04.08.2023

Step by Step statt Big Bang: Der Weg zum Erfolg in der Digitalisierung der Organisation

Digitalisierung ist kein Mythos, sondern folgt schlicht dem Prinzip der kleinen Schritte, schreibt Datenpol-Geschäftsführer Stefan Wailand im vierten Teil seines Growth Tutorials.
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Stefan Wailand ist Geschäftsführer bei Datenpol
Stefan Wailand ist Geschäftsführer bei Datenpol | © Datenpol
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Das Scheitern ist vorprogrammiert: Digitalisierung in einem großen Wurf umsetzen, ein abgeschlossenes Projekt, vielleicht in der Wasserfallmethode und von Anfang bis Ende die einzelnen Phasen bis ins Detail durchgeplanen. Das überfordert kleine Organisationen, große ziemlich sicher auch.

Ein erfolgreicher Digitalisierungsprozess ist ein Projekt der kleinen Schritte, ein dauerhafter Prozess, der vermutlich nie abgeschlossen sein wird, der in Etappenzielen aufgebaut wird und wenn eine Etappe erreicht ist, die nächste definiert und verfolgt wird. Das Geheimnis der digitalen Transformation ist der agile Ansatz, der einen Überblick gewährleistet und die einzelnen Handlungen und Veränderungen nachvollziehbar macht.

Daher arbeiten wir mit einer Software, die in Modulen aufgebaut ist. Die einzelnen Module können fix fertig angewendet werden oder bei Bedarf adaptiert werden. Es muss nicht „die Buchhaltung“ in einem Wurf digitalisiert werden. Es kann im ersten Schritt zum Beispiel der Rechnungsprozess von einer digitalen Lösung abgelöst werden, danach folgt die Angebotslegung, danach der Lieferschein – das alles sind die Etappenziele und diese Vorgehensweise beschreibt den agilen Ansatz. Es können so die Learnings der vorangegangenen Schritte mitgenommen werden.

Bei Digitalisierung gilt: Fix the basics first!

Empfehlenswert ist bei den einfachen Dingen anzufangen – fix the basics first. So lernen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch sukzessive die Anwendung und den Umgang mit dem Programm. Es ist klug bei einzelnen Anwendungen zu starten und diese auf Bereiche weiterzuentwickeln. Ist die Buchhaltung digital, können wir den nächsten Schritt gehen, etwa die Lagerverwaltung, von der Lagerverwaltung bewegen wir uns Richtung Produkte, hin zur Produktion.

Auf dieser Reise werden nicht nur bestehende Prozesse vereinfacht, professionalisiert und eben digitalisiert, sondern es entstehen neuen Möglichkeiten – sind etwa die Produkte und der Lagerstand elektronisch erfasst, ist der Schritt zu einem Online-Shop nicht mehr weit. Die Digitalisierung der Organisation schafft eine Erweiterung neuer Geschäftsfelder.

Für Digitalisierung braucht es das richtige Mindset

Klingt das kompliziert? Nein. Klingt das erfolgsversprechend? Ja. Mein Anliegen ist es zu zeigen, dass Digitalisierung kein Mythos, kein schwarzes Loch, keine unüberwindbare Hürde ist, sondern schlicht dem Prinzip der kleinen Schritte folgt. Was es dazu braucht? Das richtige Mindset. Das Unternehmen, das Management und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen den Nutzen kennen und offen für die – positive – Veränderung sein. Der Veränderungsprozess sollte daher von Anfang an begleitet werden – damit es eben keine Missverständnisse und eine falsche Mystifizierung gibt. Also: Mit der richtigen Einstellung und dem passenden Prozess ist der Erfolg vorprogrammiert.

Thema des nächsten Beitrags: Digitalisierung in der Produktion


Über Stefan Wailand & Datenpol

Stefan Wailand digitalisiert Organisationen, Prozesse und Projekte. Er hat an der WU Wien Wirtschaftswissenschaften studiert und ist seit 2016 Geschäftsführer des Digitalisierungsexperten Datenpol. Datenpol, mit Sitz in Linz und Wien, entwickelt auf Basis der Open-Source-Software Odoo maßgeschneiderte ERP-Lösungen für Kunden in Österreich und Deutschland.

Serie: Growth Tutorial

Das Produkt stimmt, die Nachfrage steigt, das Geschäftsmodell etabliert sich. Der Kurs steht auf Wachstum, es können nicht mehr alle Unternehmensbereiche von den Gründern oder dem Kernteam selbst erledigt werden, die Workarounds und handgestrickten Lösungen haben ausgedient. Stefan Wailand, Geschäftsführer des ERP-Unternehmens und Digitalisierungs-Experten Datenpol, erklärt in seiner Tutorial-Reihe, wie erfolgreiches Wachstum mit professioneller Unterstützung von digitalen Lösungen unterstützen kann – für Scale-ups und die, die es noch werden wollen.

Zu den ersten drei Teilen der Serie „Wailand’s Growth Tutorial“:

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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