08.09.2021

Checkliste: 7 Punkte mit denen Startups für Wachstum und Krisen gerüstet sind

Wie können Startups für die Wachstumsphase und mögliche Krisen am Weg vorsorgen? Notarsubstitutin Maria Thierrichter fasst die entscheidenden Punkte zusammen.
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Notarsubstitutin Maria Thierrichter: 7-Punkte-Checkliste für Wachstum und Krisen
(c) ÖNK: Notarsubstitutin Maria Thierrichter
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Das im Frühjahr vorgestellte kostenlose Gründerpaket der österreichischen Notare umfasst drei Schritte, mit denen Startups sich schon ganz am Anfang auf rechtlich solide Beine stellen können, um späteren Schwierigkeiten vorzubeugen. Nach dem ersten Schritt – den zehn Geboten für die Gründung – fasst Notarsubstitutin Maria Thierrichter für den brutkasten nun den zweiten Schritt zusammen. Wie kann man ein Startup optimal für spätere Unternehmensphasen rüsten – sowohl für Wachstum als auch für mögliche Krisen? Diese sieben Punkte werden von Gründerinnen und Gründern gemeinsam mit ihrem Notar bei der Beratung im Rahmen des Gründerpakets erarbeitet:


1. Vinkulierung

Eine Vinkulierung von Geschäftsanteilen einer GmbH beschränkt deren Übertragbarkeit. Zum Beispiel kann im Gesellschaftsvertrag oder im Syndikatsvertrag vorgesehen werden, dass ein GmbH-Geschäftsanteil nur mit Zustimmung (i) der Gesellschaft (zB durch Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit) oder (ii) aller Gesellschafter oder (iii) eines Gesellschaftsorgans übertragen werden darf.

2. Absicherung bei Abtretungen

Als Gründer kann ich mich beispielsweise durch die Vinkulierung der Geschäftsanteile, durch die Vereinbarung eines Drag-Along Rechtes oder durch die Gestaltung der erforderlichen Stimmen-Mehrheiten absichern.

3. Unternehmensverkauf/Geschäftsanteilsverkauf

Eine gute rechtliche Beratung ist beim Verkauf des Unternehmens bzw. von Geschäftsanteilen sehr wichtig. Dies beginnt bei Bestimmungen im Anteilskaufvertrag wie Kaufpreisberechnung, eventuelle Earn-Out-Klauseln (wenn gewisse wirtschaftliche Parameter erreicht werden, kann es z.B. noch Kaufpreisnachzahlungen geben), Kaufpreis-Anpassungsklausel, Gewährleistungsbestimmungen, Haftungshöhe (Cap, de minimis, Basket), Dauer der Gewährleistungsfristen und Themen wie Due Diligence im Verkaufsprozess.

4. Optionen

Eine Put-Option gibt dem Anteilsinhaber das Recht, den von ihm gehaltenen Anteil zu gewissen in der Option vereinbarten Bedingungen wie Ausübungszeitraum zu einem definierten Preis dem Optionsverpflichteten anzubieten. Im Falle des Anbotes hat der Put-Optionsverpflichtete diesen Anteil zu den vereinbarten Bedingungen zu übernehmen.

Eine Call-Option berechtigt den Call-Optionsnehmer, einen gewissen Geschäftsanteil vom Eigentümer zu erwerben. Wenn der Call-Optionsberechtigte die Call-Option ausübt, hat der Anteilsinhaber den Anteil zu den definierten Bedingungen an den Optionsberechtigten abzutreten.

5. Investor

Die Rechte und Pflichten des Investors richten sich nach den gesetzlichen und auch den gesellschaftsvertraglichen bzw. syndikatsvertraglichen Regelungen. So sind gewisse Zahlungsverpflichtungen nach Erreichen gewisser Milestones üblich. Natürlich hat der Investor auch die gesellschaftsrechtlichen Rechte wie z.B. ein Informations- und Auskunftsrecht, das Recht zur Teilnahme an der Generalversammlung und Stimmrechte. Je nach Ausgestaltung der Verträge kann sich der Investor zusätzlich durch Optionsrechte oder Tag-Along oder Drag Along Rechte absichern, sich Geschäftsführer-Nominierungsrechte oder sonstige Sonderrechte ausbedingen.

6. Mitarbeiterbeteiligung

Mitarbeiterbeteiligungen können z.B. als Substanzgenussrechte ausgestaltet werden oder auch als echte Beteiligung an der Gesellschaft durch die Gewährung von Anteilen, z.B. nach Erreichen gewisser Erfolgsziele. 

7. Insolvenzrecht

Es empfiehlt sich, für den Fall der Insolvenz Aufgriffsrechte zu vereinbaren. Ebenfalls gilt es während des Lebenszyklus der GmbH stets darauf zu achten, dass keine Einlagenrückgewähr erfolgt, weil im Fall der Insolvenz eine entsprechende durch den Masseverwalter einzufordernde Nachzahlungspflicht ausgelöst werden würde.

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Bitpanda
Bitpanda Headquarter in Wien (c) Bitpanda GmbH

Mit Tirol wird ein weiteres Bundesland innerhalb der Raiffeisen Bankengruppe an die Bitpanda-Infrastruktur angeschlossen. Nach den Landesbanken Niederösterreich-Wien und Burgenland kooperiert nun auch jene in Tirol mit Bitpanda Enterprise, der Infrastruktur des Wiener Krypto-Unicorns Bitpanda für institutionelle Kunden.

„Digitale Assets als fester Bestandteil von Portfolios“

Das Angebot richtet sich laut Bitpanda zunächst an Nutzer:innen, die in die zehn größten Krypto-Assets investieren möchten. In einer nächsten Phase wird es auf alle von Bitpanda unterstützten digitalen Assets ausgeweitet. Die Einführung von Sparplänen ist ebenfalls geplant.

Digitale Assets würden sich laut Lukas Enzersdorfer-Konrad, CEO von Bitpanda, zunehmend zu einem festen Bestandteil moderner, breit diversifizierter Portfolios entwickeln. „Unsere Zusammenarbeit mit der Raiffeisen Bankengruppe zeigt, wie Banken ihren Kundinnen und Kunden genau diesen Zugang sicher und unkompliziert ermöglichen können. Wir sind stolz, die Raiffeisen Bankengruppe auf diesem Weg als verlässlicher Partner zu begleiten und freuen uns, das Angebot nun auch in Tirol weiter auszubauen“, ergänzt Enzersdorfer-Konrad.

Zwischen Banking und Krypto-Investment

„Mit dieser erweiterten Partnerschaft festigt Raiffeisen seine Pionierrolle und stärkt die Bedeutung Österreichs als innovativer Hub für digitale Assets“, heißt es in einer Aussendung dazu. Die Bankengruppe untermauere damit ihren Status als EU-weiter Vorreiter, der die Brücke zwischen traditionellem Banking und modernen Krypto-Investments erfolgreich schlage.

Thomas Wass, Vorstandsvorsitzender der Raiffeisen-Landesbank Tirol, kommentiert: „Investieren in Krypto-Assets ist ein Thema mit viel Zukunftspotenzial, wobei allerdings auch auf die damit einhergehenden Risiken zu achten ist. Ich freue mich, dass wir unseren Kunden durch diese Kooperation den Zugang zum Krypto-Angebot von Bitpanda ermöglichen können.“

Kooperation mit Banken Teil von B2B-Schiene Bitpanda Enterprise

Mit Bitpanda Enterprise will Bitpanda einen weiteren Ausbau des B2B-Bereichs vorantreiben, wie brutkasten bereits berichtete. Bereits 2023 wurde die Zusammenarbeit mit Raiffeisen ertmals angekündigt. Die Plattform bietet eine einheitliche Technologie, die es Banken, Fintechs, Brokern, Handelsfirmen, Family Offices und Unternehmenskunden ermöglicht, in großem Umfang auf digitale Assets zuzugreifen.

Zu den Partnern zählen neben den Raiffeisenbanken unter anderem N26, Société Générale, Deutsche Börse Group, RAKBANK und Onda Finance.

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