht herausgeben – selbst wenn die Daten auf einem Server in Frankfurt liegen.

Als europäische Antwort darauf führt der Cloud and AI Development Act (CADA) nun ein verbindliches Bewertungssystem (SEAL) für öffentliche Ausschreibungen ein. Dieses Gesetz verpflichtet sensible staatliche Sektoren dazu, bevorzugt rein europäische Cloud-Infrastrukturen zu nutzen, die gegen ausländische Datenzugriffe rechtlich immun sind. Dadurch setzt sich in Zukunft nicht mehr das beste Preis-Leistung-Angebot durch, sondern es muss für besonders kritische Sektoren eine europäische Lösung verwendet werden.

Das Praxisbeispiel Qwant

Laut dem Nachrichtenportal Politico fordern auch die EU-Abgeordneten selbst mehr digitale Souveränität. Dabei soll statt der amerikanischen Suchmaschine Google in Zukunft das französische Qwant als Standard-Suchmaschine im EU-Parlament verwendet werden. Laut einer internen Mitteilung an die Abgeordneten, die Politico vorliegt, erfolgt dieser Schritt im Einklang mit der Verpflichtung des Parlaments zu „digitaler Souveränität und dem Schutz der personenbezogenen Daten von Nutzern“. Die Abgeordneten dürften schon letztes Jahr mehr Unabhängigkeit im Unternehmen gefordert haben.

Auch auf nationaler Ebene von Bedeutung

Zurück in Österreich. Auch hier sorgt die Digitale Souveränität am Mittwoch in der Bundesratssitzung für Gesprächsstoff.

Seitdem die geopolitische Lage gekippt ist, habe Europa bitter gelernt, was es heißt, im Energiebereich nicht souverän zu sein, sagte Staatssekretär Alexander Pröll. „Genau diesen Fehler dürfen wir bei digitalen Technologien kein zweites Mal machen.“ Daten, Clouds und Künstliche Intelligenz (KI) seien die Ressourcen des Jahrhunderts. Wer sie kontrolliert, habe die Macht. Wer sich abhängig macht, werde erpressbar, so Pröll. 

Gehen die Meinungen der österreichischen Parteien normalerweise auseinander, zeigt sich bei diesem Thema Einigkeit: Die Digitale Souveränität sollte auf allen Ebenen angedacht werden und die aktuelle digitale Abhängigkeit von ausländischen – insbesondere US-amerikanischen – Technologieanbietern, stelle ein massives Problem dar.

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