02.12.2021

Voting: brutkasten “Innovator of the Year” 2021 – Kategorie Startup & Spinoff

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Viele österreichische Startups, die heute sehr erfolgreich sind, begleitet der brutkasten seit ihrem ersten Pitch. Viele Leitbetriebe, Corporates und KMU begleiten wir, seit sie das Thema Innovation auf der Agenda haben. Der brutkasten hat als Leitmedium für Startups und Innovation in Österreich die entscheidenden Insights und ruft deshalb den Award “Innovator of the Year” ins Leben. “Wir wollen die besten unternehmerisch getriebenen Köpfe des Landes auszeichnen, die Umsetzungskraft bewiesen haben und die Welt mit ihren innovativen Ideen, Produkten und Geschäftsmodellen wirklich weiterbringen”, sagt Dejan Jovicevic, Co-Founder und CEO des brutkastens. Die erste Kategorie, in der brutkasten die Innovator:innen des Jahres sucht, ist “Startup & Spinoff”. 

Innovation bedeutet nicht nur „neues Produkt“

Innovation liegt oft nicht nur in einem Produkt, innovativ kann auch die Herangehensweise sein, die Organisation und Führung eines Unternehmens, das Geschäftsmodell oder der Riecher, zur richtigen Zeit den richtigen Hebel zu betätigen und auf das richtige Thema zu setzen. Innovationen haben vor allem dann eine nachhaltige Wirkung, wenn sie mit unternehmerischer Kraft auch zum wirtschaftlichen Erfolg geführt werden. “In der Kategorie Startup & Spinoff ist uns die Wahl für die Shortlist besonders schwer gefallen”, sagt brutkasten-Chefredakteurin Sara Grasel. 

Die brutkasten-Redaktion ist täglich im Austausch mit den erfolgreichsten Jungunternehmer:innen und hat in mehreren Jurysitzungen eine Shortlist mit jenen erstellt, die 2021 durch besonderes Engagement aufgefallen sind. “Unsere Vorschläge zum ‘Innovator of the Year’ reichen von Unternehmer:innen, die sich ins Zeug gelegt haben, um die Auswirkungen der Pandemie für uns alle ein wenig leichter zu machen über Fortschritte in den Bereichen Artificial Intelligence oder SpaceTech bis hin zu AgTech (Pflanzen mit Wasser versorgen ohne Wasser!)”, so Grasel.  

Wähle bis 14. Jänner dein:e Favorit:in

Jetzt bist du am Drücker: Wähle bis 14. Jänner deine Favoritin oder deinen Favoriten zum brutkasten Innovator of the Year! Jede:r User:in hat drei Stimmen und kann einmal pro Woche abstimmen – es zahlt sich also aus, die eigene Community zu aktivieren!

Die Siegerin oder den Sieger porträtieren wir mit einem großen brutkasten-Interview – die Preise für die ersten drei Plätze umfassen außerdem unter anderem brutkasten PRO Jahresabos, Pakete unserer brutkasten Jobplattform und eine Auswahl an Startup-Produkten von unserem Partner 42things (bislang Shöpy).

Alle Nominierten zum brutkasten „Innovator of the Year“ im Überblick – Kategorie Startup & Spinoff

Founder-Team, Single Use Support

Single Use Support Co-Founder Thomas Wurm
Thomas Wurm | (c) EY

„Man muss es einfach tun”, sagt Thomas Wurm, Co-Founder des 2016 gegründeten Tiroler Startups Single Use Support. Gemeinsam mit Mitgründer Johannes Kirchmair nimmt er es mit Milliardenkonzernen in der Pharma-Zulieferbranche auf. Und das mit Erfolg. Immer neue innovative Produkte, etwa auch ein System für den sicheren Transport der Covid-Impfstoffe, werden vom Startup auf den Markt gebracht. Nach fünf Jahren steht man bei fast 150 Millionen Euro Jahresumsatz, im Jahr davor waren es noch 50. Das Potenzial für Österreichs nächstes Unicorn wäre also definitiv gegeben. Bloß braucht das Unternehmen derzeit gar kein Investment.

Founder-Team, FoxEducation

Das Foudner-Team rund um David Schalkhammer, Julian Breitenecker und Stefan Siegl (v.l.n.r.) | (c) Fox Education

Für Schüler:innen und Eltern ist es bereits das zweite Schuljahr, das von der Corona-Pandemie geprägt ist: Quarantäne, K1, K2, Distance Learning, Schulen geschlossen, Schulen offen oder irgendwie beides gleichzeitig. Das Wiener Startup FoxEducation ist mit Schoolfox soetwas wie der Standard in der digitalen Kommunikation zwischen Lehrern, Schulen, Schüler:innen und Eltern geworden. Julian Breitenecker hat das Startup als CEO seit 2015 gemeinsam mit David Schalkhammer und Stefan Siegl aufgebaut und 2021 an das EdTech-Unicorn GoStudent verkauft. Damit hat Österreich das Zeug weltweit zu einem Big Player im E-Learning zu werden. 

Patrizia Bubner, Co-Founder & CEO Orbillion

Patrizia Bubner | (c) Orbillion

Echtes Fleisch aus dem Labor, für das kein Tier leiden muss, klingt für die meisten noch nach Science Fiction. Tatsächlich ist die Technologie aber fast marktreif. Vorne dabei im internationalen Rennen ist mit Patricia Bubner auch eine Österreicherin. Sie ist Mitgründerin und CEO des im Silicon Valley ansässigen Startups Orbillion. Dieses hat sich auf die Züchtung von besonders erlesenen Fleischsorten wie Wagyu-Rind spezialisiert. Dieses Jahr ging man mit einer ersten Verkostung an die Öffentlichkeit und überzeugte nicht nur Gourmets, sondern auch hochkarätige Investor:innen aus dem Valley. 2023 sollen die ersten Produkte auf den Markt kommen.

Christian Trummer, Co-Founder & CTO Bitpanda

Christian Trummer | (c) BItpanda

Gleich mehrere Innovationen gab es 2021 bei Bitpanda: Im Februar wurde die Visa-Debitcard präsentiert, die Zahlungen mit allen Assets im eigenen Bitpanda-Portfolio ermöglicht. Seit April kann auf der Handelsplattform des Wiener Unicorns nicht mehr nur in Krypto-Assets und Edelmetalle, sondern auch in Aktien und ETFs investiert werden. Im Juni ist dann mit der „White Label“-Lösung der Einstieg ins B2B-Geschäft erfolgt: Mit dem Produkt können Banken und Fintechs, mittels Programmierschnittstelle die auf der Bitpanda-Handelsplattform verfügbaren digitalen Assets im Erscheinungsbild der eigenen Marke an die eigenen Kund:innen anbieten. Bitpanda-Cofounder Christian Trummer zeichnet sich als Chief Technology Officer (CTO) für die technische Umsetzung der Innovationen verantwortlich.

Thomas Grübler, Co-Founder und CEO OroraTech

Thomas Grübler | (c) LinkedIn-Profil

Weltweit setzen Waldbrände jährlich rund acht Milliarden Tonnen CO2 frei – mehr als der weltweite Automobilverkehr – und verursachen versicherte Schäden in Höhe von rund 24 Milliarden US-Dollar. Eine Lösung für dieses Problem hat das in München ansässige SpaceTech OroraTech auf den Markt gebracht, das 2018 vom gebürtigen Villacher Thomas Grübler mit drei weiteren Mitstreitern gegründet wurde. Das Spin-Off der Technischen Universität München entwickelte ein globales, satellitenbasiertes Frühwarnsystem für Waldbrände, um diese rasch zu erkennen. 2021 überwachte Grübler gemeinsam mit seinem Team weltweit rund 1,2 Millionen Quadratkilometer Waldfläche, dies entspricht ungefähr der.Fläche Alaskas. Zudem befindet sich die Entwicklung des ersten eigenen Nanosatellitens in den finalen Zügen, der bereits im Jänner 2022 ins Weltall fliegen soll.

Laura Warnier, CGO GoStudent

Laura Warnier | (c) GoStudent

Der Erfolg von Österreichs zweitem Unicorn GoStudent hat mehrere Mütter und Väter. Eine entscheidende Rolle spielt Chief Growth Officer (CGO) Laura Warnier. 2018 stieg sie als zweite Vollzeit-Angestellte des Unternehmens ein und baute als Chief Marketing Officer (CMO) den Marketing- und Sales-Prozess und ein Team von mehr als 250 Personen auf. Inzwischen ist sie als CGO hauptverantwortlich für die internationale Expansion des Scaleups.

Founder-Team, Anyline

Das Founder-Team rund um David Dengg, Daniel Albertini, Lukas Kinigadner und Jakob Hofer (v.l.n.r.) | (c) Anyline

An zahlreichen Entwicklungen, die in Österreich durch die Pandemie kaum mehr wegzudenken sind, sind Startups maßgeblich beteiligt. Das Startup Anyline wurde zu Dokumenten-Scanner der Pandemiebekämpfung und kommt für diesen Zweck sowohl bei Impfungen zum Einsatz, aber vor allem bei PCR-Tests für daheim, wo der Code des Tests und die Daten von der E-Card über die KI-Software eingelesen werden können. 

Michael Putz, Co-Founder & CEO blackshark.ai

Michael Putz | (c) LinkedIn-Profil

Das Grazer KI-Startup fiel bereits im Vorjahr auf, als es für den “Microsoft Flight Simulator” die gesamte Welt virtualisiert hatte. Einer Kooperation mit NVIDIA – Prozessoren für selbstfahrende Autos – folgte heuer der große Sprung: Microsoft stieg mit 20 Millionen US-Dollar bei Blackshark.AI ein. Mit dem Kapital möchte man den Zugang zu Geodaten beschleunigen und „Metaverse-Ambitionen“ des US-Giganten weiterentwickeln.

“Unsere Vision ist es, den Zugang zu ‚geospatial‘-Daten zu demokratisieren und Innovation und die nächste Generation von Technologie auf Basis unseres ‚Digitalen Zwillings‘ (Anm.: der Erde) zu ermöglichen”, so Co-Founder Michael Putz zu den nächsten großen Schritten.

Daniela Inführ, R&D AgroBiogel

Daniela Inführ | (c) Falling Walls Lab

Das Klima ändert sich – zunehmende Niederschläge einerseits und verheerende Dürreperioden andererseits lassen den Boden zunehmend unfruchtbar werden. Daniela Inführ, Absolventin des Studiengangs Biotechnische Verfahren der FH Wiener Neustadt, präsentierte 2021 die Lösung – ein Biohydrogel, das Pflanzen vor Trockenheit schützt und 40 Prozent des Bewässerungswassers einspart. Das Gel vermag dürre Böden fruchtbarer zu machen, fördert die zirkuläre Bioökonomie und verringert den Einsatz von schädlichen Agrochemikalien. Mit dieser bahnbrechenden Technologie gewann Inführ den diesjährigen Falling-Walls-Österreichbewerb und zählte somit zu den Finalist:innen für das große Finale in Berlin. Bereits 2022 soll das Gel in Serienproduktion gehen.

Founder-Team, Eloop

Das Founder-Team rund um Leroy Hofer, Nico Prugger und Frederic Nachbauer (v.l.n.r.) | (c) LinkedIn-Profile

Das Team des rein elektrischen Wiener Carsharing-Startups Eloop konnte 2021 mehr 200 Tesla Model 3 auf Wiens Straßen bringen. Möglich machte dies nicht nur ein Investment in Millionenhöhe, sondern ein neuartiger Finanzierungsansatz.Im Zuge eines Initial Coin Offering (ICO) können Interessent:innen die hauseigene Kryptowährung EOT erwerben und werden im Gegenzug an den Umsätzen der Flotte beteiligt. Erstmalig erprobt wurde der Ansatz bereits im letzten Jahr, den breitenwirksamen Durchbruch mit dieser alternativen Form der Finanzierung gelang dem Startup aber 2021. In insgesamt vier Token-Sales konnte das Startup bislang rund 1,3 Millionen EOTs verkaufen (Stand Ende November 2021). Dies entspricht einer tokenisierten Flotte von 21 Tesla Model 3.

Partner

Der brutkasten „Innovator of the Year“ freut sich über die tatkräftige Unterstützung durch unseren Partner 42things!

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X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann

Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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