15.03.2020

Versammlungsverbot und Ausgangsbeschränkung: Die neuen CoV-Regelungen ab Montag

Lokale dürfen ab Dienstag nicht mehr aufsperren, das Haus darf nur in wenigen Ausnahmen verlassen werden: Die neuen Regeln in Zeiten des Coronavirus.
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Sebastian Kurz und der Coronavirus
(c) BKA / Arno Melicharek

Zur Bekämpfung des Coronavirus/Covid-19 hat der Nationalrat am Sonntag, 15. März, Eilgesetze beschlossen, die sich auf das öffentliche Leben der Menschen, sowie auf den Geschäftsalltag diverser Unternehmen auswirken. Die Gesetze treten bereits ab Montag, 16. März, in Kraft.

Lokale wegen Coronavirus geschlossen

Unter anderem gibt es ein Versammlungsverbot, Spiel- und Sportplätze werden ab Dienstag geschlossen. Auch Lokale und Restaurants dürfen ab Dienstag gar nicht mehr öffnen – am Freitag hatte es noch geheißen, dass diese noch bis am Nachmittag geöffnet sein dürfen.

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Dies dürfte entsprechende Einbußen für die Betriebe mit sich bringen – dementsprechend wurde ein Wirtschaftspaket für ganz Österreich, sowie ein Hilfspaket für Betriebe in Wien beschlossen, das sich besonders an KMU und EPU richtet.

Teleworking-Pflicht in der Coronakrise

Das Haus soll nur noch verlassen werden für Berufsarbeit, die nicht aufzuschieben ist, dringende Besorgungen wie Lebensmittel und um anderen Menschen zu helfen, heißt es außerdem seitens Bundeskanzler Sebastian Kurz. Die Bürger können sich zwar auch abseits der drei Ausnahmen weiterhin im öffentlichen Raum aufhalten, allerdings nur alleine oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt. Aber auch das soll nur in dringenden Fällen geschehen.

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Diese Beschränkungen sollen auch von der Polizei kontrolliert werden. Am Sonntag werden die Bürger noch lediglich von der Polizei auf die neuen Regeln hingewiesen, wenn sie dagegen verstoßen. Ab Montag drohen bei Zuwiderhandeln Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 2.180 Euro. Bei Missachten der Platzverbote – etwa für Spiel- und Sportplätze – drohen Strafen von bis zu 3600 Euro. Der Nationalrat macht mittels Abänderungsantrag laut einem Bericht von orf.at klar, dass die Sicherheitsbehörden bei Zuwiderhandeln gegen die neuen Regeln Zwangsmittel anwenden können.

Verkehr mit dem Ausland wird eingestellt

In Tirol gelten die strengen Beschränkungen bereits ab Sonntag. Außerdem kappt Tirol die Bus- und Zugverbindungen zu Deutschland, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus einzuschränken. Die ÖBB verkünden zudem, dass sie ihren Zugverkehr innerhalb Österreichs zunehmend ausdünnen werden.


Österreichweit werden außerdem die Einreisebestimmungen verschärft: Aus Großbritannien, den Niederlanden, der Ukraine und Russland dürfen keine Menschen mehr nach Österreich einreisen. Dezidierte Reisewarnungen gab es zuvor bereits für Frankreich, Italien, die Niederlande, Russland, die Schweiz, Spanien, die Ukraine und das Vereinigte Königreich.

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Montage eines Sensors im Bachbett | (c) GMD
Montage eines Sensors im Bachbett | (c) GMD

„Naturgefahren frühzeitig erkennen und fundierte Entscheidungsgrundlagen für Behörden und Infrastrukturbetreiber bereitstellen“ – so definiert das Innsbrucker Startup GMD sein Produkt. Dazu hat es mit der KI-gestützten Plattform GeoSenseAI ein ganzes Technolgoie-Portfolio aufgebaut. Das umfasst etwa IoT-Sensoren zur Erkennung von Hochwasser, Verklausungen, Hangbewegungen und Steinschlag, seismische Sensorik zur Überwachung instabiler Felsbereiche, Wetterstationen für hochalpine Standorte, Monitoring von Wasserressourcen und Quellen und KI-gestützte Analyse von Besucher- und Personenströmen. Über die Cloud-basierte Plattform erfolgen dann Visualisierung, Modellierung und Alarmierung.

„Naturgefahren kennen keine Staatsgrenzen“

Damit war das 2024 gegründete Unternehmen, das als „Verified Social Enterprise“ eingetragen ist und unter anderem mit Infineon kooperiert, schon bislang über die Landesgrenzen hinaus aktiv – etwa über eine Kooperation mit dem Deutschen Alpenverein (brutkasten berichtete). Nun erfolgte mit der Eröffnung eines Standorts im Technopark Graubünden im Schweizer Landquart und der Gründung einer Schweizer Tochtergesellschaft der nächste Expansionsschritt. Dabei startete man bereits ein erstes Pilotprojekt mit dem Schweizer Bahnbetreiber Rhätische Bahn.

Ein Pegelsensor von GMD | (c) GMD

„Naturgefahren kennen keine Staatsgrenzen – unsere Technologien dürfen daher ebenfalls nicht an Landesgrenzen enden. Mit der Gründung der GMD Swiss GmbH schaffen wir die Grundlage für eine enge Zusammenarbeit mit Schweizer Partnern und stärken unsere Präsenz im gesamten Alpenraum“, kommentiert Geschäftsführer Steve Weingarth. Der Standort Landquart sei „weit mehr als ein Vertriebsbüro“. „Er wird zu einem zentralen Innovations- und Entwicklungsstandort für intelligente Lösungen zur Prävention alpiner Naturgefahren und bildet einen wichtigen Baustein unserer internationalen Wachstumsstrategie“, so Weingarth.

Finanzierungsrunde für Expansionsstrategie

Die unmittelbare Nähe zu Forschungsinstitutionen, Infrastrukturbetreibern und öffentlichen Einrichtungen am Standort schaffe ideale Voraussetzungen für die gemeinsame Entwicklung neuer Technologien im Bereich der Klimaresilienz und Naturgefahrenprävention, heißt es von GMD. „Graubünden zählt zu den Regionen Europas, die besonders stark von Naturgefahren betroffen sind und gleichzeitig über eine hochentwickelte Infrastruktur verfügen. Damit bietet der Kanton ideale Bedingungen, um innovative Sensorik und digitale Frühwarnsysteme unter realen Einsatzbedingungen zu entwickeln, zu testen und weiterzuentwickeln.“

Langfristig verfolge man den Aufbau eines grenzüberschreitenden „Alpine Data Hub“, der Umwelt-, Sensor- und Geodaten aus Österreich, der Schweiz, Deutschland und Italien zusammenführt. In den kommenden Jahren sollen weitere Standorte „entlang der Alpenachse“ entstehen. Dazu befinde man sich aktuell auch im Closing einer Seed-Finanzierungsrunde. Schon für Anfang 2027 sei ein weiteres Investment geplant.

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Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Versammlungsverbot und Ausgangsbeschränkung: Die neuen CoV-Regelungen ab Montag

  • Zur Bekämpfung des Coronavirus/Covid-19 hat der Nationalrat am Sonntag, 15. März, Eilgesetze beschlossen, die sich auf das öffentliche Leben der Menschen, sowie auf den Geschäftsalltag diverser Unternehmen auswirken.
  • Die Gesetze treten bereits ab Montag, 16. März, in Kraft.
  • Lokale und Restaurants dürfen ab Dienstag gar nicht mehr öffnen – am Freitag hatte es noch geheißen, dass diese noch bis am Nachmittag geöffnet sein dürfen.
  • Die Bürger sollen ihre Wohnungen nur noch in dringenden Fällen verlassen.

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  • Die Bürger sollen ihre Wohnungen nur noch in dringenden Fällen verlassen.

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  • Zur Bekämpfung des Coronavirus/Covid-19 hat der Nationalrat am Sonntag, 15. März, Eilgesetze beschlossen, die sich auf das öffentliche Leben der Menschen, sowie auf den Geschäftsalltag diverser Unternehmen auswirken.
  • Die Gesetze treten bereits ab Montag, 16. März, in Kraft.
  • Lokale und Restaurants dürfen ab Dienstag gar nicht mehr öffnen – am Freitag hatte es noch geheißen, dass diese noch bis am Nachmittag geöffnet sein dürfen.
  • Die Bürger sollen ihre Wohnungen nur noch in dringenden Fällen verlassen.

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Versammlungsverbot und Ausgangsbeschränkung: Die neuen CoV-Regelungen ab Montag

  • Zur Bekämpfung des Coronavirus/Covid-19 hat der Nationalrat am Sonntag, 15. März, Eilgesetze beschlossen, die sich auf das öffentliche Leben der Menschen, sowie auf den Geschäftsalltag diverser Unternehmen auswirken.
  • Die Gesetze treten bereits ab Montag, 16. März, in Kraft.
  • Lokale und Restaurants dürfen ab Dienstag gar nicht mehr öffnen – am Freitag hatte es noch geheißen, dass diese noch bis am Nachmittag geöffnet sein dürfen.
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